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(@black-knight)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,

ich wollte mich mal vergewissern, ob ich bei meinen Berechnungen richtig liege. Kurz die Fakten:
3 Kinder, allesamt per dynamischen Titel ausgestattet - befristet bis zum 18. Lebensjahr. Eingestuft in Spalte 1 der DDT. Meine Älteste wird nun nächsten Monat 18, geht noch zur Schule und muss wohl auch noch 2 Jahre, lebt bei meiner Ex mit ihrem neuen Ehemann und meinen beiden anderen Töchtern im Haushalt. Somit ist sie privilegiert. Meine Älteste hat seit einem Jahr einen 400 EURO Nebenjob, indem sie auch gerne arbeitet. Zudem sittet sie noch Babies, was aber nur gelegentlich passiert.

Soweit ich das rechtlich absehen kann, hat sie ab 18 Jahren einen Bedarf von 670 EURO. Kindergeld wird in voller Höhe angerechnet. Den davon übrig gebliebenen Bedarf teile ich mir mit meiner Ex, wenn sie arbeiten würde. Dies könnte sie tun, macht sie aber nicht (hat gerade einen Job abgelehnt - Begründung: es gibt keine Betreuung für 1x pro Woche 4 Stunden fü meine Jüngste (10 Jahre alt) :exclam: Ich weiß aber von einem Job, indem sie auch ca. 400 EURO verdient. Hat meine Ex evtl. einen Selbstbehalt, den ich nicht antasten darf? Bzw. kann ich ihr ein fiktives Einkommen unterstellen?

Wenn ich bis hierhin richtig liege, könnte ich bei meiner Ältesten wohl die 400 EURO anrechnen lassen als Einkommen. Widerstrebt mit aber einwenig, da sie sich ja etwas dazuverdient. Aber anderseits wird sie 18 und sollte nun mal lernen mit ihrer neu gewonnen Selbständigkeit umzugehen. Nach dem Abzug verbleibt ein Restbetrag, den ich mir mit meiner Ex teile. Ca. 50,00 EURO für jeden.

Vielleiht liege ich aber auch völlig falsch mit meiner Berechnung, dann bitte ich um Aufklärung. Vielen Dank an die Runde.

Gruß
Black Knight


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2011 13:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,
da sie noch bei Mama wohnt ist ihr Bedarf laut DDT1 488 € - kg, Also 304 € Zahlbetrag.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 13:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Soweit ich das rechtlich absehen kann, hat sie ab 18 Jahren einen Bedarf von 670 EURO.

Das stimmt nur, wenn sie einen eigenen Haushalt führt (z.B. auswärtige Unterbringung). Wenn sie hingegen bei einem ET wohnt gilt die 4.Spalte der DT - und zwar immer. Für die Eingruppierung wird das bereinigte Einkommen der ET'e addiert. Wenn Tochter eigenes Einkommen, wird dies ebenfalls bereinigt. Üblich sind 90€ als Pauschale abzuziehen.

Der SB der Ex beträgt 770€, wenn sie nicht arbeiten geht. Ihr UH-Anspruch ggü. ihrem Ehemann beträgt i.d.R. 850€. Somit wäre sie grundsätzlich teilweise leistungsfähig. Ebenso hat sie einen Taschengeldanspruch, welcher in vollem Umfang für UH aufzuwenden ist (hier gilt kein SB). Ebenso ist eine Haushaltsersparnis angemessen.

Das richtige Problem ist aber, ihren Anspruch muss Tochter selber gegen beide ET (gleichzeitig) durchsetzen. Nicht Du bist es, der fordert, sondern Tochter. Wenn ihr drei euch aber zusammensetzen könnt und auch gewillt seit den, jeweiligen Anteil beizutragen und zu leisten, so steht dem freilich nix im Wege. Im Gegenteil, das wäre das Optimum.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 14:05
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin.....
bei den angestellten berechnungen bleibt aber doch gar kein Anspruch, oder?

488,-- € Bedarf abzgl.. KiGe = 304,-- €
400,-- € Einkommen abzgl. 90,-- € Taschengeld = 310,-- € eigenes Einkommen.

Also hat Töchterchen eigentlich gar keinen Anspruch mehr gegenüber BEIDEN Elternteilen, oder? In diesem Fall würde der gegenüber einer auswärtigen Unterbringung geringerer Bedarf ausnahmhsweise zu Gunsten des Unterhaltspflichtigen  durchschlagen, oder? Habe ich da jetzt nen Denkfehler?
Gruß
Matthias


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 14:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Sehe ich auch so. Nur sollte auch bedacht werden, hier nicht alles auf die Tochter abzuwälzen, zumal ihr Einkommen überobligatorisch ist. Sie kann ihre Arbeit zu jeder Zeit einstellen, das ist ihre frei Entscheidung (wegen Schulausbildung). Von daher sollten sich alle zusammen setzen und einen fairen Kompromiss finden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 14:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

grundsätzlich siesht du das richtig.

Allerdings ist sie noch Schülerin und somit muiß sie nicht nebenbei arbeiten. Wenn sie gar keinen Unterhalt mehr von dir bekommt, kann sie ihren Job auch ohne BEgründung aufgeben und sich ganz der Schule widmen und somit bist du wieder in der Pflicht.

Ob du dann die 309 alleine zahlen mußt oder die KM beteiligt wird muß dann u.U. ein Gericht entscheiden.

Setz dich doch mit ihr zusammen und schalg ihr vor, das du 150 € zahlst. Dann hat sie ein wenig Ansporn weiterzuarbeiten und du eine Entlastung


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 14:26
(@black-knight)
Schon was gesagt Registriert

Dank für die prompten Antworten. Gut, wenn die 670 EURO für auswärtige Unterbringung anfallen, sind die erst einmal passé. Gut ist der Hinweis, dass sie den Anspruch durchsetzen muss, da bin ich erst einmal aus dem Schneider - und die Idee mit den 150 EURO ist auch prima.

Mit der Ex kann ich leider keinen Kompromiss finden, ist aber denke ich auch wg. o.a. Ansatzes. Ich möchte meiner Tochter nur auch aufzeigen, dass sie jetzt auch von ihrer Mutter etwas einfordern muss, denn egal ob Schülerin oder nicht, beginnt jetzt ihr "richtiges" Leben. Ob dies dann zu einem Konflikt führt kann ich nicht abschätzen, da wir ein gutes Verhältnis haben und sie meine Sichtweisen oft versteht. Ob es dann, wenn es ums Geld geht, immer noch so ist, wird sich zeigen.

Wichtig für mich ist, dass nun auch meine Ex mit im Boot ist und ich nicht nur alles alleine zahlen muss - außer es geht nicht anders.

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2011 15:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Übrigens ist der KU auf das Konto zu zahlen, welches Tochter angibt. Rede mit ihr und empfehle ihr, ihr eigenes Konto zu bestimmen. Was dann in Richtung KM fliesst sieht Tochter ganz genau. Das stärkt so nebenbei auch ihre Position ggü. der KM und sollte auch ihr (Selbst-/Verantwortungs-)Bewusstsein schärfen. Erkläre ihr, dass sie ein recht auf eine UH-Vereinbarung oder auf einen Titel hat und was das bedeutet, dies aber in ihrer Entscheidungshoheit liegt. Wenn ihr euch gut versteht sollte das selbstverständlich sein. Und wenn Du ihr das mit dem Titel erzählst kannst Du nebenbei auch erklären, wie dieser richtig berechnet wird. Das war damals meine Vorgehensweise - aus meiner Sicht ein voller Erfolg.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 15:46