Wie lange warten bi...
 
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Wie lange warten bis Änderung Beschluss erwirken

 
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
letztes Jahr im Dezember ist der Antrag meine Tochter alle vierzehntage von Freitag bis zum Sonntag zu betreuen nicht stattgegeben worden, sondern nur von Samstag bis Sonntag.

Ich möchte es nun neu beim Jugendgericht beantragen. Ist ein Jahr Wartezeit genug, gibt es da eine Regel?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2014 16:14
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

Ich denke, du solltest den neuen Antrag einfach nur gut begründen (Kind leidet etc..). Was waren denn damals die Gründe für diese kurze Umgangszeit?

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2014 16:22
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Weil meine Tochter Freitagabend mit der Mutter Kika sehen wollte, das stand tatsächlich in der Begründung. Meine Frage ist aber wie lange man warten sollte, bevor man versucht, den Beschluss vor Gericht ändern zu lassen?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2014 16:29
(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

Hat da tatsächlich ein Gericht in die Begründung geschrieben dass das Kind Freitags Kika nur mit Mama schauen will?
Das klingt hanebüchen!

Wie alt ist die Kleine?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2014 19:01
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

ja,steht drin.  Hat natürlich meine Tochter im Gespräch gesagt und wurde somit in die  Begründung aufgenommen .11 Jahre.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2014 21:40
(@mimamause)

hi,
nun ist ja die Zeit eh fast vorbei, wo man ein Kind (Fast-Teenie) per Beschluss zum Umgang geliefert bekommt.
Willst du wirklich nochmal einen Beschluss erwirken? Bei Mädels beginnt die Pubertät ja nun nochmal früher und ich denke, dass du mit spontanen Angeboten für Unternehmungen Vater-Tochter weiter kommst.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2014 21:49
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde mal sagen,es ist wichtiger die Vater-Kind-Beziehung zu stärken, als vor der Glotze zu hängen, ausserdem ist eine Übernachtung wohl kaum genug um mit dir echten "Alltag" zu erleben. Hast du die Kurze denn wenigstens auch Mal in den Ferien?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2014 22:13
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Bei der Änderung des letzten Beschlusses vor ca. einem Jahr habe ich einen Teilsieg errungen, nur halt den Freitag nicht. Aber die Wochenenden mit meiner Tochter werden durch permanente Veranstaltungen meiner Tochter unterbrochen. Ich mache nur Fahrdienst. Jetzt möchte ich den Freitag dazu.

Noch einmal meine Frage: Kann ich jetzt schon wieder eine Änderung des Beschlusses erwirken?
Gibt es da eine Frist oder Bedingungen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2014 11:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HCB,

Noch einmal meine Frage: Kann ich jetzt schon wieder eine Änderung des Beschlusses erwirken?
Gibt es da eine Frist oder Bedingungen?

"Fristen oder Bedingungen" gibt es dabei nicht - aber natürlich ist ein Familienrichter nicht gehindert, die Augenbraue hochzuziehen und zu sagen "Sie schon wieder?"

Ob der Richter seinen Beschluss vom vergangenen Jahr heute erweitern möchte, kann hier niemand vorhersagen; es wird im Wesentlichen von den Begründungen abhängen, die Du  für eine Umgangserweiterung vorträgst. Dazu können die problemlosen Umgänge des vergangenen Jahres gehören, die Intensivierung der Vater-Tochter-Beziehung und ggf. auch, dass man bei Dir genauso gut KiKa schauen kann wie anderswo.

Nicht unwichtig ist allerdings: Selbst wenn das Gericht eine Umgangserweiterung ausurteilt, bedeutet das nicht, dass sie auch stattfindet. Das TV-Argument scheint mir doch sehr auf Muddis Mist gewachsen zu sein. Und wenn die Eurer Tochter weiterhin souffliert, wie toll diese Fernsehnachmittage oder -abende sind und dass sie Dich nicht besuchen müsse, wenn sie nicht wolle, wird niemand Eure Tochter freitags zu Dir tragen.

Insofern könnte es eine gute Idee sein, einem 11-jährigen Pubi Angebote für die Freitage zu machen, die das Mädel toller findet als Fernsehen. Im Zweifelsfall besser als Gerichtsverfahren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 12:38
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Moin HCB,
"Fristen oder Bedingungen" gibt es dabei nicht - aber natürlich ist ein Familienrichter nicht gehindert, die Augenbraue hochzuziehen und zu sagen "Sie schon wieder?"

Hallo Martin,

gilt hier nicht als "Bedingung", dass triftige, das Wohl des Kindes berührende Gründe vorliegen müssen?

§ 1696 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche
(1) Eine Entscheidung zum Sorge- oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist zu ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. Entscheidungen nach § 1626a Absatz 2 können gemäß § 1671 Absatz 1 geändert werden; § 1671 Absatz 4 gilt entsprechend. § 1678 Absatz 2, § 1680 Absatz 2 sowie § 1681 Absatz 1 und 2 bleiben unberührt.
...

