Wie kommentiert Ihr...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie kommentiert Ihr diesen Satz?

Seite 2 / 3
 
(@diablo)
Schon was gesagt Registriert

Salve Beppo

Schade dass ich nicht so polyglott bin.

Reisen ist schön, aber nur die ersten Monaten, danach wird es schwer immer vom Koffer zu leben und möchtest eine Stabilität. Die ersten Jahren habe ich manchmal in einem Monat 4 Transatlantik Flüge gehabt und dies wird schwer, wusste gar nicht mehr was Tag oder Nacht war.

Als ich auf Kuba stabil war, die 4 Jahren, war es schon anders, habe die möglichkeit gehabt mir einen Umfeld aufzubauen, Freunde, Bekannte, Lebensart und musste nicht mehr in einen Hotel zimmer Leben.
Und Kuba mit einen Lohn in Euros ist einfach spitze, dort war ich immer der Bill Gates der Situation.

Ich habe dann, sehr viele Hoffnungen auf Deutschland gesetzt, aber leider, hat sich hier sehr viel verändert in den letzten Jahren, und dies leider zu negativ

Saluti

Il Diavolo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 00:14
(@bronze)
Registriert

So, und jetzt wieder der deutsche Sauerkrauttopf.

Hallo Diabolo,

Familienrecht ist ja nicht Strafrecht

stimmt zwar, beweist jedoch leider nicht mehr, als dass es ein Recht gibt, das Strafe an sich ist, weshalb der Mensch das Straf vor diesem Recht weg läßt und Familie davorstellt. Tucholskys Wörterbuch übrigens kannte das Wort Familie nicht, der Mann hatte damit einfach nur Recht und im übrigen beweist das meine Aussage da vorne. Und zurück zum Thema.

Ab hier wird es doch erst richtig interessant, Diabolo.

Mein RA meinte etwas von einer Klage, wegen Unterhalts-, Sorgerecht- und Umgangsangelegenheit. Aber, Sie hat alle Urteil und das ganze Schriftverkehr an einen andere RA geschickt, der auch für Ital. Familienrecht zuständig ist.

Gibt es denn schon irgendetwas Schriftliches von diesem Anwalt?
Von der Anwendung ausländischen Rechts sind, meine ich, nur die Scheidungen an sich betroffen. Will meinen, deutsche Gerichte bemühen sich, im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland so zu scheiden, dass die Scheidung auch im betreffenden Ausland Gültigkeit hat. Ist das Kind deutscher Staatsbürger, kommt auf deutschem Gebiet allein deutsches Recht zur Anwendung. Aber ich kann mich auch irren.

Deine Angst

dass das Familiengericht das Jugendamt anfragt und da mit dieses JA keine Kooperation möglich ist, habe ich angst da am Ende in den Kürzeren ziehen muss.

ist wohl nicht ganz unbegründet. Jugendämter sind Orte, an denen Väter kostenloses Hochleistungstraining in asiatischem Lächeln absolvieren dürfen. Keine Orte, an denen Mann irgendgeartet Recht behält oder gar einfordert. Du hast dort nur die Wahl über Deinen Schatten zu springen und sch....freundlich zu allen und allem zu sein, oder Dein Temperament auszuspielen und vor Gericht bei jeder Anhörung des JA Deine erzieherische Unfähigkeit attestiert zu bekommen. Dürfte sich auf die Beurteilung von kindeswohldienlicher Umgangsdauer und -häufigkeit durchaus auswirken. Schalt mal beim JA einen Gang runter, mußt ja keine Blumen da hin tragen.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 00:32
(@diablo)
Schon was gesagt Registriert

Hola Bronze,

Hallo Diabolo, stimmt zwar, beweist jedoch leider nicht mehr, als dass es ein Recht gibt, das Strafe an sich ist, weshalb der Mensch das Straf vor diesem Recht weg läßt und Familie davorstellt. Tucholskys Wörterbuch übrigens kannte das Wort Familie nicht, der Mann hatte damit einfach nur Recht und im übrigen beweist das meine Aussage da vorne. Und zurück zum Thema.

Das Wort Familie hat eine Geschichte hinter sich, jede Kultur versteht und bedeutet die Familie was anders.
Das Deutsche Gericht kann nicht eine Deutsche Familie, gleich behandeln wie eine Italienische, oder Tunesische oder aus Sri Lanka, jede Familie hat einen eigenen Gesetz und auch andere Richtlinien, was eigentlich die Grundvoraussetzungen für eine Kultur sind.
Deswegen, wenn 2 Ausländische Bürger hier in Deutschland Heiraten, heiraten nach dem Recht des Vaterlandes wenn beide die gleiche Staatsangehörigkeit haben und automatisch wird dieses Recht an die Kinder weiter gegeben.

