Wie von Borderliner...
 
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Wie von Borderlinerin trennen? Vorher Jugendamt? Aufenthaltsbestimmungsrecht?

 
(@einprob)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe einen 20 Monate alten Sohn mit meiner Lebensgefährtin.
Diese ist total überfordert mit der Beziehung und der Kinderbetreuung und lässt den Frust und ihre Agressionen
immer mehr an mir aus. Ich siehe mich in der Beziehung zurück und kann nicht mehr, möchte aber meinem kind so lange ich es aushalte beistehen.

Einige Daten:
- Wir sind unverheiratet
- leben in meiner Eigentumswohnung.
- Wir haben das Sorgerecht zusammen und beurkundet beim Jugendamt.
- Verbale Agressionen fast jeden 2. Tag (Ars*lo*, Ars*, Idiot, usw...
- Schläge und Tritte sind auch schon mehrmals vorgekommen
- die KMutter hat wahrscheinlich Borderline
- die KM ist natürlich schauspielerisch 'hoch'-talentiert und könnte beim Jugendamt oder Richtern sofort etliche Tränen produzieren (schon mehrmals im Famileinkreis und vor Ärzten gesehen)

Jetzt droht Sie mir seit 3 Wochen 435 KM weit weg zu ziehen,und die Drohungen
sind real weil Sie in ihrem Leben schon öfter (weit weg) umgezogen ist und nur meine
Famile in unserer Umgebung wohnt. (Die neuen Bekannte sind halt immer Weiß/die besten freunde)

Ich mache mir jetzt Sorgen um meinen Sohn weil der Jeden Tag mehr gesprochenes versteht und Sie
auch Beleidgungen ausspricht wenn Ich z.B. den Jungen im Arm habe. Der guckt dann natürlich
hilflos und ängstlich.
Auch meine Gesundheit ist mittlerweile angeschlagen und darum muss ich mich wahrscheinlich trennen.

Von einem Psychologen wurde "Verdacht auf Borderline" diagnostiziert, ist aber kein Ärztlicher Bericht.

1)
Meine Angst ist dass Sie das alleinige "Aufenthaltsbestimmungsrecht" hat oder bekommt und mir und meiner Falilie das Kind vorenthalten möchte um mich zu bestrafen.
Kann ich das irgendwie verhindern?
Soll ich mir vorab mit dem Jugendamt kurzschliessen um meine Sorgen und Interesse zu bekunden?
Wird Sie da sofort drüber informiert? Es wäre gefährlich wenn Sie noch agressiver wird!
2)
Soll/Darf man irgendwelche Psychologen-Dokumente kopieren?
3)
Soll/Darf man irgendwelche Psychologen-Dokumente  ansprechen  beim jugendamt?
4)
Darf ich Schläge und Tritte gegen mich mit meinem Handy als Beweis Filmen?

Ich denke mein Kleiner braucht mich und eine mental stabiles Umfeld jetzt und in der Zukunft

Was kann ich wie tun?

MfG
einprob

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2014 14:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin einprob,

heisse Kiste, aber nicht ungewöhnlich. Abgesehen davon, dass es nicht verboten ist, unter BL zu leiden, sucht sich niemand eine solche Psycho-Erkrankung freiwillig aus; man kann sie daher niemand schuldhaft vorwerfen. Für Dich günstiger wäre daher, wenn Deine Noch-Partnerin "nur" einen an der Waffel hätte bzw. Dich einfach loswerden wollte.

Zu Deinen Fragen:

Soll ich mir vorab mit dem Jugendamt kurzschliessen um meine Sorgen und Interesse zu bekunden?

kann man machen; bringt erfahrungsgemäss wenig bis nichts. Das JA kann nichts entscheiden, sondern nur Euch beraten.

Soll/Darf man irgendwelche Psychologen-Dokumente kopieren?

(Medizinische) Dokumente, die Deine Partnerin betreffen, gehen Dich nichts an und sind als Beweismittel daher untauglich.

Soll/Darf man irgendwelche Psychologen-Dokumente  ansprechen  beim jugendamt?

s.o.: Was soll das bringen?

