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Wie sieht eine übliche Umgangsregelung bei großer Entfernung (> 500 km) aus?

 
(@christian1)
Schon was gesagt Registriert

Wie bereits in meinem anderen Faden geschildert, will KM demnächst in einen über 500 km entfernten Ort mit eher bescheidener Bahnanbindung umziehen.

Wir haben GSR, sie hat aber das alleinige ABR. Wir wohnen seit 5 Jahren in 10 km Entfernung und das Kind ist alle 14 Tage von Fr bis So bei mir sowie auch mal nachmittags (unregelmäßig) und in den halben Ferien. Zur Zeit versuche ich, gegen den Umzug per einstweiliger Verfügung vorzugehen. Mein Anwalt meint, das ABR würde für einen so großen Umzug nicht ausreichen. Es wird ja auch meine Einwilligung für den Schulwechsel benötigt. Ist ja auch ein anderes Bundesland mit anderen Lehrplänen. Kind wird dadurch evtl. Probleme haben.

Angenommen, das Gericht nickt den Umzug/Schulwechsel einfach so ab, wovon ich ja leider realistisch ausgehen muss, was kann man dann bzgl. Umgang von der KM an Anstrengungen fordern? Eigeninitiative von der KM ist nämlich nicht zu erwarten. Sie hat auch kein Auto und zusätzlich ein Kleinkind zu betreuen.

Ich würde dann nämlich im Anschluss gleich eine verbindliche gerichtliche Umgangsregelung beantragen.

Welchen Vorschlag könnte man dem Gericht machen bzw. wie ist das bei euch geregelt?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 13:31
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo Christian,

ich stehe vor einer ähnlichen Diskussion, meine Frau ist mit meiner kleinen 450 KM weggezogen und ich hab in die Röhre geschaut.

momentan handeln wir das so, dass jeweils zu den Schulferien die Kleine 1 Woche kommt, so dass du zwar einen ca. 6 - Wochen - Rythmus hast, aber dafür einfach auch mehr davon. Dazu kommen noch die ach so praktischen Brückentag Do (1.Mai, Chr. Himmelfahrt und Fronleichnam), evtl. kann dein Kleiner ja mal an einem Freitag "krank" sein  😉

Meines Wissens nach urteilen Gerichte da relativ gnadenlos: Standardumgang (zumal man ja bei Schulkindern nicht noch Fr. oder Mo. dranhängen kann) und wie du das managst ist dein Bier.

Ich würde dir vorschlagen, mache doch erst mal Vorschläge für das kommende halbe Jahr oder bis Ende diesen Jahres, je nachdem wie es für dich am Besten ist. Wenn es dann funktioniert, dann hat man eine Basis für eine Elternvereinbarung.
Meiner Kleinen tun jedenfalls die Wochen, die sie am Stück und intensiv mit mir verbringt viel besser als kurze Wochenenden, wo sie (und ich ja noch viel mehr) mehr Zeit im Auto verbringt. Ausserdem hat dein Kind evtl. dann auch die Gelegenheit alte Freunde aus der jetzigen Heimat zu besuchen, bei Fr. "Autobahn / Sa. Papa / So.nachmittag Autobahn" ist das ja nicht drin.

Finanziell ist die Fahrerei sowieso ein Wahnsinn. Zumindest kommt mir meine Ex immer wieder mal auf halber Strecke entgegen, so dass man dann noch auf dem neutralen Boden einer Autobahnraststätte  krz etwas besprechen kann oder einen Kaffe trinken kann.

Gruß
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 13:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christian,

genau solche Fragen beantwortet das ABR: Wenn Deine Ex es hat - aus welchem Grund auch immer - kann sie damit samt Kind auch gegen Deinen Willen ans Ende der Welt umziehen. Theoretisch muss sie Dich nicht einmal darüber informieren. Ob dort ein lukrativer Job auf sie wartet, schöneres Wetter oder ein neuer Lover, ist unerheblich. Deine (nur einmal erforderliche) Einwilligung für den Schulwechsel kannst Du nicht nur geben, wenn Deine KM in kurzer Entfernung wohnt, sondern auch schriftlich über jede Entfernung. Ggf. kann sie auch gerichtlich ersetzt werden; schliesslich besteht Schulpflicht; das Kind MUSS also zur Schule gehen; egal, ob Du damit einverstanden bist. Es wäre Unsinn, an dieser Stelle ein Fass aufzumachen; zumal - unabhängig vom ABR - auch das so genannte Kontinuitätsprinzip den Lebensmittelpunkt bei Deiner Ex zementiert.

