Zwiespalt bei der U...
 
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Zwiespalt bei der Umgangsregelung

 
(@moments)
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Hallo zusammen,

ich habe 2 tolle Kinder im Alter von 10 und 7 Jahren und habe mich dieses Jahr von meiner Frau getrennt, weil ein Zusammenleben trotz Paartherapie, etc. unmöglich geworden ist. Wie wahrscheinlich in vielen ähnlich gelagerten Fällen gestaltet sich die Kommunikation zwischen mir und der KM in dieser heißen Phase der Trennung als sehr schwierig, und in (meiner Meinung nach viel zu) vielen Bereichen (Unterhalt, Hausratverteilung, etc) sind bereits Anwälte eingeschaltet. Da die KM dazu tendiert, alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen - über die Motivation kann ich nur spekulieren, so wurde ich z.B. diese Woche ohne vorangegangenes Gespräch über ihre Anwälting unter Androhung von Rechtswegen aufgefordert, Bilder meiner Kinder bei Facebook zu entfernen (ich habe dieses Medium bisher genutzt, um mit Familie und Freunden gemeinsame Erlebnisse mit den Kindern zu teilen) - bin ich nun äußerst verunsichert, wenn ich an die bevorstehenden Gespräche bezüglich der langfristigen Umgangsregelung.

Die Situation - Ich möchte meine Kinder gerne regelmäßig und ad-hoc wie folgt sehen:

  • Jedes 2te Wochenende unter Berücksichtigung spezieller Termine (Geburtstage, Feiertage, vorhersehbare andere Verpflichtungen)
  • Mindestens 2 Wochen in den Sommerferien, sowie Teile der Oster-, Herbst, und Weihnachtsferien
  • Ad-Hoc, wenn es bei mir beruflich und bei den Kindern terminlich passt

Ich denke, dass Punkt 2 gut planbar ist, und hoffe, dass sich Punkt 3 einspielen wird, sobald wir aus der "heißen Phase" raus sind. Aber ich habe ein Problem mit der Planung der regelmäßigen Wochenenden.

Punkt 1: Die KM möchte, dass ich die Kinder Freitags bereits am frühen Abend abhole - was ich prinzipiell unterstütze. Leider kann ich dies schlecht voraus planen, da ich zum einen beruflich gerade Freitags oft recht lange arbeiten muss (im Moment komme ich kaum vor 20 Uhr aus dem Büro), und ich (je nach Verkehrslage) zwischen 1-2 Stunden vom Büro zur Wohnung der Kinder brauche.

Punkt 2: Ich muss beruflich ca 3 mal im Jahr für 2 Wochen ins Ausland und habe für die Planung leider in der Regel nur wenige Wochen Vorlauf.

Die Frage - Wie sollte ich so eine Situation in einer (hoffentlich aussergerichtlichen) Umgangsregelung reflektieren, so daß ich zum einen meine Kinder so oft wie möglich bereits Freitags abholen kann, andererseits aber keine negativen Auswirkungen habe, wenn es (viel) später wird?

Lieben Gruß,

moments


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 13:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus moments und willkommen!

Wie sollte ich so eine Situation in einer (hoffentlich aussergerichtlichen) Umgangsregelung reflektieren, so daß ich zum einen meine Kinder so oft wie möglich bereits Freitags abholen kann, andererseits aber keine negativen Auswirkungen habe, wenn es (viel) später wird?

Ich denke, das Einfachste wäre, dass Du alle zwei Wochen am Freitagabend deine Arbeitszeit nach den Umgangterminen richtest, schliesslich haben auch Eure Kinder ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit Dir und die Eltern die Pflicht, diesen zu ermöglichen. Wenn zwischendurch mal ein Abholtermin (vorhersehbar) nicht klappt, wird wahrscheinlich KM´s Welt nicht untergehen...und versäumte Arbeitsstunden am Freitagabend lassen sich meist auch nachholen.

Ad-Hoc, wenn es bei mir beruflich und bei den Kindern terminlich passt

Du kannst es ja mal versuchen; meine Erfahrung hat gezeigt, dass solche Terminwünsche grundsätzlich abgelehnt wurden, weil KM genau da mit den Kids was vorhatte...so ein Zufall aber auch!

