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Wie oft können mich meine Kinder besuchen?

 
(@papaschlumpf11)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin seit Ende letztes Jahr geschieden, beide Kinder leben bei der Ex, Sorgerecht haben beide. Meine Kinder (6 und 11 Jahre) habe ich bislang 2-3 Wochenenden und ab und an unter der Woche im Monat gehabt. Nun möchte mich meine Ex "bestrafen" nachdem ich dummerweise eine Info der Lehrein vergessen habe weiterzugeben, indem sie die Besuche unter der (Schul)Woche verbietet. Meine Kinder genießen die Zeit bei mir und wollen nach wie vor, öfters zu mir als nur jedes 2. Wochenende.
Bislang habe ich sämtliche provokationen geschluckt, da es letztendlich immer an meinen Kinder ausgeht. Nachdem jetzt aber die Kinder unter den den Zorn meiner Ex auf mich betroffen sind, bin ich gerade etwas überfordert wie ich reagieren soll.
Nun meine Frage: In wie weit werden die Kinderwünsche berücksichtigt, wenn es um den Aufenthalt bei mir geht? Oder stehen mir einfach die 2 Wochenenden im Monat zu und für alles andere bin ich auf das Wohlwollen meiner Ex angewiesen?
Vielen Dank für Antworten und Rat!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2013 15:18
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo papaschlump,

nein, der Umgang ist immer Einzelfallabhängig, auch wenn sich in der Rechtsprechung gewisse "Standards" etabliert haben. Das heisst aber nicht, dass es hiervon keine Abweichungen in den gerichtlichen Entscheidungen gibt.

Wichtig ist, so schnell wie möglich den ursprünglichen Umgang wiederherzustellen. Als erstes kontaktiere Deine Ex, entschuldige Dich für Dein Versäumnis und bitte sie, ihre Überreaktion zurückzunehmen. Bockt sie im direkten Gespräch, forderst Du sie schriftlich auf (mit Fristsetzung), den Umgang in der bisher ausgeübten Form wieder zuzulassen. Verstreicht die Frist ungenutzt, ab zum JA mit der Bitte um Vermittlung. Der nächste Schritt wäre dann, den Umgang gerichtlich einzuklagen, wenn auch beim JA nichts mehr zu erreichen ist.

Nicht zu langen warten, sonst heisst es, den Kindern geht es so viel besser etc.

LG,
Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 15:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

eine gesetzliche Regelung über den Umfang des Kindesumgangs gibt es nicht; insofern kann man nur sagen, dass Dir Umgang mit Deinen Kindern zusteht, aber nicht, wieviel.

Du solltest jetzt - ungeachtet der Möglichkeit, dass Deine Ex irgendwelchen Zorn an Euren Kindern auslässt - eine feste (!) Regelung entwerfen (zum Beispiel jedes gerade WE von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 19 Uhr, jeden Mittwochnachmittag in den Nicht-Umgangswochen, hälftige Schulferien, Feiertage im Wechsel etc.) und Deiner Ex vorlegen. Das Ganze verbunden mit der Ansage, dass Du umgehend gerichtliche Schritte einleiten wirst, wenn sie sich sperrt. Und dass in diesem Zusammenhang auch ihre >>>Bindungstoleranz<<< ein Thema sein könne.

Sollte sie nicht einlenken, empfiehlt sich der Gang zum Jugendamt für ein Beratungsgespräch, zu dem sie ebenfalls eingeladen wird - und im Zweifelsfall der Gang zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Dann gibt es am Ende eben eine gerichtliche Regelung, an die sich alle Beteiligten zu halten haben.

Oft genügt allerdings schon die klar erkennbare Absicht, dass Du nicht (mehr) den Molli mit Dir machen lässt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 15:39
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

das vorgeschlagene weitere Vorgehen (Mutter, JAmt, Gericht) wird auch als 'Dreisprung' bezeichnet.

Umgangsrecht ist ein hohes Rechtsgut, das sich aus Art.6 GG ableitet und in § 1684 bGB konkretisier ist

Es bedarf schon trifftiger Gründe, um dieses Recht der Kinder einzuschränken und die    
Kontinuität und Bindung, Kriterien für Kindeswohl, zu unterbrechen. Umgang ist ausdrücklich mit Wohlverhalten zu fördern.

Verstöße gegen das Umgangsrecht können ziemlich grimmige Reaktionen des Familingerichts zur Folge haben.    

Gibt es zur hoffentlich gut dokumentierten Praxis auch eine schriftliche Elternvereinbarung?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 15:52
(@papaschlumpf11)
Schon was gesagt Registriert

Nein, bislang gibt es noch keine Vereinbarung....dokumentiert habe ich relativ viel, d.h. wann waren die Kinder bei mir, in welchen Zustand (ungewaschen, lange Fingernägel, uralte, zu kleine Klamotten usw.)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2013 15:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Nein, bislang gibt es noch keine Vereinbarung....dokumentiert habe ich relativ viel, d.h. wann waren die Kinder bei mir

das ist gut, dann kannst Du gut mit der Kontinuität argumentieren. Umso wichtiger ist es, wie hier empfohlen schnell zu agieren, damit dies Argument auch greift!

in welchen Zustand (ungewaschen, lange Fingernägel, uralte, zu kleine Klamotten usw.)

Das behälst Du (in dieser Diskussion zumindestens) mal für Dich - es tut nämlich für eine Umgangsentscheidung nichts zur Sache und reizt die Gegenseite nur ungemein, vollkommen auf stur zu schalten.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 19:02