Hallo ihr Lieben...kurze Frage:
KV (also ich) unterhaltspflichtig - aber ALG2 Empfänger.
Kind 3 Jahre alt, Trennung 2018, von daher seitdem 149€...und ich ab 07/2019 150€ UHV.
Ich stehe nun kurz vor der Aufnahme einer sozialversicherungspfl. Beschäftigung.
Lt. Düsseldorfer Tabelle beliefe sich der Unterhalt auf 257€.
Jetzt meine Frage(n) hierzu:
WIE IST NUN DAS PROZEDERE?
Einerseits stehe mit ich 1 Jahr lang UHV-Zahlungen beim Staat in der Kreide...andererseits
möchte ich, dass die KM natürlich gleich mit der 1.Gehaltszahlung Kindesunterhalt bekommt.
Wie verhält sich das? Und wo ist jetzt mein Error?
Ich habe auch gehört/gelesen, das UHV's kaum bis selten zurückgefordert werden, da sie dem
Land gehören und den Kommunen nur Arbeit machen.
Also was mache ich jetzt mit meinem 1.Gehalt zwecks ÜW Kindesunterhalt?
Gerne auch die inoffizielle Variante:))
Habt lieben Dank!!
"...und ich ab 07/2019 150€ UHV"
Nein, nicht "ich" - Verschrieben!! :yltype:
Hallo,
das Kind vertreten durch die KM hat Anspruch auf den Unterhalt. Wenn Du jetzt leistungsfähig bist bzw. wirst, dann teile das der UHV-Kasse mit, dann stellt die UHV-Kasse die Zahlungen ein.
Mit der KM müsstet Du Dich einigen auf welches Konto das Geld gehen soll.
Außerdem wird die UHV-Kasse mit Dir eine Vereinbarung treffen wie der UHV zurückgezahlt wird, dass können Raten von 50 Euro sein. Aber eigentlich sollte bei Leistungsunfähigkeit (die mit H4 gegeben ist) überhaupt keine Rückforderung erfolgen. Rückforderungen sollten eigentlich nur dann gestellt werden, wenn Du zahlungsunwillig gewesen wärst.
VG Susi
Hey...DANKE!!...also salopp ausgedrückt, ist der Weg dann folgender:
ICH rufe bei der UHV-Kasse an, dass ich ab 01.09. selber für den Unterhalt aufkomme...
...und überweise ab da direkt auf's Konto von Ex...ähh KM 🙂
Zzgl. Abtrag sozusagender Ratenkredit wg. UHV-Leistungen.
Siehste, und daa kommt dann schon wieder eines zum anderen.
Mein Kind wohnt nämlich 230km entfernt.
Incl. Fahrkosten (2mal Hin-und Zurück) und Aufenthalt Kind kämen nochmal 250€mtl. hinzu.
Anrechenbar hin oder her -
Bis zum mageren Selbstbehalt von 1080€ ist ALLES futsch!!
Wie soll man DAS denn bei 620€ Miete wuppen?? Ich bilde hier in Berlin mit meiner Tochter
z.Zt. eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Daher hat sie hier ja auch noch ihr altes Ki-Zimmer.
zzgl. Strom und Trallala? Wovon soll ICH dann leben?? Gibts ja alles nicht...
Ahh Susi...JETZT geschnallt...also wegen Rückzahlung :thumbup:
Hallo Hannes Solo
Als erstes musst Du mal einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wenn Du jetzt eine Temporäre Bedarfsgemeinschaft bildest und Du anderseits einen Unterhaltstitel nach Stufe eins der DT Tabelle hast muss das Job Center dieses bei der Berechnung des Anspruchs auf ALG II berücksichtigen. Ich füge den entsprechenden Text mal ein . Vielleicht hast Du dann trotz Deines Lohnes noch Anspruch auf ergänzendes ALG II.
Berücksichtigung von gezahltem bzw. tituliertem Unterhalt beim Arbeitslosengeld II: Bei einem AlgII-Empfänger sind Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten bis zu dem im Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Urkunde festgelegten Betrag vom Einkommen abzuziehen mit der Folge, dass das Arbeitslosengeld II entsprechend höher ausfällt (§ 11 b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 SGB II; eingefügt durch Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit Wirkung ab 01.08.2006.
LG der Frosch
Denk dran, dass das Kindergeld zum 01.07 um 10€ erhöht wird, also sinkt der Unterhaltsbetrag um 5€!
Lieben Dank @Max...aber die 5€ spielen dann auch keine Rolle mehr und...
Danke @ Frosch...aber ich mach die Rechnung jetzt mal andersrum:
620 Miete warm + 180 Strom, Versicherungen..also nur das Nötigste.
= 800..
Dann einmal im Monat die Kleene aus 230km Entfernung abholen (incl. aller Kosten)
= 250
Zzgl. Unterhalt
= 257
So, dann bin ich ja schon bei 1.300 Euronen. Aber dann muss ich ja schliesslich auch noch
von irgendwas leben.
Und ruckzuck sprechen wir dann über minimum 1.700€ netto, die es wenigstens bräuchte, um mein
verloren gegangenes 3-jähriges Papa-Kind irgendwie 1x im Monat sehen zu können.
Da ist dann (glaub ich) auch nix mehr mit Wohngeld, aufstockenden Leistungen, Mehrbedarf oder Sonstigem,
zumal ich ja vom Staat auch endlich mal zu 100% unabhängig sein will.
Aber WIE DENN???
