Hallo ihr alle,
Hier der Brief ,der mich gestern von einem Anwalt erreichte .
Sehr geehrte Frau W.
ich gebe zur Kenntnis,dass ich die Intressen (Name Kindsvater) vertrete
Namens und in Vollmacht meines Mandanten habe ich ihnen folgendes mitzuteilen.
Mein Mandant ist der leibliche Vater des in ihrem Haushalt lebenden Kindes (es lebt nicht nur in meinem Haushalt.Ich habe es sogar geboren,nur mal am Rande) .Mein mandant hat seinen Sohn zuletzt im November 2006 gesehen.Seit dem hat mein Mandant konnte mein Mandant keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn aufnehmen,weil sie dies unterbinden.
Namesn und Vollmacht meines Mandanten wird hiermit ein
Umgangrecht
geltend gemacht.
Aufgrund des Alters des Kindes ( 2 Jahre seit Anfang August) schlage ich vor,dass mein Mandant seinen Sohn samstags,zunächst in der Zeit von morgens 9:00 bis abends 18:00,zu sich nimmt.Der Umgang soll erstmals stattfinden am Samstag,den 30.08.2008 und dann jeweils fortlaufend an jedem Samstag.Mein Mandant wird seinen Sohn bei ihnen Morgens abholen und Abends wieder zurückbringen.
Ich bitte kurzfristig um Mitteilung,dass sie mit dieser Umgansregelung einverstanden sind,ansonsten mein Mandant gehalten ist,gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Soweit der Brief.Was er auslässt : Der Herr hatte sehr häufigen Umgang mit seinem Sohn in der Zeit bis November (3 mal die Wo 3 Stunden ) und mußte leider aufgrund seines nicht zu tollerrierenden Benehmens in meiner Wohnung die Besuche hier einstellen.Daraufhin ging er zu Jugendamt und bekam über das Jugendamt das Angebot seinen Sohn 2 mal die Woche in "betreuten Umgang " zu sehen (betreut weil er völlig unerfahren mit Kindern ist ) .Er wollte aber "seinen Sohn" bei mir abholen und ca 6 Stunden mitnehmen (das der Kleine gestillt wurde war nicht von Bedeutung,seiner Meinung nach hatte ich die Milch abzupumpen und mit zu geben) und schlug das Angebot es erst mal betreut zu versuchen aus "Ich lass mir doch nicht von jemandem auf die Findger gucken wie ich mit meinem Sohn umgehe. " (o.-ton ) Er wurde noch ein oder zweimal beim J.-amt vorstellig (ohne termin) und hat aber den dann vereinbarten Termin nicht eingehalten .
Meine Frage : Kann ich wirklich gezwungen werden den Kleinen einem Ihm völlig unbekannten Menschen für so lange Zeit auszuhändigen?
Und mal rein menschlich : Wie kommt man auf so eine Idee? Ich habe das Gefühl hier wird von einem DVD-Player gesprochen der IHM GEHÖRT und nicht von einem Lebewesen .
Zusammengefasst ich finde das Anliegen sowie den Ton des Briefes eine Unverschämtheit wie kann ich mir so etwas verbieten? oder muß ich mir weil das ein Anwalt schreibt das so gefallen lassen?
liebe Grüße
Sandra
Meine Frage : Kann ich wirklich gezwungen werden den Kleinen einem Ihm völlig unbekannten Menschen für so lange Zeit auszuhändigen?
Und mal rein menschlich : Wie kommt man auf so eine Idee? Ich habe das Gefühl hier wird von einem DVD-Player gesprochen der IHM GEHÖRT und nicht von einem Lebewesen .
Zusammengefasst ich finde das Anliegen sowie den Ton des Briefes eine Unverschämtheit wie kann ich mir so etwas verbieten? oder muß ich mir weil das ein Anwalt schreibt das so gefallen lassen?
Hallo,
da du und der Vater auch mit Hilfe des Jugendamtes den Umgang bisher nicht regeln konntet, wurde nun vom Vater ein Anwalt eingeschaltet. Völlig legitim und offenbar auch notwendig.
1) hat das Kind das Anrecht auf Umgang mit seinem Vater. Dass dieser dem Kind recht unbekannt ist, dürfte nach deiner Schilderung nicht allein dem Vater anzulasten sein. Offenbar hat es exakt so zu laufen wie du vorgibst, da du sonst verweigerst. Das kann es aber nicht sein. Ich habe zudem den Eindruck, dass du nicht ganz objektiv bist, was die Schliderung des Verhaltens des Vaters angeht. Da aber deine Ängste und Befürchtungen nun mal vorhanden und damit ernstzunehmen sind, solltest du vielleicht erwägen, in einer Therapie eine andere Sicht auf diese Dinge zu finden. Insgesamt scheint es nicht unverschämt dir anzuraten, etwas kritische Selbstreflektion zu suchen.
2) Der Ton ist strikt sachlich weil der Anwalt nun mal sachlich sein muss, wenn er ein guter Anwalt ist. Du kannst dir zwar den Ton verbitten wie du lustig bist und um einen romantischen, persönlich-lieben Tonfall ersuchen, oder den auch fordern. Wird aber erfolglos bleiben da das nichts daran ändert, dass es hier um die Lösung einer Sachfrage geht und daher der Ton zum Wohl der Sache auch strikt sachlich zu bleiben hat.
3) Du mokierst dich über den Ton der Gegenseite 'Ich habe das Gefühl hier wird von einem DVD-Player gesprochen der IHM GEHÖRT und nicht von einem Lebewesen" nachdem du vorher selbst wie über eine Sache schreibst '...für so lange Zeit auszuhändigen'
/elwu
(es lebt nicht nur in meinem Haushalt.Ich habe es sogar geboren,nur mal am Rande)
*kopfschüttel*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Wiesenengel,
über die rechtliche Seite weiß Du ja im Grunde Bescheid. Ich würde dem Ex/ dem Anwalt anbieten, dass Du gern unter der Betreuung einer neutralen dritten Stelle (zB Familienberatung) eine gemeinsame Umgangsvereinbarung erarbeiten möchtest, die allen Beteiligten gerecht wird. Das würde ich mit Terminvorschlag versehen an den Anwalt schicken.
So kannst Du zeigen, dass Du grundsätzlich dem Umgang nicht im Weg stehst (was ich mal hoffe!!) und er, dass er an einer kindeswohlorientierten Lösung des Problems interessiert ist.