Ab hier wird es doch erst richtig interessant, Diabolo.
Gibt es denn schon irgendetwas Schriftliches von diesem Anwalt?
Von der Anwendung ausländischen Rechts sind, meine ich, nur die Scheidungen an sich betroffen. Will meinen, deutsche Gerichte bemühen sich, im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland so zu scheiden, dass die Scheidung auch im betreffenden Ausland Gültigkeit hat. Ist das Kind deutscher Staatsbürger, kommt auf deutschem Gebiet allein deutsches Recht zur Anwendung. Aber ich kann mich auch irren.

Ja, Sie hat vor ein Paar Wochen den RA meiner Ex angeschrieben und hat gebeten Sie sollte sich an die Vorgaben vom Italienischen Gericht halten und sollten Sie sich einigen wegen den Umgang mit meiner Tochter.
Wir bekamen auch eine Antwort, wo angeblich meine Ex möchte das meine Tochter mit mir einen Kontakt hat und hat eine Handynumme mitgeteilt.
Nun, bekamen wir ein anderen Schreiben, erstens angeblich macht meine Tochter extra das Telefon aus und nach Rücksprache mit den JA sollte Sie die kleine nicht unter Druck setzten, deswegen den o.g. Satz.

In Italien (aber auch in Spanien, Portugal und Frankreich) gibt es ein Gesetz der sagt, das Inländische Urteile von Inländische Leute haben ihre Gültigkeit auch im Ausland und Urteile die später im Ausland ausgesprochen werden, haben keine Gültigkeit solange die nicht vom Italienischen Tribunale dei Minori und/oder Ital. Familien Gericht Ihren Rechtskraft vermerk bekommen. Deswegen hat das Deutsche Sorgerecht Urteil vom meiner Ex keine Gültigkeit, denn Sie, meine Tochter und ich sind Italiener und haben nach Italienischen Recht geheiratet.
Deswegen habe ich dieses RAin besucht, die expertin ist im Internationales Familienrecht.
EGBGB §14, §18 u. § 24

Das Ital. Tribunale dei Minori, hat vor ca. 3 Wochen das Deutsche Familiengericht angeschrieben (im Auftrag von meinem Ital. Anwalt), die Antwort war, man sollte gegen dieses Urteil klagen und die klage auch begründen, obwohl nach Ital. Gesetz dieses Urteil nicht Gültig ist.

Als ich vor Monate dort mit einen Sachbearbeiter vom Konsulat dort war, hat meine Ex, die Polizei gerufen.

Und noch was:
Nach Italienischen Recht dürfen Sorgerecht Entscheidungen nicht nach  § 185 ZPO 1 und 3  zugestellt werden, den in diesen Fall müsste entweder der Tribubale dei Minori  oder die Verwandten in aufsteigender Linie, in diesen Fall meine Eltern, beides wurde nicht gemacht. (Legge 31 maggio 1995, n. 218,Riforma del sistema italiano di diritto internazionale privato.)

Deine Angst  ist wohl nicht ganz unbegründet. Jugendämter sind Orte, an denen Väter kostenloses Hochleistungstraining in asiatischem Lächeln absolvieren dürfen. Keine Orte, an denen Mann irgendgeartet Recht behält oder gar einfordert. Du hast dort nur die Wahl über Deinen Schatten zu springen und sch....freundlich zu allen und allem zu sein, oder Dein Temperament auszuspielen und vor Gericht bei jeder Anhörung des JA Deine erzieherische Unfähigkeit attestiert zu bekommen. Dürfte sich auf die Beurteilung von kindeswohldienlicher Umgangsdauer und -häufigkeit durchaus auswirken. Schalt mal beim JA einen Gang runter, mußt ja keine Blumen da hin tragen.

Ich werde die Hose vor den Jugendamt nicht runter ziehen, dann lieber fahre ich nach Italien und Zeige meine Ex an wegen Internationales Kindesentführung (solange die Tat nicht verjährt kann ich Sie anzeigen)  §235 StGB  hier in Deutschland.
Sorry für die Länge

Saludos

El Diablo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 01:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Diavolo

In Italien (aber auch in Spanien, Portugal und Frankreich) gibt es ein Gesetz der sagt, das Inländische Urteile von Inländische Leute haben ihre Gültigkeit auch im Ausland und Urteile die später im Ausland ausgesprochen werden, haben keine Gültigkeit solange die nicht vom Italienischen Tribunale dei Minori und/oder Ital. Familien Gericht Ihren Rechtskraft vermerk bekommen. Deswegen hat das Deutsche Sorgerecht Urteil vom meiner Ex keine Gültigkeit, denn Sie, meine Tochter und ich sind Italiener und haben nach Italienischen Recht geheiratet.