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 16:21
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo moments,

das ist gerade eine spontane Feststellung, auch wg. Marcos AW, und betrifft nicht nur dich, aber es passt gerade so gut:

Warum müssen sich die betreuenden Elternteile immer arbeitszeitlich auf die Kinder einstellen, aber die Umgangselternteile können leider immer nicht?

Ich bin betreuender Elternteil, und natürlich muss ich mein ganzes Leben auf die Kinder einstellen.
In unserem Fall der KV hat leider ganz oft keine Zeit, muss gaaaanz wichtige Dinge machen etc. pp. und ich muss mich nach ihm richten.

Natürlich fällt mir das auch nicht leicht, natürlich bedeutet das für mich als betreuenden Elternteil einen Karriereknick oder das Ende der Karriere. Aber natürlich nehme ich das in Kauf, der Kinder wegen.
Nur mal als Denkanstoß für alle, deren Arbeit es nicht zulässt.  😉

LG, mahjoko 🙂


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 16:34
(@soja209)
Schon was gesagt Registriert

Hallo moments,

das ist gerade eine spontane Feststellung, auch wg. Marcos AW, und betrifft nicht nur dich, aber es passt gerade so gut:

Warum müssen sich die betreuenden Elternteile immer arbeitszeitlich auf die Kinder einstellen, aber die Umgangselternteile können leider immer nicht?

Ich bin betreuender Elternteil, und natürlich muss ich mein ganzes Leben auf die Kinder einstellen.
In unserem Fall der KV hat leider ganz oft keine Zeit, muss gaaaanz wichtige Dinge machen etc. pp. und ich muss mich nach ihm richten.

Natürlich fällt mir das auch nicht leicht, natürlich bedeutet das für mich als betreuenden Elternteil einen Karriereknick oder das Ende der Karriere. Aber natürlich nehme ich das in Kauf, der Kinder wegen.
Nur mal als Denkanstoß für alle, deren Arbeit es nicht zulässt.  😉

LG, mahjoko 🙂

Hallo Mahjoko:):)

sorry, aber das muss ich mal loswerden; die Frage stellt sich mir auch sooooooooooooo oft und es ist manchmal echt nervig. Wir sollen Kindzeiten und Arbeit unter eine Hut bringen und dabei evtl. noch soviel Geld verdienen, dass es nie zu Sonderbedarf oder am besten noch zu keinem Kindesunterhalt kommt, Zeit für uns finden dann auch noch, damit wir auch schön ausgeglichen sind, aber die Karierre sollen wir auch noch machen,.

Aber der "Umgangsteil" braucht das nicht, wenn dann mal was ist, dann ist zu 99% keine Zeit da und achja ein Umgangswe fällt mal aus, weil ist ja nur ne Ausnahme:( Zwar sind nicht alle Umgangselternteile so, aber viele und die Freuen sich dann noch über das Schöne WE und der andere Teil ist der Altagsdepp:):)

Schönen Freutag noch:):)


Leben und leben lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 17:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Moments,

ich finds toll, dass Du viel mit Deinen Kindern unternehmen willst. Trotzdem solltest Du auch mal bedenken, dass es für beide Partner wichtig ist, planen zu können.

Deine Ex braucht genauso dieses Planungszeitraum, so wie Du auch. Diese ad-hoc Sache bring nur eins: Ärger. Und genau dieses Thema Sonderwünsche (ja, zum Geburtstag von Tante Frieda sind die Kids aber bitte immer bei mir) geht überhaupt gar nicht. Es ist zu einem späteren Zeitpunkt bei einem eingespielten Umgang überhaupt kein Problem solche Termine anzusprechen und die Wochenenenden zu tauschen.

Also verabschiede Dich davon und macht eine verbindliche Umgangsregelung, die auch Tage unter der Woche beinhaltet. Wenn Deine Ex keine der hier berühmten Umgangsverweigerinnen ist, wird sie sich auch über die freie Zeit für sich auch mal freuen (ein Gedanke der diesen aber wohl fast nie in den Sinn kommt).

