Na da bin ich ja mal gespannt was da raus kommt...
Ich zahle für meine Große (13) € 307,-- und für meine Lütte (10) € 262 = € 569 / Monat. In meinem Titel steht, dass jeweils das hälftige KG anzurechnen ist, wenn der Regelbetrag 135% übersteigt (Titel ist von 2004).
Wenn ich das hier richtig interpretiere dürfte ich dann ja ab Jan 09 je Kind € 5 weniger zahlen (€ 302 u € 257 = € 559), oder täusche ich mich da?
Leider bin ich ab Anfang Nov bis Ende Dez für 2 Monate "wech" und ohne I-Net, aber vielleicht tut sich ja vorher noch was von offizieller Stelle?
Vielen Dank & viele Grüße
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Lieber elwu
kannst Du das auch untermauern oder soll ich mir gleich das Flugie " Der Berliner Bote" in seiner Ausgabe 4 von 2008 reinziehen, um weitere Agrumentationshilfen zu bekommen? Google mal schön danach, auf Seite 4 - die Tabelle - ist sehr aufschlussreich und weitere Agrumentationshilfe.
Hi - Mensch - wo leben wir denn seit fast 20 Jahren? DAS sollte wohl derzeit Maßgabe sein.
Und bei den Erhöhungen bei den KK bin ich selber betroffen (bin TK). Interessanter dürfte dabei sein, dass die priv. KK ihre Beiträge parallel erhöhen (warum wohl) und es dennoch bei der Pflicht der AOK bestehen bleibt, dass gestrauchelte Privatpatienten ( die Gründe dabei sind für mich am aufschlussreichsten) aufgefangen werden müssen.
Also hier die Sozialismuspeitsche herauszukramen, ohne ansatzweise mal hinter das kapitalistische System zu schauen, ist in meinen Augen ignorant.
Liebste Grüsse - oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
@oldie, bin auch TK. Dachte auch, Oh Gott, von 13,8 auf 15,5, das ist happig. Aber ich wurde belehrt: Es sind 14,6 % einheitlich plus 0,9 % Ateil, den man jetzt auch zahlen muss. Es sind zwar immer noch 0,8 %, aber besser als 1,7 %.
Gruß Romy
kannst Du das auch untermauern oder soll ich mir gleich das Flugie " Der Berliner Bote" in seiner Ausgabe 4 von 2008 reinziehen, um weitere Agrumentationshilfen zu bekommen?
Hallo lieber Oldie,
selbstverständlich kann ich das untermauern, sogar ganz ohne Berliner Boten. Ich weiß nicht mal was das für ein Bote ist, und es ist mir auch egal. Der Sozialismusvorwurf bezieht sich selbstverständlich auf den Einheitsbeitrag, ich hoffe, ich muss das nicht näher ausführen. Ich dachte auch, das wäre für jeden offensichtlich. Das diese Annahme irrig war, darf gerne für dich ignorant sein.
/elwu
Furbie, eine Veranlassung ab Januar mehr KU zu bezahlen gibt es bisher nicht.
Eher die Chance 5,- bis 8,- € weniger KU zu bezahlen und zwar für alle, die entweder gar keinen KU-Titel haben oder einen, der den Abzug des hälftigen KG explizit erlaubt.
Die potentielle Erhöhung ergäbe sich nur, wenn die Bedarfssätze auf Basis der neuen Freibeträge neu berechnet würden. Dies würde aber eine neue DT erfordern, was zur Zeit nicht ansteht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
@elwu
und es ist mir auch egal. Der Sozialismusvorwurf bezieht sich selbstverständlich auf den Einheitsbeitrag,
Nee, tut er nicht, jedenfalls nicht ausschliesslich. Und selbst wenn: der liberale Gedanke sagt: Leistung (nicht Gewinn) muss sich lohnen. Wo ist dieser? Mit einem Einheitsbeitrag ist es auch Nicht-Insidern besser möglich, die komplizierten Vertragsleistungen und AGB's der KK zu bewerten. Und ich frage mich allen ernstes: Braucht Deutschland wirklich über 100 KK, gibt das der Markt (welch schreckliches Wort bei Menschenleiden) her, wo sind denn hier die Unterschiede?
