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Welche Chancen habe ich ?

 
(@morris)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

ich bin seit ein  paar Tagen auf dieser Seite unterwegs und habe schon einiges gelesen und werde weiter lesen...
Auch wenn ich mir die Informationen vielleicht auch selber zusammensuchen könnte, frage ich nach Eurer Meinung, da viele Fälle ja doch im Detail oft unterschiedlich sind.

Ganz kurz die Vorgeschichte:

Die Mutter und ich waren nicht verheiratet. Beziehung endete ca. ein halbes Jahr nach der Geburt unserer Tochter. Mutter hat alleiniges Sorgerecht. Habe (hatte bis jetzt) regelmäßigen Umgang mit meiner Tochter.
Als die Mutter versucht hatte (März/April 2007) , den Umgang mit meiner Tochter, zu unterbinden, bin ich sofort zum JA, wir hatten ein gemeinsames Gespräch, die Mutter war einsichtig und danach war meine Tochter jedes 2. Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend (mit Übernachtungen) bei mir. Es gab zwar immer wieder Steit zwischen Mutter und mir, jedoch konnte meine Tochter bis jetzt immer zu mir kommen. Die Mutter und ich hatten auch regelmäßig Kontakt auch wenn es manchmal schwierig war. Letzte Woche gab es einen heftigeren Streit zwischen uns und seitdem herrscht Funkstille.
Ich mache mir etwas Sorgen, daß die Mutter wieder versuchen könnte, den Kontakt zu meiner Tochter zu unterbinden !

Jetzt meine Fragen: Wie seht Ihr meine allgemeinen Chancen, falls die Mutter es tatsächlich (wieder) versuchen sollte ? Wie ist mein Status, da ich ja kein Sorgerecht habe ? Wie seht Ihr den Umstand, daß meine Tochter regelmäßig (jedes 2. WE) bei mir war, hat es evtl. Auswirkungen auf die Häufigkeit und die Art (z.B. mit übernachten) des Umgangs ? Welche Schritte sollte ich im Fall der Fälle in welcher Reihenfolge angehen ? Welche allgemeinen Tipps würdet Ihr mir geben ?

Im Vorraus schon mal vielen Dank und beste Grüße

Morris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2008 14:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

so lange du im Konjunktiv formulierst, kannst du nix machen. Es muss erst etwas "passiert" sein, um in der Reihenfolge

  • Klärung beim JA
  • Klärung bei gericht

vorzugehen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2008 14:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus morris!
Erst mal willkommen im Forum ... hier wirst Du geholfen!
Vorneweg:
Euer Umgangsrecht nach §1684 BGB wird vom Sorgerecht nicht berührt, sprich Du und Tochter habt Recht auf Umgang, auch wenn KM das ASR hat.

Frage am Rande: wie alt ist denn Töchting (tut nix zur Sache, nur interessehalber)?

Zur möglichen Vorgehensweise und zu Deiner "Planungssicherheit":
1. Lass KM Deine Terminvorschläge bspw. für die kommenden 2 oder drei Monate schriftlich zukommen.
    Du bittest Sie, bis zum tt.mm.jjjj diese entweder zu bestätigen oder ihre Vorschläge zu unterbreiten. Hörst Du nix, gelten
    für Dich Deine Vorschläge als angenommen.
2. Sollten vereinbarte Termine öfter grundlos ausfallen oder vereitelt werden, bittest Du beim JA oder bei ´ner anderen Beratungs-
    stelle um Beihilfe bzw. Mediation.
3. Kommt dabei auch nix raus, bleibt dann nur noch der Klageweg.

Da der reglmäßige Umgang bereits über längere Zeit gefunzt hat, würde mindestens eine Beibehaltung des bisherigen für Euch rausspringen. Lass Dich also auf keine Deals ein, aus denen weniger hervorgeht!!

Wie sieht denn die Ferienteilung aus?

Grüße ausm Süden
Marco

*edit: el jefe war schneller und kürzer
** edit: Korrekturen

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2008 14:47
(@morris)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DT und Marco,

erstmal vieln Dank für die schnellen Antworten.

@DT Wirklich passiert ist tatsächlich noch nichts. Das kommende wäre "mein" WE. Da ich nun aber die Mutter nicht erreichen kann (bzw. sie nimmt nicht ab !) wollte ich nur schon mal grundsätzlich nachfragen, denn soweit wie z.B. der "Zauberlehrling" werde ich es nicht kommen lassen und deshalb wollte ich nur schon mal hören wie es am besten angegangen wird, falls es dazu kommen sollte !

@ Marco Danke für die Tipps, denn wie ich bereits in mehreren Beiträgen gelesen habe, ist es durchaus wichtig, wie (auch in welcher Reihenfolge) man vorgehen sollte. Meine Tochter ist 2 1/2 Jahre alt.

