aloha erstmal an alle,
es macht mich traurig und wütend, wenn ich im forum das lesen muss, was ich selbst regelmäßig erlebe. meine ex dreht nämlich ebenso am rad. "du machst, was ich sage, oder du bekommst die kinder nicht mehr!" "seht ihr, euer vater will euch nicht." (wenn ich aus beruflichen gründen mal nicht kann, was ich zu vermeiden suche.
aber: das forum hat mir auch schon geholfen. so habe ich das aufenthaltsbestimmungsrecht, das die ex für sich beanspruchen wollte, abschmettern können. dafür bin ich sehr dankbar.
nun noch eine kurze frage: das wochenende inkl. heiligabend war meins. da die exe vermutlich angst hatte, dass ich die kids heiligabend nicht rausrücken würde, hat sie die kids von schule und hort abgeholt, bevor ich sie abholen konnte (sie weiß die zeiten, wann ich das jeweils tue.) und mir meinen umgang somit verweigert. darf sie sowas? wenn nicht, wo steht das dann? ich habe die erfahrung gemacht, dass das jugendamt mich nur richtig unterstützt, wenn ich meine "forderungen" mittels §§ belegen kann.
apropos jugendamt (und das ist kein witz!): ich unterhielt mich mit einem ja-mitarbeiter "von mann zu mann" (wir kennen uns) und der erklärte mir sinngemäß: die landrätin hat eine interne mitteilung herausgegeben, dass bei streitfragen zwischen den eltern, die im jugendamt geklärt werden sollen, in erster linie die frau und damit die mutter unterstützt werden soll. gute voraussetzung, oder? so erklärte mir eine mitarbeiterin zum beispiel, dass das jugendamt empfielt, dass die kinder heiligabend (ostersonntag, pfingstsonntag...) immer dort sind, wo sie dauerhaft leben. egal, was die kinder wollen. und keinesfalls abwechselnd, wie ich vorgeschlagen hatte.
allgemein: manchmal ist es wirklich zum heulen, wenn man sieht, wie die kids unter der borniertheit der exe (und manchmal sicher auch der väter) zu leiden haben. so können wir nur versuchen, den kindern so viel wie möglich von diesem leid abzunehmen - auch wenn es uns dann wehtut.
abschließend: ich habe im forum gelesen, dass man die umgangrechte einklagen kann. was passiert der exe dann, wenn sie sich nicht daran hält und weiter tut, was sie will?
ich bedanke mich schon vorab für eure hilfe!
tranegie
Hi tranegie und herzlich willkommen hier,
es macht mich traurig und wütend, wenn ich im forum das lesen muss, was ich selbst regelmäßig erlebe. meine ex dreht nämlich ebenso am rad. "du machst, was ich sage, oder du bekommst die kinder nicht mehr!" "seht ihr, euer vater will euch nicht." (wenn ich aus beruflichen gründen mal nicht kann, was ich zu vermeiden suche.
ja so sind sie leider (meistens), aber was willst Du von Menschen mit einem IQ von knapp über Zimmertemperatur auch erwarten und irgendwo um diesen Wert herum muss er sein, wenn jemand sich so verhält.
darf sie sowas?
Exen dürfen alles ohne auch nur im Ansatz irgendwelche "Strafen" befürchten zu müssen, denn es sind ja Mütter und keine Väter...
Im Ernst, wenn Ihr eine schriftliche Umgangsvereinbarung habt, kannst Du sie durch Deinen RA darauf festnageln lassen. Hast Du ein Urteil, kannst Du es "vollstrecken" lassen, hält se sich nicht dran, "drohen" ihr meine ich Geldstrafen, keine Ahnung, ob die schon jemals angewendet wurden, der Tenor hier ist "wenn sie boykottiert, hast schlechte Karten"...
so können wir nur versuchen, den kindern so viel wie möglich von diesem leid abzunehmen - auch wenn es uns dann wehtut.
Besser uns als ihnen. Ehrlichkeit und Neutralität den Kids gegenüber wirken Wunder.
Moin tranegie,
was Deine Ex Weihnachten gemacht hat darf sie nicht nur selbst wenn Du sie vor Gericht zerren würdest und Dir das Gericht Recht geben würde wäre das Urteil nicht justiziable wie es so "schön" heißt. Übersetzt bedeutet das: Du hast zwar Recht bekommen aber es nützt Dir nix (habe das vor 2 Jahren selber versucht als meine Ex das gleiche gemacht hat).
Damals sah das JA hier das ähnlich - die Kids dürfen (müssen) alle Feiertage bei der KM verbringen, ich durfte sie dann "gnädigerweise" am jeweils 2. Feiertag zu mir holen.... klasse Regelung... ich habe mir damals den Mund fusselig geredet und die KM konnte machen was sie wollte. Naja mal sehen wie es diesmal läuft.
Alles Gute
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Moin
was Deine Ex Weihnachten gemacht hat darf sie nicht
Diese Aussage ist schlichtweck falsch. Der Kindeswille wird gerade angesichts problematischer Familienrechtsfälle im Kontext mit dem Kindeswohl betrachtet. Somit darf dieses Wochenende verschoben werden. Girichtlich wird hier meißt klar geregelt, das der Umgangselternteil der 2te Feiertag zur Verfügung gestellt wird. Sollte z.B. Weihnachten auf das Umgangswochenende fallen, muß die ausfallende Zeit nachgeholt werden.
Gruß
Martin
Zitat-
apropos jugendamt (und das ist kein witz!): ich unterhielt mich mit einem ja-mitarbeiter "von mann zu mann" (wir kennen uns) und der erklärte mir sinngemäß: die landrätin hat eine interne mitteilung herausgegeben, dass bei streitfragen zwischen den eltern, die im jugendamt geklärt werden sollen, in erster linie die frau und damit die mutter unterstützt werden soll. gute voraussetzung, oder? -
An deine Stelle würde ich dies anzeigen (ggf Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen), da der Umgagsberechtigte, laut Gesetz, Anspruch auf Unterstützung des Jugendamtes hat. Das Jugendamt ist verpflichtet neutral zu sein und zwischen den Elternteilen zu vermitteln.
LG
Batman74
