1 Kind lebt bei mir...
 
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1 Kind lebt bei mir, zählt das bei Ehegattenuh?

 
 Mabe
(@mabe)
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Hab mal wieder ne Frage:
Wir stehen jetzt kurz vor der Scheidung. Die Ex hat nen neuen. Sie bekommt momentan Sozialhilfe.
Wir haben 2 Kinder. Laut Gerichtsbeschluß (es wurde ein Vergleich geschlossen) sollte ich nur Unterhalt für beide Kinder zahlen, für die Frau reichts nicht mehr.
Die große ist nun zu mir gezogen.
Nun möchte die Ex die Unterhaltsberechnung neu aufrollen, und meint , ich hätte jetzt mehr Geld zur Verfügung, jetzt müsse ich für sie bezahlen.
Welche Kosten rechnet jetzt das Gericht für die 11 jährige Tochter für mich an ?
Das was ich für sie bezahlt hätte ? also 247,00 Eu?
Das wird doch wohl von meinem Gehalt mit runtergerechnet, um es zu bereinigen?
Mal abgesehen davon, das ich einen Unterhaltsanspruch für die große hätte.
ich könnte doch zur Unterhaltsvorschusskasse gehen? Wie lange zahlen die?

[Editiert am 13/8/2005 von Mabe]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2005 22:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Mabe,

ihr habt einen Vergleich geschlossen zum Trennungsunterhalt. Der Anspruch hierzu läuft mit der Rechtskraft der Scheidung aus. Aus diesem Grunde meldet deine Ex ihren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt an. Das sind rechtlich zwei Paar Schuhe, rechnerisch ändert sich aber nix.

Für das bei dir lebende Kind ist deine Ex unterhaltspflichtig und du musst den KU einfordern. Ihr könnt auf gegenseite Zustimmung hin den KU-Anspruch auch miteinander verrechnen. Stimmt sie nicht zu, kannst du die Differenz zwischen dem erhaltenen KU (auch UHV ist KU) und dem Regelbetrag von deinem Netto abziehen.

UHV gibt es bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und max. für 72 Monate. Je nach dem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Da das bei dir lebende Kind in Bälde 12 wird, musst du unbedingt bei der Regelung des KU darauf achten, dass du ab dem 12. Geburtstag keinen UHV mehr bekommst und somit der volle Regelbetrag dein Einkommen mindert. Bis zum 12. Geburtstag so du UHV beantragst, würde dein Einkommen nur um die KG-Kürzung von 77 € gemindert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2005 22:49
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Den Kindesunterhalt kann ich doch auch noch nach der Scheidung einfordern?
Sie möchte nämlich wieder heiraten.
Nicht das unnötig die Hochzeit herausgezögert wird
😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2005 11:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Den Kindesunterhalt kann ich doch auch noch nach der Scheidung einfordern?

Ja, aber nicht rückwirkend.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2005 16:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na wenn sie bald heiratet, kriegt sie doch eh keinen Unterhalt mehr von Dir. Oder glaubt sie das etwa? Dann kriegst Du KU für das bei Dir lebende Kind und sie für das bei ihr lebende Kind. Und fertig.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2005 16:57
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Darauf möchte ich hinaus. Gegenseitiger Unterhaltsverzicht.
Wenn ich ihn voher fordere den UH für mein Kind dann heiratet sie bestimmt nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2005 18:47
(@Aniram)

Hallo Mabe !

Ich komm gedanklich nicht mit.

Fakt ist:

Vater + 1 Kind = Unterhaltspflicht der Mutter
Mutter + 1 Kind = Unterpflicht des Vaters

Da die große Tochter bei Dir lebt, ist der Unterhaltsanspruch an die
Mutter eventuell höher als ihr Anspruch für die Kleine. Also wäre wegen
der paar Euro ein gegenseitiger Verzicht die unbürokratischste Lösung.

Soweit so gut.

Sie ist wie Du sagst nicht leistungsfähig und Du wirst deswegen UHV
für das bei Dir lebende Kind in Anspruch nehmen müssen.

Weshalb sollte sie deswegen nicht heiraten ? Weil wenn es ihr darum
geht, Ansprüche für sich geltend machen zu können, dann dürfte sie
überhaupt nicht heiraten, weil dieser Anspruch eben mit Beginn einer
neuen Ehe, Geschichte ist.

Wobei das sowieso ein starkes Stück ist. Selbst keinen Groschen zahlen,
wissen, daß dieser Vorschuss nur bis zum 12. Lj. der Großen bezahlt
wird und Du spätestens dann ohne jeglicher Hilfe dastehst, aber Geld
von Dir fordern.

Bedenkt sie dabei nicht, daß sie damit indirekt ihrer älteren Tochter was
nimmt, weil Dir dieses Geld dann fehlt ?

