Hi, there!
Mag mir jemand Auskünfte geben, was das Besuchsrecht angeht?
"Meine Geschichte" (vielmehr den Ausgang meiner noch bestehenden Ehe) habe ich ja schon in groben Zügen an anderer Stelle erzählt.
Ganz kurz: Verheiratet seit Okt. 2003, Trennung Dez. 2004. Sie zog mit unserer damals 6 Wochen alten Maus aus.
Nunmehr beschäftigt mich die Frage, was wohl herauskommen möge, wenn ich auf "offiziellem Wege" den Umgang mit meiner erst 6 Monate alten Tochter regeln lasse. Meine Frau (im Folgenden vorzugsweise als "Ex" bezeichnet) ist ja schwer auszurechnen, und ich weiß nicht wie ich anders vorgehen soll. Dieser Tage hat sie mir mitgeteilt, das sich wohl etwas mit einem neuen Mann anbahnt. Soweit sogut. Hab ich weniger Probleme mit, als ich erwartet hätte. Wohl eine Nebenerscheinung der ganzen menschlichen Enttäuschung. Aber wie das Wort Ent - Täuschung ja in seiner Bedeutung ausdrückt, sieht man danach klarer.
Die Tatsache, das Ex die Meinung vertritt für unsere gemeinsame, eheliche Tochter wäre es das Beste, wenn sie mich garnicht kennen würde, legt allerdings nahe, das ich mich aktuell um mein Besuchs- und / oder Umgangsrecht kümmern muß.
Auch möchte ich alles nötige einleiten, um die Scheidung zu erreichen.
Habe mich auch schon etwas kundig gemacht, was betreute Besuche angeht, weil ja gewisse Risiken von Beschuldigungen durch die Ex vorhanden sind. So meinte sie mich aus dem Rennen werfen zu können, wenn ich nicht mitspiele.
Allerdings gibt meine finanzielle Situation momentan nicht viel Spielraum und das Jugendamt schickt mir, nur Aufgrund meiner Behauptung, niemanden mit.
Also, wer regelt hier was und wer ist zuständig? Von Anfang an über RA? Würde es lieber mit leichtem Geschütz angehen. Zu Blauäugig?
Ich hoffe, das ich hier ein paar gute Ratschläge ergattern kann und sage für alles was geboten wird schonmal ganz lieb Danke!
Insomnia
Wenn ein Kind zum Instrument der Macht wird, dann wird die Macht zum Instrument des Wahnsinns.
Hallo
Gerade wenn die Kinder noch so klein sind ist das eine ganz schön verzwickte Sache. Da gilt die "Regel" öfter dafür aber kürzer. Genaue Regeln gibt es da nicht. Das ist immer Situationsabhänig.
Ich würde dir anraten, aufgrund deiner Schilderungen, nur noch in Begleitung einer neutralen Person (z.B. Freund) zu deiner Ex zu fahren.
Da du finanziell ziemlich knapp bist müßtest du PKH bekommen. Das regelt der RA für dich.
Laß dich bitte nicht rauskicken. Antrag auf persönlichem Umgang ist da eine Möglichkeit und laß dir keinen Bären aufbinden (macht das JA zimlich gern wenn die Kinder klein sind) du hast das Recht das Kind zu sehen. Werde mich morgen mal mehr mit deinem Toppic befassen.
MFG
PhoeniX
Hallo Insomnia,
ich habe mich auch getrennt, als Knuddel 6 Wochen alt war. Bei mir half das JuAmt. Ich habe Gespräche angeleiert, zu der die KM kommen muß (ihr seid ja auch verheiratet). Ich holte die ersten Monate Knuddel täglich für eine Stunde, nach einem halben Jahr alle zwei Tage, jetzt wöchentlich einmal ( er ist jetzt 7 J.) Natzürlich gab es bei mir auch einen Boykott (ca. 6 Wochen, dann auch tageweise, also umsonst hingefahren, sie war nicht da usw., also alle Spielchen so durchgemacht. Empfehlung: schreib ein Tagebuch bzgl. Umgangsverweigerung und was Du mit der Maus gemacht hast, wie Du sie erhalten hast und abgegeben hast. Wenn es hart auf hart kommt entstehen die dollsten Vorwürfe).
Das JuAmt hat mich bei der Umgangsregelung unterstützt. Da die KM nicht wollte, mußte ich dann rasch vor Gericht gehen, da das JuAmt den empfohlenen Umgang nicht durchsetzen kann. (PS: der damalige JuAmtsMa wurde dann ersetzt--- Unterstützung stürzte in sich zusammen). Auf jeden Fall macht es einen guten Eindruck für Dich , wenn Du die Gespräche suchst und die KM dies abblockt. Tägliches oder zweitägliches Sehen für eine Stunde in dem Alter ist wichtig. Und dann hängt es ab von einem Sachverständigen oder von dem Richter. Ich wünsch Dir viel Kraft!
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.