Bei einer grossen Entfernung ist die Umsetzung einer zweiwöchigen Umgangsregelung eher schwierig. Deshalb empfiehlt sich die Suche nach einer Regelung mit der Prämisse "seltener, aber länger." Also vielleicht nur einmal im Monat; dann aber für ein langes Wochenende. Und mit einem grossen Anteil an den Schulferien (sofern Du das jobtechnisch leisten kannst). Möglicherweise kannst Du kooperativerweise zusätzlich auch regelmässige oder zumindest ungehinderte Skype-Kontakte erreichen.

Theoretisch könnte Deine Ex auch dazu verpflichtet werden, sich an den Umgangskosten zu beteiligen - aber wenn sie selbst wenig Kohle hat, geht das vorhersehbar in die Hose; die Umgangskosten hängen dann in jedem Fall bei Dir. Mit einem 6 Monate alten Kleinkind kann sie sich die nächsten 2,5 Jahre auch ohne eigenes Einkommen zurücklehnen. Vielleicht ist "vereinbaren" hier ebenfalls besser als "fordern": So könntest Du beispielsweise erreichen, dass sie Euer Kind zum Bahnhof oder Flughafen bringt/bringen lässt. Bei einem 10-jährigen Kind kann man durchaus auf Angebote wie begleitetes Bahnfahren/Fliegen zurückgreifen.

Das geht aber nur auf dem Verhandlungsweg; wenn Du versuchst, Deine Ex gerichtlich zu irgendwelchen Dingen zu zwingen, wird sie hinterher maximal das tun, was im Gerichtsbeschluss steht - und möglicherweise nicht einmal das. Insofern ist es nach Deiner Beschreibung der Verhältnisse sicher klüger, einvernehmliche Lösungen zu suchen als Druck ausüben zu wollen.

Eine weitere Option hat @Ingo30 ja schon in den Raum gestellt:

Wenn Du richtig cool drauf bist und die beruflichen Möglichkeiten hast, kündigst Du der KM übrigens mit einem Lächeln Deinen Umzug in die betroffene Stadt an - die Reaktion wird Bände sprechen.

Wobei Du das aktuell nicht einmal ankündigen musst - sondern im Zweifelsfall zu gegebener Zeit einfach machst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 14:14
(@christian1)
Schon was gesagt Registriert

Meiner Kleinen tun jedenfalls die Wochen, die sie am Stück und intensiv mit mir verbringt viel besser als kurze Wochenenden, wo sie (und ich ja noch viel mehr) mehr Zeit im Auto verbringt.

Wenn du das urlaubstechnisch auf die Reihe kriegst, ist das sicher eine gute Lösung. Ist aber trotzdem viel weniger Umgang als alle 14 Tage Fr-So + halbe Ferien.

Finanziell ist die Fahrerei sowieso ein Wahnsinn. Zumindest kommt mir meine Ex immer wieder mal auf halber Strecke entgegen, so dass man dann noch auf dem neutralen Boden einer Autobahnraststätte  krz etwas besprechen kann oder einen Kaffe trinken kann.

Dann hast du mit deiner KM Glück gehabt. Oder ist das vom Gericht so festgelegt worden, weil sie die Entfernung geschaffen hat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 14:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christian,

Wenn du das urlaubstechnisch auf die Reihe kriegst, ist das sicher eine gute Lösung. Ist aber trotzdem viel weniger Umgang als alle 14 Tage Fr-So + halbe Ferien.

es geht nicht darum, minutengenau Gleichstand zu bisher zu schaffen, sondern um Qualitätszeit. Wobei Dich niemand daran hindert, jedes zweite Wochenende 1.000 Kilometer zu fahren, wenn Du das möchtest und bezahlen kannst.