Natürlich kann er das Kind nicht nach 2 Jahren Pause einfach so schnappen und losziehen, die zwei müssen sich ja wenigstens erst mal neu kennenlernen. Allerdings würde ich diese Dinge inhaltlich nicht dem Anwalt schreiben, sondern eben dem Termin bei der Familienberatung überlassen.
Du musst natürlich auch Deine eigenen Einstellung zum KV kritisch beleuchten. Sicher muss er mit einem Kind umgehen können, lernen kann er es aber so wie Du es getan hast nur "by doing". Um künftig für euer Kind eine produktive Ebene zu finden, muss jeder von euch von seiner "Ich habe Recht(e)" -Schiene runter kommen.
Und das wird ohne Hilfe nicht gelingen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hey
Und mal rein menschlich : Wie kommt man auf so eine Idee?
Rein menschlich kommt man auf so eine Idde, weil er der Vater ist u sich für sein Kind interessiert....es liebt usw. ...
Wie man aber rein menschlich auf so einen Satzt komm:
(es lebt nicht nur in meinem Haushalt.Ich habe es sogar geboren,nur mal am Rande)
..ist mir rein menschlich völlig schleierhaft..
Das meiste wurde inzwischen wohl für dich beleuchtet ..
Fakt ist, das das Kind, als auch der Vater ein Recht und die Pflicht auf Umgang hat..
Du hingegen hast die Pflicht genau dazu das zu Fördern..die Pflicht!!!
Der kommst du wohl eher nicht nach..und fühlst dich dazu selbst aufgefordert, das wohl bisher unter deiner Kontrolle und unter deiner Einstellung dazu zu gewähren oder eben nicht..
und mußte leider aufgrund seines nicht zu tollerrierenden Benehmens in meiner Wohnung die Besuche hier einstellen
Naja, sein Benehmen dir gegenüber hat nichts mit seinem Recht auf Umgang zu tun..
Wobei es eh schon eine eher schwierige Sache ist, wenn der KV Umgang nur in deiner Wohnung wahrnehmen kann..das kann nur für Spannungen sorgen..(davon abgesehen hast du auf diese "Umgangsform" keinerlei Anspruch)
Davon abgesehen scheinst auch du nicht grade "einfach" zu sein ..was sicher zu weiteren Spannungen führt..
Zusammengefasst ich finde das Anliegen sowie den Ton des Briefes eine Unverschämtheit wie kann ich mir so etwas verbieten?
Der Ton des Schreibens ist völlig sachlich und normal..
Das du allerdings das Anliegen auch als Unverschämtheit erachtest wundert mich nicht, allerdings ist das wahrlich keine Unverschämtheit, allerdings deine Einstellung dazu sehr wohl..
Acuh ich würde dir empfehlen hier noch mal sehr in dich zu gehen und auch für dich selbst dir Hilfe zu holen, um auch wirklich mal deine eigenen Einstellung zu Kind und zum Eltern sein zu reflektieren und in eine andere Bahn zu leiten..
Ferner solltest du dir Gedanken machen wie umgehend der Umgang anlaufen kann u dazu hast du ja schon ein paar Hinweise bekommen..
Ein Umgansklage wäre der nächste Schritt, u der wäre sicher erfolgreich..
Vermutlich würdest du das Umgansurteil und das sich überhaupt ein Gericht mit deinem Kind, und das ist das Problem, es ist nich dein Kind, beschäftigt, als unverschähmt erachten..
Aber Fakt ist das der KV ein entsprechenden Umgang zu gesprochen bekommen würde..
Hallo Sandra.
Ich habe mir jetzt deinen Beitrag 2x gelesen und frage mich immer mehr, ob es dir darum geht, du beleidigt bist weil der KIndsvater, seine Rechte auf einem legitimen Weg durchsetzten will, und er nicht vorher mit dir gesprochen hat. Oder bist du nur sauer, weil er deine Vorschläge betreuter Umgang ignoriert.
Ich kann ja verstehen, dass man als Frau ( ich gehöre auch zur Gattung ), sein Baby nur ungerne Abgibt, denn jede Trennung tut weh, aber ich habe kein Verständnis dafür immer das Stillen generell als Hemmschuh für den Umgang vorzuschieben.
Ich gebe immer mal als Bespiel was wäre denn wenn Mama arbeiten muss und kann die Stillpausen nicht nehmen wg. dem Job, die Mütter pumpen auch ab und gut ist.
Du hättest doch auch mal, sagen können lass uns zusammen mit Baby spazieren gehen, damit der Vater sein Kind kennen und lieben lernt, vielleicht hätte man/Frau auch für die 6 Stunden 2 kleine Flaschen abpumpen können.
Oder wenn du das nicht wolltest oder konntest, spätestens wenn Junior Breifutter oder richtig Futter bekommt hätte der KV Umgang haben können, denn ein Glas Babynahrung bekommt eigentlich jeder Mann auf und kriegt das Glas auch warm.
Soviel zur Vergangenheit, dein Kind, nein Euer Kind, ist jetzt 2 jetzt ist doch die Zeit indem die Zwerge besonders gerne beim Papa sind, denn die Papas machen viel mehr Blödsinn mit den kleinen als wir Mütter, meine Männer haben damals gerne Staub gesaugt, junior auf dem Sauger gesessen und Papa raste wie ein F1 Auto durch die Wohnung, der Zwerg ist oft oft gepurzelt, ich sah ihn schon im KH, aber nix ist passiert, mein Mann hat sich einmal den Arm gebrochen, beim Versuch eine Seifenkiste zusammen mit Sohn den Berg runter zufahren.
Was ich dir nur aus eigener Erfahrung sagen kann, löse dich von der Partnerebene ihr seid Eltern mit allen Pflichten und aber auch Rechten, kein Vater darf nur als der unbekannte Mann bezeichnet werden, du hättest deinem Kind immer wieder Bilder zeigen können und sagen können da ist der Papa, und wenn der VAter regelmäßigen Umgang bekommt, dann ist er nicht merh so unsicher, denn nur durch Erfahrungen kann mann lernen und keinem Baby passiert was wenn der Papa was nicht 100 % kann.
Das machen die meisten Väter durch Liebe wett.
