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45 Tage in Haft wegen Unterhaltsnachzahlung

 
(@ultraheftig)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen!
Ich bin neu hier und ich benötige Euren guten Rat. Hier meine Geschichte:

Ich wurde 2004 geschieden und lebe seit 2007 in Kanada. Meine Ex bekam das gemeinsame Haus samt Auto, Wohnungseinrichtung und Garage, das auf Grund meiner Zahlungen nahezu Schuldenfrei geworden war. Sie bekam ausserdem 20 Tsd Euro Zinsen aus dem Zugewinnausgleich, da der Scheidungsprozess von 2000 bis 2004 gedauert hatte. Ausserdem habe ich ihr das Sorgerecht der Kinder übertragen, Tochter geb. 1992, Sohn geb. 1995.

Deshalb zahlte ich seit 2007 keinen Kindesunterhalt mehr, da ich der Meinung war, daß mit dem oben genannten Vermögen meine Unterhaltspflicht, zumindest für ein paar Jahre, abgegolten war. Dies habe ich meiner Ex per Email mitgeteilt. Leider habe ich dies niemals durch das Familiengericht feststellen lassen, so daß es nur bei meiner persönlichen Meinung blieb. Das habe ich versäumt, saudumm.

In Kanada arbeite ich seit 2007 als Hausmeister im B&B meiner kanadischen Lebenspartnerin und mein Einkommen beträgt monatlich 600 Dollar (rund 420 Euro), bei freier Kost und Logie.

Meine Ex hat mich dann im Jahre 2008 wegen Unterhaltspflichtverletzung in Deutschland angezeigt, das ohne mein Wissen. Bei einer Urlaubsreise im April diesen Jahres von Kanada nach der Schweiz wurde ich dann an der Grenze festgehalten, nach Deutschland ausgeliefert und schließlich in M. für 45 Tage inhaftiert. Es war der Horror.

Mit einer Nachzahlung des unglaublichen Betrages von 40 Tsd. Euro hat mich mein Verteidiger dann wieder frei bekommen. Das Geld war meine eiserne Reserve in Kanada. Diese Unterhaltsnachzahlung wurde jedoch auf der Grundlage meines Einkommens vor 2007 berechnet und mit 160 Prozent lt. Düsseldorfer Tabelle bei Gericht akzeptiert.

Nun meine Fragen:
1) Da mein Einkommen in Kanada monatlich rund 420 Euro beträgt, müsste eine neue Unterhaltsberechnung auf der Basis von 100 Prozent lt. Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Bin ich da richtig orientiert?
2) Besteht hier eventuell ein Mangelfall? Wenn ja, was ist zu tun?
3) Ich habe vor kurzem einen Abänderungsantrag beim Familiengericht gestellt, um auf meine geänderten persönlichen Verhältnisse hinzuweisen. Ist das in Ordnung? Ich komme lt. DüDo Tabelle auf rund 28.000 Euro Nachzahlung.
4) Wenn dem Abänderungsantrag stattgegeben werden sollte, kann ich dann den Differenzbetrag von 12.000 Euro als Vorauszahlung auf den laufenden Unterhalt geltend machen?
5) Ich habe zwei Reisen der beiden Kinder nach Kanada finanziert sowie den Aufenthalt von jeweils 3 Wochen im Gesamtbetrag von 7.400 Euro. Kann ich diesen Betrag als Unterhaltszahlungen seit 2007 ebenfalls geltend machen? Ich habe alle Rechnungen dazu aufgehoben.

Erst mal schönen Dank, ich freue mich auf Eure Antworten.
Gruß aus Kanada

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 23:08
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Heftig,

willkommen hier bei VS.

Deshalb zahlte ich seit 2007 keinen Kindesunterhalt mehr, da ich der Meinung war, daß mit dem oben genannten Vermögen meine Unterhaltspflicht, zumindest für ein paar Jahre, abgegolten war. Dies habe ich meiner Ex per Email mitgeteilt. Leider habe ich dies niemals durch das Familiengericht feststellen lassen, so daß es nur bei meiner persönlichen Meinung blieb. Das habe ich versäumt.

Hey, heftige Sache bei Dir. Trotzdem frage ich mich, ob da nicht schon etwas Naivität im Spiel war. Du gehst ins Ausland, hast offensichtlich keinen Kontakt zu Kindern und Ex-Frau (die würde doch sonst vorher mal was anklingen lassen -> "Zahl doch mal KU") und wirst auch nicht von Deinem RA (der nun mal in Deutschland immer vorgeschrieben ist bei Scheidungen) auf Deine Zahlpflicht hingewiesen? Das klingt schon sehr merkwürdig...

Warum hast Du bei diesen hohen Summen um die es hier geht keinen qualifizierten Anwalt am Start? Unsere Profis hier können Dir sicher auch weiter helfen - persönlich würde ich aber gerade bei so eine Konstellation nicht ohne professionelle Hilfe weitermachen. Zudem bist Du wahrscheinlich nach der Aktion in Deutschland vorbestraft, was sicherlich auch nicht sehr vorteilhaft für Dich ist. Auch hier wäre es mal wichtig zu erfahren, zu was für Tagesgeldsätzen Du verurteilt wurdest bzw. ob später eine Einstellung erfolgt ist. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2011 23:35
(@papi74)
Registriert

Hallo,

1) Da mein Einkommen in Kanada monatlich rund 420 Euro beträgt, müsste eine neue Unterhaltsberechnung auf der Basis von 100 Prozent lt. Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Bin ich da richtig orientiert?

Wenn ein Titel besteht, so ist der solange zu bedienen bis dieser abgeändert wird. Das geht nur mit Hilfe eines Anwaltes.

2) Besteht hier eventuell ein Mangelfall? Wenn ja, was ist zu tun?

Wenn du nicht leistungsfähig bist, so muss das gerichtlich festgestellt werden. Dein SB liegt bei 950€ ggf. bei 770€ und kann evtl. anerkannt werden. Hierzu musst du eine Abänderungsklage via RA einreichen.

3) Ich habe vor kurzem einen Abänderungsantrag beim Familiengericht gestellt, um auf meine geänderten persönlichen Verhältnisse hinzuweisen. Ist das in Ordnung? Ich komme lt. DüDo Tabelle auf rund 28.000 Euro Nachzahlung.

Nachträglich kannst du nichts ändern, da hättest du Dich früher kümmern müssen.

4) Wenn dem Abänderungsantrag stattgegeben werden sollte, kann ich dann den Differenzbetrag von 12.000 Euro als Vorauszahlung auf den laufenden Unterhalt geltend machen?

Nein das kannst du nicht, da das Geld sicherlich "verlebt" ist.

5) Ich habe zwei Reisen der beiden Kinder nach Kanada finanziert sowie den Aufenthalt von jeweils 3 Wochen im Gesamtbetrag von 7.400 Euro. Kann ich diesen Betrag als Unterhaltszahlungen seit 2007 ebenfalls geltend machen? Ich habe alle Rechnungen dazu aufgehoben.

Die Kosten des Umganges hat der Umgangsberechtigte zu tragen. Ausnahmen gibt es, wenn die Mutter die ENtfernung geschaffen hat. Da das nicht der Fall ist...

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2011 09:44