Mag sein, nur entwickelt solch ein Gesetz in Deutschland keinerlei Wirkung, solange es kein entsprechendes Gesetz in D gibt, dieses auch anzuerkennen.

Du musst dich in D auch als Italiener an die deutschen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Auch in einem italienischen Auto und auch wenn in I andere gelten.

Es ist ja nicht so, dass du das italienische Recht wie in einer Käseglocke mit dir rum tragen könntest.
Die praktische Bedeutung dieses Gesetzes für das deutsche JA bekommst du ja gerade zu spüren.

Jedenfalls wird Italien keine Truppen in Bewegung setzen, wenn Deutschland sich nicht an italienische Gesetze hält.

Damit dieses Gesetz Wirkung entfalten kann, müsste deine Ex schon so nett sein, sich mit eurem Kind in den Wirkungsbereich der italienischen Gesetze zu begeben.

Umgekehrt geht auch der deutsche BGH davon aus, dass sich die ganze Welt um seine Unterhaltsurteile zu drehen hat. Zum Glück auch mit mässigem Erfolg.

Wenn du es schaffst, die italienischen Behörden zu bewegen, einen bösen Brief an die Deutschen zu schicken, so ist es den Versuch wert. Vielleicht lässt sich jemand davon beeindrucken.
Für sehr wahrscheinlich halte ich das aber nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 09:55
(@bronze)
Registriert

Moin Diablo,
ich vermute, Du rennst gegen die Wand. Wäre es so, wie Du Dir das mit der Ausdehnung ausländischen Rechtes in den deutschen Rechtsraum offenkundig vorstellst, würden z. B. türkischen Feldjäger rottenweise durch Deutschland ziehen dürfen, um deutsche Staatsbürger türkischer Abstammung zum Militärdienst im schönen Kurdistan einzusammeln,  weil die ja nach türkischem Recht immer Türken bleiben.

Auch Deinen Ansichten zur Wertung eigener Familiengesetze in diesem Lande mag ich so gar nicht folgen. Im Gegenteil, Gleichbehandlung ist überaus erstrebenswert. Verbuche das als Teil einer Rechtssicherheit. Andere kulturelle Familiengesetzte und Richtlinien mögen sich in diesem Lande gedeihlich entfalten, solange sie nicht mit den Rechtsnormen und Werten meines Landes kollidieren. Ein Grundsatz, den ich auch nicht an dem von mir ebenfalls als skandalös emfundenen deutschen Familienrecht zerschellen lassen mag.
Deutsches Recht bricht Kanun, um es mal vereinfacht zu sagen, und das ist auch gut so.

Ob die Urteile bspw. spanischer Richter Gültigkeit in Deutschland haben, hängt von Abkommen ab, die beide Länder darüber schließen. Im ungeregelten Fall ist an der Grenze Andorras schlicht Schluß mit Spaniens starkem Arm der Exekutive.

Welche Staatsbürgerschaft hat denn Dein Kind? Ich habe flüchtig gesucht, jedoch nichts gefunden.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 10:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin diablo,

nein, das Deutsche Familiengericht muss sich nach den Recht Richten in den die Ehe abgeschlossen worden ist, in meinem Fall das Italienisches Recht, da beide Italiener.
Familienrecht ist ja nicht Strafrecht, dort wird die Inländische Rechtsprechung ausgesprochen.

das spielt keine Rolle; deutsche Gerichte und Behörden setzen kein ausländisches Recht durch; auch im Familienrecht nicht. Wenn Du in Deutschland geschieden werden willst und alle Beteiligten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, wirst Du Dich mit den Regelungen des  deutschen Familienrecht sowie allen Folgen anfreunden müssen; da brät Dir niemand eine Extrawurst. Mal abgesehen davon, dass Umgangsboykott international recht verbreitet ist.

In manchen arabischen Ländern wird eine Ehe geschieden, wenn ein Mann zu seiner Ehefrau dreimal hintereinander >>>"Ich verstosse dich!"<<< sagt (soll neuerdings sogar per SMS gelten). Versuche das mal als Araber in Deutschland - mit der Begründung, das sei bei Dir zuhause so üblich...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 11:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In manchen arabischen Ländern wird eine Ehe geschieden, wenn ein Mann zu seiner Ehefrau dreimal hintereinander "Ich verstosse dich!" sagt

Das ist in Deutschland ja nun ganz anders - da braucht die Frau so etwas nur einmal zu sagen ...

