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Welches Recht habe ich?

 
(@bsc1980)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe mich heute hier auch registriert, da ich das Forum sehr informativ finde und auch wahnsinnige Schwierigkeiten bzgl. dem Umgang mit meiner Tochter habe.

Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass meine Noch-Frau (Scheidung bald abgeschlossen), mich immer nur als Versorger gesehen hat. Als finanzielle Schwierigkeiten (die sich inzwischen geklärt haben) auftraten, bekam ich gleich von ihrem Anwalt die Scheidungspapiere. Bin dann direkt in die Nähe meiner Arbeitsstätte gezogen, dass bedeutet ca. 300 km Entfernung zur Wohnung meiner Ex.

Wir haben eine gemeinsame Tochter, 3 Jahre alt, gemeinsames Sorgerecht bei der Geburt vereinbart. Das Kind lebt bei der Mutter und hier fangen die Probleme schon an. Meine Tochter und ich habe eine sehr starke Bindung zueinander. Trotz dessen, dass mir meine Ex den Kontakt erschwert, wird diese Bindung zwischen der Kleinen und mir immer intensiver - was ich gut so finde.

Momentan sieht die Regelung des Umgangs so aus: Einmal im Monat (am Wochenende), kann ich die Kleine für einen Tag sehen, kann sie 9 Uhr abholen und muss sie dann zwischen 16 und 18 Uhr wieder abgeben (je nach Mutters Laune). Der Zutritt zur Wohnung ist mir auch verweigert, das heißt wir sind dann gezwungen immer outdoor was zu unternehmen, was jetzt bei dem Wetter natürlich super ist, wenn ich da aber an den kalten Winter denke, ist das wieder eher schlecht.

Nun möchte ich (und die Kleine will es ja auch) die Kleine mit zu mir, in meine neue Wohnung nehmen, da wo auch die Großeltern in der Nähe wohnen (also meine Eltern), um eben im Rahmen des Umgangs auch mal sowas wie ein Familienleben mit dem Kind zu haben, weil nur vom was gemeinsam unternehmen und dem gemeinsamen Essen in ner Gaststätte wird dies sehr stark vernachlässigt.

Meiner Ex paßt das jedoch so gar nicht in den Sinn. Das ganze läuft dann nach dem Motto ab: "Entweder du nimmst, was du kriegst oder du kriegst gar nix." Sehe mich da echt in der Zwickmühle, weil immer wenn ich Konsequenzen ankündige, habe ich dann die Konsequenzen, herrlich biestige Sanktionen im Bezug auf meine Besuche.

Habe ich denn das Recht zu sagen, ich möchte meine Tochter wenigstens 1 mal im Monat fürs ganze Wochenende zu mir nehmen. Ich meine, ich bin zeitlich flexibel, da selbständig, kann auch einen Mitfahrer organisieren, der sich mit dem Kind während der Fahrt beschäftigt (obwohl sie im Auto eh immer einschläft). Also - kurz und gut, ich kann alles tun, dass es meiner Kleinen an nix fehlt.

Habe etwas angst, gerichtliche Schritte einzuleiten, befürchte, dass mich meine Ex, das Kind dann gar nicht mehr sehen läßt. Mittlerweile ist ja schon so weit, dass meine Ex und Ihre Eltern, immer wieder auf meine Tochter einreden, dass ich böse bin usw. Die Kleine plaudert bei mir nämlich immer alles aus, was Oma und Mama sagen.

Hat hier jemand einen Rat für mich? werde nämlich so langsam wahnsinnig, weil die Situation mich und meine Kleine kaputt machen. Sehe es nämlich immer wieder, wenn ich sie wieder zu ihrer Mutter bringe, dass sie gar nicht weg will, dass sie sogar schreit, weil sie mit zu mir will.

Bin wirklich für jeden Rat dankbar.

Liebe Grüße
Ein verzweifelter Vater

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2007 20:52
(@rotpearl)
Schon was gesagt Registriert

Also ich kann Dir da nur aus meiner Erfahrung als geschiedene Frau  😉 sagen, daß Du grundsätzlich ein Umgangsrecht mit Deiner Tochter hast. Mein Sohn aus 1. Ehe war bei Trennung gerade mal 5 Monate alt. Anfangs bestand das Umgangsrecht aus stündlichen Besuchen, mit steigendem Alter auch Übernachtungen übers Wochenende.
Ein Kind mit 3 Jahren kann und darf (meines Wissens nach) einmal monatlich übers Wochenende beim Vater sein.
Da Du schreibst, daß Deine Ex Dir diesbezüglich solche Probleme macht, solltest Du vielleicht erstmal versuchen, ob Dir das Jugendamt zu einer festen Besuchsregelung verhelfen kann. Ansonsten bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt. Dann solltest Du Dir aber nicht allzu viele Sorgen machen, daß Du Deine Tochter dann nicht mehr sehen kannst. Deine Ex hat nicht das Recht Dir den Umgang mit Deiner Tochter zu verweigern.
Vielleicht wird Deine Ex sauer auf Dich sein, aber da mußt Du dann durch. Kriegste schon hin. Auf jeden Fall, wenn Du Deine Tochter sehen willst, solltest Du für eine klare Regelung sorgen.