Was mir noch auffällt: Du hast Dich von Deiner Ex getrennt - okay. Trotzdem ist es jetzt auch Deine Aufgabe, Deine Arbeitszeiten anzupassen. Und dies ist auch in Führungspositionen möglich.
Klappt dies verbindlich, wird Dir sicher auch Deine Ex bei Deinen Auslandsaufenthalten entgegenkommen. Gruß Ingo

P.S. Schau mal ins Kunsturhebergesetz, § 22, rein. Hier kommts wahrscheinlich auch an ob Du GSR für die Kids hast oder nicht. Ob Du allerdings Bilder, die Du selber mit Deiner Kamera von den Kids gemacht hast, nicht einstellen darfst, wage ich allerdings auch zu bezweifeln.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 18:22
(@nadda)
Registriert

Hi,

vor allem im Interesse der Kinder solltest du eine regelmäßige Abholzeit einrichten, so irgend möglich.

Die Kinder brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen das Wissen Papa ist um 18.00Uhr da.  Wenn Papa dann eben immer nicht kann, ständig zu spät ist oder verlegt entsteht bei den Kindern das Gefühl nicht wichtig für den Papa zu sein. Das ist ein Gefühl das du deinen Kindern ersparen solltest.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 18:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das ist ein Gefühl das du deinen Kindern ersparen solltest.

Was heisst ersparen? Alles andere vermittelt das Gefühl der Nebensächlichkeit, des Überdrusses, der Unwichtigkeit, der Ignoranz. Such' Dir was aus. Das Fazit ist aber immer das gleiche. "Wir sind dem Papa egal."
Es braucht noch etwas Zeit, damit die Kinder verstehen lernen, dass es andere und zwingend notwendige Dinge gibt, dem Mensch unterworfen ist.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2011 01:22
(@nadda)
Registriert

Hi,

stimmt Oldie. Bei meinen Kindern erlebe ich, dass der Vater sich mit dieser Unzuverlässigkeit selber erledigt hat. Der Große mit 6 Jahren hat ihn ziemlich abgeschrieben, eine Tatsache die der Vater nicht sehen wollte und die ihm der Große gestern telefonisch mal klargemacht hat, ohne es zu wollen.

Als Beispiel: Papa schafft das mit dem Pünktlich sein nicht, Kind wartet, Kind wartet lange und freut sich. Irgendwann wird aus freuen hoffen und irgendwann Trauer.
Nachdem dieses Spiel über einige Jahre gelaufen ist und das Kind gelernt hat, das Papa vieles wichtiger ist als es selbst, ist dem Kind auch vieles wichtiger als den Papa zu sehen.
So traurig es ist, aber mein Großer benutzt den Papa jetzt für "Ausflüge" die die Mama nicht machen würde. Für mich macht ein Besuch im Spielzeugladen nur Sinn, wenn klar ist wir haben das Geld und den Anlass etwas zu kaufen. Mein Großer mag gucken gehen und geht heute mit dem Papa zum Lego anschaun, nur deshalb fährt er überhaupt mit zum Papa.

Als der Papa das gestern telefonisch um ne Stunde (nach seinem regulären Umgang) verlängern wollte (was nicht klappt weil Grillen vom Sportverein ist und wir da angemeldet sind) hat ihm der Große gesagt: Na dann verlegen wir halt den Besuch bei dir Papa. Dem Großen sind viele Dinge aus seinem Umfeld deutlich wichtiger als sein Vater, traurig, oder?

Für den Papa eine Enttäuschung, genauso wie die Äusserungen beim letzten Umgang, dass der Große keine Lust auf Umgang hat und lieber mit einem Freund spielen möchte.

Die Reaktion von KV ist übrigens mir  zu unterstellen, das ich den Umgang verhindern möchte und die Kinder negativ beeinflusse. Nur wie gesagt,  dass erledigt er schön selbst, eben durch diese Unzuverlässigkeit.

Aus diesem Grund, und auch aus Respekt der Mutter gegenüber, sollte es dir machbar sein alle zwei Wochen pünktlich vor der Tür zu stehen.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2011 09:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Moments,

Punkt 1: Die KM möchte, dass ich die Kinder Freitags bereits am frühen Abend abhole - was ich prinzipiell unterstütze. Leider kann ich dies schlecht voraus planen, da ich zum einen beruflich gerade Freitags oft recht lange arbeiten muss (im Moment komme ich kaum vor 20 Uhr aus dem Büro), und ich (je nach Verkehrslage) zwischen 1-2 Stunden vom Büro zur Wohnung der Kinder brauche.