Dann hast du mit deiner KM Glück gehabt. Oder ist das vom Gericht so festgelegt worden, weil sie die Entfernung geschaffen hat?

Das Gericht kann so etwas nur "festlegen", wenn die finanziellen und logistischen Voraussetzungen dafür bestehen. Wenn die Ex kein Auto hat, wird niemand sie zwingen, eines anzuschaffen, nur damit sie selbst den halben Weg fahren kann. Schon gar nicht, wenn ein weiteres (Klein-)Kind im Spiel ist und sie einwendet, das dieses in dieser Zeit nicht betreut wäre.

Die Lösung Deines Problems liegt nicht in einem Gerichtssaal, sondern in klugen Gesprächen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 14:34
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Halo Christian,

Wenn du das urlaubstechnisch auf die Reihe kriegst, ist das sicher eine gute Lösung. Ist aber trotzdem viel weniger Umgang als alle 14 Tage Fr-So + halbe Ferien.

das ist ja nur die normale Regelung, z.B. in den Sommerferien kommen da schon hälftige Zeiten dazu. Allerdings kann ich mir in der Tat nicht leisten auch noch 2 Wochen Oster- und 2 Wochen Pfingstferien zu machen. wie gesagt, es ist sowieso momentan noch eine Frage des goodwill und wenn die Zeit zwischen 2 Ferien zu lang wird dann wird auch noch ein WE zwischengeschoben (meine Kleine ist allerdings nur KiGa, mir graust vor der Schule).
Aber ehrlich willst du Freitags 1000 und Sonntags 1000 km fahren, fliegen oder Bahnfahren ? Da lohnt sich ja schon eher eine Pension vor Ort, aber in den eigenen 4 Wänden ists doch vertrauter.
Allerdings ist ja nun ein 5. Klässler nicht mehr ganz klein, vielleicht geht ja Bahnfahren alleine (wenns ohne Umsteigen ist). Mein Sohn hat das zu den Großeltern auch schon mit 10 J. gemacht. Deine Ex bringt ihn zum nächstgrößeren Bahnhof, der vielleicht nur 30 km entfernt ist und du holst ihn am passenden Bahnhof ab. Nimm die Kinderbahncard und kauf 1. Klasse - ist bei Kindern nicht soo viel teurer - dann entkommt er dem Fr. und So. Bahn-Wahnsinn (ich sag nur Soldaten auf WE Heimreise) und die Schaffner passen dort auch mehr auf.

Dann hast du mit deiner KM Glück gehabt. Oder ist das vom Gericht so festgelegt worden, weil sie die Entfernung geschaffen hat?

Ne das funktioniert noch auf goodwill. Allerdings hat ihr jetzt ein "freundlicher" RA gesteckt, dass sie das nicht tun muss. Als ich ihr dann sagte, es gäbe eine rechtliche Seite und eine moralische Seite, denn schliesslich hätte SIE die Entfernung geschaffen, ging sie ab wie Schmidts Katze  😉

mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 14:38
(@christian1)
Schon was gesagt Registriert

genau solche Fragen beantwortet das ABR: Wenn Deine Ex es hat - aus welchem Grund auch immer - kann sie damit samt Kind auch gegen Deinen Willen ans Ende der Welt umziehen.

Da ist ja der Anwalt dran. ABR heißt wohl nicht, dass die KM das Kind nach Lust und Laune aus der gewohnten Umgebung (Schule, Freunde, Vereine, leiblicher Vater) reißen kann, wenn keine wirkliche wirtschaftliche Notwendigkeit dazu besteht. Und wenn sie trotzdem umziehen will, dann könnte es sein, dass sie das ABR eben abgeben muss. Sie selbst kann ja dann das Kind bei mir alle 14 Tage besuchen. Das Kind muss auch gerichtlich angehört werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 14:45
(@christian1)
Schon was gesagt Registriert

vielleicht geht ja Bahnfahren alleine (wenns ohne Umsteigen ist).

