Hallo, und schön, dass dieses Forums noch aktiv ist.
Ich hatte hier vor ein paar Jahren schon mal Rat gesucht und gefunden, allerdings blieb der Kampf erfolglos und meine Tochter nun 16,5 Jahre alt, lediglich sporadisch über WhatsApp zu erreichen.
Definitiv so gut wie keinen realen Kontakt. Vielleicht ein Tag im Jahr.
Zum Loslassen half und diente mir auch eine neue Frau. Neue Frau, neues Glück, neues Kind!
Das Kind trägt meinen Nachnamen, wir teilten die Sorge und auch sonst schien alles in Butter.
KM und ich können uns gut unterhalten, spontan und ggfs auch flexibel mit dem Umgang des fast 4jährigen umgehen. Die Eltern sind beides Lehrer, also eine sehr komfortable Angelegenheit was die Ferienzeiten und alles angeht!
Nur, KM besteht darauf, dass ich den kleinen nur für eine Übernachtung unter der Woche bekomme und jedes WE wird gewechselt, mal ist der kleine von Freitag auf auf Samstag und die folgende Woche von Samstag auf Sonntag bei mir.
Obwohl es machbar wäre, verweigert die Mutter kategorisch jeden Gedanken an eine 50/50 Lösung.
In den mediativen Beratungsgesprächen sind wir bereits dazu gekommen, dass ein weiterer Kindergartenabholnachmittag sinnvoll wäre.
Wie kann es sein, dass ich immer Bittsteller bin, auf das letzte Wort der Mutter angewiesen, etc.
Die KM hat immer das letzte Wort, die letzte Entscheidung und sie verweigert diese Lösung mit dem Grund - dass ihr das dann zu wenig Kind sei.
Wie komme ich friedvoll zu dieser gleichgewichtigen Lösung? Welche Argumente kann ich der Mutter aus dem Gesetz vorlegen? Wie kann ich es in Zukunft vermeiden, dass die KM von einem alleinigen Bestimmungsrecht ausgeht?
Danke schon mal für das Lesen und ich weiß, dass das wirklich nur Luxusprobleme darstellen, aber das andere, das heftige , habe ich hinter mir.
Moin.
Zum Loslassen half und diente mir auch eine neue Frau. Neue Frau, neues Glück, neues Kind!
Das Kind trägt meinen Nachnamen, wir teilten die Sorge und auch sonst schien alles in Butter.
KM und ich können uns gut unterhalten, spontan und ggfs auch flexibel mit dem Umgang des fast 4jährigen umgehen.
irgendwie fehlt in Deiner Beschreibung zw. "neues Kind" und der Notwendigkeit "Umgang" zu regeln der Grund für Dein neuerliches Aufschlagen hier - die Trennung. Und ich befürchte, dass darin auch die Wurzel für die Besitzstandswahrung der KM begründet ist. Wann erfolgte die trennung? Wie alt war das Kind damals? Wie habt ihr unmittelbar die Betreuung geregelt? Und warum? Und wie den KU?
Wenn es noch ganz frisch sein sollte, dann ist es vielleicht noch nicht zu spät und Du solltest alles daran setzen, von Anfang an im Sinne des Kindes auf eine gleichberechtigte Elternschaft zu setzen.
ist es schon ein wenig her, dann bleibt eigentlich nur der sukzessive Ausbau der Betreuungs- / Umgangszeiten. Es kämpfen dabei "Kontinuität" gegen das "Wohl des Kindes" (im Sinne gleichberechtigter Eltern).
Und der erste Schritt dahin wäre der übliche 2-Wochen-Rhythmus mit mind. 2 (besser 3) Übernachtungen zzgl. eines Nachmittags unter der Woche (idealerweise mit Übernachtung). Da das Kind Euch beide gewohnt ist, halte ich eine hohe Forderung für durchsetzbar! Und dann bist schon sehr nah dran an einem 50:50 WM (bis auf etwaige Unterhaltspflichten).
Aus dem Gesetz wirst Du wenig Honig saugen können für ein WM. Evtl. der Hinweis, dass es derzeit eine recht aktuelle Rechtsprechung zum WM gibt wenn ich mich richtig erinnere. Sonstige gute Argumentationen warum ein WM gut fürs Kind ist, findest Du, wenn Du Prof. Sünderhauf googelst.
Wobei als WM viel firmiert und nicht zwangsläufig eine exakte 50:50 Aufteilung sein muss. und es geht immer ums Kind!
dass ihr das dann zu wenig Kind sei.
