Okay...
Folgendes kann ich auch nicht ganz nachvollziehen:
Das JA gibt folgendes an:
- bereinigtes Netto liegt bei 2021 Euro und der Unterhalt somit nach DDT mit 110% in Stufe 3 für 1 Kind. Das entspricht einem Zahlbetrag von 257 Euro
Das kann ich soweit ja nachvollziehen, bis auf das bereinigte Netto. Aber das wird sich klären.
Was ich nicht verstehe ist meine Einstufung in Stufe 3 mit einem Netto von 2021 Euro im Monat. Ich dachte bei nur einem Kind wird man automatisch
eine Stufe höher eingestuft und das würde ja dann Stufe 4 bedeuten. Ist das nicht immer so oder hat das JA das verpennt oder woran liegt das?
@Beppo: Ich weiß ja, dass Urteils-/Beschlußsuche nicht zu Deinen Lieblingsbeschäftigungen gehört ... aber so Du´s denn findest, wäre ich schwer interessiert.
Ich gehe schon mal in den Keller.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich finde es nicht, weiß aber auch nicht, mit Hilfe welchen Begriffs ich danach googlen könnte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
aus gegebenen Anlass bin ich mal wieder hier. Folgende Situation:
- April 2014: Geburt meines Sohnes
- Juli 2014: Anerkennung der Vaterschaft nach Test
- August 2014: erstmalige Aufforderung durch das JA zur Klärung des Unterhaltes / Beginn mit Zahlung des Mindestunterhaltes
- November/Dezember 2014: Einigung/Klärung des Unterhaltes mit JA
- Januar 2015: Beginn mit Zahlung des vollständigen Unterhaltes + Rate als Nachzahlung
Ich bin vom Jugendamt aufgefordert worden den Unterhalt rückwirkend bis Geburt nach zu zahlen. Meines Wissens ist das aber nur
bis zur erstmaligen Aufforderung möglich, was in meinem Fall ja im August wäre.
Nun meine Frage: Bin ich rechtlich dazu verpflichtet bis zur Geburt nach zu zahlen???
Also versteht mich bitte nicht falsch, ich will mich nicht darum drücken. Ich würde es besser finden das ausstehende Geld für den Kleinen
anzulegen, wo man über die Jahre immer wieder was einzahlt und ihm dann irgendwann einen guten Start ins eigene Leben zu geben.
Zum weiteren Verständnis muss ich sagen, dass ich sehr um meine Vaterrolle kämpfen muss. Die KM wollte mich nicht auf der
Geburtsurkunde haben. Sie wollte keinen Unterhalt. Ich muss immer wieder auf`s Neue kämpfen meinen Sohn zu sehen usw....
Also bis Juli war sie an der Geltendmachung des KU, mangels Vaterschaftsanerkennung, gehindert und kann daher für die vor Juli auch rückwirkend verlangen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...gilt das auch wenn die Gründe dafür nicht in meiner Schuld liegen?
Dass ich nicht von vornherein auf der Geburtsurkunde stand lag an der KM, weil sie es nicht wollte, ebenso wenig wie Unterhalt.
Ich habe mir den Eintrag auf der Geburtsurkunde erkämpft...
Moin Luca,
...gilt das auch wenn die Gründe dafür nicht in meiner Schuld liegen?
Ja.
Theoretisch funktioniert das sogar 20 Jahre (oder später) nach der Geburt ... such mal nach Scheinvaterregress (ist zwar ein etwas anderes Thema, da findest Du aber ganz interessante Konstellationen).
- November/Dezember 2014: Einigung/Klärung des Unterhaltes mit JA
Neugierdehalber:
Worauf habt Ihr Euch geeinigt ?
Gruß
United
Bin bei 110% raus gekommen, also 257Euro als Zahlbetrag...
Und wie ist das mit diesem Titel?
Ist die KM bzw. das Jugendamt damit berechtigt für rückwirkende Zahlungverpflichtungen den Lohn zu pfänden oder ist das irgendwie eingeschränkt???
Moin,
Und wie ist das mit diesem Titel?
Was steht denn in "diesem Titel", den Du unterschrieben hast ?
Wenn da steht, dass Du Dich verpflichtest, ab 1.1.15 zu zahlen, dann kann auch erst ab 1.1.15 vollstreckt werden.
Gruß
United
Ich habe noch keinen Titel unterschrieben.
Da ich ja einen gewissen Einfluss darauf habe was da drin steht, kann ich also auch darauf bestehen dass da drin steht dass der Titel erst ab 1.1.2015 gilt?
Ja, darauf solltest du bestehen.
Ein Titel ist eine Verpflichtung für die Zukunft.
Allerdings solltest du auch den Rückstand begleichen, denn auch der kann leicht nach gefordert werden.
Einzig über den Juli könnte man streiten aber das würde ich nicht tun.
Und wenn du eh zurück bis April zahlst, könntest du auch zurück bis April titulieren.
Das ist dann Geschmackssache.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ok...
Ich habe nämlich mal was gelesen in Zusammenhang mit rückwirkenden Zahlungsverpflichtungen:
§1613 BGB
Zahlungsverpflichtung gilt rückwirkend nur bei Inverzugsetzung. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Unterhaltsschuldner aus rechtlichen
Gründen (weil die Vaterschaft nicht festgestellt war) oder aus im Verantwortungsbereich des Unterhaltsschulnders liegenden Gründen bislang
nicht geltend gemacht werden konnte...
In meinen Fall liegt das Verschulden, dass ich nicht die Vaterschaft anerkannt habe, nicht bei mir, sondern bei der KM, da sie sich anfangs weigerte
dass ich auf der Geburtsurkunde eingetragen werde. Noch dazu kamen Aussagen sie möchte keinen Unterhalt....
Wie beurteilt ihr die Situation????
Unverändert.
Für dich gilt dann eben der Teil vor dem "oder".
Und dass sie angeblich keinen Unterhalt wollte, interessiert auch nicht.
Die Justiz hat extra dafür den KU-Verzicht für die Zukunft untersagt und damit unwirksam gemacht.
Die Leute hatten einfach Jahrzehntelang Zeit, ihre Repressionsmaschinerie durchzuoptimieren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
wenn der Unterhaltsschuldner aus rechtlichen Gründen ... bislang nicht geltend gemacht werden konnte
Von Verschulden steht da nichts. Er konnte aus rechtlichen Gründen nicht geltend gemacht werden. Warum interessiert nicht.
Gruss von der Insel