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Wenig Rechte und kranke KM

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(@tobilicious)
Schon was gesagt Registriert

Hi!

Zum meiner Geschichte. Eine Ex hat mir mit dem Satz "Ich wollte ein Kind von dir, damit ich nicht mehr arbeiten muss und habe die Pille abgesetzt." nach der Trennung einen Sohn untergeschoben. Dennoch bin ich moralisch so aufgestellt, dass ich mich auch um meinen Sohn kümmern möchte.

Der Kleine wurde am 3.8.2006 geboren und seit dem verweigert sie mir stets den Kontakt. Um eine rechtliche Grundlage zu besitzen zog ich Ende 2006 vor Gericht um die Vaterschaft feststellen zu lassen. Im Juni 2007 kam das Ergebnis des Vaterschaftstest... Ich bin es!

Endlich hatte ich auch ein Recht auf Umgang, was ich mit Hilfe des JA sporadisch durchsetzen konnte! Bisher habe ich meinen Sohn im Jahr 2007 5 Stunden (!) gesehen, bin sogar in die Nähe seines Wohnortes gezogen um so oft wie möglich für ihn da zu sein, aber leider änderte sich nichts daran.
:exclams: :exclams:
Somit ging ich im November 2007 wieder vor Gericht um den Umgang regeln zu lassen. Ergebnis: 1 mal die Woche 2 Stunden, vorerst in Begleitung, da ich ja noch eine fremde Person für den Vater sei. Das JA hatte nach Urteilsverkündung keine Kapazitäten dafür und verwies mich zur AWO, wo letzte Woche ein Elterngespräch stattfand. Die KM stellt mich als bösen Vater hin, wobei ich ihn a) so gut wie nie sehen durfte und b) sogar das JA zugestand, das der Umgang zwischen mir und meinem Sohn mehr als kindesförderlich ist. Leider hatte auch die AWO-Frau keine Kapazitäten in 2007 und somit verwies sie mich auf den 17.01.2008 um 11 Uhr wo ich dann für 2 Stunden meinen Sohn endlich mal wieder sehen darf - zuletzt am 04.08. d. J. Dies wären dann fast 6 Monate später!!!

Des weiteren sagte sie auch, das sie vom Kostenträger 6 Termine auferlegt bekam und es danach zwischen Vater und KM so klappen müsste. Ein kürzliches Telefonat bewies, das es dies nicht wird, denn die KM sagte wortwörtlich, dass ich nach den feststehenden Terminen "Pech hätte" und meinen Sohn nicht mehr sehen darf! Als ich sie fragte was der kleine zu Weihnachten braucht, sagte sie Klamotten und das sie mit ihm die Woche bei mir vorbeikommen wollte um diese abzuholen! Noch nicht mal dies tat sie!

:exclams: Bin am verzweifeln, was kann ich gegen dieses kranke Verhalten tun, obwohl ich meinen Sohn über alles liebe und wirklich alles für ihn tun würde, schein ich keine Chance zu haben gegen dieses dumme Verhalten vorzugehen! Zwangsgeld, Zwangshaft... Am liebsten wäre mir das Sorgerecht, denn dann würde der Kleine nicht nur in einer vernünftigen Umgebung aufwachsen, sondern ich würde auch der Bindung zwischen Mutter und Sohn nicht im Wege stehen!  :note:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2007 06:21
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bin am verzweifeln, was kann ich gegen dieses kranke Verhalten tun, obwohl ich meinen Sohn über alles liebe und wirklich alles für ihn tun würde

Hallo tobilicious,

ja, es ist immer traurig, wenn unfertige Menschen mit der Verantwortung für Kinder überfordert sind.

Du fragst, was Du tun kannst. Auf der Umgangsschiene tust Du ja schon das was möglich ist, schneller geht's in einem solchen Fall eben nicht.

Aber Du kannst noch was tun. Deine Geschichte ist nämlich nicht ganz stimmig. Du wirfst ihr vor, sie hat Dir das Kind untergeschoben, um sich zu finanzieren, und erzählst dann, Du hast die Vaterschaft einklagen müssen. Merkst Du den Widerspruch? Du bezeichnest sie im Subjekt als "krank" und meinst damit die Umgangsvereitelung. Eine solche Art der Argumentation kommt zwar auch bei boykottierenden Müttern vor, aber Du kannst sie Dir doch abgewöhnen. Besonders gegenüber dem JA. Behandele auch die Mutter mit Respekt.