Malachit,
*duckundweg*

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 12:38
(@diablo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,
danke für Eure Antworten.
Aber, es gibt eine EU Verordnung  Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 KAPITEL II Abschnitt 1 Artikel 2 (1) A und folgendes sagt das in meinem Fall nur das Italienisches Recht angewendet werden müsste, auch bezüglich Unterhalts-, Sorgerecht- und Umgangsangelegenheit.
Denn nach Italienischen Recht entscheidet nicht das Jugendamt (in Italien gibt so was nicht und die Italiener sehen das Deutsche Jugendamt als Sohn des Nationalsozialismus), sonder entscheiden 3 Beurteilungen von 3 verschieden Kinderpsychologen was zum Wohl des Kindes am besten ist, dies drei setzten sich wie folgt zusammen, einer wird von den Vater bestellt, einer von der Mutter und der dritte vom Richter).

[glow=yellow,2,300]Das Deutsche Gericht und die Behörden müssen sich an diesen Richtlinien halten.[/glow]

Leider, halten sich die Deutsche Gerichte und Behörden nicht, denn die möchten Ihre eigene Rechte durchsetzen.
Nach EU Verordnung, wenn ein Deutscher mit seinen Kind nach Spanien zieht und möchte sich dort im Registro Civil anmelden, dann brauchen die Spanische Behörden die Unterschrift von den beide Sorge berechtigten, sonst kann man sich gar nicht anmelden, dies ist aber nicht nur in Spanien so, sondern auch in allen Mitgliedstaaten der EU, außer Deutschland und Österreich. Dafür hat Deutschland schon eine Abmahnung von der EU bekommen, leider wurde dies Ignoriert.

Was machen die Deutschen Behörden in diesen Fall? Unterstützen die Internationale Kindesentführung. Denn ich bin nicht der einzige Vater der von das Deutsche Recht ungerecht behandelt worden ist und seine Rechte als EU Bürger nicht durchgesetzt bekommt, z.Z. sind es 231 Väter die Probleme mit der Deutschen Behörde haben
, von 2005 bis heute habe sich nur 30 Fälle geklärt und dies nur weil das Deutsche Familiengericht immer auf eine Beurteilung vom Jugendamt ansehen muss. (Fragt ihr doch mal was die Franzosen von DEUTSCHEN JUGENDÄMTER denken, die sagen: JA ist die Ernte vom Nationalsozialismus).

Zurück zu meinem Fall.
Ich habe mich in Italien rechtlich im Jahr 2006 Scheiden lassen, nachdem wir es wegen der KM es mehrmals verschoben haben, am 6.6.06 war Sie trotzdem nicht anwesend. Trotzdem, hat Sie von mir per EMail eine Kopie des Urteil bekommen (sie hat sogar geantwortet mit: VAFFANCULO) und das Italienische Gericht hat Ihr am 12.07.2006 es zugestellt und mein RA in Italien hat die Kopie der Zustellungsurkunde. Und meine Ital. Scheidung ist gültig, denn ich bin hier meine Papiere am vorbereiten um jetzt meine Lebensgefährtin zu Heiraten.

Was macht Sie hier in Deutschland?
Beantragt vor dem Deutschen Gericht die Trennung und das Sorgerecht, was eigentlich Nichtig ist und keine Gültigkeit hat.

Urteil Seite 1
Urteil Seite 2
Urteil Seite 3
Urteil Seite 4

Da dieses Urteil nicht Gültig ist, sollte das Deutsche Gericht dies Annullieren, macht aber nicht, verlangen man sollte dagegen Klagen.
Der Inhalt dieses Urteil ist auch schwachsinnig, denn Mittelpunkt der Ehe war nicht Deutschland, sondern Italien.
Mir wurde nie was zugestellt, es wurde direkt eine Öffentliche Zustellung gemacht, weil ich angeblich nicht erreichbar war.
Nur, ich war offiziell auf Kuba am Arbeiten, und mit KM hatte ich Kontakt, habe versucht immer mit meiner Tochter zu sprechen, einmal die Woche habe ich angerufen, immer war etwas dazwischen.
KM hatte meine Telefonnummer, Sie mehrmals SMS geschickt um mich zu beschimpfen und auch per Mail.
Und ich habe alle Einzelverbindungsnachweise, denn ein Kubanischer Handy muss auch für ankommende Anrufe und SMS zahlen, und ich musste die Unterschreiben und meine Firma vorlegen.
Und meine Italienische Handy Nummer habe ich seit Mai 2000, seit fast 9 Jahren immer die gleiche Nummer.

Warum lässt das Deutsche Gericht so was zu?

Dies wurde fein geplant vom RA meiner Ex.

Saludos
El Diablo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 13:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin du Teufel,

du scheinst uns ja in diesem Thema einiges voraus zu sein.
Von daher können wir deine Fragen sicher auch kaum beantworten.

