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Wie das aktive Interesse des KV wecken?

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(@mahjoko)
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Es liegt doch auf der Hand, wer unwahre Sachen erzählt. In Deinem Fall, also mit dem von Dir beschriebenen KV, würde ich so etwas selbst im Beisein Dritter gar nicht mehr kommentieren. Diese Jugendamtstreffen werden meiner Meinung nach viel zu heiß gekocht.
Da wird nicht interveniert und es werden auch niemandem Sanktionen angedroht, der in Bezug auf Umgangsregelung/Vereitelung Widersprüchliches von sich gibt. Diese Erfahrung habe ich gemacht. Sitz das in Zukunft einfach aus, fertig. Der Ball liegt doch beim KV.   

Es ist eine friedlichere Ebene, als das Gericht, welches "Krieg" impliziert.
Außerdem ist mir für einen derartigen Kleinscheixx das Gericht auch zu schade. Es gibt wirklich relevante Dinge, die dort geregelt werden müssen. Aber doch nicht so ein Palaver.

Ja, ist sein Ball, KV ist dran!

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 13:13
(@midnightwish)
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:knockout:

Dann dreh doch den Spieß um.

Jedes mal ,wen nder KV einen Umgangstermin nicht einhält wendest du dich ans JA, bittest um ein gemeinsames Gespräch mit dem KV, damit geklärt werden kann ,warum der Umgang dieses mal nicht geklappt hat.... und ein weiteres mal.... und nocheinmal..... und... naja irgendwann wirds dem JA-MA sicher zu doof.

Aber warum zum Kuckuck sollen jetzt schon wieder die Kinder zum JA? Sollen sie Antwort darauf geben, welcher Elternteil lügt? Oder sollen sie sagen wann, wie oft und wo sie Umgang wollebn, nicht wollen oder hatten?

Hört dieser Blödsinn denn nie auf?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 19.08.2015 13:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jedes mal ,wen nder KV einen Umgangstermin nicht einhält wendest du dich ans JA, bittest um ein gemeinsames Gespräch mit dem KV, damit geklärt werden kann ,warum der Umgang dieses mal nicht geklappt hat.... und ein weiteres mal.... und nocheinmal..... und... naja irgendwann wirds dem JA-MA sicher zu doof.

Ach komm - das ist doch viel zu viel Aufwand. Und löst keine Probs. Wenn der vereinbarte Umgang nicht (pünktlich) geklappt hat, weiter im eigenen Leben.

Es ist eine friedlichere Ebene, als das Gericht, welches "Krieg" impliziert.
Außerdem ist mir für einen derartigen Kleinscheixx das Gericht auch zu schade. Es gibt wirklich relevante Dinge, die dort geregelt werden müssen. Aber doch nicht so ein Palaver.

Wo kommt denn nun das Gericht bzw. der Gedanke daran  her?? Hatte ich für Euch so gar nicht auf dem Schirm?! Da muss doch jmd den A.... hochkriegen, um etwas anzuleiern...  😉

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Geschrieben : 19.08.2015 13:25
(@sittinbull)
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Warum auch immer, er wurde anscheinend ja aktiv:

Ich werde ja demnächst erfahren, warum genau er zwar zum Umgang nicht kommt, vor Gericht aber um Umgangsregelung bat und dann erstmal ans JA verwiesen wurde.

Entweder leidet er unter einem gewaltigen Realitätsverlust oder das ganze ist einfach nur ein Missverständnis. Letzteres glaube ich eher nicht...

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Geschrieben : 19.08.2015 13:50
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum auch immer, er wurde anscheinend ja aktiv:

Entweder leidet er unter einem gewaltigen Realitätsverlust oder das ganze ist einfach nur ein Missverständnis. Letzteres glaube ich eher nicht...

Doch, wegen einer Sorgerechtsnachlässigkeit seinerseits musste er zum Gericht. Dort wollte er dann aber Umgang klären. Da nicht beantragt, verwies der Richter ans JA.

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Themenstarter Geschrieben : 19.08.2015 14:04
(@superpapa)

wollte er dann aber Umgang klären. Da nicht beantragt, verwies der Richter ans JA.

