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Wie regelt Ihr "hälftige Ferien"?

 
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi,

da das Thema bald ansteht, wäre es schön, wenn Ihr schreiben würdet, wie Eure Aufteilung der "hälftigen Ferien" aussieht.

Man muss von einer Madame ausgehen, die Ferien beim Papa als völlig überflüssig ansieht. Da nächstes Jahr die Schule anfängt, ist ja schon einmal ein Gerüst des "Papa-Urlaubes" gegeben.

Mein LG möchte hälftige Ferien fordern, wobei es egal ist, wie sie sich aufteilen. Es sollte möglichst ohne weitere Erklärung die nächsten Jahre klar verständlich und dadurch lebbar sein.  Wichtig dabei: Madame legt Wert auf die "hohen" Feiertage (Ostern, Weihnachten, Sylvester) und auf den Geburtstag des Kindes (der meist in die 2. Hälfte der Sommerferien fallen wird).

Was meint Ihr? Bindung der Ferien an feste Zeiten (z. B. jede Herbstferien, dafür keine Osterferien etc.)? Was ist mit Weihnachts- und Winterferien. Habt Ihr wirklich die Hälfte der Ferien oder genau genommen die Hälfte der Sommerferien und dann noch entweder Herbst- bzs. Osterferien?

Wie läuft es bei Euch?

Danke für Anregungen!

Liebe Grüße

Adelante

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2010 16:02
 elwu
(@elwu)

Hallo,

ich würde mit folgendem Vorschlag in die Verhandlungen gehen: in 'geraden' Jahren die erste Hälfte der Oster- Pfingst- und Sommerferien bei der KM, in ungeraden beim KV. In den Winterferien jährlich abwechselnd 25.12-30.12 und 30.12-7.1 beim KV.  Die stets zwingend nötige Verhandlungsmasse liegt hier bei den Sommerferien (da kann man entgegenkommenderweise auf immer die erste Hälfte beim KV gehen). Der Regelumgang (alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag) wird während der Ferien unverändert weitergezählt, aber ausgesetzt und erst nach den Ferien wieder aufgenommen.

So jedenfalls habe ich das damals vor Gericht gefordert und durchgesetzt, war übrigens auch Anfangs des ersten Schuljahres meiner Tochter. Die Gegenseite unter der Kriegsstiftung eines Anwalts vom 'Verein für humane Trennung und Scheidung' hatte angeboten alle vier Wochen von Samstag bis Sonntag plus zwei Wochen in den großen Ferien.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 16:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei euch ist ja das Hauptproblem, dass überhaupt eine Regelung zustande kommt.

Wenn das erstmal durchgesetzt wäre, würde ich immer versuchen, eine "first come, first serve" Regelung zu erreichen.
Der Erste, der einen Ferienteil für sich schriftlich reklamiert bekommt ihn.

Eine Antwort wie, "Da habe ich schon geplant/gebucht" dürfte es dann nicht mehr geben.

Erstaunlicherweise ist das eine der wenigen Stellen, an denen ich mit meiner Ex keine Probleme habe.

Geht aber auch nur, weil sie bisher nicht arbeitet und mir bei der Ferienplanung den Vortritt gelassen hat.
Gerichtlich durchsetzbar ist das aber kaum.

Wenn es tatsächlich um eine Gleichteilung handeln soll, erscheint der jährliche Wechsel sinnvoll.

"Im ersten Jahr habe ich die Kinder an Weihnachten und du Ostern, im nächsten Jahr andersrum."

Ansonsten ist ja auch immer die Milchschnittenteilung vorteilhaft:
Einer teilt, der andere sucht aus.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 16:59
(@helmchen)
Schon was gesagt Registriert

Bei euch ist ja das Hauptproblem, dass überhaupt eine Regelung zustande kommt.

Richtig Beppo. Wobei es schon eine einleuchtende Umgangsregelung gibt, die wirklich jeder, dem ich sie gezeigt oder erklärt habe, versteht. Ausser natürlich die hEXe. Du glaubst gar nicht wieviel man mißverstehen kann, wenn man sich besonders anstrengt.

Wenn es tatsächlich um eine Gleichteilung handeln soll, erscheint der jährliche Wechsel sinnvoll.

"Im ersten Jahr habe ich die Kinder an Weihnachten und du Ostern, im nächsten Jahr andersrum."

Mir persönlich würde der jährliche Wechsel natürlich auch sehr gefallen. Dadurch hätte man auch eine gewisse Gleichstellung zwischen Mutter und Vater. ABER da fangen die Probleme an, denn die hohen Feiertage sind ausschließlich Mutter-Kind Tage, genau wie der Geburtstag der Kleinen. Das dürfte schwierig werden, der Mutter beizubringen, das die Kleine oder der Vater auch ein Anrecht auf einen gemeinsamen Geburtstag haben.