Dass das von dir ermittelte Recht in D aber wohl eher theoretischer Natur zu sein scheint, hast du ja nun aber selbst leidvoll feststellen müssen.

Dass auch das Europäische Recht und Verurteilungen Deutschlands durch europäische Gerichte nicht sofort zum stramm stehen aller Instanzen in D führt, auch.

Insofern decken sich deine Erfahrungen auch mit unseren, zumal wir vielfach erfahren durften, dass sich deutsche Gerichte oder das JA oft auch noch nicht mal um deutsche Gesetze oder Grundrechte scheren.
Nicht zuletzt deswegen gibt es diese Seite.

Insofern würde ich sagen du hast recht, es nützt dir nur nichts.
Ich fürchte, dein Staus als Italiener gibt dir hier keinen praktischen Vorteil durch das bessere italienische Recht.

Meine Erfahrung sagt mir, dass in solchen bilateralen Fällen die Pflichten addiert und die Recht subtrahiert werden.
Du musst also die Pflichten beider Länder erfüllen, wirst aber bei der Durchsetzung von Rechten des einen Landes an den Grenzen des Anderen scheitern und bei Hilfeansprüchen auch immer an den anderen verwiesen werden.

Es gehört ja auch zu den absurden Konsequenzen, eines überbordenden Gesetzeswerkes, dass man zu jedem Fall immer mindestens 2 widersprüchliche § finden lassen, die sich aufheben und es der Willkür eines Juristen überlassen nach Gutdünken den auszuwählen, der ihm besser gefällt.

Das hat ja schon dein Vorfahre Tacitus richtig erkannt:

Corruptissima re publica plurimae leges.

Gut der Mann!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 14:14
(@bronze)
Registriert

Moin,
also ich mach jetzt mal vollends den advocatus diaboli (nicht diablo)

Mal abgesehen von allen Problemen, die der alte Degen Beppo realitätsgehärtet und -erfahren folgerichtig prophezeit, und die diablo teils zurecht zum k.otzen findet, sehe ich zu allererst das Problem, dass diablo sich in seine eigene Bockigkeit verrennt.

Also:
1. Die Ehe der beiden wurde in Deutschland, mutmaßlich nach italienischem Recht, geschlossen.

2. diablo läßt in Italien scheiden und den Beschluss hierüber der Ex zustellen.

3. Die findet einen Weg ihn auszubooten, tut ahnungslos und läßt das Getrenntleben in Deutschland anordnen, vermutlich mit der Begründung, Papa diablo sei ausgebüchst und sie wisse nicht wo der steckt.

4. Bei der Anordnung des Getrenntlebens wurde vor einem deutschen Gericht nach italienischem Recht ausgeurteilt.

5. Nach Beweislage, und damit Auffassung des Amtsgerichtes völlig konform mit dem italienischen Bürgerecht Art 155 CC, hat das Amtsgericht Köln wegen Nichtauffindbarkeit des Vaters die Notwendigkeit einer Sorgerechtsentscheidung festgestellt und nach deutschem Recht die alleinige Sorge auf die Mutter übertragen. Ob man das jetzt gut findet oder nicht, nach Art 21 EGBGB geht das. Hier läßt sich sogar mühelos die Logik von diablo anwenden, nach der von italienischer Seite das dann auch so zu akzeptieren sei. Selbst bei gegenteiligem Scheidungsurteil aus Italien, weil in Deutschland das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern dem Recht des Staates unterliegt, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

6. diablo hat damit in Deutschland vorerst kein gemeinsames Sorgerecht mehr und  Ex damit bei den Behörden wirklich alle Fäden in der Hand.

7. Durfte seine Ex zunächst, bei Unterschlagen der gültigen Scheidung, das alles so beantragen, weil die von diablo genannte EG-Verordnung vorsieht, dass die Gerichte desjenigen Hoheitsgebietes aktiv werden können, indem u. a. der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, wenn er sich dort seit mindestens einem Jahr unmittelbar
vor der Antragstellung aufgehalten hat. Eine Gegendarstellung war dem Gericht nicht bekannt, Gründe den Antrag abzulehnen gab es nicht.

8. Steht zur Regelung der elterlichen Verantwortung alles in diesem Dokument Artikel 3. Und das läßt siche eben auch gegen diablos Standpunkt drehen, wenn da nicht

9. der mutmaßliche Umstand wäre, dass die deutsche Trennungsanordnung zeitlich nach dem italienischen Scheidungsurteil ergangen ist. Damit wäre der deutsche Rechtspruch redundant, hinfällig.