Und dann schreibst Du, Du bist umgezogen, um Deinem Kind näher zu sein. Das und das nichtvorhandene Interesse der KM an der Vaterschaft legt nahe, dass Du arbeitslos bist und keinen Unterhalt bezahlst. Du bist 25, Du sagst, Du tust alles für Dein Kind. Wenn Du Dich um Deine eigene Zukunft kümmerst, um Deine Job-Chancen, dann tust Du das auch für Dein Kind. Aber dann musst Du Deinen Wohnort nach dem Arbeitsmarkt richten.

Denk mal drüber nach, lass ein bisschen los, dann fühlt sich die Mutter vielleicht auch etwas weniger "verfolgt" und dann regelt sich auch der Rest einfacher.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2007 11:29
(@PhoeniX)

Moin

Wie sieht deine Umgangsvereinbarung aus? Ist ein Zwangsmittel festgelegt worden?

Gegebendals könntest du dich auch an den Kinderschutzbund wenden. Auch die führen BU durch.

Sollte der Umgang weiter nicht klappen würde ich in Betracht ziehen einen Antrag zu stellen in dem gefordert wird der KM das ABR für die Zeit des Umgangs zu entziehen und auf eine Verfahrenspflegerin zu übertragen. Dieses würde ich auch der KM evtl. über dem RA mitteilen.
Meißt werden die dann umgänglicher.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2007 16:35
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn der Vaterschaftstest nötig war, dürfte keine gemeinsame Sorge bestehen, oder?

Zunächst ist es wichtig zu erfahren, welche Art von Umgangsregelung das Gericht gemacht hat. Wenn es eine Elternvereinbarung ist, sieht es nicht so gut aus. Das kann jederzeit von der KM unter den fadenscheinigsten Gründen aufgekündigt werden.

Ist es aber ein Gerichtsbeschluss ( Das steht dann auch so auf dem Papier ( BESCHLUSS), dann ist der erst mal durchsetzbar für Dich. Aber, und das ist wohl noch nicht geschehen, den kannst Du bei einer hartnäckigen KM nur mit Zwangsgeldern durchsetzen.

Wenn also ein BESCHLUSS(!!) besteht, dann beantrage Zwangsgeld gegen die KM festsetzen zu lassen. Das dauert, es wird eine neue Gerichtsverhandlung geben, die Mutter wird angehört und dann........ Na ja, wo nix ist........

Hast Du allerdings nur die Elternvereinbarung zum Umgang, dann beantrage einen Gerichtsbeschluß zum Umgang mit einer Zwangsgeldbewehrung, und eine UMGANGSPFLEGSCHAFT anzuordnen.

Im Moment würde ich sagen, sind Deine Rahmenbedingungen gar nicht mal schlecht. Der Begl. Umgang ist völlig ok, die JAer muss man manchmal nerven, damit die arbeiten.

Wichtig ist, daß Du diese Termine auch einhältst und nebenbei  den Rest bei Gericht klärst.

Und noch was: Drohe der Mutter nicht mit den Zwangsmitteln, das kann auch gegen Dich verwendet werden. Zwangshaft schlage Dir aus dem Kopf. Kein Gericht wird die Mutter eines so kleinen Kindes wegen Umgangsvereitelung  in den Knast stecken. Nebenher, das müsstest Du bezahlen ( Haftkosten, Gerichtsvollzieher usw)

Verschwende keinen Gedanken daran das Sorgerecht zu beantragen. Das wirst Du nie bekommen, keinesfalls! Das ist in Fällen, wie Deinem vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

Um es mal deutlich zu machen, Du darfst keine Anträge vor Gericht für Dein Kind machen, keinerlei Rechtsgeschäfte für das Kind eingehen.

Ich hoffe, Du bist anwaltlich vertreten!

Thomas

@ Phoenix      Verfahrenspflegschaft ist was anderes, die kann er gar nicht beantragen, da er das SR nicht hat.