Was solche Gründe sein sollen, ist natürlich Ermessenssache...

Viele Grüße,

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 12:48




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malte,

gilt hier nicht als "Bedingung", dass triftige, das Wohl des Kindes berührende Gründe vorliegen müssen?
[...]
Was solche Gründe sein sollen, ist natürlich Ermessenssache...

deswegen schrub ich ja auch:

Ob der Richter seinen Beschluss vom vergangenen Jahr heute erweitern möchte, kann hier niemand vorhersagen; es wird im Wesentlichen von den Begründungen abhängen, die Du  für eine Umgangserweiterung vorträgst. Dazu können die problemlosen Umgänge des vergangenen Jahres gehören, die Intensivierung der Vater-Tochter-Beziehung und ggf. auch, dass man bei Dir genauso gut KiKa schauen kann wie anderswo.

Ein blosses "ich versuch's halt mal wieder, weil jetzt ein Jahr rum ist" wird vermutlich tatsächlich nicht reichen. Das hat aber nichts mit dem Familienrecht zu tun; es ist auch kein Argument für eine Gehaltserhöhung oder für einen Heiratsantrag, wenn die Antwort beim letzten Mal "nein!" hiess.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 13:12
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Mir scheint, du gehst mit deiner Argumentation an der Situation vorbei. Das "Kind" ist 11 - da wird das Argument "man muss es zu dem zwingen, was gut für es ist" zunehmend schwächer auf der Brust und die Tatsache, dass du das nicht mit der Tochter sondern quasi "gegen" die Tochter durchsetzen willst fällt dir auf die Füße.

Ich nehme mal an, da gibt es freitags irgendeine Sendung, die Mutter und Tochter miteinander schaun. Wie wäre denn alternativ die Wochenenden stattdessen auf den Montag zu verlängern und sie fährt dann von dir aus zur Schule? Wäre das umsetzbar?

Bei einem 11jährigen Mädel solltest du jedenfalls dringend aus dieser "ich setze mich gegen die Mutter durch"-Perspektive raus, denn sonst zerschießt dir deine eigene Tochter die Tour, weil sie sich einfach nicht mehr "weil es dein Recht ist" rumsortieren lässt. Und mit 11 hat sie alle nötigen Mittel dazu.

Gruß
Hampel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 13:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung zu meinen Vorschreibern und Insb Hampelchen:

Aber die Wochenenden mit meiner Tochter werden durch permanente Veranstaltungen meiner Tochter unterbrochen. Ich mache nur Fahrdienst.

Auch das ist weitgehend normal für Eltern mit Kindern in dem Alter. Also sollte die Begründung für die Umgangserweiterung nicht jammernd sein, dass zu wenig echte Papa-Tochter-Zeit besteht, weil ja auch so viele Veranstaltungen anstehen, sondern vielmehr, dass Du das gerne machst, aber dennoch auch Tochter ein Recht auf mehr Zeit mit Dir alleine hat, dass das WE dann entspannter macht.

Das sind nur kleine Unterschiede, die aber sehr wohl einen Unterscheid ausmachen, ob es Dir ums Prinzip oder um Deine Tochter geht!

Gruß, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2014 11:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sind nur kleine Unterschiede, die aber sehr wohl einen Unterscheid ausmachen, ob es Dir ums Prinzip oder um Deine Tochter geht!

Das ist eine ganz tolle und wichtige Aussage!

Es fällt mir oft auf, dass Umgangselternteile diese Kinderevents wie Geburtstagseinladungen, Fußballturnier, Ballettauftritt, etc.pp. beklagen, wenn diese auf ihr Umgangs-WE fallen und der Umgangselternteil nicht gefragt wurde, ob das so in Ordnung ist. Ich finde es immer wieder beklemmend, dass Kinder auf diese für sie wichtigen Unternehmungen verzichten sollen "nur weil" Umgang ist. Ich verstehe das Argument, dass der Umgangselternteil sowieso wenig Zeit mit dem Kind hat und es ungern "teilen" will. Dennoch finde ich, sollte man eins nicht vergessen: Für Kinder ist es selbstverständlich Eltern zu haben und mehr oder weniger Zeit in ihrer Obhut zu verbringen. Die Unternehmungen mit anderen Kindern, ob als Team oder als Verabredung zu einer Feier, sind aber wichtig für ihre Sozialisation und ihre Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Ich finde es daher schlimm, dass diese Diskussion darum immer wieder zu Machtkämpfen zwischen den Eltern führt.

Wünschenswert wäre, dass die Eltern unter der Woche kommunizieren, dass am Samstag Bambiniturnier mit anschließendem Grillfest ist oder dass Lena aus der Nachbarschaft ihren Geburtstag im Indoorspielplatz feiert. Es ist doch auch für die Kinder ein gutes Gefühl, dass (ich sage jetzt mal:) Papa in seiner Umgangszeit dahin fährt, Kontakte zu diesen Events, Kindern und deren Eltern hat und damit ja auch mit eingebunden wurde.