Es wäre für diablo also klüger,
A) die Fakten so wie sie sind zunächst als gegeben zu nehmen
B) aus dieser Faktenlage heraus, mit der Zustellungsurkunde in der einen und dem Beweis "Ex - Antwort" in der anderen Hand, und seiner Aufenthaltsnachweise aus der Zeit in Kuba zwischen den Zähnen, das Urteil des AG Köln aufheben zu lassen (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, meinetwegen auch Prozessbetrug oder was auch immer)

anstatt wechselweise das Rumpelstilzchen oder den welschen Kohlhaas zu geben, und damit weitere kostbare Zeit verstreichen zu lassen.
Selbst dann bleibt noch Kapitel II, Artikel 3 (2) besagter EG-Verordnung. Der bleibt häßlich für diablo.

Widerlegt mich.

Grüße
Till

Die Nazikarte lassen wir mal lieber schön in der Gesäßtasche. Die Jugendämter sind ebenso wenig eine Erfindung der Braunen Übeltäter, wie alle Franzosen in der Resistance oder Italiener schon immer im Widerstand waren, oder wie es erst eines Hitlers bedurft haben soll, um die Autobahn entstehen zu lassen. bei letzterem wollen wir doch dem ollen Adenauer lieber seine Meriten lassen. Für die JAs weiß ich's nicht, hatte aber was mit Waisenfürsoge zu tun. Das aber nur mal am Rande.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 15:46




(@diablo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo und Bronze,

ihr habt die Sachlage richtig interpretiert.
Zu [glow=red,2,300]Beppo[/glow] möchte ich sagen, das ich nicht hier bin um Hilfe zu suchen, sondern um meine Geschichte mit anderen zu teilen, denn was wir durchmachen können nur verstehen Leute die es selber durchgemacht haben.
Ich sehe meine Tochter offiziell seit 1300 Tagen nicht, in diese Zeit wo ich Arbeitslos bin, habe ich mir ein Vollbart wachsen lassen, nehme mir den Wagen meiner Lebensgefährlich und fahre vor der Schule meiner Tochter um die eigentlich zu sehen wie sie wächst. Und es tut weh, die Tochter 20/30 Meter Entfernung zu haben und gar nicht mit der zu sprechen. Öfters spiele ich mit der Idee, die Kleine im Wagen einsteigen zu lassen und ab mit Ihr nach Italien, aber was habe ich von? Ich würde mich dann mit Ihre Mutter gleichstellen und ich möchte meine Tochter sehe nachdem ich meine Rechte durchziehe.

Zu [glow=yellow,2,300]Bronze[/glow],
als mein Ehemaliger RA nicht unternommen hat, habe ich in August das Amtsgericht angeschrieben mit der Kopie der Scheidung, Zustellungsurkunde vom der Scheidung von meinen Anwalt aus Italien an meine Ex, dies alles wurde von einen Staatlichen Geprüfter Übersetzter übersetzt.
Nach 4 Wochen antwortet mir das Amtsgericht, dass das Gericht vor jede Verhandlung alles ordentlich überprüft hat und es gäbe kein Grund dies zu annullieren. (ich habe zuhause keine Kopie, sonst würde ich es auch hier im Forum einstellen).
Meine Ex hat die Kopie der Scheidung bekommen, die erste wurde vom Gericht in Ihre alte Wohnung in Italien zugestellt, dort war Sie ja nicht anwesend, trotzdem galt dies als zugestellt, da Sie zu diesen Zeitpunkt dort angemeldet war.
Nach Rücksprache mit meinen Ital. RA, hat er in Juli 2006 eine Kopie nach Deutschland geschickt, wo Sie wohnhaft war und in Oktober als das Urteil Rechtskräftig war, nochmal eine Kopie, alle per Einschreiben mit Zugstellvermerk. (eine Kopie liegt mir vor und wurde auch übersetzt an das Amtsgericht geschickt).

Das Gericht sagt, wir können nur gegen diesen Urteil nur Klagen, falls wir eine Begründung für hätten.
Meine Firmen Adresse, meine Private Adresse in Italien, meine Adresse auf Kuba, war meine Exfrau sehr gut bekannt.

Die Nazi Karte, ich habe nur Zitiert was in Europa über die Deutsche Jugendämter die Leute denken.
In aller Hinsicht musst ihr mir zustimmen, das EU weit gesehen, das Deutsche Familienrecht etwas veraltet ist und mussten mal nachziehen.

Saludos
El Diablo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 18:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In aller Hinsicht musst ihr mir zustimmen, das EU weit gesehen, das Deutsche Familienrecht etwas veraltet ist und mussten mal nachziehen.

das bestreitet hier niemand, zumal es einer der Gründe ist, warum es dieses Forum überhaupt gibt.