Darf ich Schläge und Tritte gegen mich mit meinem Handy als Beweis Filmen?

wenn Deine Partnerin das Handy sehen kann und die Aufnahmen nicht heimlich erfolgen: Klar. Aber ist sie so blöd, genau dann zu treten?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 15:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du das Sorgerecht ohne Einschränkungen hast, dann hast Du auch das ABR (die KM natürlich auch). Das ist zwar gut für Dich, ob es aber reicht einen Wegzug mit Kind zu verhindern ist fraglich.
Für Dich sollte der "Aufhänger" sein, dass sie 435 km wegziehen will und Du nicht willst, dass Dein Kind so weit weg von Dir lebt. In der Frage könntest Du dann das JA um Vermittlung bitten.

Die Psycho-Schiene ist schwierig und die solltest Du erst einmal außen vor lassen. "Verrücktsein" ist kein Grund das Sorgerecht zu verlieren. Im Gegenteil, es wird immer so aussehen, dass Du die KM nur ärgern willst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 15:33
(@einprob)
Schon was gesagt Registriert

s.o.: Was soll das bringen?

Danke für die Antworten. Bin davon ausgegangen dass das JA Wert darauf legt dass
ein Kind wenigstens einen gesunden Elternteil zur Erziehung hat...ist ja unmöglich mit 435 KM Entfernung...

Wenigstens jedes 2 Wochende ...oder habe ich da kein recht drauf, oder wie ist das?

Für Dich sollte der "Aufhänger" sein, dass sie 435 km wegziehen will und Du nicht willst, dass Dein Kind so weit weg von Dir lebt. In der Frage könntest Du dann das JA um Vermittlung bitten.

Auch Dir Danke Susi64, ab wann sollte ich das machen? Ab realen Auszugplänen oder jetzt?

Ich weiss dass das JA nur beraten kann, aber ich möchte dem JA zeigen dass ich
für den Kleinen kämpfe!

Darf Sie jetzt schon wegziehen? Oder muss ich noch einwilligen solange das ABR noch geteilt wird?Geht das erst vor gericht dass Sie das ABR allein bekommt?

Der Kleine tut mir so leid, bin wirklich nervlich am Ende...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2014 16:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eigentlich jetzt schon, es sei denn, dass Du sicher bist sie wird nicht wirklich umziehen bzw. wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die KM erklärt "ich umziehen? Davon war nie die Rede!"
Das wäre dann nämlich richtig blöd.
Also gewisse objektive Indizien sollte es schon geben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 16:22
(@einprob)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

dürfte Sie denn jetzt schon wegziehen?
oder muss das erst über ein Gericht laufen dass Sie das ABR alleine bekommt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2014 16:27
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi einprob,

Der Kleine tut mir so leid, bin wirklich nervlich am Ende ...

Du verp*sst dich und lässt dein Kind in der Obhut einer psychisch Kranken zurück? Du bist ja ein Held ...

Wie soll Kind von 20 Monaten ertragen was du als Erwachsener nicht länger ertragen willst?

Auch meine Gesundheit ist mittlerweile angeschlagen und darum muss ich mich wahrscheinlich trennen.

Such einen guten Psychologen für dich selbst und  kauf dir das "Eiertanz-Buch". Sorg vor allem das du deinen Jungen schützt solange du kannst.  Eine Spontanheilung wird dein Auszug kaum bewirken. Willst du dein Kind wirklich mit der Irren schutzlos allein lassen?

dürfte Sie denn jetzt schon wegziehen?
oder muss das erst über ein Gericht laufen dass Sie das ABR alleine bekommt?

Dürfen nein. Können ja. Nur nicht ins Ausland.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 16:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus einprob!

dürfte Sie denn jetzt schon wegziehen?
oder muss das erst über ein Gericht laufen dass Sie das ABR alleine bekommt?

