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1. Unterhaltsberechnung durch JA und habe wenig Erfahrung...

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(@Luca81)

Hallo Leute,

ich bin durch das JA aufgefordert alles darzulegen weil sie den Unterhalt berechnen wollen und das alles ist ziemliches
Neuland für mich... :exclam: Aber zum Glück gibt es ja diese tolle Seite hier...:-)
Ich hoffe auf zahlreiche Tipps und Hinweise. Schon mal vielen Dank dafür...

Folgende Situation:

- Es geht um 1 Kind. Ich bin ledig und wohne zur Miete (Thüringen)

- Gesamtnetto der letzten 12 Monate liegt bei 26050 Euro

- Arbeitsweg hin und zurück 24km

- Ich besitze eine Lebensversicherung in die monatlich 50 Euro fliessen

- Weiterhin eine Direktversicherung zur Altervorsorge wo vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld je 400 Euro rein gehen

- Dann besuche ich nach der Arbeit noch 2 mal die Woche eine Meisterschule. Kann ich Aufwendungen dazu auch geltend machen? Bezahle
  dafür 110 Euro jeden Monat + Fahrtstrecke (58 Km hin und zurück pro Schultag)

Könnt ihr mir grob sagen was da an Unterhalt auf mich zu kommt und was ich sonst noch geltend machen kann.

Bin echt für jeden Rat dankbar....

Zitat
Geschrieben : 13.08.2014 16:46
(@Luca81)

...oh sorry, habe das Wichtigste vergessen.

Das Kind fällt in das Alter 0-5 Jahre....

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 16:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luca,

Das Kind fällt in das Alter 0-5 Jahre....

... der ein oder andere weiß das noch aus Deiner recht frischen Vorstellung.

... in Summe hast Du beinahe alle relevanten Infos geliefert 🙂

Sonstige Einkünfte hast Du vermutlich nicht, aufgrund Deiner Weiterbildung gehe ich aber davon aus, dass es eine Steuererstattung gibt (die würde noch fehlen).

Mal ne Worst-Case-Rechnung:
  2.171 Netto (26.050 / 12)
./. 276 Berufsbedingter Aufwand (24 km x 2 x 230 Tage x 0,30 EUR / 12 Monate)
./. 117 Altersvorsorge (50 + (2 x 400)/12), Grenze sind 4% vom Brutto (Du hast ca. 3.000 ?)
--------
1.778 Bereinigtes EK für KU

Das entspricht EK-Stufe 2 (bei nur einem UH-Berechtigten Hochstufung in EK-Stufe 3, wären 257 EUR KU).

Die Weiterbildungskosten sind in Bezug auf den Kindesunterhalt ein wenig Ermessenssache.

Zunächst einmal solltest Du die komplett angeben:
16 Tage/Monat (?) x 116 km x 0,30 EUR + 110 EUR = 667 EUR.

Damit wärest Du ein Mangelfall (das geht mit Sicherheit nicht durch).
Insofern: Berechnung des JA abwarten und ggf. verhandeln (wenn man sich mit Mindest-KU zufrieden gibt, wären das 225 EUR, die Mitte wäre Stufe 2 und somit 241 EUR - die hielte ich für akzeptabel).

Wichtiger erscheint aber die Frage, ob tatsächlich nur ein UH-Berechtigter besteht) ...

So KM auch noch Betreuungsunterhalt verlangt (aktuell Elternzeit ?) könnte es noch spannend werden.
Wenn sie Sozialleistungen bezieht, kriegst Du hierzu in Kürze Post.
Das soll Dir keine Angst machen, sondern lediglich vorwarnen.

Das JA fragt in seinen Katalogen in aller Regel auch nach der Warmmiete.
So diese 360 EUR (sind im Selbstbehalt enthalten) übersteigt, würde ich die durchaus angeben.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 17:31
(@Luca81)

Quote gelöscht
@united

...hier noch mal ein paar kleine Korrekturen/Angaben meinerseits:

- Berufsbedingter Aufwand sind 12 km pro Arbeitsweg, also 24km hin und zurück. Ich vermute du hattest bei deiner Rechnung 24km pro Strecke angenommen...