Und: Was hat Einheit mit Sozialismus zu tun, auf welches Du Deine Aussage reduziert hast. Was ist z.B. mit dem Vertrag von 1871? Da wurde nicht nur Einheit sondern sogar der Zentralismus beschworen - jedenfalls laut Quelle.
Meine Kritik richtet sich ausschliesslich auf Deine reduzierte Wahrnehmung als auch Darstellung, welche weder historisch noch gegenwärtig haltbar ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Meine Kritik richtet sich ausschliesslich auf Deine reduzierte Wahrnehmung als auch Darstellung, welche weder historisch noch gegenwärtig haltbar ist.
Werter Oldie,
du hast natürlich nicht die leiseste Ahnung von meiner Wahrnehmung, und ich nicht das geringste Interesse, deine abseitigen Vermutungen über meine Person zu diskutieren. Gehabe dich wohl,
/elwu,
eod.
Hallo,
wie ist es denn bei einem dritten Kind? Die Mutter ist empfangsberechtigt für das Kindergeld, der zahlende Vater zieht normalerweise hälftig Kindergeld vom DT-betrag ab. Wie könnte das aussehen, wenn das Kind, für das der Vater zahlt, für ihn das 3. oder 4. ist und für die (ledige) Mutter das erste? Sie bekommt das Kindergeld, also für ein erstes Kind, aber ER, der zahlt, hat drei oder mehr Kinder, sein uneheliches ist das 3. Die Kindergelderhöhung soll ja entlastend sein - für wen? Nur für die Mutter? Sollte man bei der Kindergeldkasse nachfragen?
Gruß
Wolke7
Moin,
die Anzahl Kinder für das Kindergeld bildet sich aus Sicht des Kindergeldberechtigten. Und dies ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja, danke, ich weiß, dass das so ist, aber nach der Erhöhung dachte ich, würde es Niederschlag finden, dass manche Männer eben für mehr Kinder zahlen müssen von versch. Frauen. Die zahlenden Väter müssten doch Sturm laufen, denn SIE zahlen ja für die Kinder und benötigen die Entlastung. Erst recht, wenn sie für mehrere Kinder zahlen, oder? Wenn Du das so schreibst, klingt das so nach Akzeptanz. Hier beklagen sich oft Väter, dass sie zu "Zahleseln" werden. Wenn ein Mann für drei Kinder von zwei Frauen zahlt, dann könnte ich nur zu gut verstehen, dass er für das 3. Kind, für das er zahlt, auch mehr Kindergeld sehen möchte. Oder ist das nicht so? Wenn in einer Partnerschaft drei Kinder geboren sind und der Mann Alleinverdiener ist, geht es ja auch, dass das 3. Kind mehr KG bekommt.
Hallo Wolke7,
ich finde, du hast Recht!
Das nützt bloß nix.
Ich habe auch 4 Kinder von 2 Frauen.
Als ich mit mit der Mutter der jüngeren Kinder zusammen gewohnt habe, habe ich KG für ein 2., 3. und 4. Kind bekommen.
Nach der Trennung habe ich nur noch 3. Kinder und damit 25,- € weniger. Jetzt kommst du!
Das ist genauso absurd wie die Tatsache, dass die Mutter das halbe Kindergeld als Ersatz ihrer finanziellen Belastungen bekommt, obwohl sie gar keine hat, der Mann jedoch, der diese Lasten alleine zu tragen hat, seinen KG-Anteil nicht nur zum Ausgleich dieser Lasten zu verwenden hat, davon zusätzlich die Umgangskosten alleine zu bestreiten hat, un diesen dann dann auch noch als Einkommen erneut mit der Mutter zu teilen hat.
Und nun?
Was machen wir jetzt mit dieser Erkenntnis?
Richtig! In die Tischkante beißen!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn Du das so schreibst, klingt das so nach Akzeptanz.
Du kennst mich nicht. Nur weil ich Sachverhalte schildere, wie sie sind, heißt es nicht, dass ich nicht aktiv an Veränderungen beteiligt bin.