Nur: Dieses Wissen oder unsere allgemeine Zustimmung wird Dir für Deinen Fall nichts nützen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 18:16
(@bronze)
Registriert

In aller Hinsicht musst ihr mir zustimmen, das EU weit gesehen, das Deutsche Familienrecht etwas veraltet ist und mussten mal nachziehen.

Wo es doch erst kürzlich neu eingerichtet wurde  🙂

Unbenommen, diablo, Knackepunkte sind dieser unheilige Mutterkult in diesem Lande, der Unwille der Gerichte den Barunterhaltleister und den Naturalunterhaltleister mit gleicher Strenge in die Pflicht zu zwingen und der Glaube, im Sinne des Kindeswohles sei Ruhe die erste Bürgerpflicht.

Hattest Du die Annulierung verlangt? Die sollen ja gar nicht das Urteil annulieren, sondern das verfahren Wiederaufnehmen und neuen Vortrag zulassen.
Ist die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand noch möglich § 233 ZPO ? Das Bedarf allerdings einer bestimmten Form.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 18:56
(@diablo)
Schon was gesagt Registriert

Hola Martin,

das bestreitet hier niemand, zumal es einer der Gründe ist, warum es dieses Forum überhaupt gibt.
Nur: Dieses Wissen oder unsere allgemeine Zustimmung wird Dir für Deinen Fall nichts nützen.

Dies ist aber ein großes Problem, denn hier liegt die Legislative voll in der Hand der Behörde bzw. des Jugendamt.
Man musste Konsequenz mit Bußgelder durchgreifen, wenn eine KM Ihre Macht ausspielen möchte, dann muss jemand hier zeigen wo die Macht gehört.

In Italien, werden z.Z. sehr hohe Bußgelder gegeben, ab 1200 € wenn KM versucht den Umgang mit dem vom Kind mit KV zu verweigern.
Hier zu Lande, arbeitete das JA zum Wohl der Kinder, ist es aber Wirklichkeit gut für ein Kind, ohne Vater aufzuwachsen?
Sind diese Leute, Menschen wirklich zustande für unsere Kinder was zu beurteilen?
Hier gibt es das §1685 BGB der sagt: [glow=yellow,2,300]Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind[/glow], in Italien ist es anders, fürs Italienisches Recht, muss das Kind Ihre Großeltern sehen, z.B. in meiner Scheidung wurde mir vom Richter gesagt, das mein Kind mindestens 1 Tag im Monat mit den Großeltern verbringt, denn laut Richter sind die Großeltern die die Kultur eines Landes Weiterleiten und die Erfahrung von Großeltern, bereichert ein Kind.

Und dies trifft vollkommen zu, wenn ich mich jetzt nach Jahren erinnere, waren die Geschichten die mir meine Großeltern erzählt habe, einfach eine Bereicherung für meine Allgemein Bildung.

Grüße

El Diablo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 20:36
(@diablo)
Schon was gesagt Registriert

Hola Bronze,

Wo es doch erst kürzlich neu eingerichtet wurde  🙂

:exclams: Super Leistung.
Dann sollte mal die Deutsche Presse, anstatt von den Liebesausflüge vom den Tanzenden Zwerg [glow=red,2,300](Il Nano Ballerino / Berlusconi)[/glow], mal lieber sich etwas mehr im eigenen Haus kümmern.

Unbenommen, diablo, Knackepunkte sind dieser unheilige Mutterkult in diesem Lande, der Unwille der Gerichte den Barunterhaltleister und den Naturalunterhaltleister mit gleicher Strenge in die Pflicht zu zwingen und der Glaube, im Sinne des Kindeswohles sei Ruhe die erste Bürgerpflicht.

Hattest Du die Annulierung verlangt? Die sollen ja gar nicht das Urteil annulieren, sondern das verfahren Wiederaufnehmen und neuen Vortrag zulassen.
Ist die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand noch möglich § 233 ZPO ? Das Bedarf allerdings einer bestimmten Form.

Grüße
Till

Da hat es Beppo es einmal gut geschrieben, für die Deutsche Gerichte sind wir (Väter) nur die Goldeseln, wenn man den Schwanz hochzieht kommt Geld raus.
Ich kann nur die Annullierung verlangen, denn eine Trennung ist nicht gültig, ja da schon eine Scheidung durchgezogen wurde, wo eigentlich meine EX am bei der Trennung auch dabei war in Italien vor Gericht, die kann doch nicht 2 mal die gleiche Trennung durchziehen.
Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist nicht möglich denn nach § 234(3), die Frist beträgt 1 Jahr, obwohl mir wurde dieses Urteil erst in Juli 2009 zugestellt.