- Mein Brutto liegt bei ~3000 Euro

- Weiterbildungtage sind ~8 Tage im Monat (ist nicht immer gleich, da auch Ferien), also in der Regel 8 Tage x 58 km x 0,30 EUR = 139 EUR an Fahrtkosten
 Besteht die Chance dass auch die 110 EUR Gebühren für den eigentlichen Lehrgang mit angerechnet werden? Könnte mir vorstellen dass es sich wenn überhaupt
 auf die Fahrtkosten beschränkt. Ich habe mal anonym auf dem JA angerufen und wegen der Geltendmachung des Lehrgangs nachgefragt. Dort haben sie erstmal
 nicht von vornherein dagegen gesprochen und wie du auch schon sagst ist das Ermessenssache. Es kam für mich so raus, dass wenn ich über dem Mindestunterhalt
 liege das durchaus relevant ist.

- Wie soll ich mich wegen der Steuererklärung verhalten? In den letzten 12 Monate habe ich keine gemacht. Der Zeitraum liegt schon ein paar Monate drüber

- Warmmiete liegt bei knapp 500 EUR

- Wie läuft das bei nur einem UH-Berechtigten? Wird man da generell eine EK-Stufe hoch gesetzt?

- Wegen Betreuungsunterhalt ist die Lage noch ruhig. Ich bekam mal die Aussage dass sie das nicht fordert. Aber was heisst das schon...
  Madame ist zur Zeit arbeitslos. Also kann ich so oder so mit Post von irgendeinen Amt rechnen, auch wenn sie aktuell keinen BU fordert?
 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 18:02
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

meine Fahrtkosten-Rechenfehler hast Du korrekt korrigiert ...

Besteht die Chance dass auch die 110 EUR Gebühren für den eigentlichen Lehrgang mit angerechnet werden?

Wieso nicht ?

Netto wären das dann (bei Berücksichtigung der Weiterbildung, wovon ich zunächst ausgehen würde):
2.171 - 138 - 117 - 139 - 110 = 1.667

Wie läuft das bei nur einem UH-Berechtigten? Wird man da generell eine EK-Stufe hoch gesetzt?

Das ist die Regel.
Zur Frage, ob KM hier als UH-Berechtigte mitzuzählen ist, gibt es im Forum unterschiedliche Ansichten:
- Da sie dem Grunde nach berechtigt ist, muss sie mitzählen vs.
- Da kein UH geleistet wird, hat das keinen Einfluß auf die Einstufung
... und weil die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft hat, unterliegt die Einstufung letzten Endes dem richterlichen Ermessen.

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu ist mir nicht bekannt.

Also kann ich so oder so mit Post von irgendeinen Amt rechnen, auch wenn sie aktuell keinen BU fordert?

Solange sie ihren eigenen Bedarf aus dem ALG-I decken kann, ist alles ok.
Wenn sie sich in HartzIV-Bezug befindet, sieht das anders aus.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 10:59
(@Luca81)

...habe diese Woche meine Unterlagen an das JA zur Berechnung des KU geschickt.
Mal schauen was nun raus kommt.
Habe da jetzt noch eine Frage zu diesen Titeln... 😉

Ist es richtig wenn ich davon ausgehe dass ich vom JA nach ihren Rechnungen dazu aufgefordert werde einen Titel zu unterschreiben???
Bin ich dazu verpflichtet???

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 19:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zur Titulierung bsit du verpflichtet, sobald dies verlangt wird.

Wozu du nicht verpflichtet bist diesen Titel vom und beim JA zu unterschreiben (kansnt du auch beim Notar machen) unddu musst auch nicht das unterschreiben, was das JA dir vorsetzt, sondern kannst sie verpflichten den Titel so auszustellen ,wie du es vorgibst.Z.B. eine Begrenzung auf die Volljährigkeit

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 20:21
(@Luca81)

...aah ok.
Gibt es noch etwas wichtiges zu beachten ausser der Begrenzung auf die Volljährigkeit und natürlich der korrekten Berechnung?
Ich wollte das eh bei einen Anwalt gegen rechnen lassen. Man kann wahrscheinlich sehr davon ausgehen dass da unter dem Strich
2 verschiedene Ergebnisse raus kommen...

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 20:34
(@Luca81)

...und noch eine Frage:

Die KM hat ja sehr wahrscheinlich eine Beistandserklärung beim JA unterschrieben. Sonst hätte mich das JA ja sicher
nicht zur Klärung des Unterhaltes aufgefordert. Da inzwischen die Kommunikation und die allgemeine Lage recht positiv ist
würde ich gerne alles Weitere mit ihr einvernehmlich klären, ohne JA und Titel und alles mögliche...
Also nicht falsch verstehen, ich will und werde zu 100% meinen Pflichten und Rechten nachkommen. Nur mir wäre es am liebsten ohne
JA. Würde es dazu reichen wenn ich alles mit ihr kläre oder müsste sie dazu wieder diese Beistandserklärung offiziell aufheben dass ich
Ruhe vor dem JA habe...

