Wer löst das Rätsel...
 
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Wer löst das Rätsel von "Umgang auf Bewährung"

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(@PhoeniX)

Moin

Wie alt ist Deine Tochter eigentlich?

Da das ganze schon über 3 Jahre geht, auf jeden Fall alt genug für Umgang mit Übernachtung. Und da das Kind noch in den Kindergarten geht, maximal 6.  😉

Habe ich das tatsächlich richtig gelesen?

Topic ganz lesen und verstehen......

:puzz: 23 Stunden(!?) länger weg, als vereinbart? Da würde doch so gut wie jede KM durchdrehen, oder!?

Kann sein, muß einem aber nicht zwingend interessieren. Meine Tochter war mal 4 Wochen länger weck als vereinbart, allerdings hat man mir vorher nicht das SGR entzogen.

Auch wenn ich persönlich Dir nicht viel weiter helfen kann, ein Tipp gebe ich doch noch.
Wenn Dein weiterer Weg dies erfordert: NIE mehr ohne Rechtsanwalt!!

Quamvis sint sub aqua, sub aqua maledicere temptant...... Difficile est satiram non scribere.
Es kommt darauf an. Einen RA würde ich auch zwingend empfehlen, aber auch nur wenn man bereit ist mit diesem zusammenzuarbeiten. Ansonsten kann man sich das Geld getrost spaaren.  😉

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 16:35
(@ariba)
Registriert

Moin PhoeniX!

Wie gesagt, die KM kommt zu Gesprächen, ihre Forderung: 1 Std. alle 14 Tage BU

Glücklicherweise sind das nur Wünsche der KM.
Denn

Moin
Da das ganze schon über 3 Jahre geht, auf jeden Fall alt genug für Umgang mit Übernachtung. Und da das Kind noch in den Kindergarten geht, maximal 6.  😉

...in diesem Alter sind Mamas "Forderungen" ja nur ein schlechter Witz....es sei denn, @chrisrit hat sich nicht noch anderes zu "Schulden" kommen lassen...

Gruß

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 17:05
(@PhoeniX)

Moin Ariba

Ließ die Beiträge komplett. Es gab einen kompletten SGR-Entzug, danach eine Kindesentführung und als Sahnehäubchen gibt es da noch die scheinbar vollkomen gestörte Elternebene. Und wenn du jetzt noch die Kirsche suchst, die hätte ich auch noch als negative PKH Feststellung und somit fehlenden RA anzubieten.

Dein Intusiasmus in allen Ehren, aber hier ist das kleine 1mal1 des Familienrechts nicht mehr anwendbar. Deswegen erschwert der fehlende Informationsfluß auch jeglicher Hilfestellung.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 17:38
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Jungs, da kind is 5 Jahre, steht in der ersten Antwort!

  (demnächst 5 Jahre alt)

@chrisrit ..tut mir leid, aber je mehr du schriebst, desto erworrener finde ich werden deine Antworten...ich finde du wiedersprichst dich oftmals in jeder neuen Antwort mit der letzten usw. ... ich blick es echt kaum ..

Denn nach deiner letzten Aussage wiederum gab es dann ja doch keinen Bu, sondern BU u auch ist nicht mehr die Rede daon das die KM sich nicht mehr bei der Therapeutin meldet ... jetzt war die KM sogar mit kind bei dir...ja wat denn nu??

Entweder bin ich jetzt erwirrt, oder du schreibst es total erwirrend..
Drum denk auch ich, klare Fakten wie die letzten Jahre abgelaufen sind u wie jetzt der Stand der Dinge ist..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 22:28
(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich sehe, dass mit dem Stand der Info wirklich wenig anzufangen ist.
Einige Fragen kann ich gleich klären:
1. Sorgerechts-Entzug war im April 2005
2. Regelung zum Umgang war 14-tägig, dann freitags mit begleiteten Übergaben, dann mittwochs 3-stündig mit begleiteten Übergaben ---> NIEMALS begleiteter Umgang
>>> Jede einzelne Regelung hat nur jeweils kurz funktioniert, weil ich eine Ausweitung aufgrund der tatsächlichen Vater-Kind-Beziehung verlangt habe bzw. beantragt habe bzw. durchgesetzt habe
3. Nach der eigenmächtigen Ausweitung im Juli 2007 mit den mir sowohl vorher als auch nachher bekannten Konsequenzen, hat die Therapeutin weitere Umgangszeiten vorgeschlagen, dann kam KM nicht mehr hin.
4. Kurz vor dem letzten Gerichtstermin am vergangenen Dienstag,5.2., ist KM zu Einzelgesprächen wieder zur Therapeuten hin und hat sich dort wieder gut gestellt, um vor Gericht behaupten zu können, dass sie nach wie vor dort hingeht.
5. Ja, trotz allem ist sie am 19. Dez. 2007 zu uns nach Hause gekommen und saß 2 Std. dabei, als sich meine Töchter das erste und einzige Mal sehen konnten.