Wenn ein Mann für drei Kinder von zwei Frauen zahlt, dann könnte ich nur zu gut verstehen, dass er für das 3. Kind, für das er zahlt, auch mehr Kindergeld sehen möchte. Oder ist das nicht so?
Nein, s.o. Ich möchte auch so vieles und bekomme es doch nicht - das ist die Diskrepanz zwischen Wunsch und (Rechts-)Wirklichkeit.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Wolke
Das Problem liegt in den unterschiedlichen Definitionen im Sinne des EStG bzw.des UH-Rechts lt. BGB bzw URL's der OLG's. Die gehen nunmal von unterschiedlichen Standpunkten aus, wer überhaupt ein Kind im Sinne des Gesetzes hat. Das da nun einfach mal nur drei Balge vor sich hin wursteln unabhängig von der Gesetzeslage- dies zu Erkennen übersteigt das Vorstellungsvermögen eines pflichtbewussten Beamten. Der Gesetzgeber hat einfach nicht vorgesehen (warum auch immer), dass es auch solche Situationen gibt. Meine priv. Meinung zur Intention der Gesetze tut hier nichts zur Sache da nicht hilfreich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
@ Deep Thought,
so war das nicht gemeint, entschuldige. Ich muss mich erst an den Ton gewöhnen.
Und @ Oldie, Du bestätigst meinen Frust über die Gesetze. Hat mich schon gewundert, warum eine ledige Mutter zusätzlich zum Elterngeld und dem Betreuungsunterhalt bis zur Höhe ihres letzten Nettolohnes auch noch 300 Euro anrechnungsfrei als Entlastung bekommt, wenn sie doch gar keine Belastung hat....Voll entschädigt durch Betreuungsunterhalt plus Elterngeld, plus Kindergeld und Kindesunterhalt, aber noch die 300 Euro kassieren dürfen, die die "Eltern" entlasten sollen... Und jetzt soll der Vater, der das alles zu bezahlen hat und dem vielleicht selbst gerade noch der Selbstbehalt bleibt, drei Kinder zu versorgen hat , auch noch nichtmal für das 3. Kind mehr KG kriegen. Versteh ein anderer.
@ Beppo
Danke fr die erklärung
Hi
Mir ist gerade aufgefallen, was bei der Erhöhung des KFB in Bezug zur DDT unter Beachtung der Einführungsbestimmungen geschieht. Das würde alle derzeitigen dyn. Titel betreffen, in welcher ein Bezug zum Regelbetrag genommen wurde.
Auszug aus >>§36 EGZPO<<:
4. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder im Sinne des § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt
a) für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 279 Euro,
b) für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 322 Euro,
c) für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 365 Euro
jeweils bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Mindestunterhalt nach Maßgabe des § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den hier festgelegten Betrag übersteigt.
Wenn mich nicht alles täuscht, so könnte genau das geschehen bei der dritten Altersstufe, die erste und zweite bleibt unter den Zahlen lt. §1612a BGB. Voraussetzung meiner Rechnung ist, dass die Erhöhung des KFB auch nur den Teil davon betrifft, welcher im Gesetz auch KFB genannt wird, derzeit (einfach) 1824,- .
- neuer doppelter KFB = 6024 (lt. Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit")
- neues KG = 164
- 1080,- ist der lt. Gesetz ausgewiesen FB für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes
6024 - (2 x 1080) = 3864 -> 1/12 = 322 -> (322 x 0.87) - 82 = 281 - 82 = 199 (vorher 202)
6024 - (2 x 1080) = 3864 -> 1/12 = 322 -> (322 x 1.00) - 82 = 322 - 82 = 240 (vorher 245)
6024 - (2 x 1080) = 3864 -> 1/12 = 322 -> (322 x 1.17) - 82 = 377 - 82 = 295 (vorher 288)
Vielleicht sollte man doch nicht so unbesorgt sein?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Wolke7,
Hallo,
wie ist es denn bei einem dritten Kind? Die Mutter ist empfangsberechtigt für das Kindergeld, der zahlende Vater zieht normalerweise hälftig Kindergeld vom DT-betrag ab. Wie könnte das aussehen, wenn das Kind, für das der Vater zahlt, für ihn das 3. oder 4. ist und für die (ledige) Mutter das erste? Sie bekommt das Kindergeld, also für ein erstes Kind, aber ER, der zahlt, hat drei oder mehr Kinder, sein uneheliches ist das 3. Die Kindergelderhöhung soll ja entlastend sein - für wen? Nur für die Mutter? Sollte man bei der Kindergeldkasse nachfragen?