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 20:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie müsste die Beistandschaft beenden. Dies kann sie ohne weiteres und ohne Angabe von Gründen tun

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 21:02




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die KM hat ja sehr wahrscheinlich eine Beistandserklärung beim JA unterschrieben. Sonst hätte mich das JA ja sicher
nicht zur Klärung des Unterhaltes aufgefordert.

Wenn das JA eine Beistandschaft in UH-Angelegenheiten übernommen hat, dann wurde Dir dies schriftl. mitgeteilt. Lese noch mal genau den Brief vom JA, wo es Dich zur Auskunft aufgefordert hat. Steht meistens im ersten Absatz.

Gibt es noch etwas wichtiges zu beachten ausser der Begrenzung auf die Volljährigkeit und natürlich der korrekten Berechnung?

Manche Beurkundungspersonen bei den JA sträuben sich, eine Befristung aufzunehmen oder einen anderen UH-Betrag festzuschreiben. Agrumentieren tun sie häufig mit ihrem Auftrag und den Forderungen des JA. Das ist Blödsinn. Eine Beurkundungsperson hat immer neutral zu sein und lediglich auf die Einhaltung der Rechtsvorschriuften zu achten. Partei ergreifen oder Agrumente einer Seite zu übernehmen steht ihr nicht zu. Was sie darf: die Beurkundung verweigern. Mehr aber nicht.

Falls Du Dich dort in die Enge getrieben fühlst oder ähnlich - dann steh auf und gehe. Titulieren kannst Du auch bei einem anderen JA oder bei einem Notar (gegen eine kleine Gebühr).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 21:13
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin

Falls Du Dich dort in die Enge getrieben fühlst oder ähnlich - dann steh auf und gehe. Titulieren kannst Du auch bei einem anderen JA oder bei einem Notar (gegen eine kleine Gebühr).

Gruss oldie

Muss es ein Notar, ein JA sein oder könnte auch eine andere Person/Amt sowas titulieren?

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 09:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es muss eine von einem Gericht bestellte Beurkundungsperson sein. Das sind nun mal die entsprechenden JA-Leute bzw. die Notare. Wo man die noch findet entzieht sich meinem Wissen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 10:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luca,

Ich wollte das eh bei einen Anwalt gegen rechnen lassen.

Bevor Du zum Anwalt rennst, kannst Du die Berechnung hier nochmal (anonymisert) einstellen (es gibt durchaus Jugendämter, die rechnen können).

Mitunter kann man mit einer Beistandschaft besser verhandeln als mit Rechtsanwälten oder Ex-Partnern.
Da in Deinem Falle ein paar Dinge durchaus Ermessenssache sind, warte erst einmal ab, zu welchem Ergebnis das JA kommt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 10:41
(@Luca81)

nn die Nachzahlung des Unterhaltes rüchwirkend gefordert werden? Ich habe da was im Kopf erst ab dem Zeitpunkt
wo ich in Verzug gesetzt wurde. Und das war ja erst diese Woche.
Also bitte nicht falsch verstehen, Hallo,

aus aktuellem Anlass bin ich mal wieder hier.
Ich habe nach langer Zeit meine Unterhaltsberechnung vom JA erhalten.
Das bereinigte Netto liegt bei 2020 Euro (Durchschnittsnetto monatlich 2240Euro)
Dazu meine Fragen:
Es wurden 5% für berufsbedingte Aufwendungen angenommen. Ist das der Höchstsatz? Ich habe viele Kilometer jede Woche für
den Arbeitsweg + Weiterbildung. Weiterhin wurden Aufwendungen für Altersvorsorge (Direktversicherung) nicht berücksichtigt.

Ich habe bisher regelmässig den Mindestunterhalt gezahlt, da sich die Berechnung durch das JA komischerweise sehr lange hingezogen hat.
Nun noch die Frage wie lange kaich bin absolut bereit für den Kleinen aufzukommen. Nur die KM hatte anfangs geäussert sie brauch keinen Unterhalt.

Vielen Dank für eure Antworten...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2014 12:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Leitlinien Deines zuständigen OLG sagen hierzu (Zitat:)

10.1. Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder tatsächliche,
angemessene Vorsorgeaufwendungen abzusetzen (Nettoeinkommen).
Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung
eines Freibetrags).