Dieser obligatorische Gang zu einem dieser halbseidenen Jugendämter wird einem quasi vorgesetzt, bevor sich ein Gericht damit beschäftigt. Man muss warten und laufen, herumstehen und schmierig lächeln, um zuletzt das Gewünschte oder Erhoffte nur zu bekommen, wenn man bereit ist, sich teilweise ausgemachten Quatsch anzuhören. Meistens für die Katz, weil man mit der Mitarbeiterin sozusagen im luftleeren Raum spricht. Bringt nichts, machen kann sie nichts. Völlig idiotisch.

In deinem Fall wird der KV diese Erfahrung noch machen.  Mach einfach gar nichts mehr - es wäre überflüssig - und lehn dich entspannt zurück.     

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Geschrieben : 20.08.2015 01:31
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Majoko,

wenn die Kinder - unterhalb eines gewissen Alters - vom Jugendamt befragt werden, dann müssen beide Elternteile zustimmen - sofern beide das Sorgerecht haben.

Erst ab einem gewissen Alter können die Kinder das ohne Zustimmung der Eltern.

Wenn eure Kinder dahingehen, dann briefe sie bitte, dass sie nicht einzeln befragt werden sondern, dass sie gemeinsam in einem Raum sind. Nicht das jemand vom Jugendamt auf die tolle Idee kommt die Kinder einzeln zu befragen.

Und ganz ehrlich, wenn die Kinder nicht wollen, dann würde ich meine Zustimmung zurückziehen, für die, die noch nicht alt genug sind. Und die anderen können das ja selbst klären.

Ich sehe hier wenig Sinn in einer Befragung. Evtl. könnten die älteren ja auch schriftlich erklären, wann sie das letzte Mal Umgang mit ihrem Vater hatten. Und auch warum sie dies nicht mehr wollen. Sie können ja noch erwähnen, dass das jüngste? gerne Umgang hätte, dieser aber in diesem Jahr nicht stattgefunden hat.

Sophie

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Geschrieben : 20.08.2015 12:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich hab zwar das Alter der Kinder nicht auf dem Schirm. Aber ich halte ein Gespräch der Kinder beim JA zum Thema Umgang weder für schädlich noch für gefährlich.
Entweder die Kids sagen dort deutlich, warum ihnen ihr Vater und dessen Unzuverlässigkeit auf den Keks geht und sie deshalb kein Umgang mehr haben wollen  (dann bin ich gespannt, wie das JA darauf reagiert, nur schädlich kann das weder für mahjohko noch die Kinder sein) oder die Kids betonen wie gerne sie Umgang hätten, aber KV nicht in die Puschen kommt - und auch hier müsste das JA doch schlussfolgern, dass es am KV hängt...

Ich gehe nicht davon aus, dass das JA manipulativ Aussagen pro-Umgang erzwingt... (warum sollte es?).

Und deshalb halte ich ein Verkomplizierung und eine Verweigerung dieses JA-Gesprächs mit den Kids für kontra-produktiv. Es sei denn, mahjoko will den Umgang verhindern, aber das will sie ja eigentlich nicht.

sollte der Kontakt wider Erwarten erblühen, umso besser.

Gruß, toto

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Geschrieben : 20.08.2015 12:48
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn eure Kinder dahingehen, dann briefe sie bitte, dass sie nicht einzeln befragt werden sondern, dass sie gemeinsam in einem Raum sind. Nicht das jemand vom Jugendamt auf die tolle Idee kommt die Kinder einzeln zu befragen.

Und ganz ehrlich, wenn die Kinder nicht wollen, dann würde ich meine Zustimmung zurückziehen, für die, die noch nicht alt genug sind. Und die anderen können das ja selbst klären.

Ich sehe hier wenig Sinn in einer Befragung. Evtl. könnten die älteren ja auch schriftlich erklären, wann sie das letzte Mal Umgang mit ihrem Vater hatten. Und auch warum sie dies nicht mehr wollen. Sie können ja noch erwähnen, dass das jüngste? gerne Umgang hätte, dieser aber in diesem Jahr nicht stattgefunden hat.

