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01.01.2009: Auswirkung Kindergelderhöhung auf Kindesunterhalt

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eben bei WiSo wurde erwähnt, dass Hartz4 Empfänger nichts von der KG-Erhöhung ab 2009 haben werden, da ihnen die Erhöhung als Einkommenszuwachs wieder abgenommen wird.
Mal abgesehen davon, dass damit diejenigen, die am wenigsten haben, auch nichts dazu bekommen, frage ich mich, was mit den Unterhaltszahlern wird.
Was ist, wenn rauskommt, dass der Mann weniger Unterhalt bezahlen muss obwohl die Mutter nicht mehr bekommt?

Da ich nicht davon ausgehe, dass die Benachteiligung der Hartzies noch abgestellt wird, bin ich mal gespannt, welche Verknotungen jetzt erfunden werden um zu verhindern, dass Unterhaltszahler davon profitieren!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2008 23:14
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Jau, bei Hartz 4 nimmt die Sache nahezu sarkastische Züge an. Was ich noch viel besser finde, ist das " Schulbedarfspacket ", welches pro Schulkind und Schuljahr 100 Euro für Hartz 4 Bezieher bringt. Tolle Sache  :rofl2: :rofl2:

Dummerweise gehen Babys und Kleinkinder aber nicht in die Schule. Alles unter 6 Lebensjahren geht eben leer aus. Aber ein 5 jähriger braucht ja auch keine Stifte, der kann ja einen Stein nehmen und auf dem Pflaster der Straße seine Bilder ritzen.  😡 :gunman: :knockout:

LG Jemmy

ps.: Nach der 10 Klasse ist damit aber auch schluss den mehr als, im schlimmsten Fall, einen Hauptschulabschluss, braucht ein Kind ja nicht.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2008 23:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@Beppo

Den letzten Satz meines Zitats oben hast Du bereits berücksichtigt?

... jeweils bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Mindestunterhalt nach Maßgabe des § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den hier festgelegten Betrag übersteigt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2008 00:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@oldie durchaus!

Ich entnehme dem, dass sich der Tabellenbetrag nicht erhöht aber der Zahlbetrag sinkt.
Der Zahler dürfte den Zahlbetrag um 5,-€ senken, die Empfängerin bekäme 10,-€ mehr KG, 5,-€ weniger KU und 5,-€ weniger  ALG2.
Der Vater wäre also um 5,-€ reicher, die Mutter nicht.

Wenn man schon nicht die Mutter genauso reich machen will, muss man zumindest den Vater genauso arm machen, wenn man der üblichen Gender- und Fam.-Justizlogik folgt.
Dass es so kommt habe ich keine Zweifel, nur auf die zu erwartende abstruse Begründung bin ich gespannt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.11.2008 08:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

So gesehen stimmt es. Gestern - bei den liberalen Frauen - wurde ich belehrt, dass sich die H4-Sätze am Existenzminimum orientieren, welche wiederum bei Kindern über den sächl. KFB bestimmt werden. Logische Schlussfolgerung wäre, dass die Bedarfssätze bei Kindern, welche bei H4 herangezogen werden, durch das erhöhte KG steigen.
Mal sehen, ob unsere Politiker soweit gedacht haben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 12.11.2008 10:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Logische Schlussfolgerung wäre, dass die Bedarfssätze bei Kindern, welche bei H4 herangezogen werden, durch das erhöhte KG steigen.
Mal sehen, ob unsere Politiker soweit gedacht haben.

Wenn man der Aussage der Sendung von gestern folgt, wohl nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.11.2008 14:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Beppo

Ich glaube, Du hast recht. Hab noch >>das hier<< gefunden. Alles in allem ziemlich ernüchternd.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 13.11.2008 12:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Habe mal ein bisschen gerechnet:

KU Zahlbeträge ab 1.1.2009 für 1. und 2. Kinder, ohne Gewähr:

%      0-6        7-11     12-17      ab 18      Bis
100 199,- 240,-      295,-      244,-      1.500,-
105 214,- 257,-      314,-      265,-      1.900,-
110 228,- 273,-      333,-      285,-      2.300,-
115 242,- 289,-      352,-      305,-      2.700,-
120 256,- 305,-      371,-      326,-      3.100,-
128 278,- 331,-      401,-      358,-      3.500,-
136 301,- 356,-      431,-      391,-      3.900,-
144 323,- 382,-      461,-      424,-      4.300,-
152 346,- 408,-      492,-      456,-      4.700,-
160 368,- 434,-      522,-      489,-      5.100,-

In der Altersstufe 1 sinken danach die Zahlbeträge um 2-3 €
In der 2. sinken sie um 5 €
In der 3. steigen sie um 7-14 €
In der 4. sinken sie um 10 €  (hier wurde das volle KG abgezogen)

Quelle: http://www.dijuf.de/documents/DIJuF-Information_Kinderfreibetragserhoehung.pdf

Edit: 4. Altersstufe gestrichen, weil falsch prognostiziert.
Seit 5.1.2009 ist die amtliche DT draußen. Dieses hier war nur eine Prognose.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2008 22:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber nur solange die KG-Erhöhung auch kommt. Oder habe ich die Rücknahme des Stopps verpennt?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2008 09:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hast du natürlich recht.