Es ist eine ganz besch*** Bahnverbindung mit 5 mal umsteigen oder so. Dauert auch 7 Stunden. Ich will nicht, dass mein Kind abends irgendwo in der Pampa strandet, weil der Anschluss wegen Verspätung weg ist. Traue ihm so eine Reise einfach noch nicht zu. Könnte sich alleine auch nicht gegen Belästigung und Übergriffe wehren.

Da bleibt nur, entweder selbst in der Bahn mitzufahren oder die gesamte Strecke (4x pro Umgang) mit dem Auto zu fahren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 14:52
(@christian1)
Schon was gesagt Registriert

Eine weitere Option hat @Ingo30 ja schon in den Raum gestellt:Wobei Du das aktuell nicht einmal ankündigen musst - sondern im Zweifelsfall zu gegebener Zeit einfach machst.

Das würde bedeuten, ich müsste erst mal dort eine Arbeit finden und hier alles aufgeben. Und dann zieht KM in einen halben Jahr wieder um.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 14:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christian,

Da ist ja der Anwalt dran. ABR heißt wohl nicht, dass die KM das Kind nach Lust und Laune aus der gewohnten Umgebung (Schule, Freunde, Vereine, leiblicher Vater) reißen kann, wenn keine wirkliche wirtschaftliche Notwendigkeit dazu besteht.

Du solltest einen fachkundigen Anwalt fragen und/oder Dich mit dem Begriff Aufenthaltsbestimmungsrecht befassen:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teilbereich der Personensorge, der die Bestimmung des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des tatsächlichen Aufenthaltes beinhaltet.

An zusätzliche Bedingungen wie "wirtschaftliche Notwendigkeit" ist das ABR nicht geknüpft. Und gegen das bereits erwähnte Kontinuitätsprinzip kommst Du vorliegend auch nicht an, nachdem Euer Kind seinen Lebensmittelpunkt seit jeher bei Deiner Ex hat.

Und wenn sie trotzdem umziehen will, dann könnte es sein, dass sie das ABR eben abgeben muss. Sie selbst kann ja dann das Kind bei mir alle 14 Tage besuchen. Das Kind muss auch gerichtlich angehört werden.

Das ist nicht mehr als ein feuchter Traum; Deine Ex wird überhaupt nichts abgeben müssen, denn das Kindeswohl ist ja nicht in Gefahr. Es ist Dir unbenommen, daran zu glauben, aber wenn Du auf dieser Basis gerichtlichen Streit anfängst, musst Du am Ende mit dem zufrieden sein, was übrig bleibt. Und die Erfahrung zeigt: Das wird nicht viel sein...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 15:17




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das würde bedeuten, ich müsste erst mal dort eine Arbeit finden und hier alles aufgeben. Und dann zieht KM in einen halben Jahr wieder um.....

ja, das bedeutet es im Zweifelsfall. Und eine Versicherung dagegen gibt es nicht. Deine Ex zieht laut Deiner Beschreibung ja nicht weg, weil sie sich vor Dir fürchtet, sondern weil am neuen Wohnort der Lover wohnt. Insofern ist die Gefahr eines neuerlichen Umzugs überschaubar.

Ich versuche nur, Dich vor der Annahme zu bewahren, das Gerichte die Dinge so ausurteilen, wie sie Dir "gerecht" vorkommen. Man kann ein Kind nun einmal nicht in der Mitte durchschneiden. Und jemanden zwingen, an einem bestimmten Ort wohnen zu bleiben kann man auch nicht.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 15:25
(@christian1)
Schon was gesagt Registriert

Ich versuche nur, Dich vor der Annahme zu bewahren, das Gerichte die Dinge so ausurteilen, wie sie Dir "gerecht" vorkommen. Man kann ein Kind nun einmal nicht in der Mitte durchschneiden. Und jemanden zwingen, an einem bestimmten Ort wohnen zu bleiben kann man auch nicht.

Du magst ja recht haben. Hab ja auch geschrieben, dass es realistisch nur auf eine Umgangsregelung hinausläuft.