Gibt es den keine neutrale Person, die beim ersten Umgang dabei sein kann???? Oder könnten nicht vielleicht die Großeltern mit ins Boot genommen werden, oder treffe dich doch 2-3 Mal beim Spazieren gehen oder im Zoo mit dem KV, und lass sich die zwei annähern, dann geh mal für ein paar Minuten weg und lass die zwei Spielen und erzähl deinem Kind guck mal der Papa, der Papa soll den / das Kleine ruhig mal verwöhnen und wenn das Klappt lass bitte den Umgang zu.
Denn wenn erst mal die Amtsmaschine läuft dann wird es für beide teuer, Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.
Ich weiß ich lehne mich sehr weit aus dem Fenster, aber ich bin und werde immer der Meinung sein, kein Elternteil, egal ob Mama oder Papa hat das Recht ein Kind wie eine Sache , du beschreibst das ganz gut als DVD-Player, zu behandeln, ok du hast das Kind geboren aber ohne zutun von Papa hätte es kein Kind gegeben.
Ich verstehe dich so, seinen Pflichten soll er nachkommen, aber über seine Rechte willst du bestimmen. Und da ist es ganz gut, dass er sich professionelle Hilfe gesucht hat.
So, jetzt Steinige mich wg. dem Stillen, aber setz dich mal in eine ruhige Ecke und denk mal nach schimpfe ruhig über Gott und die Welt, aber es geht nur zusammen als Elternteam, nicht als einzel Kämpferin.
Hier gibt es Väter die seit Jahren um Ihre Kinder kämpfen, die wahrscheinlich genau das erleben was du schilderst, wären nciht einige Frauen so egoistisch, und denken das Kind gehört zur Mutter und würden die deutschen Gerichte endlich mal Recht sprechen und den Vätern mehr rechte zusprechen, dann würden solche Fragen entfallen, ein KIND braucht Mutter und Vater.
So, jetzt bin ich wieder lieb, trotz der Schelte liebe Grüße und gute Nacht
ANGELA
Guten Abend ihr Lieben .
Danke für die Antworten . Ich habe den Umgang nicht vorgeschrieben sondern WIR hatten uns darauf geeinigt,daß er dreimal die Woche seinen Sohn für 2-3 Stunden sehen kann in meiner Wohnung in einem seperaten Zimmer,daß wärend dieser Zeit weder von mir noch von den anderen hier im Haushalt lebenden Kindern betreten wurde.Damals sah er ein,daß er ,da völlig unerfahren mit Kindern geschweige denn Babys , nicht einfach das Kind einpacken und mal schauen kann was passiert.Das erste mal kam es zu Unstimmigkeiten kam es als ich ihn darauf ansprach,das er bei einem "Spaziergeng " mit dem Kleinen ( ca 2 mon. alt )im Brustbeutel an einer Großbaustelle mit Kippe im Hals gestanden hat (bin selber Raucherin ) .Als ich ihm sagte daß das so nicht ok ist . Weder der Staub bei einem Kaufhausabriss noch die Kippe bekam ich zu hören "das ist ja wohl meine Sache was ich mache und ich weiß schon was ok ist und was nicht " Keinerlei Zugang oder Gespräch möglich .Ok dann also keine Spaziergänge mehr. Das nächst war ,daß er rauchend auf meinem Balkon saß ,auf die Tomaten rotzte und als ich um die Ecke fegte und ihn fragte ob er noch richtig tikke er meinte das sei ja wohl kein Grund so einen Aufstand zu machen .Geschluckt weil Umgang ist ja wichtig für den Kleinen. Beim nächsten Besuch brachte er dann zum wiederholten male seinen Hund mit obwohl ich ihn mehrmals gebeten habe den zu Hause zu lassen weil meine 3 sich mit ihm nicht vertragen . "Damit mußt du klarkommen ,der hat genauso ein Recht den Kleinen kennen zu lernen wie deine .Und wenn sich deine Hunde aufregen ist das nicht mein Problem" .Da ist mir dann der Kragen geplatzt und ich habe ihm gesagt ,daß ich in meiner Wohnung mit gar nichts klarkommen muß und er jetzt geht und wir das so in 3 Jahren nochmal versuchen können.
Er hat sich dann ca einen Monat später mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt ,ich wurde zu einem Gespräch gebeten . Der Dame habe ich dann erklärt ,daß ich nicht grundsätzlich gegen den Umgang bin, sondern das der Umgang so nicht weiterlaufen kann in meinen Räumen .Also ist dem Vater das Angebot gemacht worden seinen Sohn zwei mal die Woche betreut zu sehen.Er hätte sogar das Glück gehabt in einen grade freigewordenen Platz rutschen zu können.das lehnte er grundsätzlich ab ,da er sich nicht auf die Finger gucken lassen wolle wie er mit seinem Sohn umgeht. Dann also nicht.
Das ist jetzt fast 22 Monate her und da erreicht mich dieser Brief .In dem ich aufgefordert werde das Kind einem ihm völlig unbekannten Menschen für 9 Stunden zu übergeben .Das ist dann Umgang zum Kindeswohl? Für mich ist das verantwortungslos so ein Ansinnen zu haben. Da geht es nicht um annähern oder kennenlernen ,nö da heißt es nächste Woche holt er das Kind oder er geht zum Gericht .
Und sachlich vormuliert lautet der Satz :Mein Mandant ist der leibliche Vater des in ihrem Haushalt lebenden gemeinsamen Kindes...
und :ich bitte um kurzfristige Mitteilung ob sie mit dieser Umgangsregelung ... und nicht dass sie mit dieser Umgangregelung...
@J hast du gelesen was ich geschrieben habe? Icxh war bereit die Form des Umgans sowie die Zeiten etc aus der Hand zu geben er wollte das nicht.
Mir ist durchaus klar das manche Frauen ihre Macht in diesem Bereich gerne ausnutzten und es auch da dann gar nicht um Kindeswohl sondern um Egospiele geht. Hey aber nicht alle.
Und aus Erfahrung weiß ich es geht durchaus gemeinsam wenn man getrennt ist.Wie gesagt ich habe noch mehr Kinder und nicht nur das eine .
@elwu und JensB2001 Mir wird hier angeraten mir Hilfe zu suchen um mal meine Einstellung in andere Bahnen zu leiten. Ok nach fast zwei Jahren ist es also richtig und zum Kindeswohl wenn ein Vater ohne Annährung einfach kommt und das Kind mitnimmt weil ER ja DER Vater ist .das kann nicht euer Ernst sein .