Ich weiß nicht, wie weit der Weg von dir zur Schule der Kinder ist - aber wäre es eine Alternative, das Wochenende statt "von Freitagabend bis Sonntagabend" als "von Samstag früh bis Montag früh" zu definieren? d.h. du holst die Kinder zwar erst am Samstagmorgen, aber dafür bleiben sie noch die Nacht von Sonntag auf Montag bei dir, und du bringst sie am Montag in aller Herrgottsfrüh zur Schule?

Ad-Hoc, wenn es bei mir beruflich und bei den Kindern terminlich passt

Fairerweise wirst du diesen Punkt aber gedanklich ergänzen müssen um ein "wenn es bei der Mutter terminlich passt, dass ich gerade die Kinder haben will", sowie um ein "wenn die Mutter z.B. wegen eigener Termine meine Unterstützung für die Kinderbetreuung braucht, und ich es irgendwie einrichten kann, die Kinder in dieser Zeit außerplanmäßig zu nehmen".

Warum? Nun, ganz einfach. Weil so ein Ad-hoc-Dings nur dann funktionieren kann, wenn beide Elternteile etwas davon haben - und wenn das gegeben ist, dann haben in der Regel auch die Kinder was davon, weil dann nämlich plötzlich Problemlösungen möglich werden, die bei einem strikten Umgangstakt ausgeschlossen sind. Und ja, dies ist eine Sache, die bei meiner Ex und mir recht gut funktioniert - aber es setzt eben voraus, dass beide (!) Elternteile anerkennen: Wenn der jeweils andere um eine Verschiebung, Verlängerung oder Kürzung des Umgangs bittet, dann ist das keine Schikane, sondern es gibt einen guten Grund dafür. In meinem Fall führt dieses Verfahren normalerweise dazu, dass ich die Kinder deutlich häufiger sehe als bei einer strikt regelmäßigen Umgangsregelung (wobei die zusätzliche Zeit dann aber manchmal durchaus auch ein Arzttermin mit einem der Kinder sein kann, oder so was ähnliches) - aus meiner Sicht ist das ein durchaus erwünschter Nebeneffekt 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2011 10:51
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo moments,

mal kontruktiv:

Punkt 1: Die KM möchte, dass ich die Kinder Freitags bereits am frühen Abend abhole - was ich prinzipiell unterstütze. Leider kann ich dies schlecht voraus planen, da ich zum einen beruflich gerade Freitags oft recht lange arbeiten muss (im Moment komme ich kaum vor 20 Uhr aus dem Büro), und ich (je nach Verkehrslage) zwischen 1-2 Stunden vom Büro zur Wohnung der Kinder brauche.

Wie wäre es dann, halt SA früh loszufahren? Gut, es fehlt die Nacht, aber wenn du das eben besser regelmässig hinkriegen kannst, würde ich das anbieten.

Montags so früh in die Schule wäre mir als betreuendem Elternteil wohl zu früh, oder ist die Fahrt zwischen den Wohnungen nicht so lang? Dann würdest du später zur Arbeit kommen, vorausplanbar 2x alle 14 Tage. Das sollte doch gehen, du bist ja offensichtlich kein Bandarbeiter.
Oder du überlegst dir, halt dann auf eine Nacht zu verzichten und den Umgang von SA morgens bis SO abends zu legen.

Es gibt keine eierlegende Wollmilchsau, irgendwo muss man selbst auch Kompromisse eingehen. 😉 

LG, mahjoko  🙂


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2011 10:59




(@moments)
Schon was gesagt Registriert

Viele Dank für die vielen Antworten und Anregungen. Zu einigen Punkten möchte ich etwas sagen:

Warum müssen sich die betreuenden Elternteile immer arbeitszeitlich auf die Kinder einstellen, aber die Umgangselternteile können leider immer nicht?

Deine Frustration kann ich verstehen, und das ich mich auf Grund der veränderten Lebenssituation umorientieren muss, um die Kinder öfter zu sehen, steht ausser Frage. Nur ist das bei mir kurzfristig nicht ganz so einfach, denn ich arbeite für ein amerikanische Unternehmen und bin wegen der Zeitverschiebung dementsprechend stark in den Abendstunden eingebunden.