10.2.1. Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten
nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen
abzuziehen. Bei entsprechenden Anhaltspunkten kann – auch bei fiktiven
Einkünften – eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens – mindestens 50 EUR,
bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich –
geschätzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale,
sind sie in voller Höhe konkret darzulegen.

10.2.2. Nachgewiesene notwendige Fahrtkosten zur und von der Arbeitsstätte werden mit
0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt, wobei in der Regel eine einfache
Entfernung von mehr als 40 km nicht mehr als angemessen angesehen werden
kann.
Anschaffungs-, Reparatur- und sonstige Betriebskosten sind enthalten.

Das JA muss also die Fahrtkosten wie dargelegt anerkennen. Gleiches gilt für angemessene Vorsorgeaufwendungen. Ich würde mit Verweis auf die Leitlinien die Berechnung korrigieren und dann titulieren.

Du würdest dann statt Stufe 3 wohl in Stufe 2 landen. Diese halte ich bei den von dir angegebenen Daten auch für korrekt (ohne Höherstufung).

Was haben die denn jetzt für einen Zahlbetrag genannt?

In Verzug gesetzt bist Du ab dem Moment, in dem sie Dich aufgefordert haben den Unterhalt zu zahlen und zu titulieren und nicht, wann Du die Berechnung erhalten hast.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2014 14:24
(@Luca81)

Also hier noch mal ein paar Zahlen:

Durchschnittliches Monatsnetto:  2240 Euro
-berufsbedingte Aufwendungen      112 Euro
-Kosten Weiterbildung monatlich    110 Euro (Kosten für die Weiterbildung, nicht für die Wegstrecke)
=bereinigtes Netto:                      2018 Euro

20 Arbeitstage im Monat mit einer Fahrtstrecke von 11 Km (eine Strecke) = 440 Km Arbeitsweg insgesamt
8 Tage im Monat Weiterbildung mit einer Fahrtstrecke von 28 km (eine Strecke) = 448 Km Weg für Weiterbildung insgesamt

Zahlbetrag ist laut JA 257 Euro (110%)

Kann man das so akzeptieren oder macht es Sinn das von einem Anwalt prüfen zu lassen. Die nächst untere Stufe in der
Düsseldorfer Tabelle wären ja 105% mit einem max. bereinigten Netto von 1900 Euro. Das würde ich wohl kaum erreichen oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2014 15:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und was steckt dann in den berufsbedingten Aufwendungen v. 112 Euro drin? Das ist wichtig für die Frage, ob die Fahrtkosten i. H. v. 266 Euro zzgl oder anstatt angesetzt werden müssen.

In Deiner Berechnung fehlt jetzt auch wieder die priv. Altersvorsorge?

Ich denke, wenn

2240 - 112 - 110- 266 - 117 (AV) = 1635 Euro korrekt wären, wären 241 Euro zu zahlen. Strittig sind also ca. 16 Euro KU pro Monat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2014 15:17
(@mimamause)

moin

Kann man das so akzeptieren oder macht es Sinn das von einem Anwalt prüfen zu lassen. Die nächst untere Stufe in der
Düsseldorfer Tabelle wären ja 105% mit einem max. bereinigten Netto von 1900 Euro. Das würde ich wohl kaum erreichen oder?

was ich nicht verstehe, und das ist natürlich erstmal wieder eine grundsätzliche Geschichte, dass du bei einem recht komfortablen Netto und jeden Cent Unterhalt für dein Kind feilschst (zumal es hier nur um einen Unterschied von 16!!!!!! € zwischen Stufe 3 und Stufe 2 der DDT geht.

:kapiernicht:

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2014 15:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Lucas,

also ich denke, dass Du erst einmal keinen Anwalt fragen solltest, sondern die tatsächlichen Kilometer, die Du fährst und die Altersvorsorge, damit kommst Du eine Stufe tiefer. Diese Berechnung schickst Du an das JA und erklärst Dich bereit, den entsprechenden Unterhalt zu zahlen und zu titulieren.

Wenn das JA der Meinung ist, dass das so nicht richtig ist, dann werden sie Dir das schon mitteilen.

Ja, es geht nur um z.Z. 16 Euro pro Monat, aber so eine Berechnung sollte doch korrekt sein.

Ansonsten kannst Du Dich natürlich mit der KM einigen worauf ihr euch einigen könnt, sie kann auch die Beistandschaft beim JA aufkündigen, aber daran glaube ich nicht, weil so eine Beistandschaft für die KM schon bequem ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2014 15:34




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