Nach meiner Berechnung bräuchte ich also einen ca. 1.800 Netto-Job
Und falls jemand auf die Idee kommen sollte:
"Na dann such dir eine günstigere Wohnung"
Hahaha...das ist(!!!) bereits die günstigste Wohnung in Berlin und 500.000 Andere suchen
derzeit die Gleiche.
Moin und herzliche willkommen in den Wirren des Unterhaltsrechts.
Im Selbstbehalt von 1.080 sind (so meine ich) 360 Euro für wohnen eingerechnet. Das man davon heute keine Wohnung mehr bekommt, ist schon seit jähren bekannt, aber politisch nicht gewollt.
Dann bekommst Du für den Umgang, unabhängig von der Entfernung, immerhin das halbe Kindergeld, aber auch nur, wenn du den Mindestunterhalt bezahlst.
Was kann man tun?
Wenn Du die Einkommenssituation nicht ändern kannst, dann geht es nur, indem Du Dir Hilfen holst. Ist nicht schön, ein selbstbestimmendes Lebens sieht anders aus Aber wenn man das System knacken will, geht es nur, indem man es nutzt wo es nur geht.
Welche Hilfen und Möglichkeiten gibt es?
1) Der Rückstand der UHV-Kasse.
Du sollte Dich schnell darum kümmern und auch feststellen lassen, dass Du garnicht Leistungsfähig warst. Damit ergibt sich automatisch, dass keine Rückzahlung erfolgt. Damit bist Du dieses Thema schon einmal los.
2) Du meldet der UHV das Du ab Datum X wieder in Lohn und Brot bist und ab X (mit dem ersten Gehalt) den Mindestunterhalt leisten kannst. Teile dies auch der KM mit und bitte (wenn noch nicht geschehen) um die Kontoverbindung.
Denke bei der Zahlung, dass Du das halbe KG abziehen kannst (Zahlbetragstabelle, ganz hinten in der DT).
3) Umgänge:
Da Du nicht genügend Einkommen hast, kannst Du die Kosten der Umgänge bei der ARGE beantragen.. Diese Zahlen Fahrten und, je nach dem wie Dein Einkommen ist, auch anteilig Miete, Verpflegung ...
4) Wohngeld, Zuschüsse
Beantrage alles, was geht. Wohngeld ist eine Stufe, aber da gibt es ja auch noch Zuschläge bei der ARGE, ich kenn mich da leider nciht so gut mit aus.
Aber mit allem Zusammen kommst Du zwar nicht aus den Fängen der ARGE heraus, aber Du kannst regelmäßig Dein Kind sehen und mit ihr was unternehmen.
Eine andere Möglichkeit sehe ich in Deinem Fall leider nicht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Was ist mit Strom? Wieso verbrauchst du 180€ Strom im Monat. Wir haben 3 Kinder im Wechselmodell und ein Kind dauerhaft da und verbrauchen in einem Haus nur 120€ im Monat. Wo kommt der Verbrauch her? Wenn du alleine bist, wären eher 80€ angemessen. Oder sind da 100€ Versicherungen mit drin?
Was ist mit Strom? Wieso verbrauchst du 180€ Strom im Monat.
Er verbraucht ja auch nicht für 180€ Strom, sondern Strom, Versicherung..., eben so die anderen Fixkosten, die noch so anfallen
Holla...jupp...erstmal Vielen Dank für eure Antworten. Mir war inhaltlich nämlich auch(!) so.
Logo zahle ich keine 180 Strom:) Diese Summe includiert sogar noch bissi Handy und Internet.
Und @Celine...zu Punkt 2:
Die 257 Mindestunterhalt SIND ja bereits um das hälftige Kindergeld bereinigt, sonst müsste man ja
257 + 97 = 347 Unterhalt bezahlen
Hast du denn wirklich Unterhalts(vorschuss)rückstände? Ist Unterhalt tituliert? Hast du irgend etwas unterschrieben?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ich schließe mich mal der rechtlichen Frage an...
Ist man wenn man H4 hatte für den Zeitraum denn zur Rückzahlung verpflichtet?
Ex ging gleich zum UVH, UVH schreibt mich direkt an und setzt die Zahlungen fest. Trotz dem Wissen, dass derzeit H4. Nicht für lange, kommt nun auf die Auslegung an... Nur 2-3 Monate die es betrifft. Zahlung direkt an die Mutter, nachdem ich UVH in Kenntnis gesetzt hatte, wurden direkt untersagt, erst muss das Amt genehmigen.
Nun zahle ich brav die geleistete UVH in Raten ab und zusätzlich den festgeschriebenen Unterhalt fortlaufend.
Hallo,
rein von den Zahlen her ist jeder im H4-Bezug leistungsunfähig.
Aber es gibt Urteile, die z.B. besagen, dass Arbeitslosigkeit ein vorübergehendes Ereignis ist und deshalb bis zu 6 Monate der Unterhalt eben aus Erspartem o.ä. zu erbringen ist. Siehe auch <a href="https://www.hartz4.net/kindesunterhalt/>hier</a>."
Deshalb ist es wichtig, dass die UHV-Kasse die Leistungsunfähigkeit anerkennt, denn nur dann muss nicht zurückgezahlt werden.
Bei UHV sind Zahlungen an die KM bzw. das Kind direkt immer ausgeschlossen, da die UHV-Kasse als erstes ihr Geld wieder haben will und zum anderen UHV nicht als "Aufstockung" des Unterhalts gezahlt wird.
VG Susi