3 Kinder - ein voll...
 
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3 Kinder - ein volljährig in Ausbildung - zwei jungeren

 
(@stevetz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle.

Ich habe ein bisschen im Forum gesucht, leider nichts gefunden, deswegen meine Frage:

Ich habe drei Kinder, die bei mir wohnen.

Der erster, volljährig, macht seit September eine Ausbildung, das Ausbildungsgehalt liegt hoch genug dass weder die KM noch ich Unterhalt zahlen müssen.

Die KM berechnet für die zwei andere Kinder ihre Unterhaltspflicht aus der DT 2021 (soweit alles OK), benutzt aber die Werte für Kind 2 und Kind 3.

Sollte sie nicht, wegen fehlenden Unterhaltsanspruchs vom volljährigen Kind, die Werte für Kind 1 und 2 nehmen?

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.

Bleibt alle gesund, und am meisten munter!

Steve

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2021 15:01
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Werte, die du meinst, sind vermutlich das höhere Kindergeld?
Das älteste Kind bekommt ja vermutlich auch Kindergeld, so dass du für kind3 auch mehr Kindergeld bekommst.

Oder, welche Werte meinst du?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 15:30
(@stevetz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

ich meine, die Werte aus der Zahlbetragstabelle der Düssedlorfer Tabelle.

Ich hoffe, es ist klarer so.

Mit freundlichen Grüßen

Steve

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2021 15:50
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das Verhalten der Mutter ist korrekt, falls das älteste Kind in Ausbildung Kindergeld erhält. Und nebenbei: wir reden hier von einem Unterschied von etwa 5 EUR. Macht man dafür ein Fass auf?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 16:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Steve,

ich meine, die Werte aus der Zahlbetragstabelle der Düssedlorfer Tabelle.

Dann ist es genau so, wie Sophie schon geschrieben hat: Die Unterschiede ergeben sich aus dem unterschiedlichen Kindergeld. Das steht auch so über den Zahlbetragstabellen drüber:

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Ab dem 1.Januar 2021 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 EUR.

Wenn und solange es für Kind Nr. 1 noch Kindergeld gibt (d.h. 219 Euro), sollte das passen: Für Kind Nr. 2 gibt's dann ebenfalls 219 Euro, aber für Kind Nr. 3 gibt's 225 Euro - und deine Ex schaut genau in jene beiden Tabellen rein, in denen jeweils dieser Betrag zum Abzug kommt (bzw. genauer gesagt, die Hälfte dieses Betrags).

Hat also m.E. alles seine Richtigkeit.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. Ergänzung zu @MaxMustermann: Wir reden über einen Unterschied von exakt 3 Euro. Ein Fass braucht man deswegen nicht aufzumachen, aber es ist durchaus erlaubt, da mal kurz nachzufragen 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 16:19
(@stevetz)
Schon was gesagt Registriert

Danke an alle für die Antworten!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2021 18:19