Wer kann und möchte: Auf www.youtube.de ist ein Filmchen dieser Begegnung unter folgendem Link:

*link entfernt*

So wish you a good day/night,
c
_____________________________________________________________________________
Anm.: So ein Filmchen könnte rechtliche Probleme bringen ,wenn er ohne Zustimmung reingestellt wurde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2008 01:52
(@daredevil)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Chrisrit,

nur mal kurz auf die Schnelle. Sollte das deine Ex da mit auf dem Film sein würde ich an deiner Stelle dieses Video ganz schnell dort wieder raus nehmen.Bin zwar rein rechtlich nicht so ganz in der Materie aber es gibt ein Recht auf das eigene Bild? Und denke mal nicht das Ex sich hat Filmen lassen um den Film bei Youtube zu finden!! Da könnte sie dir ganz schnell Ärger machen denke ich.

Mal ganz abgesehen davon das ich persönllich finde das es nicht so respektvoll ist eine stillende Mutter bei Youtube der Öffentlichkeit zu präsentieren. Und bevor hier die Diskussionen anfangen. Nein ich habe kein Problem mit stillenden Mütter in der Öffentlichkeit u.ä.. Ich finde nur das sollten sie dann doch für sich selbst entscheiden können wie "öffentlich" das dann ist.

Gruß Daredevil

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2008 09:51
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Auch von mir kurz:

Muß @Daredevil da zustimmen... hab mir das Video zwar nicht angesehen, wofür auch u was soll dir das bringen)

Aber nimmt den schleunigst da raus...

Davon mal abgesehen was das soll u was dir das bringen soll...ist es die Frage ob die Ex damit einverstanden ist.

Ihr RA kann da ne nette Geschichte draus machen..
Das käme ich deiner Sache wohl nicht grad sehr gut..ganz im Gegenteil !

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2008 11:58
(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen!

Zum Video auf youtube: Die stillende Mutter ist NICHT meine EX, sondern meine Partnerin mit unserer 10 Monate alten Tochter!!!
Sie kennt das Filmchen und freut sich, dass die z. T. sehr weit entfernt wohnenden Verwandten das Filmchen anschauen können!
Sie hat entschieden, zu dem Gespräch bei der Therapeutin mitzukommen bzw. wohl besser allein hin zu gehen.

Für mich bleibt immer noch das Rätsel  vom  "Umgang auf Bewährung"  ungelöst, aber es gibt wohl Dinge, die sind nicht mit rationalen Argumenten nachzuvollziehen und es gibt  in zwischenmenschlichen Angelegenheiten so viel Unerklärliches...

Schönen Tach allen!
cr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2008 10:01
(@PhoeniX)

Moin C.

Ein Wort mit 10 Buchstaben. Es kommt ein E und ein U darin vor. Jetzt löse das Rätsel.

1. Sorgerechts-Entzug war im April 2005

Mit welcher Begründung?

Bisher ist für mich des Rätsels Lösung: Dir wurde von einem Richter das SR aberkannt. Dann entführst du deine Tochter. Das läßt die Vermutung zu, das du unzuverlässig, verantwortungslos bist und das Kind entgegen des Kindeswohls nutzt, um dich an deine Ex zu rächen.
Das dabei ein BU rumkommt, sollte nicht allzusehr verwundern. Wenn du so weiter machst, würde mich nicht mal ein Umgangsausschluß verwundern.
So sieht die familienrechtliche Rechtsprechung momentan halt aus.

Du solltest dir eher Gedanken darüber machen was du an der Situation ändern kannst, um nicht irgendwann einem klassischen K.O. zu unterhiegen. Eine blutige Nase und ein Satz heiße Ohren hast du bereits......

So und wenn du dabei Hilfe brauchst, solltest du jetzt mal bitte Fakten auf den Tisch legen, warum du den "Umgang auf Bewährung" hast, denn das sollte eigentlich recht genau in den Beschlüssen und deiner Erinnerung sein.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2008 01:21
(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

@Phoenix:
bEschlUss - hat 9 Buchstaben
bEscheUert - hat 10 Buchstaben!!! Ja, das könnte vielleicht die Lösung sein: BESCHEUERT
Sind wir nicht alle ein wenig gaga.
Zumindest wenn man nachts um halb zwei da sitzt und Leserbriefe und im Vaterforum schreibt.

Aber im Ernst: An welches Wort hast du gedacht??? Mir fällt noch VERTRAUEN ein, hat aber auch nur 9 Buchstaben.
Ich denke, dass es richtig ist, wenn ich jetzt erst mal meine Wunden lecke und die heißen Ohren abkühle.
Es hat mich alles verdammt viel Kraft gekostet!
Gruß
C

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2008 03:25




(@PhoeniX)

Moin

Na ja, bei dem Wort mit 10 Buchstaben gibt es hunderte, sollte jedoch nur eine Parodie darstellen.

Für mich stellt sich derzeit die Frage, ob du wirklich an einer Hilfestellung interressiert bist, ob du diese Platform nutzen möchtest, um der Welt dein dir erfahrendes Unrecht mitzuteilen, oder Absolution für eine eventuelle Aufgabe bekommen möchtest.

1 und 2 sind vollkommen in Ordnung, denn sie helfen, das Geschehende zu verarbeiten. Nummer 3 kannst du nicht bekommen, auch wenn du Verständnis ernten würdest.

so what?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2008 02:58
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