Hallo noch mal an alle!
Waren ja letztens beim RA. Soll nun erst mal einen Brief an die KM schreiben um versuchen
den Umgang zu meinem Sohn außergerichtlich zu klären. Da ich aber weiß das sie das eh ablehnt,
habe ich Angst in diesen Brief was falsches zu schreiben.<kann mir jemand helfen?
Habe den Zwerg jetzt schon fast 2 jahre nicht gesehen und im März wird er 4.
Danke für eure Antworten
Servus JLP!
Ich würde Deine Vorschläge, wie Du den zuklünftigen Umgang Dir vorstellst, reinschreiben (vielleicht stellst Du die Vorschläge hier ein, bevor Du diese abschickst).
Weiter bittest Du, diese Vorschläge zu bestätigen oder ihre Vorschläge vorzutragen, das Ganze bitte schriftlich bis tt.mm.jjjj (2 Wochen ab Deinem Posteinwurf).
Abschliessend machst Du darauf aufmerksam, dass Du keine andere Wahl hast, als Euer Recht auf regelmäßigen Umgang einzuklagen, solltest Du bis zum festgesetzten Datum keine Rückäusserung erhalten.
Wie gesagt, wir können auch noch mal drüber schauen, wenn Du Dir unsicher bist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
Inhalt und Ton hängen stark davon ab, warum es in der letzten Zeit nicht zu Umgang gekommen ist.
Da gibt es auch keinen "Standardbrief".
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass er keinerlei Vorwürfe und Abrechnung alter Geschichten enthalten sollte.
Wenn möglich, darf er positiv bis herzlich sein, wenn nicht geschäftsmässig neutral.
Versuche dich doch mal an einem Entwurf und stelle ihn hier rein, dann können wir darauf aufbauen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin JLP,
durchaus bewährt hat es sich auch, >>>DIESES<<< Papier einem solchen Schreiben beizulegen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
So habe mal versucht ein paar zeilen zu schreiben!!!!
Hallo ........
Ich wollte mich mal erkundigen wie es Julian geht? Ich hoffe doch gut!
Du wunderst dich sicherlich was ich jetzt von dir will,
ich weiß der letzte Kontakt ist lange her, woran wir beide nicht ganz unschuldig sind.
Julian ist mein Sohn und er fehlt mir.
Können wir irgendeine Einigung finden, das ich wieder zu ihm Kontakt haben kann?
Wie wäre es wenn Julian jedes 2. Wochenende zu mir kommt?
Und wenn Ferien sind wäre es auch schön den kleinen Mann mal für längere Zeit zu
haben also zum Beispiel die Hälfte der Ferien bei mir die andere Hälfte bei dir?
Was sagst du dazu? Wäre das ok für dich? Was schlägst du vor?
Ich bitte dich bis zum 17.12.2010 auf meinen Brief zu antworten,
vielleicht kann ich Julian dann zu Weihnachten schon mal einen Tag haben!
Wenn du auf meinen Brief nicht reagierst, bin ich leider gezwungen andere Wege einzuleiten
um mein Recht geltend zu machen. Es ist keine Drohung, mir wäre es auch lieber sich außergerichtlich zu einigen.
Viele liebe Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit
Sven
sooooo das wars hoffe auf nen paar Tips wie man es eventuell besser schreiben könnte danke!!!
Hallo Sven,
um die gröbsten Tretminen beiseite zu räumen:
Hallo ........
Ich wollte mich mal erkundigen wie es Julian geht?Ich hoffe doch gut!Du wunderst dich sicherlich was ich jetzt von dir will,
ich weiß der letzte Kontakt ist lange her,woran wir beide nicht ganz unschuldig sind.
Julian ist mein Sohn und er fehlt mir.
Können wir irgendeine Einigung finden, das ich wieder zu ihm Kontakt haben kann?
Wie wäre es wenn Julian jedes 2. Wochenende zu mir kommt?
Und wenn Ferien sind wäre es auch schön den kleinen Mann mal für längere Zeit zu
haben also zum Beispiel die Hälfte der Ferien bei mir die andere Hälfte bei dir?
Was sagst du dazu? Wäre das ok für dich? Was schlägst du vor?
