Wie oft darf ich me...
 
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Wie oft darf ich meine Tochter sehen?

 
(@peter1973)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich bin seit 2 Monaten getrennt von meiner EX Freundin und ich darf mein Kind nur alle 14 Tage am Sonntag Morgen um 9 Uhr für 2 Std. sehen!
Sie hat das alleinige Sorgerecht und sagt das sie das somit ganz alleine bestimmen kann!
Kann sie das wirklich?
Würde sich etwas darn ändern wenn ich das halbe Sorgerecht beantrage?
Ich finde das meine Tochter sich auf Dauer entfremdet von mir und das ist das letzte was ich möchte.Meine Tochter ist jetzt 7 Monate alt und ich denke Sie hat ein recht drauf ihren Vater öfter zu sehen!
Welche möglichkeiten habe ich etwas daran zu ändern?Die Mutter lässt sich jedenfalls auf keinen Kompromiss ein 🙁

Viele Grüße, Peter.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2005 14:51
(@bm-rk)
Registriert

Hm Peter1973,
wenn ich das lese läuft es mir eiskalt den Rücken runter!
Da will man nur "vater-sein" *tsts-kopfschüttel*...

Wie nah warst du deiner Tochter während eurer Beziehung??? HAst du viel gemacht mit ihr, oder eher weniger bzw. sogar sehr wenig....vielleicht liegt es daran.

Aber ich glaube, deine Ex hat (leider) recht. Nur verheiratete haben automastisch das gemeinsame Sorgerecht, versuche mit ihr zu reden. Und somit kann sie bestimmen, was eben gemacht wird. Was verspricht sie sich davon...? Abstand zu dir?

Seid ihr im Streit auseinander...? Könnt ihr reden? Mach das...!
Versuche dich dabei auf deine Tochter zu konzentrieren...

Rein rechtlich wissen aber andere hier mehr als ich.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2005 15:36
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, @all,

ganz deutlich: umgang und sorgerecht haben per se nix miteinander zu tun!!!!!!!!!!!!!!!!!
umgang ist das recht des kindes und die pflicht der eltern (siehe BGB § 1684)!

wie das bei einem so kleinen kind ausgestaltet werden kann/soll, dazu wissen andere hier mehr (peter, such' mal mit 'umgang kleinkind', 'säugling' etc.).
grundsätzlich sagt 'man': je jünger das kind, desto kürzer die umgangszeiten, aber auch umso häufiger.

wie BMRK schon sagte: redet drüber! wenns irgendwie geht ....

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2005 16:00
(@peter1973)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Meine Freundin hat einen neuen Freund und sagt mir das sie mich nur noch als Erzeuger sieht ...
Sie lässt sich auf keine Gespräche ein, hat sich bei dem JA Informiert und meinte diese Regelung wäre OK und ich könne dort gerne noch mal nachfragen !
Ich bin momentan somit sehr machtlos 🙁

Grüße

Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2005 14:47
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Peter,

ruhig bleiben auch wenn es schwer fällt.

Ich habe meine Tochter nach der Trennung 7 Wochen nicht gesehen (war damals fast zwei Jahre alt). Danach 14-tägig Samstags von 10 - 18/19 Uhr, seit sie 2,5 Jahre ist kann ich sie auch über das Wochenende (mit Übernachtungen) sehen.

Die Trennung ist noch sehr kurz, da werden sich die Wogen (hoffentlich!) noch glätten. Sie hat einen neuen Freund? Das ist eigentlich gut, denn dann hat sie (hoffentlich!) andere Interessen als mit dir einen "Rosenkrieg" anzufangen. Vielleicht wird sie es schätzen, mal mehr als zwei Stunden ohne euer Kind mit ihrem neuen Freund verbringen zu dürfen.

Suche das Gespräch mit dem Jugendamt, auch wenn es erst rein informativ ist. Bleibe sachlich und lege deinen Standpunkt dar, dann kannst du nichts verlieren. Schlage doch eine stufenweise Ausweitung des Umgangs vor, z.B. 4 Stunden, später 8 Stunden, vielleicht jedes Wochenende, wenn du kannst und willst?

Übrigens:

Ich hatte damals auch Angst, dass meine Tochter mich nach 7 Wochen nicht mehr kennt. Sie lief freudestrahlend auf mich zu und sagte "Mama, der Papa ist da!" (ein Augenblick, den ich nie im Leben vergessen werde).

Gruß

Martin

P.S. Das "halbe Sorgerecht" gibt es nicht. Das alleinige Sorgerecht kannst du nur beanspruchen, wenn es dem Kind wirklich schlecht geht und das musst du auch beweisen. Konzentriere dich jetz auf den Umgang!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2005 23:46