Wenn das Ganze nicht durchkommt gilt das natürlich nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2008 09:44




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Soweit ich es verstehe ist die Erhöhung zumindest im Bundestag durch. Der Bundesrat hatte eine weitergehende Erhöhung (wie von der Opposition gefordert) abgelehnt, gegen den eigentlichen Beschluss des Bundestages vom 03.12.2008 jedoch keine Einwendungen.

Quellen:
>>Bundestag<<  mit Links zur alten und neuen Gesetzestextfassung (16/10809, 16/11172)
>>Beitrag auf steuerrechtblog.de<< mit "Diskussion"

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 09.12.2008 10:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm oldie,

aber es geht doch noch darum, wer die Hauptlast trägt. Bund oder Länder und solange das nicht geklärt ist, wird die Erhöhung wohl blockiert werden.

Naja wir werden sehen. hauptsache der Industrie wird geholfen. Egal, wenn die ihre Teile nicht loswird, weil keiner das Geld hat sich was zu kaufen. Man kann ja ein Pferd durchaus von hinten aufzäumen.... manchmal gibts dann ahlt nen gewaltigen Tritt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2008 10:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tina, Du hast mal wieder recht.

http://www.phoenix.de/213326.htm

Was wäre die Welt, wenn man nur eigenes Geld verteilen würde und nicht mit fremden wirtschaftet, im Kleinen wie im Grossen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 09.12.2008 11:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich wette, dass sie da noch ein bisschen Theaterdonner machen und um die Kostenverteilung feilschen, es aber nicht scheitern lassen.

Ende Dezember werden sie einen Kompromiss verkünden, alles noch mal ummodeln und dann mitte Januar rückwirkend die neue DT veröffentlichen, die nochmal um wenige Cent abweicht und alle werden sich als Sieger ausrufen!

Möglicherweise noch wieder mit einer neuerlichen Verrenkung, um zu verhindern, dass Zahlväter etwas sparen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2008 11:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht noch der obligatorische Hinweis für alle, die einen statischen Unterhaltstitel für KU haben:

Auch wenn die neue DT kommt, darf nicht einfach der KU geändert werden!

Der Titel muss weiter so bedient werden, wie er formuliert ist.

Nur wenn sinngemäß etwas drin steht wie: Zahlen Sie X,- € minus halbes Kindergeld.
Kann der Zahlbetrag angepasst werden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2008 11:12
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Der Titel muss weiter so bedient werden, wie er formuliert ist.

Und wenn kein Titel gibt? Oder sonst was?
Kann ich dann einfach €5 abziehen?

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2008 21:10
(@vaters)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe noch einen alten KU-Titel (vor 2008).

Laut dem Titel, soll ich "128% des Regelbetrages der 1. Altersstufe" überweisen.

Wenn das KG um 10€ erhöht wird, sollte ich 5€ weniger zahlen; ist das richtig?

Problem aber: nach der DT2008 soll ich deutlich mehr zahlen (307€ - 1/2 KG). Wenn ich jetzt 5€ weniger zahle, wird die Mutter sich eventuell informieren und dann mehr KU (nach der neuen DT) fordern. Da verliere ich auf jeden Fall...

Also, lieber weiter gleich zahlen?

Ach, ich habe schon die Nase voll von Unterhalts- Themen! Es ändert sich täglich, mit Gehalt des Vaters, Älter des Kindes, Rechtsänderungen...  :puzz: :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2008 16:29
(@sascha)
Zeigt sich öfters Registriert

"Nun ist es sozusagen amtlich: Auch der deutsche Bundesrat hat am heutigen Tage endlich sein Ja für die Erhöhung des Kindergeldes ab dem Stichtag zum Jahreswechsel gegeben."

Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2008/12/19/weg-fuers-kindergeld-geebnet/

Gruss,
Sascha

--
Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 01:16
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

HAllo

So nachdem ich sovieles gelesen habe wegen dem Kindergeld und dem KU werde ich ab Januar 240 Euro KU an Exchen Überweisen.
Wenn sie damit ein problem hat wird sie sich eh bei mir melden.

Lg

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 15:16
(@entaeuschtervater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
gibt es denn dann wieder neue Bescheide, beispielsweise vom Jugendamt?
Wer hat eigentlich hier Erfahrungen mit dem Jugendamt als Beistand fungierend?
Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2008 15:34




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