Gibt es da Jemand, der begleitete Umgang tatsächlich nach gewissener Zeit in "normaler" Umgang geändert bekommen hat, und wie dies dann verlaufen ist? :phantom:
Da habe ich doch dummerweise so ein Gutachten an mir kleben. :exclam:
Da steht dann drin, das erst mal begleitete Umgang statt finden soll und das dann nach 2 jahre mal wieder beurteilt wird.
Das ist so eine private Gesellschaft (PGB). Wer dann nach 2 Jahre beurteilt, weiß ich nicht. :puzz:
Jatzt habe ich bald Gerichtstermin, und weiß nicht ob ich nicht lieber Umgang mit eine private Erzieherin erkaufe, denn die KM stimmt da in prinzip zu und es wäre dann auch am Wochenende möglich. Durch die Woche ist es bei der Katholische Beratungsstelle wahrscheinlich kostenlos, aber für mich schwierig dann Zeit frei zu bekommen.....
Was ist da dann eigentlich die beste Wahl, und wie kann ich es dann bewirken, dass die Geschichte nach 2 Jahre in normaler Umgang abgeändert wird.
2 jahre? Wer hat denn diesen Schwachsinn ausgeheckt?
Normalerweise wird max. 6 Moante angesetzt.
Um was für ein Gutachten geht es. Was steht drin. Wer hat diese lange Zeit denn ausgeurteilt?
Das ist so eine private Gesellschaft (PGB). Wer dann nach 2 Jahre beurteilt, weiß ich nicht.
Öhm. Einen BU kann nur ein Gericht anordnen, kein privates Institut oder sonstwer. Hat die privater Gesellschaft das Guachten erstellt? In wessen Auftrag? Irgenwie fehlen da jede Menge Angaben. Versuch das mal etwas genauer darzustellen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Zucker-Onkel,
das Ganze geht wie folgt ab:
1. Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen mit einer Fragestellung
2. Das Gutachten wird erstellt mit Empfehlung
3. Das Gericht wertet das Gutachten in einer Anhörung und entscheidet per Beschluss über den Umgang
Vermutlich bist Du bei Punkt 2. Also erst einmal Punkt 3 abwarten.
Ist begleiteter Umgang vom Gericht (!) angeordnet, wird dieser beim Jugendamt beantragt (die sollen den schließlich bezahlen!).
Da das Geld knapp ist, werden z.B. zunächst 12 Stunden bewilligt (so in meinem Fall). Dann gibt es entweder eine Verlängerung oder aber einen neuen Beschluss vom Gericht. Aber das ist jetzt noch zu früh, sich darüber Gedanken zu machen.
Viel Glück für Punkt 3!
Gruß
Thorsten
Hey
Ein BU über 2 Jahre, das macht ansich niemand, u wird auch nicht so über einen Beschluss/Urteil festgelegt...normalerweise..
Und ein Gutachter der so eine Empfelung abgibt ist m.E auch etwas neben der Spur..
Das wäre weder fürs Kind noch für dich ok, oder gar sinnvoll.
Außer da schwebt noch irgendwas anderes massives im Raum..ansonaten läuft BU über ca. 1/2 J u etwa ca. 10 mal..
BU ist auch ansich dazu da um z.B. einen Umgang und eine Kontakaufnahme zum Kind wieder herzustellen nach längere Zeit ohne Umgang..und die Eltern sollen dabei befähigt werden, den Umgang dann auch wieder in Eigenregie und eigenverantwortlich abzusprechen u zu gestalten...sodas dann unbegleiteter Umgang wieder stattfindet.. (u das möglichst zeitnah)
Frage hier warum überhaupt BU?
Jatzt habe ich bald Gerichtstermin, und weiß nicht ob ich nicht lieber Umgang mit eine private Erzieherin erkaufe, denn die KM stimmt da in prinzip zu und es wäre dann auch am Wochenende möglich
Inwiefern "erkaufen" ?
Und warum überhaupt das ganze, wenn du ansich scheinbar auch mit der KM sprechen kannst, wenn sie mit sowas dann einverstanden wäre..
