4 Kinder - 3 Väter ...
 
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4 Kinder - 3 Väter - wer muss jetzt Mutterunterhalt zahlen ???

 
(@truckscout)
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Hallo Ihr,
im April diesen Jahres habe ich eine Trennung erlebt die selbst im Forum hier ihresgleichen sucht aber das ist ein anderes Thema.

Jetzt plagen mich allmählich die Sorgen finanzieller Art wie es nach dem 3. Geburtstag meines Kindes im April nächsten Jahress mit dem Mutterunterhalt weitergeht.

Meine EX (Freundin - wir waren nicht verheiratet und haben nur 3 Jahre zusammen gewohnt, davor sie Sozialhilfeempfängerin) hat ein Kind aus
vorheriger Beziehung. Zum Vater besteht kein Kontakt - seit 10 Jahren war ich sein Papa. Er wird im April nächsten Jahres 12 Jahre alt sein.
Meine Tochter wird im April 9 Jahre alt werden, mein Sohn wie bereits geschildert 3 Jahre. 
Wie in einem schlechten Film ist meine EX bereits wieder schwanger und wird bis April nächstes Jahr ein weiteres Kind in Händen halten das von Ihrem neuen Lover
ist.

Momentan bezahle ich 800 Euro Mutterunterhalt und nochmal knapp ca. 600 für meine beiden leiblichen Kinder (Was ihr alles zuwenig ist und weshalb sie mich eben auf mehr Unterhalt verklagt aber das ist ein anderes Thema...)

Der leibliche Vater des ältesten Kindes ist untergetaucht, nicht greifbar und selbst wenn wäre er nicht leistungsfähig Unterhalt zu zahlen.
Ihr aktueller Lover von dem das jüngste Kind stammen wird ist zwar greifbar aber genauso unterbelichtet wie finanzschwach, also auch nicht leistungsfähig

Meine EX hat oft genug bekundet wie scharf sie drauf ist endlich wieder arbeiten zu gehen wenn mein Kleiner 3 Jahre alt ist. Sie hätte am liebsten gleich gearbeitet, aber da sie keine Ausbildung hat wäre ihr Aushilfsverdienst 1:1 an die Tagesmutter gegangen weshalb wir darauf verzichtet haben.

Zu arbeiten wird nun mit dem neuen Kind aber nicht möglich sein....
Sie wohnt NICHT mit dem neuen Lover zusammen, das neue Kind wird definitiv nicht von mir sein.

Jetzt die große Frage : WER ist für den Mutterunterhalt nach der Geburt des nächsten Kindes zuständig ???
Was wenn sie bei der Geburt des Kindes den Vater des neuen Kindes als "unbekannt" angibt - ändert das was ?
Ich danke Euch für eure Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2008 23:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Truckscout,

da ihr nicht verheiratet wart, endet ihr gesetzlicher Unterhaltsanspruch im Monat nachdem euer gemeinsames Kind 3 Jahre alt geworden ist.
Wenn das erwartete Kind nicht von Dir ist, sollte der Unterhalt nicht mehr Dein Problem sein. Wenn sie Dich als Vater angäbe, würde der Test ja negativ sein. Dann kannst Du es ja darauf ankommen lassen.

Und wenn sie ihn als unbekannt angibt, ist das ihr Problem.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2008 00:03
(@truckscout)
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Hallo Lausebackesmama,
das beruhigt mich zwar zunächst aber noch nicht ganz - Ende July kam doch das viel beachtete Urteil raus wo ein ExFREUND vom Gericht
dazu verurteilt wurde bis zum 15. Lebensjahr der Kindsmutter Unterhalt zu zahlen. Dieses Urteil wurde doch so als Präszedenzfall gehandelt
und könnte jetzt Schule machen oder etwa nicht, habe ich das falsch interpretiert ?

LG Truckscout

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2008 00:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Welches Urteil meinst du?

Natürlich ist mti dem neuen Unterhaltsrecht durchaus die Möglichkeit geschaffen worden, das länger als 3 jahre BU für unverheiratete Mütter möglich ist. Nur muß diese Verlängerung in Umständen die mit dem Kind und zwar alleine mit diesem zu tun haben liegen.