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2007 20:13
(@PhoeniX)

Moin Thomas

[move]Pfennigfuchser[/move]

Hab da halt ein Wort in der Eile verwechselt.  😉

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2007 21:07
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

🙂  Ich bin Beamter, diese Pfennigfuchserei liegt mir im Blut 😉

Ich muß gleich mit dem Taxi auf ne Fete, der Fahrer hat keine Ahnung, was da jetzt auf ihn zukommt. Fahrstrecke und so :rofl2:

Guten Rutsch

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2007 21:20
(@ariba)
Registriert

Hi Hessentom

Verschwende keinen Gedanken daran das Sorgerecht zu beantragen. Das wirst Du nie bekommen, keinesfalls! Das ist in Fällen, wie Deinem vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.

stimme da mittlerweile(und traurigerweise) zu, aber:
ich schilderte meinen fall(KM ASR, KInd 5,5 monate alt, monatelanger boykott, bisher nur 10 stunden umgang gehabt, schon erfolgte gerichtsanhörung, nun 2 std p woche umgang) der gruppenleiterin meines JA. diese dame meinte, ich solle das GSR bei gericht beantragen. sie meinte, dass sähe heutzutage doch für KV viel besser aus, als noch vor jahren. also ich konnte selbst kaum glauben, was ich da hörte. ein schlechter scherz?

aber vielleicht hat sie auch nur keinerlei ahnung? sollte mich meine MA des JA dahingehend ebenfalls unterstützen, würde ich es - trotz aller aussichtslosigkeit - beantragen.
dann könnte man dies auch dem threadopener empfehlen.
aber ehrlich gesagt glaube ich ja selbst nicht daran. doch wenn sogar das JA hinter einem stehen würde?

sollte das mit dem GSR tatsächlich gehen, würde das die (bisherige rechtlose) welt so einiger KV komplett umkrämpeln....
aber das dauert wohl noch ein, zwei jahnrzehnte...

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 17:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och Ariba,

ja es gibt Entscheidungen in denen das GSR auch bei nichtverheirateten per Gericht durchgesetzt wurde. Meines Wissen sind das aber Fälle in denen der KV über Jahre hinweg mit der KM und dem Kind in einer LG gelebt hatte.
Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 17:07
(@ariba)
Registriert

ja midnightwish ,

aber die Gruppenleiterin meines JA hat mir das empfohlen!!!
was sollte ich denn dazu sagen?etwa, dass sie keine ahnung hat? ich glaube ja auch nicht daran, doch sollte das JA hinter dem KV und seinem GSR-Wunsch stehen, wärs dann(!) nicht einen versuch wert?

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 17:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann lass dir von ihr entsprechende Urteile zeigen. Ich sage ja nicht das sie keine Ahnung hat, nur die Frage ist immer wie gut sie informiert ist.

Einen Versuch ist es immer wert, mir wurde damals vom JA gesagt: Der KV kann kein GSR einklagen, dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 17:20




(@PhoeniX)

Moin

Ich sehe eher die Gefahr, das die KM durch ein negativ-Urteil in ihrer Position der Kinderbesizterin bekräftigt wird.

Aus welchen Gründen sollte dir ein Gericht das GSR zusprechen? Die KM hat bis jetzt nicht grob fahrlässig gegen des Kindeswohl gehandelt.

In besagten Urteilen ging es darum (wie Tina schon schrieb) das der KV maßgeblich an der Erziehung beteiligt war und auch seine Entscheidungen das Leben des Kindes beeinflußt haben. Wenn jetzt der KV kein Mitspracherecht mehr hat würde es den Lebensmittelpunkt des Kindes zu stark verändern. Daher GSR.

Dieses Argument zieht bei euch aber nicht.

Klar kannst du GSR beantragen und das JA kann es auch unterstützen; ja sogar die Rechtsgrundlage wäre da. Aber wo sollte ein Richter ein Argument dafür finden, das GSR besser wäre? Das Pro unterliegt hier eindeutig dem Contra. Und selbst wenn..... Dann kommt das OLG..... (oder glaubt ihr die KM läßt sich das gefallen? Oder der RA der KM hat keine Ahnung?)

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 19:50
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

@Phoenix

Martin, wo ist die rechtliche Grundlage? Der § 1672 BGB regelt eindeutig, daß die Mutter zustimmen muß. Das dürfte hier wohl nicht der Fall sein.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 20:20
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe so die vage Vermutung, dass ein Mitarbeiter des JAs deshalb die Klage auf GSR "empfiehlt", um den Klienten erstmal loszuwerden. Ansonsten wäre es doch verantwortungslos, ihm etwas zu empfehlen, das mit größter Wahrscheinlichkeit gar nicht auszukämpfen ist. Vielleicht war es auch keine Empfehlung, sondern nur das Aufzeigen einer Möglichkeit.

So wie ich die Mitarbeiter vom JA erlebt habe, zeigen sie einem durchaus Möglichkeiten auf. Diese Möglichkeiten können aber auch kreative Möglichkeiten sein und müssen erstmal auf ihren Umsetzbarkeit überprüft werden.

