wieviel Umgang steh...
 
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wieviel Umgang steht mir zu?

 
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Wie viel Umgang steht mir eigentlich zu ? Unser Sohn ist 15 Wochen alt und ich habe ihn in der letzten 13 Wochen nur 8 mal gesehen . Meine LG sagt ich habe doch Umgang was ich Überhaupt wolle . Wir waren Anfang der Woche auch gemeinsam beim JA dort hat sie mal gesagt Sie könne sich vorstellen 2 mal die Woche 2 Std aber das will sie jetzt nicht mehr. Dort hat sie gesagt evtl. 2 mal die Woche je nach ihrem Dienst ( 3 Schichtsystem ) können wir mal spazieren gehen. Ich darf aber denn Kinderwagen nicht schieben . nur mal rein schauen .
Hatte eigentlich für gestern wieder einen Termin aber sie hat gesagt es sind erstmal alle Termin abgesagt . Was kann ich noch machen um meinen Sohn so sehen oder habe ich keinen Anspruch auf mehr Umgang?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2006 12:31
(@papi74)
Registriert

Hallo,

sicherlich ahst du ein Recht darauf dein Kind zu sehen uvm. Aber wenn wenn die KM den Umgang vereitelt hast du schlechte Karten.

Rechte haben und die bekommen stehen auf ganz unterschiedlichen Seiten.

Versuche Dich mit der KM immer nett und gütlich zu einigen.

Nimm jeden Versuch wahr der nur irgendsgeht. Mit der Brechstange wirst du nichts erreichen...zumal Ihr nicht verheiratet gewesen seid.

Viel Glück

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2006 13:23
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Die Fronten sind aber total verhärtet da geht zur Zeit nix! Weil ich Klage eingereicht habe da Sie mir Geld schuldet.
Ich überlege nur ob ich Umgang einklagen soll oder nicht . Weiß nicht ob der oder die Richter denn Umgang den ich zur zeit habe als genügend ansehen .
Habe mir zwa schon einen Anwaltstermin gemacht für Anfang der Woche aber hätte schon gern im Vorfeld noch Information wie so was gehandhabt wird

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2006 13:41
 kuwe
(@kuwe)

Hi,

sorry, wie soll man sich denn mit einem Menschen gütlich und nett einigen, der dem immerhin leiblichen Vater in unendlicher Gnade zugesteht, mal in den Kinderwagen reingucken zu dürfen????
Ts....
Ich denke mal, wenn du auf gütlicher Basis - Konfliktberatung, Vermittlung des JA - keine Regelung findest, mußt du klagen. Sonst bist du immer vom Wohlwollen der Kindsmutter abhängig....
Wegen Deiner Klage ist so oder so schon ein Nebenkriegschauplatz eröffnet.
Also lasse dich erstmal von deinem Anwalt (ist er Familienrechtler?) beraten und dann wird erstmal alles seinen Gang gehen.
Es gibt zwar keine - soweit ich weiß - einheitliche Regelung- aber Usus ist eine Regelung, daß man als Vater sein Kind jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien zum Umgang miteinander bekommt.
Bei Euch ist das Kind ja noch sehr klein, also fällt das mit den Ferien schon mal flach.
Wie gesagt, besser ist immer eine gütliche Einigung, aber das scheint ja nicht mehr möglich in Euerm Fall.

Viel Glück
Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2006 14:01
(@Muckebruder)

Ich überlege nur ob ich Umgang einklagen soll oder nicht

Wie Kuwe schon richtig sagte, erstmal mußt du deine Möglichkeiten beim JA nutzen und auch mal versuchen lieb mit Mama zu reden und Wenn es nicht anders geht - Klagen!!!

Weiß nicht ob der oder die Richter denn Umgang den ich zur zeit habe als genügend ansehen .

Kommt drauf an wie der Richter so gestimmt ist. Aber normalerweise dient es eher dem Kindeswohl wenn das Kind gleichermaßen Bezug zu seinen Eltern aufbauen kann, wenn diese getrennt leben. Dazu sind häufige kurze Besuche besser bei Babys.
So hat das zumindest damals mein JA gesehen, als das Problem mit Umgang ins Haus stand.

Wieviel Umgang steht mir zu,...

Das ist verschieden, gerade bei Kleinkindern. Ich habe damals viel mit dem JA diskutiert und die haben dann in Elterngesprächen eine Umgangsvereinbarung erarbeitet. Bei mir waren es damals 3 Umgänge die Woche für jeweils 3 Stunden. Später ( Wenns Baby nicht mehr gestillt wird) konnte ich meine Kleine alle 14 Tage für eine Nacht zu mir nehmen. Obwohl solche großzügigen Umgangskontakte wohl eher die Ausnahmen sind.

Wichtig ist deshalb vieleicht auch das du dich nochmal ans JA wendest, mit der Bitte um Vermittlung. Schließlich hält sich ja Mama nicht an die dort abgegebene Vereinbarung. Mach denen dort auch ruhig klar das du Verantwortung für dein Kind übernehmen willst,...usw UND: LASS DICH NICHT ABWIMMELN !!!

Solltest du tatsächlich klagen wird dir deine "Vorarbeit" für dich sprechen,...

Viel Glück & Kraft dabei !!!

MfG, Stefan

[Editiert am 19/5/2006 von Muckebruder]

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2006 14:33