Ich bitte dich bis zum 17.12.2010 auf meinen Brief zu antworten,
vielleicht kann ich Julian dann zu Weihnachten schon mal einen Tag haben!Wenn du auf meinen Brief nicht reagierst, bin ich leider gezwungen andere Wege einzuleiten
um mein Recht geltend zu machen. Es ist keine Drohung, mir wäre es auch lieber sich außergerichtlich zu einigen.
Das sind nämlich alles direkte oder indirekte Vorwürfe an die Adresse deiner Ex, die hier völlig unnötig und definitiv nicht hilfreich sind.
Den letzten Satz ersetzt du wohl besser durch irgendwas im Sinne von: "Ich würde mich freuen, wenn wir uns auf eine für J. sinnvolle Vereinbarung einigen können, ohne dass wir vom Familiengericht eine gerichtliche Umgangsregelung beschließen lassen müssen."
Die ganzen Fragezeichen und "zum Beispiel" und "vielleicht" aus dem Mittelteil ersetzt du besser durch eine Einleitung im Sinne von "Ich könnte mir das so vorstellen:" und danach kommt in Stichpunkten die Umgangsregelung, so wie du sie dir vorstellst. Wenn es dir wichtig ist, dann gleich einschließlich der Regelung für die Hohen Feiertage, also z.B. "im jährlichen Wechsel 1. Weihnachtsfeiertag bei dir, 2. Weihnachtsfeiertag bei mir, bzw. umgekehrt". Abschließend kommen dann die Fragezeichen: "Was hältst du davon? Was sollen wir aus deiner Sicht an meinem Vorschlag verbessern, damit es für J. okay ist?"
Oder so ähnlich ... was ich eigentlich sagen will: Versuche im Subtext die Botschaft rüberzubringen, dass es bei dieser Umgangsregelung gar nicht so sehr um dich geht, sondern vor allen Dingen um euer gemeinsames Kind!
Ach so, und um die Sache mit dem Termin und deinem Weihnachts-Wunsch in den Text reinzukriegen, wie wär's hiermit: "Gib' mir bitte bis zum 17. Dezember eine Antwort und sag' mir dabei bitte auch gleich, ob J. dann dieses Jahr den 1. oder den 2. Weihnachtsfeiertag bei mir verbringt".
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Kann nur sagen danke danke danke....
habe irgendwie voll das blackout im kopf man will ja auch nichts falsches schreiben.
werde auf deine tipps eingehen und es dann noch mal hier her schreiben.
lg sven
moin, sven,
auch dieses steinchen des anstoßes
Julian ist mein Sohn und ....
solltest du vermeiden, denn es ist entweder 'euer sohn' oder schreib' einfach 'J. ist auch mein Sohn ...'.
ansonsten solltest du den vorschlag zum mittelteil von malachit umsetzen, das sind sonst viel zu viele konjunktive 😉 !
gruß und gutes gelingen!
ulli
P.S.: ich hoffe doch, dass 'Julian' (bzw. JL) nicht der wirkliche name deines sohnes ist (wg. datenschutz/google) ?!?
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
So hier noch mal überarbeitet dank deiner tips :thumbup:
"Hallo ......
Ich wollte mich mal erkundigen wie es Julian geht.
Ich weiß der letzte Kontakt ist lange her.
Julian ist unser Sohn, und er fehlt mir. Können wir eine Einigung finden
das ich wieder Kontakt zu ihm haben kann?
Ich könnte mir das so vorstellen:
-jedes 2. Wochenende Julian bei mir
-die Hälfte der Ferien Julian bei mir
-im jährlichen Wechsel Feiertage
(Weihnachten 1.Feiertag bei mir 2. bei dir und nächstes Jahr umgekehrt)
Was hälst du davon? Was sollen wir aus deiner Sicht an meinem Vorschlag ändern
damit es für Julian okay ist?
Gib mir bitte bis zum 17. Dezember 2010 eine Antwort und sag mir dabei bitte auch gleich
ob Julian dann dieses Jahr den 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag bei mir verbringt.
Ich würde mich freuen wenn wir uns auf eine für Julian sinnvolle Vereinbarung einigen können,
ohne das wir vom Familiengericht eine gerichtliche Umgangsregelung beschließen lassen müssen.