Sie dürfte ohne Deine Einwilligung nicht...wenn sie es dennoch macht, bleibt es meist folgenlos, weil Tatsachen geschafft.
Ich habe zumindest bisher noch nicht gehört, dass irgendein Gericht eine KM (oder KV) zur Rück-Umzug verdonnert hätte...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 16:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wenn Sie Fakten geschaffen hat, sind die Fakten (also die Entfernung) da. Und es wird niemand ihr das Kind dort wegnehmen und Dir bringen - immerhin hat auch sie das ABR.

und schon sind wir bei der Fragestellung:
Kannst Du Dir vorstellen bei Trennung Betreuungselternteil (BET) zu werden?
Hast Du für diesen Fall ein Betreuungskonzept?
Wie sieht Eure derzeitige "Arbeitsteilung" (im übertragenen Sinn und wörtlichen Sinn) aus? (mir schwant böses, wenn ich lese, dass es Deine ETW ist)...

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 16:34
(@einprob)
Schon was gesagt Registriert

. Willst du dein Kind wirklich mit der Irren schutzlos allein lassen?

Hallo Horst, was soll ich tun? Sie festbinden?
Was würdest Du machen?

Sie dürfte ohne Deine Einwilligung nicht...wenn sie es dennoch macht, bleibt es meist folgenlos, weil Tatsachen geschafft.
Ich habe zumindest bisher noch nicht gehört, dass irgendein Gericht eine KM (oder KV) zur Rück-Umzug verdonnert hätte...

OK,was kann ich machen solange Sie noch bei mir wohnt und ich Sie nicht verärgern kann/will...

Gruss, Toto
..siehe unten...

> Kannst Du Dir vorstellen bei Trennung Betreuungselternteil (BET) zu werden?
würde ich machen...
>Hast Du für diesen Fall ein Betreuungskonzept?
Tagesmutter und 3/4 Stelle, obwohl das natürlich schwierig wird....
Dachte an eine 50%-Regelung mit meiner 3/4 Stelle...?
>Wie sieht Eure derzeitige "Arbeitsteilung" (im übertragenen Sinn und wörtlichen Sinn) aus?
>(mir schwant böses, wenn ich lese, dass es Deine ETW ist)...
tja, ich Vollzeit, Sie Mutterschutz...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2014 16:42




(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

OK,was kann ich machen solange Sie noch bei mir wohnt und ich Sie nicht verärgern kann/will...

Lies das Buch!!! Und dann schnall dich an. Das wird ein heißer Ritt für das Kind und für dich.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 16:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

mangels Erfahrungen kann und will ich zum speziellen Umgang mit Borderlinerinnen nichts sagen, zumal hier auch nur eine Vermutung/ ein Verdacht, aber keine bekannte Diagnose vorliegt. alles weitere was ich schreibe bezieht sich auf "normale" Kindesbesitzerinnen: 

Angesichts Eurer bisherigen Betreuungsaufteilung à la

tja, ich Vollzeit, Sie Mutterschutz...

wird es äußerst schwer, jmden jetzt davon zu überzeugen, dass das Kind zukünftig seinen Lebensmittelpunkt bei Dir haben soll (Stichwort: Kontinuität...). Und leider wird, wenn KM alleinerz. BET geworden ist, fast niemand sie daran hindern, die Entfernung zu schaffen, auch mit Kind. Das Maximale wird sein, dass sie sich an Kosten und Organisation der Umgänge wird beteiligen müssen. Ob das dann letztlich durchsetzbar ist??

Hast Du denn die Zeit, Deinen Betreuungsanteil deutlich auszubauen, bevor es zur tatsächlichen Trennung kommt? Nach einem Jahr gleichberechtigter Betreuung, KM wieder im Job, KM wieder im Leben außerhalb der Babybetreuung, mag es anders aussehen: und zwar in der Beurteilung durch externe (Richter!), aber vielleicht auch bei KM mit Blick auf den Wegzug... Das ganze natürlich subtil, also gute Miene zum bösen Spiel. Halt planvolles, vorbereitendes Verhalten Deinerseits. Das musst Du aber auch phsychisch durchhalten können...

Gruss, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 09:57
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Leider kenne ich mich aus mit BL. Daher mal meine Einschätzung.