Die Skrupellosigkeit mancher Damen plättet mich immer wieder 🙁

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2005 19:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach Marina...

Die Skrupellosigkeit mancher Damen plättet mich immer wieder 🙁

...wenn diese Damen ihr eigenes Verhalten ebenfalls als skrupellos empfinden würden, würden sie sich ja nicht so verhalten. Das Problem ist vielmehr ein selbstgestrickter und weitgehend unwidersprochener Paradigmenwechsel: Diese "Damen" halten sich für arme, bemitleidenswerte Opfer widriger Umstände, die sie nie selbst zu verantworten und deren negative Folgen sie deshalb auch nicht zu tragen haben. Sie wollen doch angeblich immer "nur, was ihnen zusteht" - und in dieser Ansicht werden sie von allen Seiten bekräftigt.

Dergleichen hört man als Betroffene einfach deutlich lieber als die Ansicht, dass zum Scheitern einer Ehe immer zwei gehören und man auch als Frau den Hintern hochbekommen und den künftigen Lebensstandard gefälligst selbst finanzieren soll. Emanzipation bei der Frauendemo oder bei der Lektüre von Frauenzeitschriften ist nun mal viel einfacher als die täglich selbst gelebte. Da waren unsere Grossmütter, die ihre Männer im Krieg verloren und die Restfamilie ohne grossartige Fremdversorgung irgendwie selbst durchbringen mussten, deutlich emanzipierter als diese "Dämchen" von heute, die nicht viel mehr zu tun brauchen als ihre "Ansprüche" zu formulieren und - notfalls mit Hilfe der Kinder als Unterhaltsgeiseln - auch durchzudrücken.

Nicht vergessen: Wir leben in einem Land, in dem auch der Täterschutz und die "soziale Reintegration" verurteilter Kinderschänder und -mörder in vielen Fällen ein höheres "Rechtsgut" ist als der Schutz der Kinder. Nicht, dass ich beides direkt miteinander vergleichen wollte - aber die gemeinsame Grundrichtung ist doch bemerkenswert.

In diesem Sinne herzlichst
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2005 19:51
(@Aniram)

... halten sich für arme, bemitleidenswerte Opfer widriger Umstände

Ich wollte ich könnte Dir Recht geben Martin...

...weil das würde noch einiges entschuldigen, wenn diese Damen sich
tatsächlich so hilflos fühlen würden.

Ich glaube es nur nicht. Ich bin felsenfest überzeugt davon, daß dies
zu 80% nicht der Fall ist. Die wissen ganz genau was sie tun und wollen.
Leider gibt ihnen das System die Möglichkeit dazu.

Das hat eine dieser "Dämchen" gestern in drei Sätzen stellvertretend für
ihre "Rasse" wieder mal deutlich gemacht. Es ist schon erstaunlich, wieviel
menschenverachtendes und das ist es für mich, in wenigen Worten stecken
kann.

Gruß

Marina

Hmm... wenn ich recht überlege, ist entschuldigen das falsche Wort,
erklären würde vielleicht besser passen.

[Editiert am 14/8/2005 von Aniram]

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2005 20:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Marina

Ich glaube es nur nicht. Ich bin felsenfest überzeugt davon, daß dies
zu 80% nicht der Fall ist. Die wissen ganz genau was sie tun und wollen.
Leider gibt ihnen das System die Möglichkeit dazu.
Das hat eine dieser "Dämchen" gestern in drei Sätzen stellvertretend für
ihre "Rasse" wieder mal deutlich gemacht.

Diesen Thread habe ich auch verfolgt. Aber er gibt meines Erachtens Deine Deutung nicht her - das Dämchen schrieb ja nicht "Ich will meinen Ex ausziehen, um meinen eigenen Hintern nicht bewegen zu müssen", sondern bangte angstvoll um ihren Unterhalts"anspruch" und dass ihr dieser um Himmels willen nicht verloren gehen möge. Was sie tatsächlich von der Mehrzahl der Poster von vs.de hält, hat sie Dir ja per PN mitgeteilt und dabei vermutlich auf sowas wie "weibliche Solidarität" gehofft.

Tief im Innern haben solche Frauen vielleicht noch irgend einen verkümmerten Moralrest, der ihnen sagen könnte, dass ihr Verhalten nur noch unsäglich ist. Aber in ihrem aktuellen Denken und Handeln ziehen sie - meist gestützt durch eine kleine Privatarmee ähnlich denkender Unterstützer - nur einen scheinbar berechtigten "Anspruch durch". Etwa so wie jemand, der nachts einen Laden ausräumt mit der Rechtfertigung "Das durfte ich doch; was kann ICH denn dafür, wenn der Ladenbesitzer seinen Laden nicht abschliesst?"