Wie gesagt die Regelung muß von einem Schüler der 1ten Klasse verstanden werden können. Darf keine Interpretationsmöglichkeiten bieten und sollte auch die nächsten Jahre Bestand haben können.

Ansonsten ist ja auch immer die Milchschnittenteilung vorteilhaft:
Einer teilt, der andere sucht aus.

Gruss Beppo

Diese Situation haben wir ja schon. Ich teile und die Mutter sucht aus. Wobei es wie schon oben erwähnt auf Urlaub/Ferien am besten gar nicht herausläuft. Deshalb will ich das ja gerichtlich festschreiben lassen. So gut wie nur irgendwie möglich. Dazu muß ich nur wissen, wie es andere praktisch heute schon leben.

Gruß

Wenn ich einen Satz auswählen sollte, um meine ganze Lehre zusammenzufassen,
würde ich sagen: Lass nichts Böses in deinen Gedanken sein! [Konfuzius]
__________________________________________________________
Aus Lügen, die wir glauben, werden Wahrheiten, mit denen wir leben.
[Oliver Hassencamp]

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 17:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In diesem Fall wird man um eine Regelung der kleinkarierten Art nicht herum kommen, so wie elwu sie schon beispeilhaft umrissen hat.

Dabei kommt es nicht so sehr darauf an, dass die Mutter sie versteht, sondern der Richter.
Ob dass das Anforderungsprofil von der 1. Klasse abhebt lasse ich mal dahingestellt sein.

Auf jeden Fall muss der verstoß auch für einen Aussenstehenden dirket aus dem Kalender ablesbar sein.

Also bei Formulierungen wie, "An allen ungeraden Wochen muss klar sein, ob die Wochen monatsweise oder jahresweise odern sonstwie gezählt werden.
Es darf ein kein Interpetationsspielraum vorhanden sein und es muss bei Verstoß eine Ordnungsstrafe angedroht sein.

Ob der Richter nun eher großzügig oder eher ablehnend ist, ist nicht vorhersehbar.

Z.B. sagen die schlechten Richter, an den hohen Feiertage gehören die Kinder da hin wo sie immer sind.
Gute Richter teilen das auf.
Ich hatte so eine gute Richterin, nur da ich aus Unwissenheit keine Sanktionen gefordert habe, hält sich Exe natürlich nicht dran.

Aber nenn doch mal deine groben Vorstellungen und wir schauen mal, ob man das in eine griffige Formel kriegen kann.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 17:55
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo adelante,

bei uns war das damals relativ einfach zu regeln.

Von jeher war es Tradition, dass z.B. der "heilige Abend", sowie der Ostersonntag "meiner" Familie gehörten und der 1. Weihnachtsfeiertag, sowie der Ostermontag "seiner". Das konnten wir nach der Trennung so beibehalten.
Ferienteilung war im Wechsel: ein Jahr Osterferien bei ihm (außer dem Sonntag) und Pfingsten bei mir, im nächsten Jahr dann umgekehrt (außer dem Ostermontag). Ebenso wechselten jährlich die Faschings- und Herbstferien. Weihnachten: von Ferienbeginn bis 24.12. bei mir, 25.12. bei ihm, 26. bis 30. bei mir, 31.12. bis 06.01. bei ihm.
Sommerferien waren jeweils drei Wochen im Wechsel. Dabei begannen die Ferien jeweils mit dem letzten Schultag und die drei Wochen gingen bis Sonntag (streng genommen also etwas mehr als drei Wochen), unabhängig davon, ob gerade Papa-WE war oder nicht. Geburtstage waren ein Fall von Glück oder Pech, wie man es sehen will. Die Töchter haben immer in den Sommerferien Geburtstag, so dass sie halt mal bei ihm, mal bei mir waren. Sohni hat oft in den Pfingstferien.

Unsere Geburtstage hatten mit Umgangsregelung nie zu tun, auch nicht, wenn sie aufs WE fielen.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 18:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Helmchen,

wie die Vorschreiber schon schrieben: Es darf keine Interpretationsspielräume geben. Wobei anzumerken ist, dass manchmal gerade Mütter aus "bildungsfernen Schichten" auf die abenteuerlichsten Interpretationen kommen. Als Beispiel sei in Deinem Fall nur genannt, dass die Regelung heissen könnte "zweite Hälfte der Sommerferien", in die der Geburtstag des Kindes fällt - und wo Du plötzlich aufgefordert wirst, das Kind auch im Fall einer Urlaubsreise an diesem Tag bei Muttern abzuliefern. Und auch über die Frage "wann beginnen Ferien eigentlich - am letzten Schul- oder am ersten Ferientag?" kann man hervorragend streiten; genauso wie über die Frage "An welchem Tag und zu welcher Stunde ist die Hälfte der Schulferien um?"