Trotzdem könnte ich mich nicht mehr im Spiegel anschauen, wenn ich nicht wenigstens versucht hätte, mein Kind vor dem Umzug zu bewahren. Ein Wegzug aus der gewohnten Umgebung ist in meinen Augen immer eine Kindeswohlgefährdung. Ich musste als Kind auch öfter umziehen, weil mein Vater nur an seine Karriere gedacht hat. Das hat meiner Schullaufbahn jedes Mal einen kräftigen Dämpfer verpasst. Bin deshalb zweimal sitzengeblieben, denn jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. Gerade wenn das Kind schon paar Jahre in der Schule ist und sich einen festen Freundeskreis aufgebaut hat, darf die Bindung zur Mama nicht mehr das Totschlagargument sein. Mein Kind wird dieses Jahr 11 und ist kein Kleinkind mehr. Oberstes Ziel im Sinne des Kindeswohls muss ein vernünftiger Schulabschluss sein.

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Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 17:42
(@christian1)
Schon was gesagt Registriert

Deine Ex zieht laut Deiner Beschreibung ja nicht weg, weil sie sich vor Dir fürchtet, sondern weil am neuen Wohnort der Lover wohnt. Insofern ist die Gefahr eines neuerlichen Umzugs überschaubar.

Mit dem Lover/Next zieht sie zusammen dorthin. Von NRW in die tiefste bayrische Provinz. Beide haben keinen Bezug zu der Gegend. Wenn der Next die Probezeit nicht übersteht oder sie sich dort einfach unwohl fühlen (will hier niemandem zu nahe treten) und/oder der Next wieder ein besseres Jobangebot hat, steht der nächste Umzug an. Momentan stellt KM es zwar so hin, als würden sie bis an ihr Lebensende dort bleiben, aber diese Prognose würde ich als Außenstehender nicht stellen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 17:59
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Wegzug aus der gewohnten Umgebung ist in meinen Augen immer eine Kindeswohlgefährdung. Ich musste als Kind auch öfter umziehen, weil mein Vater nur an seine Karriere gedacht hat. Das hat meiner Schullaufbahn jedes Mal einen kräftigen Dämpfer verpasst. Bin deshalb zweimal sitzengeblieben, denn jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen.

Ironie ON Das ist keine Kindeswohlgefährdung. Das sind schicksalhafte Lebensumstände. Wären deine Eltern beim Zirkus hättest du garkeine Bildung gekriegt. Ironie OFF
Weiß genau was du meinst. Mein Vater war beim Bund - alle drei Jahre ein anderer Standort. Das war in den 70er Jahren die Ausnahme. Die meisten Leuten blieben da wohnen wo ihre Eltern zuhause waren. Oder es waren "Gastarbeiter".  Im 3. Jahrtausend gilt berufliche Mobilität als total normal. Da machst du garnichts. Sch*ß auf Kindeswohl.
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 19:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christian,

Du magst ja recht haben. Hab ja auch geschrieben, dass es realistisch nur auf eine Umgangsregelung hinausläuft.

dann solltest Du eine solche anstreben, die zum einen möglichst umfangreich ist und zum anderen Deine eigenen Belange (Arbeitszeiten, Urlaub etc.) optimal berücksichtigt. Und zwar am besten unter 4 Augen mit Deiner Ex und festgehalten in einer rechtlich zwar nicht bindenden, aber immerhin moralisch verpflichtenden Elternvereinbarung (Muster beispielsweise unter www.elternvereinbarung.de).

Trotzdem könnte ich mich nicht mehr im Spiegel anschauen, wenn ich nicht wenigstens versucht hätte, mein Kind vor dem Umzug zu bewahren.

ohne ABR kannst Du das gar nicht, denn genau dieses ermöglicht seinem Besitzer die (alleinige) Entscheidung über den Lebensmittelpunkt von Kindern. Überdies musst Du dafür das grosse Besteck namens "gerichtliche Klärung" auspacken. Das vorhersehbare Ergebnis wird lauten, dass sich am Umzug nichts ändert und Du den "Standard-Umgang" bekommst: Alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag (sofern das Kind nicht gerade etwas anderes vorhat) plus vielleicht halbe Ferien und gelegentlich mal ein kirchlicher Feiertag. Und an diesem Punkt muss Deine Ex anschliessend dann auch keine Verhandlungen über Erweiterungen oder anderes Entgegenkommen mehr mit Dir führen; da kann sie auf das von Dir beantragte und vorliegende gerichtliche Ergebnis verweisen. Wie Du das alle zwei Wochen hinkriegst, muss auch nicht ihr Problem sein.