Gruß
Wolke7
Ich kann daran nichts "Ungerechtes" erkennen. Dröseln wir das Ganze mal auf, defacto als Gegenprobe zu Deiner Argumentation:
Für die (unterhaltsberechtigte) Mutter ist es das erste Kind, für den (unterhaltsverpflichteten) Vater ist es das dritte oder vierte Kind. Kindergeld wird an den gezahlt, bei dem das Kind lebt; also an die Mutter und zwar in Höhe des Kindergeldes für das erste Kind. Warum also sollte der (unterhaltsverpflichtete) Vater einen höheren Anteil von seinen Unterhaltsleistungen abziehen können? Das würde dazu führen, das die KM 154 Euro Kindergeld bekommt, der Vater aber 50% von 164 Euro bzw. 50% von 170 Euro im Abzug bringen kann. Der KM verbliebe damit in Summe ein Kindergeld von weniger als 154 Euro ... Das paßt nicht zusammen ...
Ungeachtet bei meiner Argumentation bleibt die Tatsache, daß die Anrechnung von Kindergeld generell fragwürdig ist ...
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hi pueppi
Ich kann daran nichts "Ungerechtes" erkennen.
Ich schon - wenn auch nicht persönlich betroffen. 😉
Du siehst das aus Sicht des KG- und damit i.d.R. KU-Empfängers. Da ist auch alles i.O., da nicht mehr zu holen ist. Aus Sicht des KU-Leistenden wird er jedoch ggü. Haushalten benachteiligt, in welchen zusammen 4 oder mehr Kinder leben. Diese können im Gegensatz zu ihm das erhöhte KG beziehen. Da KG u.a. dem Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums des Kindes (wofür er UH leistet) und der Familienförderung (Umgang) dienen soll, ist die sich ergebende Benachteiligung wohl nicht von der Hand zu weisen.
Eine sinnvolle Lösung fällt mir auch nicht ein, ohne das sich neue Probleme auftun.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f149512.html#frage149512
27.10.2008 - Frage von
Sehr geehrte Frau Zypries,
derzeit werden bei uns im Jugendamt die Auswirkungen der Kindergelderhöhung und der Erhöhung des Kinderfreibetrags zum 01.01.2009 diskutiert (Verminderung des Unterhalts in der 1. und 2. Altersstufe, Erhöhung des Unterhalts in der dritten Altersstufe wegen der Erhöhung des Mindestunterhalts, Verminderung der UVG-Sätze, etc.).
Da hier für alle Jugendämter sehr umfangreiche und zeitaufwendige Tätigkeiten auszuführen sind (Anschreiben an alle Unterhaltspflichitgen und -berechtigten, neue UVG-Bescheide, Umstellung der kompletten Buchhaltung, etc.), würde ich um Mitteilung bitten, wann mit der Verkündung des Gesetzes zu rechnen ist, da die genannten Tätigkeiten noch 2008 erfolgen müssen.
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
8.10.2008 - Antwort von Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,
der Bundestag wird jetzt im Herbst zügig mit den Beratungen zum Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) beginnen. Ein exakter Zeitplan steht zurzeit leider noch nicht fest. Sicherlich wird sich der Bundesrat in einer seiner letzten Sitzungen im November bzw. Dezember in letzter Beratung mit dem Gesetzentwurf befassen, sodass es zum 1.1.2009 in Kraft treten kann. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, möchte ich Sie bitten, sich an meinen zuständigen Kollegen, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, zu wenden (Referat für Bürgerangelegenheiten, Tel.: 03018 / 682 - 3300, Fax:03018 / 682 - 44 20, Email: buergerreferat@bmf.bund.de).
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