Grüße Sven
Soooo denke ma dis is okay jetz. Dann geht das Ding morgen per Einschreiben raus
und wenn ein Wunder geschieht hab ich mein Sohnemann Weihnachten bei mir :question:
Hallo @ all,
in Anbetracht der Tatsache, dass der Sohn von Sven jetzt 4 ist und Sven zwei Jahre (also die Hälfte seines kleinen Lebens) nicht gesehen hat, finde ich die sofortige Forderung des Standardumgangs ein bißchen heftig. Vielleicht sollte Sven für die ersten 3-6 Monate eine moderatere Lösung zur Annäherung vorschlagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kleine sofort über Nacht bleiben möchte .... Was meint ihr?
lg
sleepy
P.S.: Sven hat ja schon geschrieben... Grundsätzlich finde ich den Brief jetzt besser. Ich würde die "Androhung des Gerichts" erstmal rauslassen und mir für die freundliche Erinnerung aufheben, falls KM auf den ersten Brief nicht reagiert.
Sleepy
Bin ziemlich überzeugt davon, das mein Sohn hier übernachten würde.
Habe ihn zufällig bei Exschwiegereltern getroffen und er war gleich wieder hin und weg.
Wir hatten auch damals super guten Kontakt
LG sven
Hallo,
das kannst Du natürlich besser beurteilen. Aber wir hatten in der Familie einen ähnlichen Fall (Alter des Kindes/Dauer des Nichtkontaktes). Auch das Kind war von Papa hin- und weg. Übernachtet hat es trotzdem erst nach fast einem halben Jahr und auch da nur mit Zureden der Mutter.
lg
sleepy
Sleepy
Ja das muss man sehen wie es kommt.
Wenn er nicht will will er nicht mir gehts ja auch bloß darum den Kontakt wieder aufzubauen
da reichen ja auch erst mal ein paar stunden.
geb euch bescheid wenn die KM antwortet
moin,
das 'aneinander gewöhnen' wird sicherlich von der KM ins spiel gebracht werden.
dann kannst du, sven, das als verhandlungsmasse nutzen und die zustimmung zu solch einem kompromiss als entgegenkommen auf seiner seite verbuchen.
evtl. für den dezember nur tagsüber umgang, dafür jede woche?! und ab januar dann wie im brief vorgeschlagen.
aber wirklich nur dann, wenn KM darauf zu sprechen kommt!!
noch was: meinst du, es ginge beim ersten brief auch ohne einschreiben? meine ex hatte sowas immer als 'misstrauen' empfunden - so, als würde ihr unterstellt werden, sie ließe briefe verschwinden ....
gruß
ulli
... Ich würde die "Androhung des Gerichts" erstmal rauslassen ...
ich auch!
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Wegen dem Einschreiben, mein RA hat mir das so vorgeschlagen das wir wenn sie sich nicht meldet
was gegen sie haben weil es dann zur Klage kommt.
Habe oft genug versucht telefonisch eine Einigung zu finden ohne Erfolg.
moin.
ein wenig senf von mir auch dazu:
in Anbetracht der Tatsache, dass der Sohn von Sven jetzt 4 ist und Sven zwei Jahre (also die Hälfte seines kleinen Lebens) nicht gesehen hat, finde ich die sofortige Forderung des Standardumgangs ein bißchen heftig. Vielleicht sollte Sven für die ersten 3-6 Monate eine moderatere Lösung zur Annäherung vorschlagen.
Das könnte letztendlich sinnvoll sein. Aber bedenke, dass dieser Brief ersteinmal "Maximalforderungen" enthalten soll (ohne dabei zu überreizen). Nach unten gehts immer noch von alleine...
Und wenn Du nicht große Zweifel hast, dass der Brief einfach ignoriert wird, dann nicht
per Einschreiben
Das wirkt schon wieder so hochoffziell.
Hier mal eine kleine Überarbeitung - schau einfach, ob es Dein Stil ist:
Liebe Ex.