Ich persönlich würde wegen einer taggenauen Regelung der Geburtstags- oder Osterfrage kein Fass aufmachen; Kinder sind längst nicht so "terminverhaftet" wie die Erwachsenen. Wenn es eine Woche später eine passende Fete und Geschenke gibt, ist doch alles im grünen Bereich; dann hat man eben zweimal Geburtstag oder Weihnachten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 18:38
 elwu
(@elwu)

Wie gesagt die Regelung muß von einem Schüler der 1ten Klasse verstanden werden können. Darf keine Interpretationsmöglichkeiten bieten und sollte auch die nächsten Jahre Bestand haben können.

Hallo,

die o.g. Regelung funktioniert nun schon 9 1/2 Jahre, wir haben sie auch weitergeführt als meine Tochter vor 2 1/2 Jahren zu mir zog. Eine präzise Ausformulierung ist in deinem Fall natürlich auf jeden Fall noch erforderlich, bei dem Profil deiner teuren Ex. Und die Ausformulierung wird auch gleich für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung passend gemacht, denn gerichtliche Regelungen des Umgangs müssen präzise erfolgen. Wie das konkret aussieht hängt davon ab, wie bei euch die Ferien liegen. Setz' doch mal einen Entwurf auf, wir machen dann das Feintuning.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 18:52
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke schon einmal für den ersten Einblick.

Die konkreten Gedanken / Vorschläge kommen am Wochenende im SFF. (@elwu: hast du Zugriff?) Aber es ist eben wichtig zu wissen, was von den Gerichten als "normal" angesehen wird, daher die Frage hier, was andere Väter durchbekommen haben und wie es läuft.

@pk: toll, dass das so bei Euch läuft; bei Helmchen wäre das schon viel zu viel Hin und Her; Madame hätte da (Fehl-)Interpretationsmöglichkeiten, von denen träumt man vorher nicht einmal 😉

Grüße

Adelante

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2010 19:00
 JP
(@_jp_)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Abend,
also bei uns läuft dass so ab ende Sept Anfang Okt. des vorjahres erkläre ich Hexilein dass es mal wieder Zeit wäre den Umgang für dass nächste Jahr fest zu legen, da ich ende Okt. meinen Jahresurlaub einreichen muss!

Dann wird ein Kalender ausgedruckt, die Ferien eingezeichnet und die Umgangswe´s von Hexilein, sollte eine größere Feier anstehen wie in diesem Jahr die goldene Hochzeit von oma und opa mache ich sie gleich darauf aufmerksam, nenne den Grund und das We und sie darf sich dafür ein anderes aussuchen! (Geht natürlich nur wegen wichtigen Gründen nicht wegen pille palle!)

Dann trägt sie ihre Wunschferienzeiten ein wenn dies auch für mich o.k. ist mache ich den kalender noch 2 mal in schän, jeder unterschreibt diesen und ist somit abgesichert!
Sie will auch nie mehr wie 10 tage am stück und den rest der sommerferien dann nicht mehr ist auch o.k. für mich und ich habe ja schwarz auf weiß dass sie dies so haben wollte!

Bin damit auch vor Gericht sehr gut gefahren!

Normal können wir nicht miteinander reden, aber sie hat in einem jahr festgestellt, dass wenn sie sich nicht hält, und nicht kooperieren will ich dann meinen urlaub einreiche und sie dann so muss wie ich es will!
Sie suchte dann den gerichtlichen Weg, der Richter war ganz angetan von meinem Kalender, ich fahre bereits mehrere Jahre sehr gut damit!

Liebe Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 22:30




 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Adelante,
an der Stelle ist die Frage ob deine Ex arbeitet. Falls ja kommt noch ins Spiel ob und wann in den Ferien sie Urlaub nehmen kann.

Kein Arbeitnehmer (außer Lehrer) kann in der gesamten Ferienzeit frei nehmen. Wenn diese Erkenntnis bis zu deiner Ex durchgedrungen ist wird sie sicher kompromisbereiter sein.

Gruß

Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 23:42
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hallo Adelante,

ich kann mich Bart nur anschließen. Bei uns ist es so, dass wir die Ferien hälftig teilen und bin auch sehr froh drüber.  Schließlich bin ich berufstätig und bei uns gibt es keinen Kinderhort. Der Kindergarten ist längst zu und die Schule fängt erst am 9. August an. Ebenso teilen wir uns die 2 Wochen Herbstferien und die Osterferien. Wir sprechen uns früh genug ab, wer wann Urlaub nimmt. Meistens finden wir immer eine Einigung - jeder ist kompromissbereit.

Ich hoffe, dass Ihr auch eine gute Regelung mit Madame treffen könnt.

Viele Grüße,
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 23:49