Hallo, meine Tochter ist 2,75 Jahre alt.
Das erste mal getroffen habe ich sie als sie 16 Monate alt war. Das es so spät war lag an streitereien zwischen uns Eltern und ständigen ausreden der Mutter.
Naja, auf jeden fall bin ich anfangs immer alle 14 Tage für 2h zu meiner Tochter gefahren. Es klappte eigentlich von anfang an sehr gut zwischen mir und der kleinen. Sie hat sich gefreut wenn ich kam und hat die 2h ohne fragen oder gejammer nach Mama mit mir verbracht. Anfangs waren wir immer in ihrem Kinderzimmer, später auch mal auf dem Spielplatz. Naja, nach ich glaube 5 monaten habe ich angefragt, ob ich auch mal mehr zeit mit meiner Tochter verbringen darf. Aber von der KM kam ein klares NEIN. Dass lief insgesamt ein Jahr lang so. Dann erhöte sie auf 3h alle 14 Tage. Ich Persöhnlich fand 3h immer noch zu wenig, war aber dennoch super froh über die stunde mehr. Auf jeden fall fing die kleine zu der zeit häufiger an zu jammern wenn ich sagte dass ich heim muss oder fragte ob ich nicht noch dies und dass mit ihr machen kann. Daraufhin habe ich mit ihrer mutter gesprochen, dass ich nicht nochmal ein Jahr warten will bis ich länger bleiben darf und dass ich denke das dies auch nicht sinnvoll für die entwicklung der beziehung zwischen unserer Tochter und mir ist. Sie wollte erst alles abschlagen, als ich jedoch sagte, dass ich auch schon beim Jugendamt war konnte sie uns doch auf einmal mehr Zeit zuschreiben. Momentan haben wir alle 3-4 Treffen eine halbe stunde mehr. Momentan sehen wir uns 4,5h. Es läuft also.
Allerdings hat meine Ex jetzt wiedereinmal einen neuen Freund (ist ihr 12 seit die kleine da ist). Und bei den letzten treffen hat sie immer nur gemeckert. Erst wollte sie auch die erhöhung von 4 auf 4,5h nicht zulassen, aber ihre eltern haben sie gebremst (bei denen wohnt sie noch).
wenn ich übernachtungen anspreche, kommen Kommentare wie "das wird aber noch sehr lange dauern" etc.
Ich würde gerne einmal wissen, wie viel Zeit mir denn rechtlich mit meiner Tochter zustehen würde?
Und bitte nicht von Freitag auf Sonntag, dass weiß ich auch, darauf will ICH ja hinaus.
Nur das geht nicht von jetzt auf gleich, ich will die kleine nicht Überfordern und will deswegen daruf hin arbeiten. Aber wie sieht dass aus, in welschen Zeitabschnitten sollte daraufhin gearbeitet werden? ist das wie wir das machen in Ordnung? oder stände uns beiden sogar eine schnellere annäherung auf freitag bis sonntag zu?
Also nur kurz als info: die kleine fragt bei uns nie nach mama, will nicht nach Hause, weint oder jammert wenn es heim geht und sagt, dass sie bleiben will.
Aja, ich bin noch nie straffällig geworden, bin nicht gewalttätig, habe einen festen Job, nehme keine Drogenwohne in einer eigenen wohnung und bin seit ca. 3 jahren in einer festen beziehung und mittlerweile Verlobt.--> falls dass irgendwie etwas beeinflusst 😉
lg
KBoden
Es gibt da eigentlich nichts festes. Man sollte viel fordern damit zumindestens dann genug heraus kommt. Wichtig ist es immer den positiven Draht zum JA zu haben.
Hi KB und willkommen bei VS.de,
wichtigste Frage- habt Ihr GSR?
Meines Erachtens hast Du Dich bisher mit sehr,sehr wenig zufrieden gegeben und Dir die Zeiten einfach aufdiktieren lassen.
Ich würd jetzt zwar nicht mit der Abrissbirne vor der Tür stehen aber dennoch versuchen schnellstmöglich eine vernünftige Umgangsregelung zu bekommen so das ein Verhälnis Tochter/Vater bleiben kann bzw. wachsen kann.