Saludos

El Diablo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 20:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ diablo,

noch einmal: Wenn Du möchtest, dass Kindesumgang nach italienischem Recht stattfindet, müssen Du, Deine Ex, das/die betroffenen Kinder und die Grosseltern sich sämtlich in Italien aufhalten. Es ist nicht die Aufgabe der deutschen Justiz, in Deutschland italienische Verhältnisse zu schaffen und/oder italienisches Familienrecht zur Anwendung zu bringen.

Mal abgesehen davon, dass Kinder auch in Deutschland das Recht auf regelmässigen Umgang mit ihren Vätern haben und die Justiz es oft nicht schafft, dieses Recht durchzusetzen. Und der § 1685 BGB ist auch in Deutschland oft nur ein zahnloser Papiertiger, den eine Umgangsboykotteuse einfach und ohne Folgen beiseite wischt; zum Beispiel, weil sie die Grosseltern nicht leiden kann.

Gesetze werden nicht einfach buchstabengetreu angewendet, nur weil sie irgendwo gedruckt wurden. Zumindest das solltest Du inzwischen gemerkt haben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 20:47
(@diablo)
Schon was gesagt Registriert

Hola Brille,

mein Sohn ist mittlerweile 1 Jahr alt, seine Schwester kennt er nur durch Fotos.
Das 2 Geschwister miteinander keinen Umgang haben, dies dient zum Wohl des Kindes, stimmt?

(Zumindest, so hat das Jugendamt Köln mir es gesagt)

grüß
El Diablo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 20:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ diablo,

mein Sohn ist mittlerweile 1 Jahr alt, seine Schwester kennt er nur durch Fotos.
Das 2 Geschwister miteinander keinen Umgang haben, dies dient zum Wohl des Kindes, stimmt?

rein sachlich betrachtet: Wen man nicht kennt, kann man auch nicht vermissen, auch wenn man ein paar gemeinsame Gene hat. Bei einem 1-jährigen Kind ist das sicher noch keine glaubhaft beklagbare Gefährdung des Kindeswohls.

Unabhängig davon: Selbst wenn jetzt alle 9.000 User dieses Forums gleichzeitig mit dem Kopf nicken würden, wie schrecklich das alles ist - was würde es Dir bringen? Du musst nicht dieses Forum von irgendwas überzeugen, sondern ein deutsches Gericht, bei dem Du eine Umgangsklage anleiern solltest. KEIN Umgangsbeschluss ist nämlich noch schlechter als irgendein in Deutschland nicht durchsetzbarer Beschluss aus Italien oder Timbuktu.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 22:13
(@diablo)
Schon was gesagt Registriert

Martin,
die kennen sich nicht, aber dadurch bricht man die Wurzeln, die Familie.
Eines Tages, wird meine Tochter erfahren das Sie einen Bruder hat und natürlich werde ich der Schuldige sein, warum Sie ihren Bruder nicht kennen gelernt hat.
Im gegen teil, eine Behörde wie das JA, müsste eigentlich dafür sprechen das 2 Geschwister die Möglichkeit bekommen zusammen aufzuwachsen.
Vielleicht liege ich falsch oder vielleicht sind diese Korntraditionen, einfach nur zwei Hinsichten von zwei verschiedene Kulturen.

Wenn ich mich jetzt erinnere, ich vermisse die Zeit wo ich klein war und mit meine Geschwister verbracht habe. [glow=red,2,300]Warum sollen meine Kinder nicht dieses Glück haben?
[/glow]

Saludos
El Diablo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 22:50
(@bronze)
Registriert

Oh Mann diablo,
bei aller Sympathie für Deinen Standpunkt, es ist völlig fruchtlos Dein persönliches Seelenleid zum Gegenstand irgendeiner Betrachtung zu machen. Genauso gut kannst Du Zettelchen in die Klagemauer bei Jerusalem stecken. Nimm die Fakten an und schaffe Fakten dagegen. Es gibt ein Umgangsrecht, also klage es ein. Die Jahresfrist für ein erfolgreiches Verlangen nach Wiedereinsetzung beträgt 1 Jahr, also suche nach Möglichkeiten die entsprechenden Anhaltspunkte für eine Wiedereinsetzung sortiert und nachvollziehbar darzustellen.
Und nein, eine Behörde wie das Jugendamt muß nicht dafür sprechen, dass zwei Geschwister miteinander aufwachsen. Und schon gar nicht, wenn es sich um Halbgeschwister handelt. Weil Deine Ex genauso auch noch ein weiteres Kind, also Halbgeschwisterchen haben könnte. Und was dann? Kind durchschneiden? Wem mehr Gewicht geben? Du bist zu sehr in Deinem Denken gefangen, diablo. Da sehe ich einen großen Anteil Deiner Probleme liegen.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 04:39




Seite 2 / 3