@Lausebackemamma mit deinem Tipp habe ich wirklich was anfangen können,denn das ich vorschlagen könnte uns vor dem Gericht noch mal bei einem dritten zu treffen und etwas auzuarbeiten bin ich nicht gekommen.Ich dachte "Stimm dem zu oder es geht vor Gericht " Aber das ist wirklich einen Vesuch wert.Ruf ich da einfach beim Jugendamt oder ähnlichem an und bitte um einen Termin zu dritt und den teile ich dann im Schreiben dem Anwalt mit?Ist ja ein bißchen knapp denn mir wurde ja eine Frist von einer Woche gesetzt.
@Angela ja spätestens ab dem Breialter währe so einiges möglich gewesen ,dem ist nur durch die Verweigerung des betreuten Umgangs die Grundlage entzogen worden.Er hat weder seine "Rechte " noch seine "Pflichten" in Anspruch genommen.Ich habe übrigens einen lieben Freund der alleinerziehender Vater zweier Kinder ist 🙂 soviel zu " Kinder gehören zur Mutter" Aber auch nicht auf Biegen und Brechen wann ,wie und wo Vater will. Das ist die erste Lektion die JEDER egal ob Vater oder Mutter lernen muß von dem Moment an wo er/sie es ist "Es geht nicht mehr so wie ICH das will "
Jetzt wünsche ich allen eine gute Nacht
oder einen guten Tag
je nachdem wann ihr lest 😉
Sandra
Hey
Na du bist ja wirklich klasse auf Krawall gebürstet..egal was da kommt, dir passt es doch so oder so nicht..
Du solltest dir wirklich etwas Beratung und Hilfe zukommen lassen und deutlich ruhiger werden..
Der RA hat sachlich das vorgetragen um was es geht..
Deine von dir aufgezählten Unstimmigkeiten, sind schon fast lächerlich..kannst dem zuständigen Richter sicher gern die Gründe mitteilen, u er wird sicher schnell erkennen wo das Problem liegt...
Warum war es dir denn so wichtig das alle Umgänge bei dir statt zu finden haben? Warum dann danach ebenfalls nur begleitet?
Warum?! ..klar, damit du doch bitte weiterhin es so steuern kannst wie dir es gefällt!! Nichts anderes klingt aus deinen Aussagen heraus..
Den BU hätte jeder vernünftige Vater auch abgelehnt..du in umgekehrter Lage sicher auch..oder willst du jetzt hier groß verkünden du natürlich nicht..
Bisher kommt nichts von dir wirkliches was damals je für diesen Form des Umganges gesprochen hätte..nichts..ein Flasche geben u ein Kind wickeln hätte er wohl hinbekommen, auch wenn man es ihm hätte erst einmal zeigen müssen wie es geht..
Und davon abgesehn , war er ja schon mit dem Kind unterwegs..alleine..oder bist du doch etwa mitgerannt..
Wobei man sich eh fragen muß woher du so genau weißt was er während des Spazierganges macht..
Und schwupps Mami gefiel das nicht, also streicht Mami mal eben die Spaziergänge mit dem Vater..klar..
hast du gelesen was ich geschrieben habe? Icxh war bereit die Form des Umgans sowie die Zeiten etc aus der Hand zu geben er wollte das nicht.
Hst du denn gelesen was man dir geschrieben hat?? Oder willst du eher nicht es lesen und aufnehmen..
Ja du wolltest einen BU..klar das er das nicht will..warum auch..
Es gibt keinen wirklichen Grund..klar müssen sie sich jetzt wieder annähern, aber das hast du verursacht u es gab damals keinerlei Grund für einen BU...
Ich denke mal er hat bei dir auch resigniert...
Mir ist durchaus klar das manche Frauen ihre Macht in diesem Bereich gerne ausnutzten und es auch da dann gar nicht um Kindeswohl sondern um Egospiele geht. Hey aber nicht alle.
Nein natürlich nicht alle..aber du gehörst nach deinen Aussagen eindeutig genau zu denen, die ihre Macht sehr wohl ausspielen wollen..
Ich habe übrigens einen lieben Freund der alleinerziehender Vater zweier Kinder ist 🙂 soviel zu " Kinder gehören zur Mutter"
Schön, nur was hat das mit deiner Einstellung zu tun und mit der Sache? ..nichts..
Aber auch nicht auf Biegen und Brechen wann ,wie und wo Vater will. Das ist die erste Lektion die JEDER egal ob Vater oder Mutter lernen muß
Naja..aber es geht auch nich nach den Wüschen und Vorstellungen der KM..
Du hast deine Lektion offensichtlich noch absolut nicht gelernt...
Sorry, aber bevor du wirklich noch mehr von dir preis gibst, solltest du dich doch nochmal in eine stille Ecke setzen und mal über dich nachdenken und über deine Einstellungen..
Auch eine vernünftige Beratungsstelle wird das erkennen, wie du so denkst u dich drauf hinweisen das es so nicht geht..
Gruß
Jens
Ich denke mal er hat bei dir auch resigniert...
Ok dann lass doch mit deinen Ratschlägen gut sein 😉
Du steckst mich in eine Schublade und gut ist für dich.
es war damals UNSER Anliegen den Kontakt in der Wohnung stattfinden zu lassen weil er (wie schon erwähnt)keinerlei Erfahrung mit Kindern hat.
Nochmal : GEMEINSAMER ENTSCHLUß
Und was soll so schlimm sein an betreutem Umgang ? Das verstehe ich nicht. Übrigens mein von mir geschiedener Vater anderer Kinder hier auch nicht.Dem war klar,daß man nach 3 Jahren ohne Kontakt nicht einfach kommt und die Kinder abholt.
Ok und wenn es für dich Lapalien sind wenn man auf Dinge die du essen möchtest rotzt,und Säuglinge Baustellenstaub schlucken lässt (die Baustelle war in der Innenstadt und der gute Mann ist nicht zu übersehen,ich wurde angerufen.bin also nicht hinterhergelaufen "schublade" ) ist das deine Einstellung und ich werde mir jeden Rat dazu sparen :-).