Die Einzelbefragung ist exakt der Plan. Edit: Und zwar bei uns zu Hause. Worauf ich keine Lust habe, muss ich zugeben! Aus verschiedenen Gründen ist meine Wohnung mein Schutzraum, der schwer errungen wurde. Da kommen auch nur ausgewählte Freunde rein. Die MA hat sich da mal selbst eingeladen, was ich nicht mag und mich habe überrumpeln lassen. Editende  (Sorry, über Handy ist Schreiben gerade schwierig.)
Mich stört tatsächlich, dass KV per Lügen ein solches Vorgehen erzwingt und ich nicht den Eindruck gewinnen kann, es ginge ihm um die Kinder.
Er braucht sie, um wieder irgendwo einen Bonus einzuheimsen und weil er sich "emotional" nicht auf einer Stufe mit mir fühlt, was ihn wurmt.
Bsp bat ich einmal darum, die Kinder im Notfall nach dem Umgang zum (kranken) Nachbarn zu bringen, sollten sie aus irgendwelchen Gründen früher vom Umgang kommen, als ich wieder zu Hause wäre. War letztlich nicht nötig.
Daraus leitet er nun dauerhaft ab, sie immer dort abgegeben oder holen zu können, weil das gleichberechtigt wäre.
Macht nichts, dass er keinen Bezug zu dem Nachbarn hat, es geht ja um Gleichberechtigung, weil er eben der Vater ist und er alles darf, was ich auch "darf".

Für mich ist sein Gebahren unlogisch.

Schriftlich wird die MA vom JA nichts akzeptieren, das wäre ja parteiisch (von mir diktiert).

LG mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2015 08:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie alt sind die Kinder?

Für die Kinder wäre es vermutlich gut, wenn sie zu Hause die Befragung hätten. Dann könnten sie nämlich einfach in ihr Zimmer gehen, wenn es ihnen zu viel wird und sie keine Lust mehr haben auf die ganzen Sachen zu antworten. Dort fühlen sie sich evtl. auch sicher genug, um klar und deutlich zu ihrer Meinung zu stehen.

Evtl. kann ja jedes Kind eine erwachsene Vertrauensperson seiner Wahl mit in das Gespräch nehmen. Dann wäre auch sicher gestellt, dass die Mitarbeiterin im Jugendamt auf das hört was die Kinder zu sagen haben bzw. die Vertrauensperson die Aussagen des Kindes später bestätigen kann.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2015 09:50




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Für mich ist sein Gebahren unlogisch.

Uneingeschränkt ja! Mir fallen gar andere Adjektive ein! Aber ist gerade das von Dir erwähnte Bsp. mit dem Nachbarn wert sich darüber aufzuregen? Wenn er sie nach dem Umgang dort abgibt und der Nachbar sie entgegen nimmt, dann lass ihn doch. Wenn er sie dort abholen will, dann müssen sie halt dort sein. Sind sie das nicht und will KV wirklich Umgang, dann wird er schon die Tür weiter zu Dir ziehen... Vielleicht was palavern von wegen "Gleichberechtigung" - aber mal ehrlich: stört das?

Er braucht sie, um wieder irgendwo einen Bonus einzuheimsen und weil er sich "emotional" nicht auf einer Stufe mit mir fühlt, was ihn wurmt.

Du kennst wahrscheinlich meine Meinung dazu noch, dass es Dir recht egal sein sollte, wie KV sich anderswo präsentiert. Du kannst es eh nicht ändern. Und er wird emotional nie auf Deine Stufe kommen. Und ggü. den Kindern (und darum geht es doch!) mit so einem wie von Dir genannten Bsp sowieso nicht.

Für die Kinder wäre es vermutlich gut, wenn sie zu Hause die Befragung hätten. Dann könnten sie nämlich einfach in ihr Zimmer gehen, wenn es ihnen zu viel wird und sie keine Lust mehr haben auf die ganzen Sachen zu antworten. Dort fühlen sie sich evtl. auch sicher genug, um klar und deutlich zu ihrer Meinung zu stehen.