Der letzte Kontakt zu Julian ist nun schon lange her. Wie geht es ihm? Was macht ihm Spaß? Zunehmend merke ich, wie sehr mir der Kontakt zu unserem Sohn fehlt. Und ich bin mir sicher, dass auch Julian der Umgang mit seinem Vater gut tun würde.Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam eine Regelung treffen können, die einen regelmäßigen Umgang zwischen Julian und mir ermöglicht. Als ersten Vorschlag stelle ich mir vor, dass Julian jedes 2. Wochenende zu mir kommt sowie die Hälfte der Ferien mit mir verbringt. Darüber hinaus sollten wir uns auf einen festen Turnus der Feiertage zu Weihnachten und Ostern einigen. Hierzu gibt es unterschiedliche Standardregelungen, wie beispielsweise Heiligabend/ 1. Feiertag und 2. Feiertag sowie die Zeit bis Silvester im jährlichen Wechsel.
Aber gerne würde ich zusammen mit Dir eine Regelung entwerfen, die wir dann vielleicht auch gemeinsam schriftlich festhalten sollten.
Bitte lass uns zudem absprechen, welchen der beiden Weihnachtsfeiertage in diesem Jahr Julian zusammen mit mir verbringen kann.
Gib mir deshalb bitte bis zum 17. Dezember 2010 eine Antwort.
Grüße Sven
Ich denke, der Brief sollte nicht mit Details zur zukünftigen Umgangsregelung überfrachtet werden, denn das solltet Ihr eh noch getrennt festhalten. Zudem würde ich auch in diesem ersten Brief den Verweis auf eine gerichtliche Lösung/ einen gerichtlichen Anspruch weglassen. Das kann in einem Folgebrief dann immer noch thematisiert werden, kostet nur 2 Wochen Zeit, bringt aber (vielleicht) gute Stimmung.
LG, Toto
**Ulli war schneller. Aber einig sind wir uns auch :wink:**
Habe oft genug versucht telefonisch eine Einigung zu finden ohne Erfolg.
Nun, das ist eine neue Info... Da musst Du jetzt beurteilen, ob ein "weicher Brief" (wie oben vorgeschlagen) die richtige Wahl ist. Oder doch eher geschäftsmäßig, neutral und dann auch mit dem Verweis einer gerichtlichen Lösung.
Gruß
Toto
Was hälst Du davon:
1. Brief ohne die "Androhung" per Normalpost. Wenn sie innerhalb von 2 Wochen nicht reagiert, 2. Brief per Einschreiben an exi "Liebes Ex-Schnuckiputz, leider hast Du auf mein Schreiben vom ....., das ich vorsichtshalber in Kopie noch einmal beilege, nicht reagiert. Im Sinne von unserem Kind möchte ich die Angelegenheit nicht auf die lange Bank schieben. Ich bitte Dich daher, mir bis zum ..... Deine Stellungnahme, gerne mit Verbesserungsvorschlägen, zukommen zu lassen. Sollte ich wiederum nichts von Dir hören, müsste ich darüber nachdenken, den Umgang zu Gunsten unseres Kindes gerichtlich festlegen zu lassen. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein solcher Schritt für uns als verantwortungsvolle Eltern nicht notwendig sein wird und hoffe auf Deine Mithilfe. LG"
lg sleepy
Sleepy
Zitat
1. Brief ohne die "Androhung" per Normalpost. Wenn sie innerhalb von 2 Wochen nicht reagiert, 2. Brief per Einschreiben an exi "Liebes Ex-Schnuckiputz, leider hast Du auf mein Schreiben vom ....., das ich vorsichtshalber in Kopie noch einmal beilege, nicht reagiert. Im Sinne von unserem Kind möchte ich die Angelegenheit nicht auf die lange Bank schieben. Ich bitte Dich daher, mir bis zum ..... Deine Stellungnahme, gerne mit Verbesserungsvorschlägen, zukommen zu lassen. Sollte ich wiederum nichts von Dir hören, müsste ich darüber nachdenken, den Umgang zu Gunsten unseres Kindes gerichtlich festlegen zu lassen. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein solcher Schritt für uns als verantwortungsvolle Eltern nicht notwendig sein wird und hoffe auf Deine Mithilfe. LG"
das find ich gut glaub zwar eh net dran das sie reagiert aber naja im 2. brief kann ich immer noch mit den rechtlichen schritten versuchen.