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20-Stunden-Woche, Fiktives 40-Stunden-Einkommen bei volljährigem Kind?

 
(@max121)
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Hallo Zusammen,

es geht um den Unterhalt für ein volljähriges Kind. ich arbeite 20 Stunden die Woche. Mehr ist schwer, weil ich mit meiner "neuen" Frau noch ein Schulkind habe. Kann man mir das Einkommen eines fiktiven 40 Stunden Jobs anrechnen?
Oder wird das fiktive Einkommen nur dann angerechnet, wenn man den Mindestunterhalt nicht bezahlt
und wenn ja, wie berechnet sich der MINDESTUNTERHALT bei einem volljährigen Kind?
(oh Gott, Fragen über Fragen:)

Kind 1 ist erwachsen, verdient eigenes Geld, wohnt in eigener Wohnung.
Kind 2 ist volljährig und wohnt bei der (geschiedenen) Mutter, geht zur Schule, danach Studium

Kind 3 ist noch klein und wohnt bei mir und meiner "neuen" Ehefrau.

Ich verdiene rund 1.200 Euro netto
Meine Ex-Frau verdient irgendwas zwischen 2.400 und 3.200 (mit Provisionen vermutlich noch mehr, das ist alles gerade in Klärung)

Wenn ich unterstelle, dass sie 2.400 verdient landen wir bei Stufe 6 DD und müssen zusammen 503 Euro zahlen.
Ich (33,37) = 167,85
Sie (66,63) = 335,15

Selbstbehalt mache ich nicht geltend, weil meine aktuelle Ehefrau Geld verdient.

Kann man mir eine fiktive 40 Stunden Stelle unterstellen?

Herzliche Grüße
Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2021 13:14
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Es geht um Kind 2?
Das ist zwar volljährig, durch die allgemeine Schulausbildung aber Minderjährigen gleichgestellt.
Bei Minderjährigen greift die gesteigerte erwerbsobliegenheit.

Also verdienen die Mutter des Kindes und du gleichviel, sofern du Vollzeit arbeiten würdest?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2021 14:17
(@max121)
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... vielen Dank, ja es geht um Kind 2.
Kind 2 beendet in den nächsten Wochen die Schule mit dem Abitur.
Dann gilt diese erwerbsobliegenheit nicht mehr, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2021 14:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Kind volljährig ist und nicht mehr privilegiert, dann entfällt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Du musst nur zahlen, wenn Geld da ist, außerdem ist Dein Selbstbehalt dann 1400 Euro. Das heißt, dass Du nichts zahlen musst.

Trotzdem könnte Dich das Kind zu einer Einkommensauskunft auffordern, um den Unterhalt berechnen zu können. Der Auskunft musst Du nachkommen.

Wenn Du Dich aber ein halbwegs freundliches Verhältnis zum Kind hast, dann muss auch gar nicht gerechnet werden, wenn klar ist, dass kein Geld da ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2021 15:15
(@max121)
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Vielen Dank Susi,

bleibt die Frage, ob mir ein fiktives Einkommen (40 Stunden Woche) unterstellt werden kann?
Fiktives Einkommen wird wohl nur im Mangelfall heran gezogen, also wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann. Aber wie hoch ist der Mindestunterhalt bei volljährigen Kindern?

Bei den gemeinsamen Einnahmen zusammen mit der Kindsmutter landen wir bei Stufe 6 DD. Wäre der Mindestunterhalt dann ganz normal bei Stufe 1?

Stufe 6 bedeutet, dass wir dem Kind zusammen ca. 345 Eure zu zahlen haben. Da meine Ex-Frau dann 335 zahlen müsste (Rechenbeispiel s.o.), müsste ich dann (wegen Selbstbehalt) nur noch 10 Euro zahlen? Somit wäre ja der Mindestunterhalt sicher gestellt.

(Abgesehen davon, dass ich dann freiwillig mehr zahlen würde, obwohl es bei mir zur Zeit finanziell echt eng ist und die Kindsmutter recht wohlhabend mit eigener Immobilie usw. ist)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2021 15:42
(@max121)
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P.S. Also mir geht es natürlich nicht um konkrete Zahlen, sondern um die Kernfrage: Kann man mir ein fiktives Einkommen andichten bzw. Wie ist eigentlich der Mindestunterhalt bei volljährigen Kindern (nach der Schulzeit) definiert, wo beide Eltern zahlen dürfen und ab wann gilt der Mangelfall. (= Fiktives Einkommen bzw. Einkommen des neuen Ehepartners wird heran gezogen)

Schon jetzt einmal lieben Dank für alle Hinweise:)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2021 17:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Unterschied zu minderjährigen und gleichstellten volljährigen Kindern (sogenannte privilegierte Volljährige) gibt es für nicht (mehr) privilegierte Kinder keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Dir kann kein fiktives Einkommen angerechnet werden.
Ein Student ist nicht mehr privilegiert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2021 19:16
(@max121)
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... klingt gut, danke😘

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2021 19:39