Hier gilt dann der übliche Umgangsdreisprung:
1. Einigung mit KM (mit dem Ergebnis musst aber auch Du Dich wohl fühlen)
2. Keine Einigung mit KM - dann Gespräch beim JA herbeiführen um am Runden Tisch eine Einigung zu erzielen (beachte bitte das das JA nur eine
Beraterfunktion hat und KM keinen erweiterten Umgang aufzwingen kann)
3. Keine Einigung beim JA dann Fam.Gericht um eine Umgangsregelung herbeiführen zu können, dies solltetst Du aber m.E. mit Hilfe eines RA machen.
Ich wünsche Dir das Du für Deine Tochter und Dich eine gute Lösung findest, die Zeit die Ihr gemeinsam habt ist momentan extrem wenig.
mut und kraft wünscht,
minna
p.s.: Stell Dich darauf ein das wenn KM die Umgangserweiterung partout nicht will es nicht unbedingt harmonisch werden wird.
Bleibe Standhaft,kompromißbereit und konstruktiv
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin KBoden,
Kindesumgang (was für ein schreckliches Wort!) steht einem Vater zunächst nur theoretisch zu ("...zum Umgang berechtigt und verpflichtet..."); wie sich das zeitlich in der Praxis darstellt, kann man entweder einvernehmlich mit der Mutter festlegen oder gegen ihren Widerstand über ein familiengerichtliches Umgangsverfahren. Jedenfalls gibt es keine vom Gesetzgeber festgelegte zeitliche Komponente; ein Umgangsanspruch ist etwas anderes als beispielsweise der Urlaubsanspruch gegen Deinen Arbeitgeber.
Bescheuerterweise muss man das also in jedem strittigen Fall verhandeln wie auf einem orientalischen Basar; vor allem, wenn die Mutter das väterliche Umgangsrecht so darstellt, als wäre das Kind in Gefahr, tot umzufallen, wenn es mal ein paar Stunden oder Tage von der Mutter getrennt ist. Deshalb raten wir hier immer dazu, mehr zu fordern als man realistischerweise erreichen kann (oder will) - damit eine umgangsverhindernde Mutter am Ende das Gefühl haben kann, sie hätte Dir noch ein paar Stunden oder Tage abgetrotzt und Du hättest nicht gegen sie "gewonnen".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo KBoden,
ich kann mich den anderen nur anschließen. Ich habe ähnliches mit meiner Tochter durchgemacht wie Du.
Ganz wichtig ist, die regelmäßigen Kontakte zu Deiner Tochter bestimmt einzufordern und gegenüber der KM auch konsequent zu sein. Freundlich im Ton aber hart in der Sache. Deinen 2 Wocherythmus finde ich ziemlich wenig. Bei kleinen Kindern eher öfter. Lass Dir da nichts aufdiktieren und fahre einfach die sogenannte Salamitaktik, d.h. den Umgang scheibchenweise ausweiten.
Bei mir hat das ziemlich gut geklappt und ging von anfangs 2x die Woche 1,5 h sehen, dann 2 x die Woche über mehrere Stunden, dann wöchentlich einen halben und 1 ganzen Tag, dann jedes 2. Wochenende (Fr bis So) plus 1 Tag, damit die Zeit in der sich meine Tochter und ich nicht sehen können nicht zulange ist. Jetzt haben wir das Wochende auch noch auf den Montag ausgeweitet und bringe ich sie morgens in den Kiga. Dazu hälftige Ferienregelung.
Die wichtige Frage nach dem gemeinsamen Sorgerecht hast Du noch nicht beantwortet. Kümmere Dich wenn möglich darum, denn jetzt gibt`s endlich eine Möglichkeit. Neben Beteilgungs- und Informationsrechten ggü Ärzten, Erziehern später Lehrern ist ein gemeisames Sorgerecht auch deswegen so wichtig, weil sich im Kopf der KM was ändert. Vom "biologischen Erzeuger" wirst Du dadurch nämlich zum rechtlich relevanten Vater/Papa mit dem man sich im Sinne des gemeinsamen Kindes gefälligst auseinanderzusetzen und abzustimmen hat. Da gibt´s bei einigen KM oftmals Defizite.