Irgendwie komisch..oder?!
Erläutere die Umstände und Situation doch mal ein wenig genauer..
Gruß
Jens
Frage hier warum überhaupt BU?
Inwiefern "erkaufen" ?
Und warum überhaupt das ganze, wenn du ansich scheinbar auch mit der KM sprechen kannst, wenn sie mit sowas dann einverstanden wäre..
Hallo Zucker-Onkel,
das Ganze geht wie folgt ab:
Ist begleiteter Umgang vom Gericht (!) angeordnet, wird dieser beim Jugendamt beantragt (die sollen den schließlich bezahlen!).
Da das Geld knapp ist, werden z.B. zunächst 12 Stunden bewilligt (so in meinem Fall). Dann gibt es entweder eine Verlängerung oder aber einen neuen Beschluss vom Gericht. Aber das ist jetzt noch zu früh, sich darüber Gedanken zu machen.
Hallo,
Danke für alle Reaktionen:
Schwiegermutter hat mir den sexuellen Missbrauch der Kinder angeklagt (sep. 2007) . KM wurde nervöse und hat auch Anzeige erstattet. Verfahren ist wegen keinen Beweisen eingestellt (dez. 2007)
Die Fragen des Gerichts waren:
1 Ob die von der KM verlangte Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge den Kindeswohl entspricht.
2 Welches Elternteil erziehungsgeeigneter ist...
3) Ob Umgang mit der Vater den Kindeswohl entspricht..
Antworten des Gutachterins:
zu 1)die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge aktuall und mittelfristig am ehesten den Wohl der Kinder entspricht
zu2) Die Mutter erziehungsgeeigneter als der Vater ist.
zu3) ein regelmäßiger Umgang zwischen Vater und Kindern stattfinden solle, zum Beispiel alle 14 Tage einen Nachmittag lang und zwar in begleiteter Form. z.B.. ein einer Beratungsstelle, mindestens für den Zeitraum der nächsten 2 Jahre; denkbar wäre dabei auch das der Vater abwechselnd nur die Tochter und den beiden Jungen hat. Die Regelung des Umgangs solle in professionelle Hände (Beratungsstelle oder Umgangspfleger) gelegt werden, damit nicht anlässlich jedes geplanten Umgangs beide Eltern neuerlich aktiv werden müssen.. usw.
Kann aber relativ gut mit meiner Ex reden und wir reden öfters mal mehr als eine Stunde mit Gleachter und Witze entspannt übers Telefon. Habe leider ein schlechtes Verhältniss mit meiner Schwiegermutter, obwohl ich sie nicht haße oder so....
Finde selber die Atmosphere bei der Beratungsstelle so styriel..... deswegen dachte ich an ein Inserat für eine Erzieherin in der Zeitung, und ich denke dass meine Ex einverstanden damit ist....
Hallo Zucker Onkel,
nun ist doch alles klar:
in der nächsten Anhörung bei Gericht wird es darum gehen, den Umgang mit Deinen Kindern konkret festzulegen. Das Gericht ist dabei gehalten, den Umgang so genau wie möglich festzulegen. Es sei denn, dass ein Umgangspfleger bestellt wird. Dann hätte dieser das Recht und Pflicht, den Umgang zu regeln. Das ist die flexiblere Möglichkeit, weil man dann mit dem Umgangspfleger die Einzelheiten viel leichter anpassen kann.
Du kannst in der Anhörung Deine Vorstellungen vortragen, aber dass Du Deine Erzieherin selbst mitbringen darfst, ist äußerst unwahrscheinlich.
Begleiteter Umgang ist eine Hilfe zur Erziehung und wird vom Jugendamt beauftragt und finanziert. Die haben deshalb ein wichtiges Wort mitzureden.
Wenn Du Dich im Vorfeld mit deiner Ex irgendwie verständigen könntest, wäre es für Eure Kinder und den Umgang mit Dir am besten!
Viel Glück!
Thorsten