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Wie gehe ich vor? Abgetrennt von: Unterhalt für Exfreundin...von ArmerMann

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(@armermann)
Schon was gesagt Registriert

Stimmt er war soviel wie ich weiß noch nicht bei uns . Aber wer weiß , ich arbeite ja dann ganzen tag und sie bloß halbtags

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Themenstarter Geschrieben : 10.12.2007 14:00
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist eure gemeinsame Wohnung.....da hat sie vielleicht sogar das Recht, sich auch so darin aufzuhalten, wie sie ist für richtig hält....mal losgelöst von all den Problemen, die daraus erwachsen.
Wie ist denn euer Status nun tatsächlich? Getrennt aber noch unter einem Dach wohnend? Sie Schlafzimmer, du Couch? Oder wie?

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

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Geschrieben : 10.12.2007 14:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok,

fassen wir den Wirrwarr mal etwas zusammen.

Ihr habt kein GSR, was schelcht ist, aber leider nicht zu ändern.

Für dich wichtig das du alle erdenklich wichtigen Unterhalgen an einen sicheren Ort schaffst, möglichst auch Kopien machst. Zur Not für kurze Zeit ein Bankschließfach anmieten. Vor allem Kaufverträge auf deinen Namen brauchst du zur "Beweissicherung" wenn Madame möglichst viele Möbel haben will, die von dir bezahlt wurden.

Sehe zu, das sie keinen Zugirff auf Konten und dergleichen von dir hat und auch keine Kontoauszüge.

Führe ein Tagebuch. Dort kannst du z.B. eintragen, wenn Madame sich wieder eien nacht um die Ohren schlägt und du das Kind betreust. Scheue dich nicht die polizei zu rufen, wenn sie mal wieder auf dich losgeht. Die sidn ein besserer Zeuge als ein kleines Kind. Wenn irgendmöglich begegne ihr nur noch in Anwesenheit eines Zeugen, sonst begibst du dich in die Gefahr, das sie dich nach dem Gewaltschutzgesetz vor die Tür setzt oder in ein Frauenhaus geht und du euer Kind dann lange nicht mehr siehst. Wenn du dich gut mit dem Vermieter verstehst frage dochmal, ob er den Mietvertrag nicht evtl. ohne Kündigung alleine auf dich umschreiben könnte...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 10.12.2007 14:06
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo ArmerMann,

Scheue dich nicht die polizei zu rufen, wenn sie mal wieder auf dich losgeht

.

Besser nicht - unser Feund und Helfer führt im Zweifelsfall den Mann ab - und Du kannst davon ausgehen das Exe die Situation anders darstellt.

LG

Grapfruit

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Geschrieben : 10.12.2007 15:11
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

mache Dein Notebook sicher ! Passwort aktivieren etc.

Kontoauszüge gibt es bei deiner Bank übrigens auch online - also ohne Porto und Papier.

Ich ziehe nicht aus.

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Geschrieben : 10.12.2007 15:16
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Von mir auch noch was:

An das Sorgerecht kommt er nicht ran, das ist klar.

Zur Wohnung nun folgendes: Es ist nicht zumutbar, mit dem neuen Lover der Freundin in einer Wohnung zu hausen. Gegen den Mann kann er eine EA erwirken, die ihm den Zutritt zur Wohnung verbietet. Bei dieser Konstellaltion bekommt er diese EA problemlos. Ein Freund von mir hat das vor ein paar Wochen auch so gemacht.

Was die KM angeht, sieht es anders aus, da ist schliesslich noch das Kind, leider!

Wenn die sich aber wirklich trennen will, dann wird allein die EA gegen den Neuen ihr schon eine große Motivationshilfe sein, selbst zu gehen.

Zum Umgang: Mit sechs Jahren wird der Junge garantiert selbst angehört, wie er sich den Kontakt zum Vater wünscht.

In dem Alter ist die emotionale Bindung der Kids schon so manifestiert, daß solche Wünsche nicht ignoriert werden dürfen. Anders ist es, wenn in der Person des Vaters Gründe dagegen sprechen, solche Wünsche zu berücksichtigen.

So schlecht ist seine Position gar nicht, wenn man mal vom Trennungsstress absieht.

Zum Unterhalt ist alles schon gesagt, in dem Alter muß für das Kind, aber nicht für die Ex gezahlt werden.Basta!

Hausrat: Jeder bekommt das, was er bezahlt, bzw. mit eingebracht hat. Gemeinsame Anschaffungen müssen geteilt, bzw. ausgeglichen werden. Das wird noch lustig, das habe ich auch durch.

Richtig ist in jedem Fall, alles zu sichern, was zu sichern ist. Denn was weg ist, bekommt man so schnell nicht wieder.

Einen Nadelstich kann man zum Auszug noch setzen; Sofort die Nebenkostenabrechnung der Wohnung machen. Da gemeinsamer Mietvertrag, müssen beide dafür löhnen. Das gilt aber nur im Innenverhältnis, dem Vermieter gegenüber haften beide voll umfänglich.

Festnetz- und Handyverträge nicht vergessen. Das kann sonst noch richtig teuer werden. Autos, Kredite, Versicherungen, Steuern, prüfen, auf wen die Verträge laufen, bzw. wer zahlungspflichtig ist. Und nochmal, ggfs. eine gewisse Zeit den Karren verstecken, wenn Du Halter/Eigentümer bist und sie noch die Schlüssel hat.

Viel Glück

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

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Geschrieben : 12.12.2007 06:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Thomas, nochmal ich.

Ich habe das Gerücht mit dem Anderen in der Wohnung in die Welt gesetzt, weil ich den armen Mann falsch verstanden hatte.

Er wohnt nicht beim armen Mann.

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.12.2007 08:47
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

und noch mal ich 😉

Dieser Mann hat noch nicht mal ein Besuchsrecht in der Wohnung, wenn die EA so ausgestaltet ist. Weder in An- noch in Abwesenheit vom Armen Mann. " Grobe Unbilligkeit"

Einen schönen Tag noch

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

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Geschrieben : 12.12.2007 10:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin mir da nicht so sicher HessenTom,

denn es ist ja keine Ehewohnung. Und ich weiß nicht, ob da nicht doch ein Unterschied gemacht wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 12.12.2007 10:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hab die letzten posts mal abgetrennt und ins Cafe verschoben, da sie nix mehr mit dem Thread zu tun haben  😉

< Hier zu finden >

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2007 12:02




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