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2005 22:08




 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Ihr gefallt mir beide gut 😉 Nun versteh ich aber nix mehr.
also
a) Sie heiratet nicht. Dann kann es also passieren das ich an die EX auch Unterhalt zahlen muß ?
Hat das Kind nicht vorrang?
b) Sie heiratet. Die beiden vereinbaren Gütertrennung usw. Sie leben doch dann aber zusammen. Muß ihr neuer dann den Unterhalt für mein Kind das bei mir lebt mit bestreiten ? Oder haben sie durch die Gütertrennung die Möglichkeit die Unterhaltszahlung für die große Tochter zu umgehen ?

Ich hatte mir eigentlich gedacht, das ich nach der Heirat hingehe, und vorschlage, das wir beide die UH-Zahlungen für die Kinder einstellen.
Worauf muß ich nun achten ?
In erster Linie sollen sie heraten. Wie gehts dann weiter ? Unterhalt vorher schon beanspruchen oder danach ?

---------- Nach mehrmaligem Lesen nun doch alles verstanden. -------------------------

Jedenfalls ist dies wirklich eine dieser Damen, die andere arbeiten gehen lassen, und selbst den Hintern nicht hochkriegen.
Aber damit soll sich dann (hoffentlich) der nächste mit rumärgern......

[Editiert am 14/8/2005 von Mabe]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2005 00:10
(@Aniram)

Hallo Mabe !

Dann versuch ich es einmal... mit Hausverstand und dem was ich hier
gelernt habe.

Die beiden heiraten... die Ex und der LG. Sollte Du zahlungsunfähig
werden bezüglich Deiner zweiten Tochter, dann würde sie keine UHV
mehr bekommen, dann würde tatsächlich der neue Ehemann in die
Pflicht genommen. Und der Unterhalt für die Ex ist bei Heirat sowieso
beim Teufel und dort gut aufgehoben.

Wenn sie nicht heiratet... Unterhalt für die Kleine sowieso und das ist
auch richtig so. Unterhalt für Ex... meiner Meinung nach nein, weil Deine
grundsätzliche finanzielle Situation hat sich ja nicht verändert dadurch und
falls doch, wird sich das ziemlich gegenrechnen mit dem Unterhalt, der Dir
für die Große zusteht. Allerdings bleibt Dir dann auch nichts davon. Egal
ob der von ihr oder vom Amt kommt, wobei der meines Wissen nach
geringer ausfällt. Allerdings eben nur bis die Tochter 12 Jahre alt ist. Dann
ist das Ende der Fahnenstange erreicht.

Dein Gedanke, ihr klarzumachen.... sie verzichtet, Du verzichtest, ist im
Prinzip am vernünftigsten.

Aber zu warten, bis sie geheiratet hat um diesen Vorschlag zu machen ist,
darin kann ich keine Notwenigkeit noch Sinn erkennen.

So denke ich zumindest, das es richtig ist.

Falls ich Unsinn rede.... bitte dann korrigiert mich ganz schnell, damit ich
hier keinen Schaden anrichte.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2005 00:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Sie heiratet nicht.

So sie mit dem LG zusammenlebt und dies entweder über 2 Jahre und mehr schon so geht oder eine wirtschaftliche Verflechtung besteht, bist du aus der EU-Nummer raus.

Sie heiratet.

Fein. Kein EU mehr.

Grundsätzlich ist KU ein isolierter Rechtsanspruch des einzelnen Kindes gegen seinen nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Ihr könnt auf freiwilliger Basis den KU gegeneinander aufrechnen.

Der neue Mann deiner Ex hat mit dem KU nix zu tun. Auch die Pflicht deiner Ex zur Zahlung von KU wird durch einen zwischen den beiden vereinbarten Güterstand nicht berührt. Sollte deine Ex kein eigenes Einkommen haben, hingegen ihrem neuen Mann den Haushalt führen, wird diese Tätigkeit mit einem fiktiven Einkommen veranschlagt. Wie hoch weiß ich jetzt gerade nicht. Auch wenn sie ein gemeinsames Kind bekommen sollte, wäre sie weiterhin KU-Pflichtig und -Fähig (>hier<, >hier< und >hier<).

Den einzigen Vorteil, aktuell nicht den KU anzusprechen sehe ich darin, dass sie eben nicht heiratet und du EU zahlen müsstest. Ich sehe allerdings nicht so richtig den Hebel für sie zum Ansetzen. Wenn die schon die Heirat planen ist es ein eindeutiges Indiz und das würde ich im Streitfalle platzieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2005 02:08
(@Aniram)

Dankeschön Deep... dafür, daß du Dich da eingeschaltet hast.

Mir war ein wenig bange, Mabe etwas zu sagen, was ausgemachter
Blödsinn und absolut falsch ist.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2005 02:16