Eine Beratungstelle sowie ein Famileingutachter haben mich beurteilt lieber Jens .Und es währe schön wenn du dir das sparen könntest.Wenn du keine konstruktiven Vorschläge hast wie z.B. Lausebackesmamma schone doch einfach deine Fingerkuppen.
Vielen Dank und eine gute Nacht
Sandra
Edit: Quoting repariert.
Hey liebe @wiesenengel
Und was soll so schlimm sein an betreutem Umgang ?
Es ist schön zu lesen, das du nicht im geringsten auf das eingehst, was man dich eigentlich fragt, du stattdessen brav drumherum redest...
Wie ich schopn sagte, das er bei dir resigniert, verstehe ich nahc jedem Posting immer mehr.
Was am betreutem Umgang schlimm ist?
Wem man das noch erklären muß, obwohl er noch groß damit prahlt sogar zu wissen das ein BU ist, dem ist vermutlich schwer das noch zu erklären...
BU=betreuter Umgang, heißt der Umgang zwischen Vater und Kind wird von einer Dritten Person, einer öffentlchen Stelle begleitet...
Das das wohl kaum für ein Kind, noch für ein Vater gut ist, dürfte jedem normal denkenden klar sein..
U es geht hier dir wohl kaum um ein neues annähern der beiden...
Denn:
WIR hatten uns darauf geeinigt,daß er dreimal die Woche seinen Sohn für 2-3 Stunden sehen kann in meiner Wohnung in einem seperaten Zimmer
Er hat sich dann ca einen Monat später mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt ,ich wurde zu einem Gespräch gebeten . Der Dame habe ich dann erklärt ,daß ich nicht grundsätzlich gegen den Umgang bin, sondern das der Umgang so nicht weiterlaufen kann in meinen Räumen .Also ist dem Vater das Angebot gemacht worden seinen Sohn zwei mal die Woche betreut zu sehen
Der Herr hatte sehr häufigen Umgang mit seinem Sohn in der Zeit bis November (3 mal die Wo 3 Stunden ) und mußte leider aufgrund seines nicht zu tollerrierenden Benehmens in meiner Wohnung die Besuche hier einstellen.Daraufhin ging er zu Jugendamt und bekam über das Jugendamt das Angebot seinen Sohn 2 mal die Woche in "betreuten Umgang " zu sehen (betreut weil er völlig unerfahren mit Kindern ist ) .Er wollte aber "seinen Sohn" bei mir abholen und ca 6 Stunden mitnehmen
D.h. der Vater hat 4 Monate bei dir 3mal die Woche Umgang gehabt..u da willst du behaupten das er keine Ahnung im Umgang mit Kindern hatte?
Und weil er dir nicht passt, stellst du den Umgang ein u willst das er BU hat, ach ja, das war das JA wer das wollte..stimmt ja..
Und wie dachte, ach ne wie lange dachte das JA das das dann gehen soll?
Weil er ja so unerfahrnen im Umgang mit seinem Kind war u sein Kind ja einen Monat nicht sehen konnte??
Es gab also keinen wirklichen Grund für BU, ausser deinen eigenen "Wunsch" dazu..
Jetzt mal im ernst, was dachtest du denn wie lange s die Überwachung laufen sollte ..bis zur Einschulung und noch darüber hinaus?
Das jetzt eine Emtfremdung stattgefund hat ist klar..das kann man aber auch anders Regeln als mit einem BU bei einer öffentlichen Stelle..
Blöd nur das bei dir eigentlich ganz etwas anderes herausklingt..
daß ich in meiner Wohnung mit gar nichts klarkommen muß und er jetzt geht und wir das so in 3 Jahren nochmal versuchen können
...das klingt da eher raus..
Über deine anderen Gechichten/Aüßerungen spare ich mir wirklich die Schreiberei..
Aber letztendlich solltest du schon jedem es selber überlassen..
schone doch einfach deine Fingerkuppen
..wann wer seine Fingerkuppen schont...
Und solange man noch Hoffnung hat, jemandem zum Umdenken zu bewegen, bzw. die Hoffnung hat jemandem dazu bewegen zu können nochmal über alles nachzudenken u sein eigenes Denken und Handeln noch mal selber selbstkritisch zu reflektieren, macht man sich die Mühe..wobei ich die Hoffnung bei dir doch langsam aufgebe..
Wenn du keine konstruktiven Vorschläge hast
Konstruktiv in dem Sinne von: es sind Antworten die du eher hören möchtest?
Dann nein..dann hab ich keine
BU war nicht nötig, die Umgangsform die (wohl eher du) ihr gewählt hattet war absolut keine Gute, und danach gab es keine wirklichen Gründe für einen BU, heute auch nicht wirklich, außer das eine Annäherung zwischen Kind u Vater wieder erfolgen muß, weshalb aber nicht wirklich gleich ein BU stattfinden muß..
Und eine Beratung würde offensichtlich für dich nötiger sein als für den KV..
Gruß
Jens ( *der noch keine massiv von Baustaub umgebene Baustelle in der Innenstadt gesehen hat )
Hallo wiesenengel,
einmal angenommen, es wäre dein dringendster Wunsch, dass Kind und Vater sich endlich kennenlernen, würdest du dann auch BU vorschlagen? BU ist erniedrigend, es ist nichts anderes als kontrollierter Umgang. Der Umgang wird nicht mehr durch die Mutter kontrolliert, sondern durch eine fremde Person.
Bei all deinen Bedenken finde ich deine Begründung nur vorgeschoben. Der Vater hat dem Kind sicherlich in keinster Weise geschadet, wenn er in deine Tomaten gerotzt hat. Diese Verhalten würde mich auch stören, aber es stört nicht das Kindeswohl. Hier musst du wohl noch ein wenig lernen, die Dinge auseinander zu halten. Und was Hunde, die sich nicht verstehen, mit dem Umgang des Kindes zu tun haben, erschließt sich mir auch nicht.
LBM hat ja schon einen guten Vorschlag gemacht. Sie sprach aber nicht vom Jugendamt, sondern von einer Beratungsstelle.
eskima
Hallo Jens,
schon einmal etwas von Stellvertreterkriegen gehört? Dieser Begriff fiel mir ein, als ich Deine Postings gelesen habe.
Der Ton macht die Musik!
Vermutlich sind einige Deiner guten Gedanken zum Thema dadurch bei Wiesenengel nicht angekommen.