Ein Wegzug aus der gewohnten Umgebung ist in meinen Augen immer eine Kindeswohlgefährdung.
[...]
Gerade wenn das Kind schon paar Jahre in der Schule ist und sich einen festen Freundeskreis aufgebaut hat, darf die Bindung zur Mama nicht mehr das Totschlagargument sein. 

Dieser persönlichen Ansicht wird sich das Gericht nicht anschliessen, denn dann dürfte niemand mehr umziehen, sobald er Kinder hat.

Oberstes Ziel im Sinne des Kindeswohls muss ein vernünftiger Schulabschluss sein.

Dem würde ich mich in dieser Absolutheit auch nicht anschliessen: Schulabschüsse sind - naja. Den Beweis, dass ein solcher an Deinem Wohnort besser ausfallen würde als bei der Mutter, kannst Du eh nie antreten. Und darüber, was vernünftig ist, kann man auch geteilter Ansicht sein. Oberstes Ziel sollten glückliche Kinder sein. Dafür ist es sinnvoll, wenn ihre Eltern auf Augenhöhe und vernünftig miteinander reden, sich nicht erkennbar über Kindesbelange streiten, nicht schlecht übereinander reden und den Zugang zum anderen Elternteil nicht torpedieren.

Ich habe keine Ahnung, warum Du kein ABR mehr hast, aber ohne dieses sind Deine Hände in dieser Frage nun einmal gebunden. Wenn man Dir den Führerschein wegnimmt, ist die Behauptung, dass Du eigentlich viel besser Auto fährst als andere, auch nicht viel wert.

Die Gefahr ist einfach, dass Du mit unsinnigen und nicht gewinnbaren Gerichtsverfahren Dinge zerdepperst, die Dir später an anderer Stelle wehtun. Und es gibt keine Reset-Taste...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 21:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christian,

wie Martin denke ich auch, dass ein Gerichtsverfahren Dir - außer totale Verweigerungshaltung bei der KM und dem beliebten "Fakten schaffen" - nicht helfen wird.

Aus meiner Sicht sollte mit der KM noch mal - gerne auch mit Dritten vom JA - gesprochen werden und vielleicht noch mal rationale Argumente ausgetauscht werden.

Da ehmmalige "Bundis" - wie bei Howi auch - das "Zirkus-Leben" mit Umzügen mit am besten kennen:

Der Wechsel des Schulsystems - NRW mit seinem eher "schwachen" Schulsystem hin ins "knallharte" bayrische System wird dem Kind sicherlich ersteinmal Probleme bereiten. Persönlich würde ich das meinem Kind nicht zumuten, da ein Notenabstieg ziemlich sicher ist bzw. ein evt. Gymnasiumsbesuch sicherlich schwierig bis gefährdet ist. Dazu kommen Sachen wie regelmäßige "Tests", in Bayern "Exen" genannt, die man in NRW z.B. so nicht kennt.

Soetwas sollte man schon mit der Exe besprechen. Eine Garantie, dass sie drauf hört, hast Du nicht. Versuchen sollte man es. Genauso wie ich persönlich auch Nexts nicht verstehen kann, die hier ihr Ding ohne Kompromisse durchziehen wollen und so für Probleme sorgen. Aber auch darauf hast Du offiziell keinen Einfluss. Man kann es ansprechen - mehr aber auch nicht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 21:36
(@christian1)
Schon was gesagt Registriert

Aus meiner Sicht sollte mit der KM noch mal - gerne auch mit Dritten vom JA - gesprochen werden und vielleicht noch mal rationale Argumente ausgetauscht werden.