Ich denke, das Einfachste wäre, dass Du alle zwei Wochen am Freitagabend deine Arbeitszeit nach den Umgangterminen richtest, schliesslich haben auch Eure Kinder ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit Dir und die Eltern die Pflicht, diesen zu ermöglichen.

Das ist mein Plan ab Ende des Jahres, erfordert aber einen Rollenwechsel in der Firma oder einen anderen Arbeitgeber

Wenn zwischendurch mal ein Abholtermin (vorhersehbar) nicht klappt, wird wahrscheinlich KM´s Welt nicht untergehen...und versäumte Arbeitsstunden am Freitagabend lassen sich meist auch nachholen.

Viele Aktivitäten terminieren am Wochenende, so dass die Planung am Freitag stehen muss. Daher lassen sich diese Stunden leider nicht "nachholen". Und ein Teil meiner Frage zielte darauf ab, welche Konsequenzen es hat, wenn ich den Abholtermin verschiebe (von dem Bild, welches meine Kinder durch diese Unzuverlässigkeit von mir bekommen, mal ganz zu schweigen).

Deine Ex braucht genauso dieses Planungszeitraum, so wie Du auch. Diese ad-hoc Sache bring nur eins: Ärger. Und genau dieses Thema Sonderwünsche (ja, zum Geburtstag von Tante Frieda sind die Kids aber bitte immer bei mir) geht überhaupt gar nicht. Es ist zu einem späteren Zeitpunkt bei einem eingespielten Umgang überhaupt kein Problem solche Termine anzusprechen und die Wochenenenden zu tauschen.

Also verabschiede Dich davon und macht eine verbindliche Umgangsregelung, die auch Tage unter der Woche beinhaltet. Wenn Deine Ex keine der hier berühmten Umgangsverweigerinnen ist, wird sie sich auch über die freie Zeit für sich auch mal freuen (ein Gedanke der diesen aber wohl fast nie in den Sinn kommt).

Was mir noch auffällt: Du hast Dich von Deiner Ex getrennt - okay. Trotzdem ist es jetzt auch Deine Aufgabe, Deine Arbeitszeiten anzupassen. Und dies ist auch in Führungspositionen möglich.
Klappt dies verbindlich, wird Dir sicher auch Deine Ex bei Deinen Auslandsaufenthalten entgegenkommen. Gruß Ingo

Beide Partner brauchen Planungssicherheit, das steht ausser Frage, und ich hoffe, dass meine Ex und ich irgendwann in einer Art miteinander umgehen können, die eine Flexibilität bei Veränderungen der verbindlichen Umgangsregelung ermöglicht. Aber das ist im Moment leider nicht der Fall, was es ja für mich so schwierig macht, die "Verbindlichkeit" mit "Entgegenkommen der KM" in Einklang zu bringen - deswegen ja der Zwiespalt. Ich habe auf Bitten meiner Ex meinen Urlaub mit den Kindern verschoben, und 2 Tage später kommt der Brief vom Anwalt bezüglich der Fotos im Internet. Mir ist schon klar, dass sie als KM mirbestimmen kann, was mit den Fotos unserer Kinder passiert, und wenn sie Bedenken bezüglich Missbrauch hat, hätten wir darüber reden können. Aber die Tatsache, dass ich dies seid vielen Jahren mit ihrem Einverständnis tue, und diese "Bedenken" urplötzlich durch ihre (mitlerweile 3te Anwältin) unter Androhung rechtlicher Schritte geäußert werden, sorgen bei mir für einen faden Beigeschmack und machen mich entsprechend vorsichtig, was ihr "Entgegenkommen" angeht.

vor allem im Interesse der Kinder solltest du eine regelmäßige Abholzeit einrichten, so irgend möglich.

Die Kinder brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen das Wissen Papa ist um 18.00Uhr da.  Wenn Papa dann eben immer nicht kann, ständig zu spät ist oder verlegt entsteht bei den Kindern das Gefühl nicht wichtig für den Papa zu sein. Das ist ein Gefühl das du deinen Kindern ersparen solltest.

