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§ 170 StGb/Anzeige wg. KU-Zahlungsverweigerung

 
(@lends-end)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag allerseits!

Schön, dass ich hier bin!  :applaus2:

Wer hat schon mal einen Prozess nach §170 StGb gehabt? (Verletzung der Unterhaltspflicht)

Meine Ex hat mich angezeigt; derzeit prüft die Staatsanwaltschaft.
Bei der Polizei war ich schon, habe meine Angaben gemacht.

Obwohl ich nicht glaube, dass das Verfahren eingeleitet wird, weil ich wirklich nicht zahlen kann, möchte ich mich trotzdem auf den Fall der Fälle vorbereiten.

Danke schon mal für alle Antworten und liebe Grüße
lends-end

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 16:36
 Uli
(@Uli)

Hallo lends-end,

und herzlich willkommen hier.

Könntest Du ein paar Eckdaten Deines Falles hier präsentieren, damit wir uns ein Bild Deiner Situation machen können.

Hast Du niemals irgendetwas bezahlt? Das mögen die Gerichte nämlich nicht so gerne. Wenn man hin und und wieder mal kleine Beträge TROTZ eigentlicher Zahlungsunfähigkeit zahlt, ist man meist aus dem Schneider.

Gruß, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 17:02
(@lends-end)
Schon was gesagt Registriert

Hi Uli!

Eckdaten...  :yltype:
Nein... habe nie was (freiwillig) gezahlt...
einen geringeren Betrag wurde von meiner Ex abgelehnt.
Sie betrieb Lohnpfändung (auch ALG2 gepfändet!!!!) und hat nun einen vollstreckbaren Titel.

Geforderter KU: 582,- p.M. für 2 Kids
Schulden bisher: 14.000,-

Mein Bruttoverdienst: 1600,- (aus freiberuflicher Tätigkeit).

Mir wurde damals fiktives Einkommen unterstellt... real hatte ich 1250,- - fiktiv 1500,-

Was brauchst noch für Infos?  🙂

Lg,
lends-end

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 18:15
 Uli
(@Uli)

Hmm, das sieht m. E. nicht so gut für Dich aus, denn bei Deinem Netto-EK wäre ja Raum für KU gewesen, wenn auch nicht in geforderter Höhe.

Zumindest einen Teil hättest Du zahlen müssen/ sollen.

Ein halbes Jahr zur Bewährung könnte im Falle einer Klage durchaus drin sein!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 18:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

einen geringeren Betrag wurde von meiner Ex abgelehnt.

Hast du das schriftlich, gerichtsverwertbar?

Sie betrieb Lohnpfändung (auch ALG2 gepfändet!!!!)

Das geht nur, wenn sie einen Titel hat. Woher kommt dieser, was steht drin? ALG-2 ist nur insoweit pfändbar, als es das Übergangsgeld betrifft. Regelbetrag und Kosten der Unterkunft sind nicht pfändbar.

Schulden bisher: 14.000,-

Diese resultieren woraus?

Mein Bruttoverdienst: 1600,- (aus freiberuflicher Tätigkeit).

Abzgl. KV, PV, Betriebsausgaben, bleibt ohne die Zwangsjacke "fiktives Einkommen" nicht arg viel Raum für KU.

Mir wurde damals fiktives Einkommen unterstellt... real hatte ich 1250,- - fiktiv 1500,-

Wer hat dir fiktiv etwas unterstellt und welches Ergebnis brachte die Unterstellung?

Deine Infos sind rudimentär und ich denke, wesentliche und wichtige Inhalte / Sachverhalte verschweigst du.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 18:51
(@lends-end)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Hast du das schriftlich, gerichtsverwertbar?

Das geht nur, wenn sie einen Titel hat. Woher kommt dieser, was steht drin? ALG-2 ist nur insoweit pfändbar, als es das Übergangsgeld betrifft. Regelbetrag und Kosten der Unterkunft sind nicht pfändbar.
Diese resultieren woraus?
Abzgl. KV, PV, Betriebsausgaben, bleibt ohne die Zwangsjacke "fiktives Einkommen" nicht arg viel Raum für KU.
Wer hat dir fiktiv etwas unterstellt und welches Ergebnis brachte die Unterstellung?

Deine Infos sind rudimentär und ich denke, wesentliche und wichtige Inhalte / Sachverhalte verschweigst du.

DeepThought

Ohje... du willst aber viel wissen.  😉
Verschweigen will ich nix...
Bei der Verhandlung wegen KU habe ich 100,- pro Kind angeboten, was von der Anwältin abgelehnt wurde.
Titel hat sie. Da ich nie etwas zahlen konnte (zumindest nicht die geforderten 582,-), hat sie Lohnpfändung betrieben. Da war nicht viel zu holen bei 1200,- Netto, aber mein AG hat mich daraufhin entlassen.
Danach ALG2 - 920,- davon 120,- gepfändet.
Schulden Ku aufgelaufen seit 2007: 14.000,-

Die Richterin hat mir 1500,- fiktives Einkommen unterstellt, weil sie der Meinung war dass ich das mit zusätzlicher Arbeit ("Dann müssen sie eben Zeitungen austragen!" Zitat Ende) erwirtschaften könnte.
Also verurteilung zu 582,- KU (für 2 Kids unter 18).

Mehr Details? meine Unterlagen sind ein Chaos... finde so schnell nichts mehr in meinem Sauhaufen.

In 3 Jahren ist so viel Mist gelaufen, dass ich den Überblick verloren habe.
Bin nur noch Spielball meiner Ex und der Gerichte.

Lieben Gruß und Danke für eure Antworten!
lends-end

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 20:43
(@lends-end)
Schon was gesagt Registriert

...

Ein halbes Jahr zur Bewährung könnte im Falle einer Klage durchaus drin sein!

LG, Uli

Na du machst mir Mut!  :zuberge:

;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 20:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

siehe auch http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=1&t=24495

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 21:38
(@lends-end)
Schon was gesagt Registriert

siehe auch http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=1&t=24495

Jou. Versuche mir so viel wie möglich Meinungen zu holen!
Hoffe das ist o.k.!?

Lg,
lens-end

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 21:41