Sollte Deine Exe wirklich BL haben, dann wird es Dir nicht gelingen daraus ein Argument zu stricken. Ärztliche Unterlagen darfst Du nicht haben und demzufolge darf sie niemand berücksichtigen. Das JA oder das Gericht würden sich die nicht einmal angucken (dürfen). Allein Deine Einschätzung, dass Exe BL hat, interessiert auch niemanden. Denn BL ist ein zu oft benutztes und daher abgedroschenes Standardargument von verzweifelten Kampfvätern. Zu oft gehört, zu oft vorgetragen. Interessiert kein Schwein mehr. Juristisch hilft Dir das rein gar nix.

Du solltest Dir Lektüre beschaffen zum Thema BL (Schluss mit dem Eiertanz; Leben auf der Grenze; etc. pp) und sie lesen. Sie studieren. Diese Störung kennen lernen, die Ursachen und die Folgen. In diesen Büchern wirst Du auch eine Art Ratgeber finden, wie mit solchen Menschen umzugehen ist. Es ist absolut kein Spass mit denen. Es sind Monster.

Frieden und Einigungen wirst Du mit ihr niemals finden. Es geht nur, in dem Du Dich raffiniert und besonnen verhälst. Eventuell gehst Du selbst mal zum Psychologen für mehrere Stunden und lässt Dich diesbezüglich von ihm coachen.

Und Du musst versuchen Eurem Kind immer eine Gegenwelt darzustellen. Zeigen, dass es nicht überall so abgeht wie mit Mama. Dann kommen auch die Kids mehr oder weniger schadlos durch die Jahre.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 15:15
(@einprob)
Schon was gesagt Registriert

@82Marco
@TotoHH
@milan
nochmal ein persönliches  Danke fur die Infos/Tipps...

Hab mich bis jetzt geduckt verhalten zuhause...Uberlege mir was ich mache solange
ich es noch aushalte, das ET-Buch kaufe ich mir auch!
Einzige Hoffnungsschimmer ist das ich weiss dass Sie faul ist und Sie versucht das Kind so oft es geht abzuschieben...
damit Sie dann faul vor der glotze hängen kann...
Das macht mir Mut den Kleinen in Zukunft öffter zu sehen wenn Sie doch nicht 'weit' weg zieht...

Vergesse die BL-Schiene, mache mir meine Gedanken und versuche die Betreuung aus zu bauen
Danke!
einprob

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2014 09:41
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Hi,

das ist eben jetzt kurz vor knapp.
Wenn du jetzt irgendwo aufschlägst mit der Erklärung, das Kind dürfe nicht überwiegend von ihr betreut werden, weil *PapieraufdemBLsteht*, dann wirst du dir die äußerst unangenehme - und berechtigte - Frage gefallen lassen müssen, warum denn dann bisher die überwiegende Betreuung durch sie okay war und jetzt, mit Trennung, plötzlich nicht mehr.

Auch dass sie DICH beleidigt und angeht ist kein Argument. Das Argument bringen ja BET regelmäßig, um den Umgang zu reduzieren. Da heißt es dann in der Regel "Der ist nicht nett zu MIR, also soll er das Kind nicht sehn, bis er nett ist!". Nicht umsonst hat die Frage, ob sie gegen das Kind je ausfällig oder übergriffig war, einiges an Gewicht.

Zudem "Borderline" ein echt verbranntes Thema ist inzwischen. Das haben einfach viel zu viele - sehr viele auch zu Unrecht - ins Spiel gebracht.

Falls es tatsächlich BL ist, dann solltes du dich frühzeitig mit gewissen Themen auseinandersetzen, insbesondere mit Beeinflussung, Entfremdung, evtl. auch PAS. Da findest du einiges dazu: www.trennungmitkind.com

Im übrigen könntest du natürlich ebenso Fakten schaffen wie sie.. du hast genau dieselben Rechte, Stand jetzt.
Allerdings kann dir da im Rahmen einer EA der Umstand, dass bisher sie überwiegend betreut hat gewaltig auf die Füße fallen..

Gruß
Hampelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2014 13:40