Wem hat das genützt? Bestimmt nicht dem Sohn von Wiesenengel!
LG
Thorsten
Hallo Wiesenengel,
ich habe die Geschichte nur querlesen können...z.B. die Tomatenstory habe ich nur aus dem letzten Post. Jetzt kannst Du dich fragen, warum ich nicht einfach die ganze Geschichte gelesen habe. Es gibt dafür 2 Gründe:
1. Die Argumente sind bei Fällen dieser Art mehr oder weniger gleich: Der Vater ist unerfahren, kann das Kind nicht pflegen, hat einen schlechten Einfluß. Der eine spuckt noch in irgenwelche Tomaten, bei mir brennen Playstations ab, die ich nicht habe und wer weiß was noch.
Wenn du aber mal ernsthaft nach der Begründung einer Gefährdung aus der Sicht des Kindes suchen würdest, findest Du gar nüscht. Mit ein wenig Abstand, zu dem Dir vielleicht gerade die Fähigkeit fehlt, würdest Du erkennen, dass die 'Gefahren' eigentlich nur Abbild deiner Änste sind - überinterpretierte Mütterinstinkte.
Ich habe prinzipiell Verständnis dafür. Wir alle wollen unsere Kinder schützen und regieren manchmal über. Ich habe eigentlich nur kein Verständnis, dass danach durch Reflektion eines Erwachsenen keine Verhaltensverbesserung zustande kommt, statt dessen immer nur ein plumpes "ja, aber der Vater"
2. Unerträglich wird die Geschichte dann, wenn Du dich darüber informieren würdest, was es für dein Kind bedeutet, wenn es seinen Vater nicht sieht. Google einfach mal nach "vaterlos", oder "Vater Kind Entfremdung" und bilde Dir deine eigene Meinung. Deinem Kind zuliebe!
Also ich habe sie mir gebildet. An deiner Stelle würde verhindern wollen, dass es meinem Kind an Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl fehlt und den anderen Elternteil dazu bringen, den Umgang wahrzunehmen - außerhalb der künstlichen Umgebung eines betreuten Umgangs, der auch für das Kind schrecklich sein muss. Wie würdest Du dich fühlen, wenn man Dir klar macht, dass Du vor deinem eigenen Vater, der ein Teil von dir ist, beschützt werden musst? Da ist doch auch bestimmt mit dir etwas nicht in Ordnung, oder?
Gruß,
Michael
Guten Morgen 😉
da ist das ein oder andere ein bißchen mißverstanden worden glaube ich.Sein Benehmen in meiner Wohnung hatte schlicht zur Folge,daß der Umgang hier nicht mehr stattfinden konnte .Und nochmal :Das war unter anderm SEIN Wunsch weil er völlig unerfahren mit Kindern ist.Er alleine konnte nicht (bin nach der zeit immernoch zur wickel-hilfe gerufen worden ) .Seine Verwanten kenne ich nicht da sie ca 250 km weit entfernt wohnen.das war nov. 2006.Vorsprache beim Jugendamt (glaube 1 mon.später)das er den Kleinen für mehhere Stunden mitnehmen will .Menschen die hier verkehrten kamen zur Mitbetreuung nicht in Frage,das wurde auch gar nicht erörtet ,da jeglicher betreuter Umgang gar nicht in Frage kam für ihn .Keine Meldung bis Mai2007 da dann der Vaterschaftstest (ich weiß schon ist sein gutes Recht und völlig legetim ) danach noch mal Vorsprache beim Amt mit den gleichen Forderungen und nicht bereit über Begleitung (so kann man das durchaus auch nennen) zu diskutieren. dann jetzt nach weiteren 15. Mon. das Schreiben seines Anwaltes .
So und jetzt für alle .Egal wie oft sich Vater/Mutter und Kind gesehen haben ,wenn ich als Mutter oder Vater glaube mein Kind ist dort nicht gut aufgehoben handel ich dementsprechend.Ich rede hier nicht von dem Krieg den Menschen über und auf dem Rücken ihrer Kinder austragen.Sondern davon,daß wenn ich glaube Irgendjemand (ja auch der Vater ) schadet durch Unwissenheit oder Sturheit meinem Kind werde ich es ihm nie und nimmer einfach in die Hand drücken. Da ich sehr wohl glaube ein Kind sollte beide Eltern zur Verfügung haben muß ich nach Kompromissen suchen und die anbieten .Wenn die aus Stolz abgelehnt werden ist das nicht meine Verantwortung sondern ,die des zweiten Elternteils.
Meine Eingangsfrage war wie ich mit diesem Brief umgehen soll,darauf habe ich recht wenige (aber gute Ratschläge bekommen ) der Rest hat sich in Mutmaßungen ergangen warum es dazu gekommen ist wie es jetzt ist und Beurteilungen geschrieben über einen Menschen den sie nicht kennen .Nun gut eure Sache ,eure zeit .
Fakt ist ,egal wie es dazu kam ,ob wegen der bösen Mutter oder Vater JETZT ist die Situation die,das ein zweijähriges Kind mit einem Menschen verbringen soll den es nicht kennt,in einer Umgebung die ihm fremd ist ohne irgenteine Bezugsperson.Wer hier der Meinung ist ,daß ist legetim,richtig und gut,dem wünsche ich einfach mal neun Stunden jemand Fremden ausgeliefert zu sein (ohne voher zu wissen warum oder weshalb) nicht wirklich sprechen zu können und auch sonst keinerlei Möglichkeit zu haben sich verständlich zu machen (Vielleicht in einem fremden Land? ).Alles ist anders als zu Hause,niemand der euch versteht einfach weil er eure Sprache und Art nicht kennt nichts von euch weis.
.Nee is schon klar DAS ist zum Kindeswohl AAABER Betreuung bzw Begleitung beim Umgang ist demütigend für den Vater .
Na dann den Schlaf den ihr selbsternannten Richter und Psychologen im Namen der Menschlichkeit euch redlich verdient habt .
Allen anderen Lesern eine Gute Nacht
Sandra
Hey
Es ist langsam wirklich interessant wie du immer u immer wieder versuchst dich u deine Einstellung zu rechtfertigen und versuchst uns hier klipp u klar zu machen, das du im Recht bist u das einzigst richtige getahn hast..aber letztendlich dabei völlig übersiehst, das dir ständig Hinweise gegeben werden, die dir natürlich aber nicht passen..
