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01.01.2009: Auswirkung Kindergelderhöhung auf Kindesunterhalt

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 elwu
(@elwu)

wird vom OLG Düsseldorf in einer Pressekonferenz am 5.1.2009 vorgestellt:

Unterhaltsrecht: Düsseldorfer Tabelle wird neu gefasst – Pressekonferenz am 5.1.2009

Zum 1.1.2009 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.  Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und voraussichtlich auch das Kindergeld ändern wird.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

Die ab 1.1.2009 geltende Tabelle wird auf einer Pressekonferenz am Montag,

5. Januar 2009, 10.30 Uhr,

im Plenarsaal (Saal A 231) des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, vorgestellt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2008 11:58
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Habe soeben diesen Link gefunden:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/2009-01-05_ddorfer_tab.pdf

Habe jetzt mal ausgerechnet das ich für meine Große ab Jan 7 Euronen mehr zahlen muss, dafür für meine Lütte 5 weniger, macht unterm Strich dann eine Erhöhung von 2 Euronen pro Monat nach der neuen Tabelle. Da ich morgen eh nen RA Termin habe, werde ich das gleichmal prüfen lassen ob das so stimmt.

VG

nrwdad

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

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Geschrieben : 05.01.2009 15:14
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na, da lag Beppo ja nicht schlecht:

Habe mal ein bisschen gerechnet:

An mir dagegen waren die nachgeschobenen 24€ im Kinder-Freibetrag auf nunmehr 3864€ irgendwie vorbeigegangen, so dass ich für Januar 3€ zuwenig überwiesen habe. Wenn ich nicht schon verklagt worden wäre wär's jetzt aber höchste Zeit - aber vielleicht werde ich die 3€ auch nachschieben...

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Geschrieben : 05.01.2009 16:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dafür rechnen die Heinis auf Seite 5 immer noch mit 77,- € als halbem KG.

Nicht mal das kriegen sie richtig gregelt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2009 18:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lieber Beppo,

richtig lesen ... dann ergibt das auch einen Sinn ... oder sinnigen Unsinn!

Zum 1.1.2009 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.  Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und voraussichtlich auch das Kindergeld ändern wird.

Das erhöhte Kindergeld gibt es doch noch gar nicht. Ein Gericht kann doch nicht gegen geltende Gesetze verstoßen ...  😉

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 05.01.2009 18:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf den Seiten 4 und 6 aber schon!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 05.01.2009 18:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der Prozentsatz für die 4. Altersstufe scheint dieses mal bei 134% zu liegen (nach ca. 126% in der DT2008 und ca 135% in der DT2007). Die KU-Erhöhung ggü. der DDT2008 ist schon erheblich.

mal Seite 5, dann Seite 4 + 6 ...

richtig lesen ... dann ergibt das auch einen Sinn ... oder sinnigen Unsinn!

Lesen - nicht verstehen oder gar nachfragen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2009 18:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

mal Seite 5, dann Seite 4 + 6 ...Lesen - nicht verstehen oder gar nachfragen.

Habe ich nicht gefordert  😉

LG
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 05.01.2009 19:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jetzt habe ich auch mal ein bisschen genauer hin geschaut:  :hoppala:

Es sind ja nur die Fallbeispiele für die Umrechnung der Altfälle.  :redhead:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 05.01.2009 21:44
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Huhu,

ich packe mal meine Frage hier in den Thread.

Nun lese ich nämlich im Link und hier auf der Startseite den Anhang, die Tabelle Zahlbeträge

nun zittere ich erstmal wieder.
5 Kinder, 3 bei Exfrau, 2 bei mir (die Jüngsten)
Verstehe ich das nun richtig und  meine 2 fallen ganz nach hinten in der Mangelfallberechenung und bekommen noch weniger,
weil man das KG einfach auf alle erhöht verteilt?

Das hatte ich ja am Anfang schonmal überlegt und nun stehts in der Tabelle ... ui...

btw: nachträglich Frohes neues Jahr 😉
grüße

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

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Geschrieben : 07.01.2009 20:00




(@papaanteportas)
Schon was gesagt Registriert

Kurz mal ein Beispiel aus der Praxis. Das JA D`drf hatte die Beistandschaft meines Sohnes und obwohl ich das ASR nun habe, bekommen die ihre EDV anscheinend nicht auf die Reihe. Daher kam gestern Post von denen. Auszug:

bisher festgelegter Unterhalt :   € 312,00 entspricht 106,50% von € 365,00
ab dem 01.01.09 gilt:                   € 402,00 entspricht 106,50% des gültigen Mindestunterhalt von € 377,00
abzügl. neues hälftiges Kindergeld   - € 82,00
neuer zu zahlender Unterhaltsbetrag: € 320,00

also € 8,00 mehr als bislang.

Grüße!

Sorry- vergessen: Mein Sohn ist 14 Jahre alt.

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Geschrieben : 21.01.2009 18:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann bedanke dich doch höflich und sende ihnen die Nummer des Kontos, auf das sie das Geld überweisen sollen!  :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.01.2009 18:10
(@papaanteportas)
Schon was gesagt Registriert

oder ich rasiere mir das Vater unser unter die Achselhaare- das hätte vermutlich die gleiche Folge.

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Geschrieben : 21.01.2009 18:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt!

Das Andere bringt bestenfalls die Genugtuung, denen gezeigt zu haben, dass sie blöd sind.
Auch diese Botschaft wird es aber kaum bis ins Hirn des Empfängers schaffen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.01.2009 18:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch diese Botschaft wird es aber kaum bis ins Hirn des Empfängers schaffen.

Weil nicht vorhanden ... daher einfacher Schlag aufm Kopf: Hohlraumversiegelung!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2009 18:43
 Sash
(@sash)
Zeigt sich öfters Registriert

Kurz mal ein Beispiel aus der Praxis. Das JA D`drf hatte die Beistandschaft meines Sohnes und obwohl ich das ASR nun habe, bekommen die ihre EDV anscheinend nicht auf die Reihe. Daher kam gestern Post von denen. Auszug:

bisher festgelegter Unterhalt :   € 312,00 entspricht 106,50% von € 365,00 (nachdem KG abgezogen wurde!)
ab dem 01.01.09 gilt:                   € 402,00 entspricht 106,50% des gültigen Mindestunterhalt von € 377,00
abzügl. neues hälftiges Kindergeld   - € 82,00
neuer zu zahlender Unterhaltsbetrag: € 320,00

also € 8,00 mehr als bislang.

Grüße!

Sorry- vergessen: Mein Sohn ist 14 Jahre alt.

ich weiss nicht was daran nicht korrekt ist:

Mindestunterhalt 2008: 365,- EUR * 106,5% = 389,- EUR (gerundet) -  halbes KG 77,- = 312,- EUR Zahlbetrag

Mindestunterhalt 2009: 377,- EUR * 106,5% = 402,- EUR (gerundet) -  halbes KG 82,- = 320,- EUR Zahlbetrag

alles richtig gemacht  :phantom:

Gruss Sash

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 15:52
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