Man wird sich als erstes an den neupapa wenden. Bekommt sie Gelder von der ARGE wird diese sicher versuchen was von den diversen Väters zu bekommen, aber das isr dann ein anderes Thema. Dazu müßte dann erstmal ne Klage her und da wird nicht reichen: Bevor der Staat zahlt, soll ein potenter Vater zahlen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2008 00:20
(@truckscout)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich meine das BGH Urteil vom July, siehe auch hier :

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-11167/unterhalt-neue-regeln-fuer-ex-partner_aid_318594.html

Es reicht doch wenn die Mutter sagt "mit 4 Kindern kann ich doch nicht arbeiten gehen, schluchz, heul - das bekomm ich nicht hin, was ist während der Schulferien ??"

... Bevor der Staat zahlt, soll ein potenter Vater zahlen.

Tina

Und genau hier setzt meine Angst ein - der einzige der Geld hat bin ich und mich werden sie dann greifen. 

Für SIE (EX) ist der Begriff "Boshaftigkeit" wohl erfunden worden, Sie wird alle Hebel in Bewwegung setzen um alles zu tun was mir finanziell schaden könnte oder einen Aufwand für mich darstellt um etwas zu bekommen was für jeden normalen Menschen selbstverständlich ist... (Sie ist psychisch schwer daneben und hat ständig die Wahnvorstellung ich hätte sie pausenlos betrogen - was nicht einmal in unserer gemeinsamen Zeit der Fall war!)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2008 00:44
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ende July kam doch das viel beachtete Urteil raus wo ein ExFREUND vom Gericht dazu verurteilt wurde bis zum 15. Lebensjahr der Kindsmutter Unterhalt zu zahlen. Dieses Urteil wurde doch so als Präszedenzfall gehandelt und könnte jetzt Schule machen oder etwa nicht, habe ich das falsch interpretiert ?

Du sollest das Urteil mal lesen, ich meine komplett, alle 45 Seiten. Weil nur dann weisst Du, was drinsteht. Vom 15. Lebensjahr steht da nämlich nichts:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1551.html

( Oder auch in einer druckbaren Version hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=44930&Blank=1.pdf )

Ich hab' es gelesen. Da geht es viel um die sogenannte "gelebte Familie", die bei der Frage der BU Dauer da der Ehe quasi gleichgestellt ist. Das wird Dich treffen. Darin sind auch Erläuterungen zum Mindestbedarf, und Regeln zu den Haftungsquoten mehrerer Väter unter Berücksichtigung unterschiedlichem Betreuungsbedarfs verschieden alter Kinder.

Fast sicher scheint mir nach dieser Lektüre, dass Du auh nach dem 3. Geburtstag den "notwendigen Bedarf nicht-erwärbstätiger" zahlen musst, also 770€. Theoretisch zwar nur anteilig mit dem "Neuen", aber Du sieht das wohl realistisch mit dem wo-nichts-ist-ist-nichts.

Wissen solltest Du aber noch, dass von diesen 770€ nach §33a EStG 640€ steuerlich absetzbar sind, übrigens auch jetzt schon. Vielleicht weisst Du das ja, aber erschreckend viele BU-Zahler wissen das nicht und schenken dem Finanzamt jede Menge Geld.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2008 15:45
(@truckscout)
Schon was gesagt Registriert

Danke Pappasorglos,
ich habe jetzt das gesamte Urteil gelesen. Vieles ist davon anwendbar, in einigen Punkten sehe ich aber auch Möglichkeiten und Ansatzpunkte um meinen Anteil auf ein verträgliches Maß zu reduzieren - wenn nicht gar auf Null zu setzen, der arme Papa der da verklagt wurde gibt ein paar gute Steilvorlagen die uns anderen helfen können...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2008 00:04
 elwu
(@elwu)

Wie in einem schlechten Film ist meine EX bereits wieder schwanger und wird bis April nächstes Jahr ein weiteres Kind in Händen halten das von Ihrem neuen Lover ist.

Hallo,

für dich ist das ein guter Film, denn den letzten (Kindszeuger) beissen die Hunde. Da der neue Lover nicht hinreichend leistungsfähig ist, wird zwar u.U. ein Rückgriff auf deine Arbeitsleistung erfolgen, aber halt bei weitem nicht in derselben Höhe, als wärest du alleine verantwortlich dafür, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann bzw. will. Was konkret wurde denn von ihr eingeklagt? Originaltext (anonymisiert) wäre hilfreich. So oder so gilt für dich und deinen Anwalt: verzögern, verzögern, verzögern. Wenn vor der Geburt des neuen Kindes ein Urteil ergeht, wird es langwierig und teuer, das abzuändern. Wenn aber das Stiefgeschwisterchen deiner Tochter erst mal auf der Welt ist, kann der Richter nicht mehr so tun, als gäbe es dazu keinen Vater, egal was der angeblich verdient.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2008 01:19