Es ist leicht, einem Vater eine Klage auf GSR zu raten, wenn man selber nicht in seinen Schuhen steckt, selbst wenn man weiß, dass die Erfolgsaussichten nicht allzu gut sind. Wie wäre es, diesen Rat schriftlich anzufordern, bzw. bestätigen zu lassen?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 20:59
(@tobilicious)
Schon was gesagt Registriert

Um die Fragen zu beantworten:

Ich habe vorher weiter weg gewohnt und war kurzfristig arbeitslos, jetzt habe ich einen sch Job in der Kindesnähe angenommen um bei dem Kleinen notfalls zu sein!

Wir haben kein GSR und eine damalige anwaltliche Bitte hat sie grundlos abgelehnt. Wegen den Widersprüchen.. Sie hat mich damals von der Schwangerschaft unterrichtet mit dem Hintergrund, dass sie sich keinen besseren Vater vorstellen könnte. Auf Druck der Eltern hat sie wohl den Kontakt dann ganz abgebrochen. Als der Kleine auf die Welt kam, wollte sie keinen Unterhalt und dafür auch das ich keinerlei Kontakt zu ihm habe. Da ich schon meinen Sohn sehen wollte usw. ließ ich die Vaterschaft vor Gericht klären. Somit habe ich nicht nur Pflichten, sondern auch das Recht ihn zu sehen. Somit wollte sie natürlich dann auch Geld... keinen Unterhalt, sondern für Ihren Führerschein usw. ... aber mich ihn nicht sehen lassen. Jetzt habe ich das Umgangsrecht von einmal die Woche 2 Stunden!

Zum Thema "krank"... ich habe gestern diese Mail bekommen:

Hallo Erzeuger!!!

du bist so lächerlich wenn erst mal die anklage gegen dich durch ist wirst du M eh nicht mehr sehen dürfen denke nicht das ein gericht auf dieser welt einem vergewaltiger und schläger eine kind anvertrauen wird!!!
du bist sooooo lächerlich das gibt es garnicht meinst du echt DU könntest mir drohen bestimmt nicht bekommst dein leben sowieso nie auf die reihe hast noch nie richtig gearbeitet und wirst es nie tun man brauch nur jemanden der dich nicht kennt deine kranken mails zu zeigen und alle wissen wie du drauf bist!!!
du wirst mit sicherheit 2-3 jahre knast bekommen für die brutalität mir gegenüber und dann kann ich endlich in ruhe leben weil dann auch der letzte mensch auf der welt weiß wie du wirklich bist!!!
stelle mich gerne psychologischen gutachten zur verfügung und diese werden beweisen das ich nicht lüge habe mehere zeugenaussagen auch von unserer letzten vermieterin die bestätigen das du brutal bist hälst dich jetzt schön zurück doch du weißt genauso wie ich was in diesen zwei jahren passiert ist!!!
war nicht um sonst in psychologischer behandlung und bin ambulant in einer trauma therapie sondern wegen dir das ist alles schrieftlich festgehalten!!!
so und jetzt wünsche ich dir noch nen schönes neues jahr in freiheit geniese sie!!!
achso ziehe übrigens alleine um also mach dir mal über deine unterhaltspflicht keine sorgen!!!!

mfg die die M***  jederzeit sehen kan 😀 😀

Sie versucht seit der Trennung mir zu unterstellen, dass ich ihr gegenüber gewalttätig war und mehrere Anzeigen wurden schon abgeschmettert, sind nur noch ein paar, dessen Einstellung nur noch eine Frage der Zeit ist.

So etwas soll die Probleme eines Kleinkindes bewältigen? Wenn sie nicht mal mit ihren eigenen Problemen klar kommt?

Wie gesagt: Ich möchte das Sorgerecht meines Sohnes um ihn zu schützen!

Wohne mit Freundin in ner 150qm Wohnung, meine Mutter ist Erzieherin in einem Kindergarten und Vater Polizist... Alle arbeitstätig!
Ihre "Referenzen": Vater ist ein arbeitsloser und bekannter Alkoholiker und Kneipenschläger. Mutter ist arbeitslos und für Affären bekannt, KM war/ist monatelang in Therapie und weil sie von ihren Eltern zusammengeschlagen wurde, ältester Bruder ist arbeitslos hat mittlerweile 3 uneheliche Kinder, wobei er für keins sorgt und der jüngste Bruder kommt ganz nach dem Vater. Arbeitslos und auf jedem Fest als Schläger tätig!