Hab ich versucht. KM hatte schon komplett dicht gemacht, bevor ich zum Anwalt bin. Ich solle mich aus ihrem Leben raushalten usw. Dabei hat sie selbstverständlich auch immer von "ihrem" Kind gesprochen. JA halte ich für sinnlos. Die haben damals bei der Übertragung des ABR komplett die Ansicht der KM unterstützt, ohne überhaupt mal mit mir geredet zu haben geschweige denn meine Wohnung und das voll eingerichtete "Original-Kinderzimmer" angeschaut zu haben. Fand ich nicht sehr professionell.

Der Wechsel des Schulsystems - NRW mit seinem eher "schwachen" Schulsystem hin ins "knallharte" bayrische System wird dem Kind sicherlich ersteinmal Probleme bereiten. Persönlich würde ich das meinem Kind nicht zumuten, da ein Notenabstieg ziemlich sicher ist bzw. ein evt. Gymnasiumsbesuch sicherlich schwierig bis gefährdet ist. Dazu kommen Sachen wie regelmäßige "Tests", in Bayern "Exen" genannt, die man in NRW z.B. so nicht kennt.

Ich habe ja unabhängig vom ABR unstreitig beim Thema Schule ein Mitspracherecht und kann zumindest aus dieser Rechtsposition heraus in der mündlichen Verhandlung noch ein paar gute Argumente gegen den Umzug einwerfen, sofern Anwalt das nicht schon vorab tut. Aber wahrscheinlich wird das aABR der KM über allem stehen und de facto einem alleinigen Sorgerecht gleichkommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 23:04
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es sowieso eine Verhandlung wegen dem Umzug geben wird, dann würde ich an deiner Stelle - sobald absehbar ist, dass Kind und KM umziehen können darauf bestehen eine schriftliche Regelung für den Umgang dort zu fixieren und auch eine Regelung über die Kosten zu treffen.

Im Idealfall zahlt die KM die Umgangskosten, wenn sie nicht genügend Barmittel hat, würde ich versuchen, dass die Umgangskosten von deinem Netto abgezogen werden, so dass du weniger Ku zahlst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 12:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chistian,

Ich habe ja unabhängig vom ABR unstreitig beim Thema Schule ein Mitspracherecht und kann zumindest aus dieser Rechtsposition heraus in der mündlichen Verhandlung noch ein paar gute Argumente gegen den Umzug einwerfen,

nein, das kannst Du nicht. Die Schulpflicht Eures Kindes besteht ja auch am neuen Wohnort fort. Du kannst versuchen, Dich im Rahmen des GSR in die Schulwahl einzubringen. Wenn Du Dich dagegen nur auf eine Verhinderung dieses Umzugs fokussierst, wird Deine Ex auch diese Entscheidung eben alleine treffen (müssen).

sofern Anwalt das nicht schon vorab tut.

ein Anwalt tut das, was sein Mandant will. Wenn er ohne Dein Wissen oder gegen Deinen Willen aktiv wird, ist es der falsche.

Aber wahrscheinlich wird das aABR der KM über allem stehen und de facto einem alleinigen Sorgerecht gleichkommen.

Der Begriff "Aufenthaltsbestimmungsrecht" ist so eindeutig wie "Fahrerlaubnis", "Parkverbot" oder "Baugenehmigung"; man kann ihn nicht mit eigenen Interpretationen oder einem "Ja, aber..." aushebeln. Aus diesem Grund versuche ich Dich ja vor einem Kampf gegen Windmühlenflügel zu warnen, der nicht zu gewinnen ist, aber viel Porzellan zerdeppern kann - und Dir stattdessen eine Verhandlungslösung ans Herz zu legen, mit der Du viel mehr erreichen kannst. Aber nur anstatt eines Gerichtsverfahrens, denn nach einem solchen Verfahren wird Deine Ex vorhersehbar nicht mehr mit Dir über irgendwas verhandeln wollen (oder müssen); dann kann sie auf den Gerichtsbeschluss zeigen und sagen "da steht doch, wie wir das zukünftig machen".

Das alles sind aber nur Erfahrungswerte; wenn Du trotzdem eine Klage gegen den Umzug anstrengen möchtest, wird Dich niemand daran hindern.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 12:58