Hallo,
seit Gestern fordert auch meine Noch-Frau Trennungsunterhalt. Wir leben seit c.a. 8 Monaten getrennt und TU war bis dato kein Thema, da ich die Raten fürs Haus getragen habe. Das ist aber nun seit dem 01.07. verkauft, weil KM sonst kein Harz IV bekommen hätte.
Die Situation ist folgende:
Der Älteste (12) lebt bei mir und die Kleine (6) bei der KM. Ich verdiene c.a 2300.-€ Netto(incl. Weihnachts+Urlaubsgeld), KM c.a. 400.-€ (Wohl nicht überobligatorisch da eheprägend, seit c.a 5 Jahren).
KU für die Kleine zahle ich seit der Trennung nach Stufe 6 der DT (untituliert).
Eheliche Schulden zahle ich.
KU für den Großen bekomme ich nicht, da KM nicht genug verdient. Sie hat die Arbeitszeit sogar halbiert um so mehr Unterhalt zu bekommen (eigene Aussage).
Inwieweit ist KM verpflichtet zum Unterhalt beizutragen, insbesondere zum KU des Großen. Die Möglichkeit halbtags zu arbeiten ist laut ihrem Arbeitgeber gegeben.
Betreuung der Kleinen wäre durch Hort und mich gegeben.
Gibt es da Anhaltspunkte, die KM zur Arbeit zu bewegen? Oder zumindest eine Anrechnung zu erzwingen?
Es kann doch nicht sein, das KM durch Übernahme der Miet- und Nebenkosten sowie Unterstützung durch Harz IV, KU, Kindergeld und Einnahmen durch ihren 400€-Job, mehr Geld zur Verfügung hat als ich und mein 12Jähriger Sohn. Immerhin gehe ich für mein Geld richtig malochen.
Ich habe die Berechnung des TU einfach mal umgedreht und folgende Rechnung aufgestellt:
890.-Selbstbehalt + 727.-KU (nach Stufe6 der DT) + 282.- eheliche Schulden + 239.- Fahrtkosten zur Arbeit + 52.- Altersvorsorge(ehelich, KM wurde mit halbem Rückkaufswert ausgezahlt) + 20.-Gewerkschaftsbeitrag.
Macht 2170.-€ die mir bleiben müßten. Ist die Rechnung so richtig?
Wie sieht es mit der Anrechnung ihrer eheprägenden Einkünfte aus, sehr ihr da eine Möglichkeit?
Ist schon komisch aber mein Einkommen müßte doch auch zur Hälfte überobligatorisch sein, durch die Betreuung meines Sohnes, Okay, da mache ich mir wohl besser keine Illusionen.
Ich möchte schon mit ein paar Zahlen zum RA gehen. Ist schon der Dritte und so wie es aussieht hat der auch nicht den richtigen Durchblick.
Danke schoma für eure Hilfe.
Thomas
Hallo Thomas,
ich kann Dir da nicht viel Hoffnung machen. Bei 2.300,- € wirst Du wohl noch etwas an Madame abdrücken müssen. Ich habe in etwa das Gleiche wie Du und beide Kids leben bei mir und ich muss auch noch zahlen. Du wirst um einen guten Anwalt kaum umhin kommen.
Versuche vorab mal so zu rechnen. Dein Jahresnettoeinkommen geteilt durch 12, abzgl. 5%. Dann Ziehst Du den Unterhalt nach DT 6 für Deinen Sohn ab und ziehst DT 1 als Betreuungsunterhalt für Deinen Sohn ab. Dann ziehst Du noch einmal DT 6 für Deine Tochter ab. Zum Rest addierst Du die 400,- € Deiner Ex und teilst diese Summe durch zwei . Der sich dann ergebende Betrag stünde Dir und Deiner Ex zu und wäre von Dir enstprechend auszugleichen. Es wäre dann noch zu schauen, wie die ehelichen Schulden zu verteilen sind.
LG Uli
Hallo Ulli,
danke für die schnelle Antwort.
Weil das alles sehr verwirrend ist, habe ich die Berechnung einfach mal umgedreht und nur das aufgeführt, was mir eigentlich bleiben müßte.
Mein Selbstbehalt steht außer Frage, genau wie der KU. Die Berufsbedingten Aufwendungen eigentlich auch, wie sollte ich denn sonst zur Arbeit kommen.Die Schulden sind ehebedingt und werden von mir allein getragen, wer soll die denn bezahlen?
Nun, mag sein das ich da etwas blauäugig bin, aber eigentlich müßte mir das doch am Ende bleiben, wie soll ich denn sonst die Forderungen bedienen?
Vom Selbstbehalt?
KM hat jetzt schon mehr als ich, schraubt ihre Arbeitszeit runter um noch mehr zu kassieren und greift jetzt auch noch bei mir ab?
Das kann es doch nicht sein oder?
Sorry, geht natürlich nicht gegen dich aber da geht einem doch der Hut hoch.
Sorry, geht natürlich nicht gegen dich aber da geht einem doch der Hut hoch.
Das habe ich auch nicht so verstanden! 🙂
Schau Dir mal mein OLG-Urteil an. Da wirst Du sehen, dass man mit uns Vätern nicht besonders nachsichtig ist. Wirklich ehebedingte Schulden (insbesondere für Immobilie) sollten allerdings berücksichtungsfähig sein. Knackpunkt ist sicher immer, ob am Ende jemand dem Staat zur Last fällt. In diesen Fällen wird gedreht und gewendet, um die öffentliche Hand sauber zu halten.
LG Uli