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Zeitlicher Zeitraum am Umgangstag und Übernachtung!

 
(@lieblingsassistentin)
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Hallo Ihr Lieben,

ich schon wieder mit andern Fragen:

Die Tochter meines LG ( fast 8 ), kommt seit einiger Zeit wieder alle 14 Tage samstags, von 10-16 Uhr zu uns. Das ganze wurde nicht gerichtlich,oder vom JA festgelegt, dass hat die KM so entschieden! Wenn es Ihr nicht in den Kram passt, verschiebt, kürzt,oder lässt Sie Termine ganz ausfallen.
Wer sagt, wie lange ein Kind in diesem Alter bei seinem Vater bleiben darf?

Sie verbietet auch, dass die Kleine mal über Nacht bleibt. Kann Sie das? Bzw. was kann man machen, dass,das mal klappt?

Danke für Eure Antworten!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2007 22:11
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

...Und ich werde auch mal Antworten  😉

Leider hat sich  "alle 14 Tage am WE (Fr.-So)" auch vor Gericht und bei den Jugendämtern als Quasi-Standard durchgesetzt. Ich halte das ja für zu wenig, ist aber oft nicht anderes selbst für den umgangswilligen Umgangselterteil leistbar. Dieser Standard ist aber schon mehr wie eure ähm "Regelung".
Am Besten versucht ihr eine einvernehmliche Regelung beim JA!
Das wird dann auf o.g. Sache rauslaufen.
Das ihr zum JA geht hat noch einen weiteren Vorteil. Es ist schriftlich fixiert und ihr habt das JA mit im Boot.
Dein LG kann sich doch einfach mal dort erkundigen und Flagge zeigen.

Und gegen übernachten beim Papa einer fast 8(!)-jährigen kann wohl keiner  (auch nicht die KM) was haben.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2007 22:22
(@lieblingsassistentin)
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D.h. uns steht es quasi zu, dass die Kleine ein ganzes WE bei uns ist?! Das Eralubt die KM nie!!! Da wird sie vor dem JA alle Register ziehen, dass es nicht so weit kommt!

Nein, übernachten darf sie nicht bei uns nicht! Schon oft gefragt! Keine Chance!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2007 22:27
(@bm-rk)
Registriert

Tja, drehen wir es mal anders:

Die Kleine deines LG hat Rechte...u.a. das Recht ihre Eltern (also auch den Papa) zusehen und Umgang mit ihm zu haben.
Dieses Recht hat man auch als Elternteil. Es ist allerdings auch gleichzeitig eine Pflicht gegenüber dem Kind.
Den Umgang müssen beide Elternteile fördern und auch zulassen.

Wenn nun die Km wie ihn eurem Fall, das Mädel fast schon als ihr Eigentum betrachtet, müsst ihr einfach was unternehmen. Das JA ist IMO ein Möglichkeit, zumal sie auch nichts kostet.

Ach...habe ich vergessen zu fragen, ändert aber nicht wirklich viel am Umgangsrecht, nur an der Durchsetzung:
Besteht gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Zahlt dein LG Unterhalt für die Kleine?
Wie schon geschrieben, das Eine hat nicht direkt mit dem Anderes zu tun. Erleichtert / verbessert aber oft die Position vor dem JA.

BM RK

The Future is not set. --
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2007 22:36
(@jemmy)
Registriert

Hallo Lieblingsassistentin

Nein, übernachten darf sie nicht bei uns nicht! Schon oft gefragt! Keine Chance!!!

Dann eben vor Gericht und auf Umgang klagen. Dann hat die EX deines LG die Sache schriftlich
in Form eines Gerichtsbeschlusses. Jede weitere Torpedierung kann dann für Madame sehr
unangenehme Folgen haben.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2007 22:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

und auch gleich die hälftige Ferienregelgung festlegen lassen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2007 12:47
(@lieblingsassistentin)
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Die KM hat das alleinige Sorgerecht.
Unterhalt zahlt er brav jeden Monat für die Kleine!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2007 15:36
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Mooooment - wie kam das? Hatte Dein LG auf sein SR verzichtet, haben nämlich normalerweise beide zusammen - nur in Ausnahmefällen wird es Einem zugesprochen. Oder meinst Du ABR?
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 11:10
(@jemmy)
Registriert

Die KM hat das alleinige Sorgerecht.
Unterhalt zahlt er brav jeden Monat für die Kleine!

Ja und? Das hat mit dem Umgangsrecht genau so viel zu tun, wie die Anzahl der Mülltonnen im März!
Nochmal: Klage auf Umgangsregelung und gut is! Alles andere is vergebene Liebesmüh und führt
zu nichts.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 11:33
(@lieblingsassistentin)
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Sie waren nicht verheiratet und er wusste nicht, dass er trotzdem das SR bekommen kann( er war damals noch nicht so alt ). Keiner hat Ihm das gesagt, auch seine Liebste damals nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2007 12:03




(@jemmy)
Registriert

Hallo !

Wenn sie nicht verheiratet waren, hat sie automatisch das SR und das ABR. Er hätte das GSR
nur bekommen können, wenn die KM dem zugestimmt hätte. Wie dem auch sei, das Umgangsrech
wird hiervon nicht berührt.

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AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 12:38
(@kindesvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
s............

im Grunde genommen ist deine Frage ja schon beantwortet. Nur noch mal zur Bestärkung:
Es ist das Recht des Kindes auch bei alleinigem Sorgerecht der Mutter,  14 tägig am Wochenden bei seinem Vater von Freitag bis Sonntag sein zu dürfen und die Hälfte der Ferienzeiten.. Es ist die Pflicht der Mutter dies zu ermöglichen, und zwar nicht gerade so wie es ihr paßt, sondern nach einem verbindlich festgelegten Zeitplan. Und es ist die Pflicht des Vaters dies auch wahrzunehemn und zu ermöglichen.
Wenn die Mutter einer achtjährigen dies verweigert, hilft nur, das Jugendamt und ggfls das Familiengericht einzuschalten, um der Mutter das klar zu machen.

viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 21:24