Man sollte mal überlegen, ob man diese "mitgeteilten Events" wirklich nur als Bevormundung der Ex sehen muss oder einfach mit einem "Okay" diese alltäglichen Dinge in die Zeit mit dem Kind mit einbaut.

Ich finde es jedenfalls schrecklich für ein Kind, wenn es "nur wegen Umgang" bei solchen Themen außen vor ist. Und ganz ehrlich: Wurde während der Beziehung abgestimmt oder hieß es da nicht auch "Am Sonntag geht Klein-Willi zum Kindergeburtstag / hat Klein-Willi Fußballturnier."?

Solche Events fielen seit der Kitazeit meines Sohnes bis auf wenige Ausnahmen auf die WE, weil es unter der Woche die wenigsten berufstätigen Eltern schaffen, Kindergeburtstage auszurichten und selbst wenn, es für die meisten Eltern nicht organisierbar ist, das Kind um 15 Uhr bei der Feier x abzuladen, wenn die Arbeitszeit erst um 15.30 Uhr endet. Das heißt im Umkehrschluss, dass bei regelmäßigem Umgang ein großer Teil solcher WE-Einladungen nicht wahrgenommen werden könnten bzw. für den Großteil der Umgangskinder ein reguläres Vereinsleben mit konsequenter Teilnahme an Spielen/Turnieren nicht möglich wäre. 

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2014 14:23
(@mimamause)

toll geschrieben. LBM!!!!

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2014 14:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Liebe LBM,

auch von mir ein grosses Dankeschön für dieses Statement. Ich habe - ohne zu behaupten, dass das grundsätzlich so wäre - im RL vielfach beobachtet, dass "Väterkollegen" eher froh waren, wenn der Nachwuchs am Wochenende oder während sonstiger Freizeit auf Geburtstagen anderer Kinder (deren Namen sie oft nicht einmal kennen) oder bei Vereinsaktivitäten "fremdbeschäftigt" war. Die Kostbarkeit gemeinsamer Zeit wird dann erst nach der Trennung betont; da bekommt dann auch jede andere Aktivität gerne das Etikett der Torpedierung von Umgangszeit. Dabei ist es für die betroffenen Kids nur die Fortsetzung dessen, was sie auch aus der Vergangenheit gewohnt waren.

Wie spannend soll es sein, zuhause bei Papa zu sitzen, wenn die Freunde anderswo Spass miteinander haben? Unsere Kinder verzehren sich nicht danach, möglichst jede verfügbare Minute mit ihren Eltern zu verbringen; jeder Kindergeburtstag ist spannender. Kluge Eltern ermöglichen das; egal, wer von beiden nun gerade das Kind fahren, ein Geschenk kaufen oder etwas von seiner Zeit "abgeben" muss. Kluge Eltern feilschen allerdings auch nicht um jede Umgangsminute; die sind eher froh, auch mal kinderfrei zu haben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2014 15:03
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, das sehe ich schon deutlich anders, aber wer mit Kindern nicht umgehen kann, hat wohl diese Themen an der Backe.....bei uns gab es noch nicht eeinmal die Situation, dass Kinder Geburtstage der ähnliches der Zeit mit Papa vorgezogen worden wäre. ....aber da mag es ja unterschiedliche Beziehungen zu seinen Kindern geben und ja, Kinder uund Betrunkene sprechen die Wahrheit.....

CU, bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2014 22:47
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

[...] habe ich einen Teilsieg errungen, nur halt den Freitag nicht. [...] Ich mache nur Fahrdienst. Jetzt möchte ich den Freitag dazu.

Mehr Umgang will wohl jeder hier, aber hier wie sieht das deine Tochter?

bei uns gab es noch nicht eeinmal die Situation, dass Kinder Geburtstage der ähnliches der Zeit mit Papa vorgezogen worden wäre.

Bist du sicher, dass das den Kindern immer recht war? Und der Vorwurf

wer mit Kindern nicht umgehen kann, hat wohl diese Themen an der Backe....

ist ja wohl völlig daneben...

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2014 11:38
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich finde es jedenfalls schrecklich für ein Kind, wenn es "nur wegen Umgang" bei solchen Themen außen vor ist.
...
Das heißt im Umkehrschluss, dass bei regelmäßigem Umgang ein großer Teil solcher WE-Einladungen nicht wahrgenommen werden könnten bzw. für den Großteil der Umgangskinder ein reguläres Vereinsleben mit konsequenter Teilnahme an Spielen/Turnieren nicht möglich wäre. 

LG LBM

  :applaus1: 100% Zustimmung!

Frage an den TO: Was machst du denn, wenn an deinem Umgangs-WE in der Schule "Tag der Offenen Tür" mit Schulpflicht ist?
Den Umgang tauschen? Die Schule schwänzen? KM verklagen? Manche Leute machen sich das Leben echt selbst schwer.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2014 18:11