Drum nochmal:
Sein Benehmen in meiner Wohnung hatte schlicht zur Folge,daß der Umgang hier nicht mehr stattfinden konnte .
Wir sind nicht blöd, wir haben deine Ausführungen nun mehrfach darüber verstanden..
Ändert dennoch nichts an der Tatsache, auch wenn es erst so gewünscht war, das ein von dir überwachter, kontrollierter, moderierter Umgang nicht angezeigt war, u er sehr wohl scheinbar fähig gewesen sein wird nach der Zeit dieses Umganges u auch das Recht dazu hat und hatte, Umgang allein mit seinem Kind ohne dich durchzuführen..
Ohne jegliches wenn und aber..
U es ist offentsichtlich das man vermuten muß, das du diesen so oder so nicht gewähren wolltest..aus deiner eigene Frucht u Sorgen heraus der Vater wäre unfähig hierzu..und dies letztendlich nicht gewähren wolltest.
Vorsprache beim Jugendamt (glaube 1 mon.später)das er den Kleinen für mehhere Stunden mitnehmen will
Auch da war kein BU angezeit..es wäre ihm ohne weiteres zu gewähren gewesen, das er sein Kind ohne dich sehen kann, u auch wie erwähnt kein BU nötig und angezeigt!!
Und auch völlig richtig das der KV damit nicht enverstanden war.
Weitere Ausführungen darüber kann man sich u auch du dir sparen..
Nutzlos darüber zu diskutieren..
Denk lieber einfach mal drüber nach, das da dein handeln und deine Einstellung einfach völlig verkehrt war.
Keine Meldung bis Mai2007 da dann der Vaterschaftstest
Ein ziemlich neuer Fakt, da scheint es bei euch ja noch mehr Probleme gegeben zu haben...
danach noch mal Vorsprache beim Amt mit den gleichen Forderungen und nicht bereit über Begleitung (so kann man das durchaus auch nennen) zu diskutieren.
Das hattest du bisher weg gelassen, das es da nochmal s einen Versuch gab..
Und natürlich wolltest du wieder das es BU gibt..
Aber auch da gab es noch nicht wirklich einen Grund dafür..stand also eigentlich auch nicht wirlich zur Diskussion!
Klar auch das auch hier natürlich kein Einlenken von dir erfolgte..
dann jetzt nach weiteren 15. Mon. das Schreiben seines Anwaltes .
Natürlich hat er da zu lange mit gewartet..aber ich vermute mal einfach das er völlig resigniert aufgegeben hat, was ich auch verstehen kann irgendwie..
Dennoch sein gutes Recht u auch vollkommen richtig..er hat die üblichen Versuche ja durchgeführt, welche scheitern mußten..
wenn ich als Mutter oder Vater glaube mein Kind ist dort nicht gut aufgehoben handel ich dementsprechend.
Ist klar, wobei man bei dir davon ausgehen muß, das du immer so denken wirst das das Kind dort nicht gut aufgehoben sein wird..
Drum ja, hole dir Hilfe u lerne damit umzugehen, das euer Kind auch woanders gut aufgehoben sein kann, als nur bei dir, denn genau so klingt das was du beschreibst..
daß wenn ich glaube Irgendjemand (ja auch der Vater ) schadet durch Unwissenheit oder Sturheit meinem Kind werde ich es ihm nie und nimmer einfach in die Hand drücken
s.o.
Wenn die aus Stolz abgelehnt werden ist das nicht meine Verantwortung sondern ,die des zweiten Elternteils.
Es ging hier gar nicht um Stolz, es war u ist das Recht des Vater u des Kindes, das aber dein Stolz darüber das du der Auffassung bist die eizigst Gute für alle Belange des Kindes zu sein, nicht zulässt, zu erkennen das andere es genau so gut "händeln" können wie du..
Meine Eingangsfrage war wie ich mit diesem Brief umgehen soll,darauf habe ich recht wenige
Darauf hast du sehr viele bekommen, die meisten willst du aber nicht war nehmen, weil sie dir nicht schmecken..
Siehe zu das ein Umgang umgehend eingeleitet werden kann..
Natürlich ist es jetzt, nachdem du vorher es verhindert hast, es besser wenn bei den ersten 2-3 malen jemand mit dabei ist, der das Kind kennt, bzw. den das Kind kennt.
Hier wurde dir schon ein Tipp gegeben, der dir natürlich auch nicht gefiel, da du ja nun alle aus dem Umfld des KV nicht kennst..u sie das Kind vermutlich eh nicht..
Dann müßtest du dich anbieten..nicht natürlich in deiner Wohnung, geht zusammen spazieren, auf einen Spielplatz, etc. etc. ..
Oder eben Verwandte Bekannte aus deinem Umfeld..was evtl. gar noch besser wäre..
Und dann kann man diese Sache beschleunigen in dem man das innerhalb von 1-2 Wochen kurzfristig durchführt, das Kind wird sich so schnell an den KV gewöhnen u beide zueinander Vertrauen fassen können...u das recht schnell..wenn man es mehrfach betreibt für einige Stunden über diesen Zeitraum..
Sprech mit ihm darüber, besser wäre es natürlich es wäre ein Dritter aussenstehnder mit dabei, wie eben eine Beratungsstelle..aber es ist zu vermuten, das es hier eher länger dauern wird, bis zu einem Termin..
Drum gehe jetzt auf ihn zu u spreche mit ihm..erkläre ihm aber auch , warum, u das sie sich erst wieder annähern müssen, und gestehe auch du dir Fehler ein, u auch dein Wunsch nach BU nicht richtig war..usw. ..
Und nach diesem Annähern, gewähr einen Umgang allein, erst kurz u dann immer mehr, was allerdings nicht über Monate laufen soll u muß..euer Kind wird sich schneller gewöhnen als du denkst!
Natürlich appleier hier auch an die Vernunft u Einsicht des Vaters hierfür ..
Wichtig hierbei aber ist, das auch du dir darüber wirklich bewußt wirst, das dein denken u handeln falsch ist, u das du davon abkommen mußt, denn das ist hier ein ziemliches Problem offensichtlich auch..und dafür solltest du dir dennoch auch dreingend Beratug und Hilfe holen..
Lese dir vielleicht auch mal einige ähnliche Geschichten hier durch..vielleicht wird dir auch dadurch bewußt, was auch bei dir falsch läuft..