:knockout:
Toto
Hallo,
Ich würde das Wort Wechselmodell selbst nicht in den Mund nehmen. Aus irgendwelchen Gründen fühlen sich Mütter u.a. von dem Ausdruck selbst schon herabgesetzt, angegriffen, in ihrer Würde verletzt etc.
Ich würde aber im Gegenzug das Wort Umgang ablehnen, sondern hier auch von "betreuen" reden, denn dem Kind sollen ja die gewachsenen Bindungen in bisherigem Umfang erhalten bleiben.
Argumentiere immer mit dem Kindeswohl, welches von Vater und Mutter vor der Trennung gemeinsam kompetent betreut wurde. Für das gemeinsame Kind sind die Eltern nicht getrennt.
Du musst Dir selbst klarmachen, dass Du kein Bittesteller bist. In den Gespächen seid Ihr gleichgestellte Parteien.
In den mediativen Beratungsgesprächen sind wir bereits dazu gekommen, dass ein weiterer Kindergartenabholnachmittag sinnvoll wäre.
Wie kann es sein, dass ich immer Bittsteller bin, auf das letzte Wort der Mutter angewiesen, etc.Die KM hat immer das letzte Wort, die letzte Entscheidung und sie verweigert diese Lösung mit dem Grund - dass ihr das dann zu wenig Kind sei.
Falls dieses obige Argument in den mediativen Beratungsgesprächen wieder auf den Tisch kommt, kannst Du einmal ironisch sagen : "Wie wäre es wohl, wenn ich dieses Argument auch vorbrächte ? Was würdest fühlen und dazu sagen. Würdest Du mir helfen ?". Und nach einer Pause : "Spass bei Seite. Dieses Argument von Dir oder von mir kommend zählt nicht. Es hat nichts mit dem Kind zu tun. Wir müssen unsere eigenen Bedürfnisse hinten anstellen."
Wenn dieses Gefühl der Mutter das ganze Problem darstellt, dann sollten die mediativen Gespräche hier ansetzen, d.h. sie beim Wort nehmen : "das ist ihr zu wenig Kind".
Hat sie Angst, dass Du das Kind nicht beschützen kannst, "wenn sie es abgibt" (aus ihrer Sicht)?
Oder vielmehr, dass sie etwas verpasst und das Kind ihr zu zeitig wieder "genommen wird" (aus ihrer Sicht)?
Warum hat sie diese Verlustangst ?
Wenn sie Verlustangst hat, was könnte sie dagegen tun?
VG,
Tsubame
Hallo,
rein gesetzlich gibt es mittlerweile ein Urteil, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen des BET ausgeurteilt werden kann. Grundvoraussetzung ist das Kindswohl.
Ich würde es definitiv nicht rechtlich angehen, da wird mehr zerschlagen als Dir lieb ist und unterm Strich ist auch nicht klar ob Du tatsächlich ein Wechselmodell bekommst!
Der Hauptgrund gegen ein Wechselmodell sind räumliche Entfernung (liegt nicht vor) und Unmöglichkeit der Einigung.
Die KM hat materielle Vorteile, wenn es kein Wechselmodell gibt. Dann betreust Du bestenfalls mehr (erhöhter Umgang) und das kann mit 1-2 Stufen in der DDT berücksichtigt werden und mehr nicht. Bei einem Tag unter der Woche also höchstens eine Stufe.
In vielen Fällen haben die KM Angst keinen Unterhalt mehr beim Wechselmodell zu bekommen. Das ist so aber nicht richtig, beim Wechselmodell wird der Unterhaltsanspruch aus dem addierten Einkommen der Eltern bestimmt und ist gequotelt nach Einkommen zu zahlen. Was käme denn in Deinem Fall dabei heraus?
Das andere Problem hat Tsubame schon angesprochen. Beim Wechselmodell fühlt sich die KM vielleicht als schlechte Mutter, sich gegenüber und vorallem auch der Öffentlichkeit gegenüber. Sprich Klatsch und Tratsch, "wie kann DIE nur ... ", " DER bringt das Kind schon wieder in dern Kiga". Hier dürfte auch der Einfluss der Großeltern eine Rolle spielen, was sagen sie zum WM?
Eine weitere Ursache kann sein, dass es Publikationen gibt, die sagen, dass das Wechselmodell dem Kind schadet. Es ist nirgendwo zu Hause, ständig auf Reisen. Natürlich gibt es auch Publikationen, die den Vorteil des Wechselmodells, Kind hat beide Eltern zu gleichen Teilen, hervorheben. Vielleicht hilft hier eine entsprechende Lektüre.
Im mediativen Beratungsgesprächen kann man versuchen einen Sinneswandel zu erreichen. Wie steht der Mediator (die Mediatorin) zum Wechselmodell?
VG Susi