Wie schon geschrieben, würde ich die Sache mit JA nicht verkomplizieren. Gerade wo Du ja sehr starken Wert drauf legst, wie was von KV nach außen wahrgenommen wird, würde ich hier keine Angriffsfläche bieten was Deine Mitwirkung betrifft. Und den Einwand von AS finde ich sehr bedenkenswert. Aber klar: Es ist Deine Whg.

Gruß, toto

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Geschrieben : 27.08.2015 10:50
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Zu Toto wg Nachbarn:
Mmt liegt der im Sterben, was den KV "nicht interessiert und nur vorgeschoben ist, damit er nicht darf, was ich mir rausnehmene".

Er will auf jeden Fall seine Gleichberechtigung!
😉

Edit: wg Bonus
Das geht schon um Geld und hat mir eine Betriebsprüfung eingebracht, die auch noch ins Haus steht.

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2015 11:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Er will auf jeden Fall seine Gleichberechtigung!
😉

und das an diesem Bsp...
Der ist bescheuert... aber das wissen wir ja  😉

Edit: wg Bonus
Das geht schon um Geld und hat mir eine Betriebsprüfung eingebracht, die auch noch ins Haus steht.

Worum auch immer es da geht  :erstaunt039: - aber auch hier musst Du nur sauber sein, was Deine Begründung betrifft. Was KV irgendwo irgendwie warum auch immer behauptet, sollte keine Auswirkungen auf sowas bei haben. Kann ich mir nur schwer vorstellen...

gruß, toto

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Geschrieben : 27.08.2015 12:10
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Echtes Interesse an den Kindern konnte ich nicht feststellen. Im Gegenteil, wie schlecht er sie darstellt, erschüttert mich!
Es steht ihnen nun frei, ein Gespräch mit dem JA zu führen. Wenn das passiert, sollen auch die Eltern nochmal reden aka zanken wie Kesselflicker.

Die Kinder bestätigten meine Worte gegenüber dem JA. Kein Wunder, ich hatte 1 zu 1 übermittelt. Ich manipuliere nichts, noch nie! Des weiteren haben die Kinder eine klare Meinung und haben wohl vieles widerlegt, was der KV behauptet hat. Die MA hat gestaunt, wie sehr Eigenbild und Fremdbild/Realität beim KV auseinandergehen.
In der m.E. ziemlich ausgiebigen Befragung machte sich die Dame nun ein Bild und nimmt wohl auch das jüngste Kind (4.Kl.) für voll in allen Belangen. Die Kinder sollen Umgang haben, wenn sie mögen, zur Zeit wollen sie aber nicht. Eine Regelung sei nicht möglich, da sich der KV nicht dran hält (und eben wirklich nicht verhindert wird).

Natürlich kann er noch klagen. Erfolg mit abstrusen Absichten ist eh nicht garantiert.

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2015 16:06
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hat das Gespräch bei dir zu Hause stattgefunden?

Ist doch gut, dass die Kids sich klar positioniert haben und erklärt haben wie es wirklich war in den letzten Jahren.
Soll das Jugendamt doch mal ein Gespräch mit dem Vater führen und ihm erklären, warum die Kinder keine Lust mehr auf Umgang haben.
Gibt es ein Gesprächsprotokoll über das Gespräch mit den Kindern? Kannst du eine Kopie davon bekommen (falls der Vater Klage einreicht würde ich das ziemlich kommentarlos ans Gericht schicken und erklären das die KLage mutwillig ist)?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2015 17:44
(@sittinbull)
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Natürlich kann er noch klagen.