Allerdings mußt du dafür auch dein eingenes Handeln u Denken reflektieren wollen..und auch müssen ..
Versuch es..auch beonders im Interesse eures Kindes !!
über einen Menschen den sie nicht kennen
Man beurteil das was geschrieben wird, u das sagt nunmal leider auch hier sehr viel aus..
Nun gut eure Sache ,eure zeit .
Wir hoffen das diese Zeit hier nicht verschwendet war..
Fakt ist ,egal wie es dazu kam ,ob wegen der bösen Mutter oder Vater JETZT ist die Situation die,das ein zweijähriges Kind mit einem Menschen verbringen soll den es nicht kennt,in einer Umgebung die ihm fremd ist ohne irgenteine Bezugsperson.
Fakt ist aber leider eben auch wie es dazu kam, u das es nicht sein mußte..u das auch daran gearbeitet werden muß ..
Lösungsansätze siehe oben ..
dem wünsche ich einfach mal neun Stunden jemand Fremden ausgeliefert zu sein ......nicht wirklich sprechen zu können und auch sonst keinerlei Möglichkeit .......niemand der euch versteht einfach weil er eure Sprache und Art nicht kennt nichts von euch weis.
Und bitte, suche nicht nach weiteren Begründungen, warum was wie wieso nicht gehen kann, das bringt keinen weiter..nehme lieber mal Rat an..auch wenn er für dich nicht der ist den du hören wolltest im ersten Moment, es ist aber der der nur wirklich der Weg zum Ziel ist..
Na dann den Schlaf den ihr selbsternannten Richter und Psychologen im Namen der Menschlichkeit euch redlich verdient habt .
Und vielleicht kommst du auch ein wenig runter und wirst etwas sachlicher..denn du wirst langsam beleidigend, und das hilft dir weder hier noch in der Sache..
Denk bitte drüber nach, im Sinne des Kindes!!
Beide, Vater wie Kind haben darauf das Recht u die Umgangsklage wird schneller kommen als du denkst..und viel anderes wird dabei nicht heraus kommen, als der Umgang, den er fordert, er wird gar vermutlich noch mehr bekommen. BU?..evtl. kurzfristigen/kurzzeitigen, wenn überhaupt..und was soll das, er ist weder fürs Kind gut, was du bisher überhaupt nicht beachtet oder erwähnt hast, noch sehen willst..
Gruß
Jens
Hallo Wiesenengel,
du merkst nichts mehr, oder?
Also als erstes entfemdest Du dem Kind den Vater und dann geht Umgang nicht mehr, weil der Vater jetzt ja fremd ist. :knockout:
Mach dir keine Sorgen - Du kommst damit durch und deine Erinnerung wird aus Gnädigkeit die Details der Entfremdung vergessen machen. In ein paar Jahren wirst Du zurückblicken und stolz behaupten können, dass Du dein Bestes gegeben und alles Richtig gemacht hast.
Merke dir aber bitte trotzdem die Adresse dieser Seite: Die Psyche deines Kindes vergisst den Umstand nämlich nicht. Melde dich einfach wieder, wenn Dein Kind dann zum pubertierenden Problem geworden ist.
Gruß,
Michael
So gesehen kann das Kind nie in Kindergarten oder Schule gehen, da sind die Menschen auch erst einmal fremd und Mutter kann nicht die ganze Zeit dabei sein. Oder ins Berufsleben gehen.
😉
Wenn ich nur wüsste, von wem der Sketch ist, wo Mutter und Sohn noch immer durch die Nabelschnur verbunden sind.
Die Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr finde ich sehr vernünftig, da hat sich jemand etwas dabei gedacht.
So gesehen kann das Kind nie in Kindergarten oder Schule gehen, da sind die Menschen auch erst einmal fremd und Mutter kann nicht die ganze Zeit dabei sein. Oder ins Berufsleben gehen.
Das ist ja nun Quatsch. Im Kindergarten hast Du ja auch eine Eingewöhnungszeit. Und um nichts anderes geht es ja.
Zumindest ist es das, was ich Wiesenengel mit meinem o. g. Vorschlag nahelegen will: Gemeinsam Lösung erarbeiten, aneinander gewöhnen und dann unbetreut und konstruktiven Umgang haben. Das sollte das Ziel sein.
Ob sie die Entfremdung bewußt oder unbewußt verursacht hat oder ob es am Vater lag ist jetzt für meine Begriffe nicht der diskussionswürdigste Punkt, denn das ist sowieso nicht mehr zu ändern. Um den Umgang zu boykottieren braucht man sicher keinen Ratschlag auf VS. Es geht darum, dass das Kind GUTEN Umgang mit dem Vater hat.
Wiesenhimmel, ich gebe Dir jetzt mal (mutigerweise, ich habe mich hier auch schon in Menschen geirrt) einen Vertrauensvorschuss. Der sieht so aus, dass ich sage: beide Elternteile haben in der Vergangenheit Fehler gemacht. Punkt, Restart.
Hol dir Hilfe ins Boot, zeige Dich gesprächsbereit. In einem gebe ich Dir Recht, ich würde nach dieser - von wem auch immer verschuldeten Pause - das Kind auch nicht einfach so dem Vater in die Hand drücken. Sie müssen sich kennenlernen, keine Frage. Das hast Du aber so positiv wie möglich zu fördern, vor allem in der Art und Weise, wie Du auf euer Kind einwirkst, dass es mit Papa eine schöne Zeit haben wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hallo Lausebackemamma,
Danke ! Genau das ist es was ich von Anfang an gemeint und auch geschrieben habe . Ich habe doch gar nicht vor keinerlei Kontakt zu zulassen .Ich habe mich nur darübere aufgeregt wie man nach 23 Monaten ohne jeglichen Kontakt meinen kann ein zweijähriges Kind einfach mitnehmen zu können .So etwas geht bei wesentlich älteren Kindern die den Vater kennen aber doch nicht bei einem zwei Jahre alten Kind .Und dein Vorschlag des gemeinsamen Beratunggespräches wird so schnell wie möglich umgesetzt (wenn er da mitzieht) .
An viele Andere ,die Art wie mit meinem Post hier umgegangen worden ist hat mich erschreckt .Aber ich bin ja darauf eingegangen.Also mein Fehler .
Liebe Grüße Sandra