Das sind aber -wie gesagt - meine persönlichen Erfahrungen. Hier sind ja ne Menge Leute unterwegs, die sich mit der rechtlichen Seite wirklich super gut auskennen. Da wirste bestimmt noch ne Menge guter Tips kriegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2007 21:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin bsc1980,

zunächst mal herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch (und gerade!) für verzweifelte Väter.

Du wirst auf Deine Fragen viele Antworten im Forum finden; ich fasse das Wesentliche mal zusammen: Wenn Eure Tochter ehelich ist, habt Ihr automatisch auch das gemeinsame Sorgerecht. Da ist nichts "Entgegenkommen Deiner Gattin" oder dergleichen; das ist einfach der gesetzliche Standard.

Eine Dreijährige kann ohne weiteres ganze Wochenenden mit Dir verbringen. Dabei hat sich der Turnus "jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag plus halbe Ferien plus halbe Feiertage" eingebürgert. Wenn Du also vor Gericht eine Umgangsklage einreichst, wirst Du diesen "Standard" mit 98-prozentiger Sicherheit zugesprochen bekommen. Das solltest Du Madame mitteilen  - und keinen Zweifel lassen, dass Du gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmst, wenn Ihr Euch als Eltern nicht eigenverantwortlich auf einen solchen Modus einigen könnt. Bei kleinen Kindern heisst es auch "lieber kürzer und dafür öfter", aber angesichts der Entfernung dürfte die 14-tages-Lösung eine gute Option sein.

Du brauchst auch keine Angst vor Sanktionen Deiner Ex zu haben: Das Umgangsrecht (das im übrigen auch ein recht des Kindes ist!) wird einfah ausgeurteilt und ihr schriftlich zugestellt. Hält sie sich nicht daran oder ist das Kind dann "zufällig" immer krank, helfen Zwangsmassnahmen, vom Zwangsgeld bis zur Androhung der Aberkennung ihrer Erziehungseignung. Mag sein, dass sie Dich nicht nur als Versorger, sondern auch Weichei sieht - aber es ist an Dir, ihr jetzt zu beweisen, dass Du Eier in der Hose hast und alles dafür tust, Eurer Tochter ein verantwortungsvoller Vater zu sein - und das nicht zu ihren Bedingungen. Da bleibt vielen dieser Kinderbesitzerinnen zwar erst einmal der Mund offen stehen - aber Du musst ja nicht hinschauen.

Also: Einen (!) Gesprächsversuch mit Madame machen. Nachdem der vorhersehbar nichts bringen wird, lässt Du Deinen Anwalt einen entsprechenden Antrag formulieren, der bei der Scheidung oder auch separat verhandelt wird. zusätzlich sollte auch in den Antrag aufgenommen werden, dass Ex und Umfeld sich jeglicher despektierlicher Äusserungen über Dich zu enthalten haben.

Aber wie gesagt: Du selbst musst aktiv werden, denn nur Du allein entscheidest, ob Du ein selbstbewusster Vater bist, zu dem Töchtig aufschauen kann oder ein Kaschperl, das auch nach der Ehe willenlos in den Schnüren der Ex hängt.

Ermutigende Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2007 21:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nu ja,

wie Madame es auch sehen will. Umgang ist in erster Linie ein Recht des Kindes und beide Elterteile haben alles zu tun um den Umgang zu fördern und alles zu unterlassen was dem Umgang schadet. Das kannst du im sog. "Neuen kindschaftsrecht" nachlesen.

Eine feste Regel wann wieviel Umgang gibt es leider oder zum Glück nicht. Eingebürgert hat sich bei Gericht: Alle 14 Tage das WE von Fr. ca. 17.00 Uhr bis So. ca. 17.00 Uhr. Die hohen Feiertage im Wechsel (OStern und WEihnachten) und die hälftigen "Schul"ferien.

Vorgehensweise wenn Mama nicht möchte:

- Gespräch beim JA odereiner anderen Beratungsstelle zwecks Regelung des Umgangs

wenn erfolglos oder verweigert:

- Klage auf Erweiterung des Umgangs einschließlich Übernachtung und Ferienregelung.

Gruß Tina

P.S.: Martin war mal wieder schneller  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2007 21:11
(@bsc1980)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

erst einmal vielen herzlichen Dank für eure Antworten.

Zu meiner Vorgehensweise bleibt wohl nur die Klage übrig. Gespräch mit meiner Ex habe ich geführt (und das dutzende Male) - ergebnislos. Das Kind bleibt bei ihr und basta. Daraufhin habe ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt - die haben dann ein Gespräch mit JA, meiner Ex und mir angeboten. Ergebnis. Auf die Einladung des JA kam dann ne Absage meiner Ex. Begründung: Es gibt absolut nichts zu besprechen. Das war dann auch alles an Hilfe, was mir das JA zugestehen konnte.

Werde wohl dann jetzt noch einmal anhand der Forenbeiträge das Gespräch mit meiner Ex suchen und anschließend - wenn es nicht anders geht - einen Anwalt aufsuchen.

also noch mal vielen Dank.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2007 10:08