Und Du musst Dich ja offensichtlich nicht verstecken, also viel Erfolg.
Vg Michi
Hallo,
Nein, ich habe leider noch kein Sorgerecht, will ich aber beizeiten beantragen, da ich meiner Ex auch leider zutraue, dass wenn sie einen Freund/Mann findet mit dem sie dann auch eigene Kinder bekommt, dass sie sich dann mit meiner kleinen absetzt. Und wenn ich das richtig verstanden habe ist dass dann nicht mehr so einfach möglich. Wie ist dass denn eigentlich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Liegt dass dann immernoch alleine bei ihr oder hab ich dann auch einen Teil davon? wäre ja im falle des ihrseitigen absetzens von relevants.
Mit dem derzeitigen Umgang bin ich klar nicht zufrieden, da ich merke, dass meiner kleinen es hier bei mir gefällt und sie halt auch immer weint und jammert oder versucht noch Zeit rauszuschinden wenn ich sie heimfahren muss. Mir tut das dann auch schon weh, wenn ich dann ihr trauriges Gesicht sehe! Ich glaube sie versteht auch einfach noch nicht, warum sie mich so selten sehen darf, aber der mann an mamas seite jeden tag bei ihr ist. Noch bekommen wir sie immer gut überredet mit sprüchen wie "ja die mama freut sich doch schon ganz dolle darauf dass du wieder heim kommst....", aber die ziehen bestimmt auch nichtmehr lange....
Wie ist dass denn, wenn ich jetzt die derzeit laufende regelung verschriftliche und wir beide unterschreiben, `muss` sie sich dann an die absprachen halten? Oder bzw., wenn sie die absprachen über den Haufen wirft, habe ich dann wenn es wirklich vors Jugendamt gehen muss mehr "handhabe" oder "rückhalt"?? Also hätte so ein Schriftstück irgendeine relevants?
lg
KBoden
P.S.: wenn ihr fragen habt gerne^^
Hi KB,
das hier ...
Nein, ich habe leider noch kein Sorgerecht
macht es ungleich schwerer dieses hier
will ich aber beizeiten beantragen
irgendwie durchzubringen.(wobei mich das Wort beizeiten schon schlimmes ahnen lässt)
Warum hast Du bisher dieses Vorhaben nicht umgesetzt?
Was bewegt Dich dazu das auf einmal zu tun ?
Bist Du als Vater angegeben worden ? Und zahlst Du dementsprechend Unterhalt?
Ich vermute Dui hast einen langen und beschwerlichen Weg vor Dir, der KM das eine vorzuhalten auf der anderen Seite aber auch herzlich wenig dafür getan zu haben ... naja- es wird schwer denke ich.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Ja, ich bin als Vater eingetragen und bezahle regelmäßig Unterhalt. Ich habe das Sorgerecht bisher noch nicht beantragt, weil ich von vielen Leuten erzählt bekommen habe, dass ich es nicht bekommen würde da ich noch zu kurze Zeit erst Kontakt zu meiner kleinen habe. Stimmt das etwa nicht? Kann ich auch jetzt schon das Sorgerecht beantragen, obwohl ich erst seit 1,5 jahren Kontakt zu ihr habe! Viele meinten zu mir ich soll noch 2-3 Jahre warten!
Welsche vorraussetzungen muss ich den erfüllen um einen teil des Sorgerechts zu beantragen?
Am liebsten wäre es mir natürlich, wenn es im beidseitigem einvernehmen mit der Mutter laufen würde, da sehe ich aber leider schwarz! Ich möchte ungern wieder/noch mehr streit mit ihr weil ich befüchte, dass die kleine darunter leidet.
Ich habe es bisher noch einfach nicht beantragt, weil mir alle bekannten und Verwandten gesagt haben das ich es eh noch nicht kriegen werde!