Ich habe mich aus dem Grund noch nicht so intensiv mit den ganzen rechtlichen Grundlagen und Vorgehensweisen beschäftigt, da es zum Glück noch nicht notwendig war. Ich hatte ja bis jetzt regelmäßigen Umgang. Ich habe auch bei der 1. Androhung seitens der Mutter auf Umgangsverweigerung direkt am nächsten Tag das JA informiert und mich am nächsten Tag schon mit dem Sachbearbeiter zu einem persönlichen Gespräch getroffen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2008 14:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus morris!

Das kommende wäre "mein" WE. Da ich nun aber die Mutter nicht erreichen kann (bzw. sie nimmt nicht ab !)...

Offensichtlich ist das so vereinbart worden, also ziehst los (evtl. mit einem Zeugen) und holst Tochter am vereinbarten Ort zur vereinbarten Uhrzeit ab.

Grüße
Marco

P.S.
Gibt sie das Kind nicht raus, verlangst Du das darauf folgende WE als Ersatz-Umgangs-WE!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2008 15:05
(@morris)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

bis jetzt haben die Mutter und ich das meistens kurzfristig geregelt, ob ich unsere Tochter abhole oder die Mutter sie zu mir bringt. Da ich die Mutter bis jetzt nicht erreichen konnte und sie evtl. auch bis morgen Abend nicht ans Telefon geht, sollte ich einfach zu ihr fahren und versuchen unsere Tochter abzuholen ?

zur Regelung:
Diese Regelung ist von uns privat vereinbart worden und vor dem JA nur mündlich. Der Sachbearbeiter hatte mich damals nach unserem Gespräch zu dritt kurz zur Seite genommen und mir gesagt, ich solle es auf jeden Fall erst so versuchen, da ich im Falle einer Gerichtsverhandlung nicht so große Chancen auf diese privat geregelte "Häufigkeit" hätte.
Ich habe mich daran gehalten, da ich mir damals schon gedacht habe, daß es von Vorteil sein könnte wenn ich zumindest eine Zeit lang (hat ja auch 1 Jahr geklappt !) meine Tochter regelmäßig sehe (sogar mit Übernachtung !), um dann im Falle einer späteren Klage diese Regelmäßigkeit anführen zu können.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2008 15:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@morris:

...sollte ich einfach zu ihr fahren und versuchen unsere Tochter abzuholen ?

Wenn entfernungs- und fortbewegungstechnisch ohne Weiteres praktikabel, würde ich es auf jeden Fall machen.
Der Termin ist vereinbart, da Du bisher keine Nachricht über den Abhol- und Bringmodus von KM erhalten hast, gehst Du davon aus, daß Du Töchting holst.

Grüße
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2008 16:16
(@morris)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco und alle Anderen,

danke für die Tipps und die Bestärkung, zu versuchen den Termin auch ohne vorheringen Kontakt wahrzunehmen.

Darüber hinaus möchte ich noch schreiben, daß es gut tut Meinungen und Ratschläge von Leuten zu hören oder zu lesen, die mit diesen Themen vertraut sind.
Ich habe zum Glück auch gute Freunde, die für mich da sind und mit denen ich mich austauschen kann. Da jedoch Alle aus meinem engeren Freundeskreis kinderlos sind, tun sie sich oft schwer, meine Probleme und Gefühle in Bezug auf meine Tochter und der Mutter genau nachzuvollziehen, was ich auch gut verstehen kann.

Nun hoffe ich, daß die Mutter trotz unseres Streits, mir den Umgang mit unserer Tochter weiterhin so ermöglicht wie bisher...

Was auch immer in den nächsten Tagen passieren wird, ich werde mich wieder melden und gegebenenfalls nochmal um Rat bitten.

Vielen Dank, Morris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2008 16:44
(@morris)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

die Mutter hat sich per SMS bei mir gemeldet. Ich kann unsere Tochter heute bei ihrer Oma (Mutters Mutter) abholen. Erstmal bin ich soweit beruhigt.

Ich habe in der Zwischenzeit auch einige andere "Fälle" betrachtet und muss zum Glück sagen, daß ich echt noch gut dran bin. Allerdings habe auch ich bemerkt, daß sich die Situation sich jederzeit ändern könnte.
Ich habe deshalb begonnen ein Tagebuch zu führen. An genaue Zeiten in der Vergangenheit kann ich mich nicht mehr erinnern, deshalb habe ich die Zeit von der Geburt unserer Tochter bis jetzt als zusammenhängenden Text mit den Erinnerungen an die gesamte Zeit niederzuschreiben. Ab sofort schreibe ich natürlich die Tage und die Zeiten auf und was jeweils passiert.
Außerdem werde ich mich auch weiterhin informieren, was im Fall der Fälle zu tun ist, um nicht völlig von einer evtl. neu entstehenden Situation überrascht zu werden.

Beste Grüße, Morris.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2008 16:55