Aus genau diesem Grund (Verlässlichkeit) hole ich die Kinder im Moment Samstags Morgens um 8 Uhr ab und habe auch noch keinen Termin verpasst, oder war verspätet. Zudem habeich den beiden ein Handy besorgt (in Zukunft bekommt jeder ein eigenes), welches ich bezahle, und mit dem sie mich rund um die Uhr erreichen können - und beide nutzen das mehrfach die Woche (genauso wie ich).

Ich weiß nicht, wie weit der Weg von dir zur Schule der Kinder ist - aber wäre es eine Alternative, das Wochenende statt "von Freitagabend bis Sonntagabend" als "von Samstag früh bis Montag früh" zu definieren? d.h. du holst die Kinder zwar erst am Samstagmorgen, aber dafür bleiben sie noch die Nacht von Sonntag auf Montag bei dir, und du bringst sie am Montag in aller Herrgottsfrüh zur Schule?

Das "Samstag bis Montag" Modell muss ich mir mal durch den Kopf gehen lassen, würde das Problem zumindest so lange lösen, bis ich meine Arbeitszeiten angepasst habe. Allerdings müssten die Kinder dann um 5:30 Uhr aufstehen, da wir um 6:30 Uhr das Haus verlassen müssten, um rechtzeit um 8 Uhr in der Schule zu sein.

Fairerweise wirst du diesen Punkt aber gedanklich ergänzen müssen um ein "wenn es bei der Mutter terminlich passt, dass ich gerade die Kinder haben will", sowie um ein "wenn die Mutter z.B. wegen eigener Termine meine Unterstützung für die Kinderbetreuung braucht, und ich es irgendwie einrichten kann, die Kinder in dieser Zeit außerplanmäßig zu nehmen".

Warum? Nun, ganz einfach. Weil so ein Ad-hoc-Dings nur dann funktionieren kann, wenn beide Elternteile etwas davon haben - und wenn das gegeben ist, dann haben in der Regel auch die Kinder was davon, weil dann nämlich plötzlich Problemlösungen möglich werden, die bei einem strikten Umgangstakt ausgeschlossen sind. Und ja, dies ist eine Sache, die bei meiner Ex und mir recht gut funktioniert - aber es setzt eben voraus, dass beide (!) Elternteile anerkennen: Wenn der jeweils andere um eine Verschiebung, Verlängerung oder Kürzung des Umgangs bittet, dann ist das keine Schikane, sondern es gibt einen guten Grund dafür. In meinem Fall führt dieses Verfahren normalerweise dazu, dass ich die Kinder deutlich häufiger sehe als bei einer strikt regelmäßigen Umgangsregelung (wobei die zusätzliche Zeit dann aber manchmal durchaus auch ein Arzttermin mit einem der Kinder sein kann, oder so was ähnliches) - aus meiner Sicht ist das ein durchaus erwünschter Nebeneffekt 😉

An der gegenseitigen "Anerkennung guter Gründe für eine Verschiebung, Verlängerung oder Kürzung des Umgangs" mangelt es leider gerade, aber hoffentlich ändert sich das nach der heißen Phase. Den so Situationen wie am Wochenende (meine Tochter hatte Geburtstag), wo ich explizit unerwünscht war (ich wollte nicht "mitfeiern", sonder sie nur kurz sehen) tun mir in der Seele weh. Also blieb nur das Telefon. Auf der anderen Seite fand ich es super schön, dass mich meine Tochter am Sonntag Abend anrief, um mir ausgiebig von ihrem tollen Wochenende zu erzählen. So konnte ich wenigstens ein wenig daran teilhaben.

Eine Frage hab ich noch: Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn ich bei einer verbindlichen Umgangsregeluung den Umgang ein paar mal verschiebe oder mit Ankündigung später komme?

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 10:38
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

Eine Frage hab ich noch: Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn ich bei einer verbindlichen Umgangsregeluung den Umgang ein paar mal verschiebe oder mit Ankündigung später komme?

Das hängt mit Sicherheit davon ab, wie der Umgang verbindlich geregelt wird.

Aber wenn Du Dich nicht an die Vereinbarungen hältst (egal aus welchen Gründen) dann darfst Du Dich natürlich weder wundern noch beschweren, wenn es die Gegenseite auch nicht tut.

Dafür nennt man es ja auch verbindlich!

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 11:04