Wo ist mein Sohn wohl besser aufgehoben???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 21:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also Tobilicious  😡 !!!

Mein Vater ist Alkoholiker, mein Mann ist Alkoholiker, die Mutter meines Mannes ist Putzfrau!

Vermutlich muss mir und meinem Mann jetzt das SR entzogen werden oder was?  😡 😡 😡

Mal im Ernst, wenn Du SO argumentierst, wirst Du keinen Millimeter an Platz gewinnen. Auch Polizisten und Erzieher haben schon Kinder gemordet, Partner geschlagen oder sonst welche kriminellen Taten verübt!

Seit wann sagt der Beruf eines Menschen oder die Anzahl seiner Geschlechtspartner etwas über die Befähigung ein Kind zu erziehen aus?

Sorry, wenn Du SO drauf bist, kann ich Deine Ex voll verstehen... nicht, dass sie mit Dir ein Kind bekommen hat, aber dass sie auf der Flucht ist!

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 21:14
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

LBM hat Recht 😡

So geht es nicht.

Ich sage es jetzt mal grenzwertig: Glaubst Du im Ernst, daß in dieser Hassgeschichte noch einer von Euch beiden ans Kind denkt?  Ihr wollt Euch gegenseitig vernichten, ist mein Eindruck. Und Euer Kind wird dabei zerrieben und als Kolateralschaden ausgebucht werden.

Alkoholismus, schlimme Mama usw. gehört in einem Strafverfahren einem Strafrichter vorgeheuchelt um Rabatt rauszuschinden. In einem Familienverfahren, in dem es eigentlich ums Kind geht, hat so ein Mist nix, aber auch gar nix zu suchen.

Säuft die Mama? Verprügelt sie Euer Kind? Zerrt sie irgendwelche täglich wechselnden Männerbekanntschaften ins Kinderzimmer? Wenn das alles nicht der Fall ist, hör auf so zu argumentieren 😡 :thumbdown: :abgelehnt:

Ihr solltet erst mal Euren eigenen Krieg ausfechten, bevor ihr einen neuen Krieg beginnt. Die Geschichte hat gelehrt, es ist selten gut an zwei Fronten zu kämpfen!

Wie gesagt, grenzwertig, aber ich bin sowas von fassunglos.......................

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 21:41
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi tobilicious ,

stelle erstmal die  Kommunikation mit KM ein.

Alles wird sonst gegen Dich verwandt !

Sofern sie Deine angebliche Brutalität auch nur ein wenig beweisen kann, hast Du eine grosse Baustelle offen...

Kannst Du evtl. ein wenig Schönfärberei betreiben ?

Ehrenamtliche Tätigkeiten ? Selbsthilfegruppen wie AA oder EA ?

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 23:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und was soll das bringen? Ehrenamtler hauen nicht??????

Wenn er sich nichts vorzuwerfen hat, braucht er kein gefaketes Ehrenamt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 23:50
(@PhoeniX)

Moin

Muß hier denn schon wieder wild duch die Gegend geballert werden??

Sorry aber wenn es so ist wie tobilicious beschrieben hat, ist hier Hilfe nötig. Auch wenn er nicht ganz den Ton getroffen hat.

Trotzdem. Den GSR Antrag wird dir spätestens, wenn du es auch vor einem AG durchbekommen würdest, vom OLG um die Ohren gehauen werden.

Aus der Mail der KM:
mfg die die M***  jederzeit sehen kan

Allein das zeigt schon den Hass der auf Seite der KM vertreten ist. Das tobilicious versucht zurückzubeißen, wie es jeder geprügelter Hund machen würde sollte ihm hier nicht nagativ angekreidet werden.

Vielmehr sollte er auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden und vor allem sollte ihm geholfen werden Umgang mit seinem Sohn zu bekommen. Und sei es erst mal nur BU.

Gruß

Martin ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2008 00:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin,

Hilfe ist nötig, keine Frage. Hilfe für das Kind, dass seine Eltern lernen, es zu respektieren.

Hilfe, jemanden in einer menschenverachtenden Einstellung zu unterstützen, wird es von meiner Seite aus nicht geben. Und jemandem aufgrund seiner Herkunftsfamilie als "nicht gut genug ein Kind großzuziehen" zu diskreditieren ist menschenverachtend. Für seine Ursprungsfamilie kann niemand etwas.

Dass die KM es besser macht, habe ich nicht gesagt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2008 00:16




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