Und haben will ich es wie schon gesagt, weil ich Angst habe, dass meine Ex sich mit der kleinen abstetzt. Außerdem möchte ich wenn meiner kleinen bei mir etwas passiert (wollen wir es mal nicht hoffen) die möglichkeit haben Operationen etc. schnellstmöglich zuzulassen, ohne dass erst mutti von Buxtehude auftauchen muss. Zusätzlich möchte ich in dem Fall das der KM was passiert (auch das wollen wir nicht hoffen), der Rechtliche Sorgeberechtigte und Vormund etc. für die kleine sein.
ich möchte nicht der KM einen auswischen und ihr in entscheidungen bezüglich Schule etc reinreden. Das ist absolut nicht meine Absicht....
lg
Hallo KBoden,
jetzt ist einiges klarer. Zu Deinen Fragen:
Nach der neuen Rechtslage (einstweilige Anordnung des BVerfG vom 21.7.2010, 1 BvR 420/09) bekommt ein Elternteil auf Antrag das gemeinsame Sorgrecht, wenn und soweit dies dem Kindswohl entspricht.
Unter Kindswohl lässt sich viel subsumieren und ich sehe aktuell bei Dir das Problem, dass Du erst gar keinen Kontakt zu Deiner Tochter hattest und seit 1,5 Jahren, naja, etwas zu wenig. Welche Grüde das hatte (Hinhaltetaktik und Ausreden der Km, o.ä.) ist hier erst einmal egal.
Meines Erachtesn solltest Du Dich zu allererst und vorrangig um einen regelmäßigen und ausreichenden Umgang mit Deinem Kind bemühen, damit ein richtiges Vater-Kind-Verhältnis entsteht. Geht Deine Tochter denn schon in eine Kita oder einen Kiga? Wenn ja, bist Du da bislang vollkommen aussen vor. Das sollte sich ändern, denn für ein Kind ist auch wichtig, dass dort auch einmal der eigene Papa erscheint - nicht nur bei den anderen. Wirke darauf hin.
Was kann man Dir also raten?
Ich habe mit der sogenannten Mediation bei einer Familieberatung sehr gute Erfahrungen gemacht. KM und ich sind da hin und haben im Beisein neutraler Moderatoren (1 Anwalt und 1 Psychologin) in mehreren Sitzungen damals alle Punkte besprochen, die für das Kind und unsere Elternschaft wichtig waren, anfangs v.a. der Umgang. Glaube mir, das war mit meiner KM verdammt mühsam, denn die wollte anfangs gar nichts zugestehen. Naja, ich bin da halt einzig und allein wegen meiner Tochter hin... und steter Tropfen höhlt den Stein. I.ü. hätte ich mir damals den Mund fusselig reden können, KM wäre nie eingelenkt, wenn ihr nicht neutrale Dritte verdeutlicht hätten, dass der regelmäßige Kontakt auch zum Vater, essentieller Bestandteil für eine gute Kindsentwicklung ist.
Also kümmere Dich, werde aktiv, leier soetwas an, erkundige Dich beim JA. Selbst wenn so eine Mediation scheitert, dann hast Du zumindest gezeigt, dass Du Dich kümmerst, Deiner Elternverantwortung bewusst bist und Wege suchst. Das kann im Falle einer ggfs. gerichtlichen Umgangsregelung oder Auseinandersetzung dann nur positiv für Dich sein.
Und wenn die Mediation erfolgreich ist, so wie bei mir, dann ist es nur gut für Dein Kind, das sowohl Mama und Papa braucht. Wenn erst einmal der Umgang klappt und dank "Salamitaktik" ausgeweitet und gelebt wird, dann ist das auch für die spätere von Dir angestrebte gemeinsame Sorge nur von Vorteil und hast Du dann hier auch eine ganz andere Rechtsposition.
Du musst also Deine Baustellen (Umgang/Sorge) langfristig sehen und sauber abarbeiten. Dabei immer freundlich im Ton und hart in der Sache, zeig Dich kooperativ, engangiert, usw. Das ist ein langer Weg und bis dahin musst Du bedauerlicherweise mit der Gefahr leben, dass KM ggfs. wegzieht. Das kann sie im übrigen auch mit dem gemeinsamen Sorgerecht, nur ist es da etwas schwieriger, aber da werden z.T. einseitig Fakten geschaffen oder das ABR einem Elternteil dann einfach entzogen. Dazu gibt`s genug Forenthemen.
Also viel Erfolg und es lohnt sich für Deine Tochter, die Dir ja wichtig zu sein scheint.
Vg Michi
Alos gehe erst einmal den Weg