Wie kann er etwas einklagen, was ihm seit Jahren von dir angeboten wird? Das ist schon irgendwie skurril... Bemüht er sich denn wenigstens jetzt um Umgang?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2015 17:52
(@mahjoko)
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Guten Morgen,
nein, Monty, um Umgang bemüht er sich nicht, er ist ja einfach nicht zu den Umgangsterminen gekommen und hat dann beim JA behauptet, ich sei Schuld.
Und nun haben die Kinder eben einen (vll. vorrübergehenden) Schlussstrich gezogen.
Stimmt aber wohl, dass er im Klagefall nicht wirklich Erfolg haben wird, wenn er wirklich skurrilerweise das einklagen wollen würde, was er bereits hat und nicht nutzt. 
;o)
Und nun glaubt ihm sogar nicht mal mehr das JA, dass ich eine Umgangsverweigerin bin.
Mal sehen, wo er als nächstes sein kleines-armes-Opfer-Zelt aufschlagen will.

Liebe AnnaSophie, noch gibt es kein schriftliches Protokoll, aber ich werde es im Streitfall anfordern. Oder am besten generell.
Die MA kam zu uns für die Befragung, war schon cool. Seit Jahren geht es um die Kinder, aber sie hatte sie noch gesehen und kannte sie gar nicht.
Das noch ausstehende Elterngespräch muss der KV tatsächlich mit MA alleine führen, denn wenn ich dabei bin, muss er sich irgendwie zwanghaft an mir abreagieren und kann sich gar nicht auf das Kindeswohl (findet er auch irgendwie total doof und überflüssig, rutschte ihm zwischen den Zeilen raus ...) einlassen.

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2015 10:01
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Und nun glaubt ihm sogar nicht mal mehr das JA, dass ich eine Umgangsverweigerin bin.
[...]
Die MA kam zu uns für die Befragung, war schon cool.

Na, dann lief das doch alles glatt!  :thumbup:
Gut, dass Du da "mitgespielt" hast...  😉

noch gibt es kein schriftliches Protokoll, aber ich werde es im Streitfall anfordern. Oder am besten generell.

Also wenn Du glaubst,irgendwann mal ein Protokoll zu benötigen, dann fordere es jetzt freundlich an. Erst wenn es Differenzen über den Verlauf des Gesprächs mit dem JA gibt (was ja derzeit nicht danach ausschaut),  ist es zu spät. Sollte es kein Protokoll geben oder sollte irgendwas dagegen sprechen, dass Dir auszuhändigen (keine Ahnung, was in solchen Fällen deren internen Dokumentationsanforderungen sind), dann fertige schnell noch ein detailliertes Gedächtnisprotokoll an. Und das würde ich dann dem JA zur Kenntnis geben, damit liegt es in der Akte!

Mal sehen, wo er als nächstes sein kleines-armes-Opfer-Zelt aufschlagen will.
[...]
Das noch ausstehende Elterngespräch muss der KV tatsächlich mit MA alleine führen

So sei es...

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2015 12:05
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Umgang fand ein gutes Jahr lang gar nicht statt, dann gab es auf Wunsch der Kinder (Ex wollte ja angeblich immer und wurde nur verhindert) wieder Umgang.
Ich freute mich.
Und zack, ein Termin fand statt, danach wieder nichts mehr. Ohne Begründung, ohne alles.

Da seine Amtspost auch ungeöffnet zurückgeht (schrieb ich im Unterhaltsthema) frage ich mich natürlich, ob er eigentlich zu Hause wohnt oder sich woanders aufhält.
Auf andere Schreiben von mir reagiert er auch nie. Nur als jetzt gegen Weihnachten der Umgang wieder aufgenommen wurde, kam er sofort.

Gna.

Greez, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2016 20:49
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Läuft weiterhin nicht.
Bzw. ist es so, wenn der Vater Zeit hat, meldet er sich mittelfristig, das ist ca. 2 Tage vorher, und wenn die Kinder Zeit UND Lust haben, ergibt sich ein Treffen.
Sprich: aufgrund von "erfolgreichem" Privatleben (Freunde, Verwandte, Vereine) klappt es nicht. Denn da gibt es Termine, die stehen viele Wochen bis Monate vorher fest und klappen garantiert. Die Kinder schmeißen für den Wackelkandidaten nichts mehr um.
Der Vater findet natürlich weiterhin, dass er seine Kinder sehen können sollte, wann immer ihm danach ist, und dass es das letzte ist, dass er Termine absprechen soll.
Nun denn.

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2016 11:23




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