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Wegzug Frau mit Kind

 
(@swen_s)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

meine ehemalige Frau möchte mit unserem Kind ca. 300km weit wegziehen. Ich bin selbstverständlich dagegen, dass sie mit dem Kind umzieht und mir dadurch den Umgang erheblich erschwert.

Als Grund wird von ihr angegeben, dass dort Verwandte von uns wohnen, die auch die Betreuung unseres Kindes übernehmen sollen. Ich habe ihr bereits mehrmals angeboten, meinen Umgang zu erweitern, dies will sie jedoch nicht. Gründe gibt sie hierfür nicht an.

Kann ich den Umzug mit dem Kind verhindern? Aktuell habe ich das Umgangsrecht alle zwei Wochen. Es besteht das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Lieb Grüße

Swen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2021 11:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Swen,

wie alt ist denn das Kind?

VG

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2021 12:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Swen und ergänzend:
hat KM mit Dir geredet, wie sie sich die Umgänge und deren Realisierung (z.B. Beteiligung an Kosten) vorstellt?

Prinzipiell kannst Du versuchen, den Umzug des Kindes mit KM zu unterbinden; dazu müsstest Du aber auch 100 %-ig DEINE vollumfängliche Betreuung sicher stellen (und im Zweifelsfall) nachweisen (bei Gericht gilt nach wie vor überwiegend der Grundsatz "Kind gehört zur Mutter").
Je nach Alter des Kindes dürfte auch dessen Meinung eine gewichtige Rolle spielen...was will Euer Kind, weiß es überhaupt schon von KM´s Plänen)?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2021 15:48
(@swen_s)
Schon was gesagt Registriert

Nein, meine Frau will nicht mit mir darüber sprechen. Ich habe es bereits mehrmals versucht.
Mein Kind ist 8 Jahre alt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2021 23:08
(@maxmustermann1234)
Registriert

Schwieriges Alter, da die Meinung des Kindes noch schwer zu interpretieren ist. 2 Jahre älter wäre sicher besser. Aber als Background: wie denkt denn das Kind?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2021 10:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie will nicht darüber sprechen, weil sie ihren Status Quo nicht gefährden will. Aber sie wird mit dir darüber sprechen "müssen", weil du sorge- und umgangsberechtigter Vater bist.

Wenn sie die Entfernung schafft, kann sie auch an den Kosten des Umgangs beteiligt werden (Rechtsprechung).

Wie Marco schon schrieb: was will das Kind? Wie eng sind die Bindungen an den jeweiligen Elternteil? Könntest du die Betreuung übernehmen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2021 10:29
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der größte Aufhänger für mich wäre das hier:

Als Grund wird von ihr angegeben, dass dort Verwandte von uns wohnen, die auch die Betreuung unseres Kindes übernehmen sollen.

Wenn sie jetzt schon die Betreuung nicht sicherstellen kann, frage ich mich, ob das Kind im richtigen Haushalt ist.

Zudem ist ein 8-jähriges Kind durch Schule, Freunde und (meist) Vereinen sozial integriert. Wenn dann auch noch weitere Verwandte dort wohnen, sollte das soziale Umfeld umso mehr erhalten bleiben.

Ein weiteres, von dir bereits angeführtes, Argument wäre deine angebotene Umgangsbetreuung, welche sie ablehnt. Das lässt auf mangelnde Bindungstoleranz deuten.
Ein weiterer Punkt, der dann bei einem Gutachten für dich späche.

Entscheidend wird sein, wie sich das Kind positioniert. Diese Fragen hast du leider noch nicht beantwortet: was sagt das Kind dazu, weiß es das überhaupt?

Auch würde ich an deiner Stelle nicht allzu lange warten, sondern gleich einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen.
Dazu weitere Fragen: kannst du nachweisen, dass sie verziehen will und weißt du auch schon wann ungefähr?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2021 11:33
(@swen_s)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure sehr wertvollen Ratschläge!!!

Ich hoffe, dass ich alle Fragen von Euch beantworte (sonst einfach meckern):

- Meine Ex-Frau hat schon einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben (ab 01.07.2021). Die Besichtigung hat sie gemeinsam mit unserem Kind durchgeführt.
- Unser Kind will bei beiden Elternteilen sein. Was für mich absolut verständlich ist (ich finde es auch gut so).
- Ja, ich könnte die Betreuung übernehmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2021 12:54
(@maxmustermann1234)
Registriert

Und was willst du? Bist du bereit das Thema im Zweifel gerichtlich klären zu lassen? Bist du im Zweifel bereit die Konsequenzen zu tragen (von alleinerziehender Papa bis Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts)?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2021 13:03
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

- Unser Kind will bei beiden Elternteilen sein. Was für mich absolut verständlich ist (ich finde es auch gut so).

Gut so... Children have a voice but not the choice. Es ist nämlich nicht im Sinne des Wohls einem Kind die Verantwortung darüber zu übertragen.
Mit der Aussage, es wolle beide haben, positioniert es sich bereits.

- Meine Ex-Frau hat schon einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben (ab 01.07.2021). Die Besichtigung hat sie gemeinsam mit unserem Kind durchgeführt.
- Ja, ich könnte die Betreuung übernehmen.

Dann weißt du ja was zu tun ist. Am besten heute noch einen Termin bei einem Anwalt deines Vertrauens machen.

Viel Erfolg!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2021 13:24




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Swen!

- Meine Ex-Frau hat schon einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben (ab 01.07.2021). Die Besichtigung hat sie gemeinsam mit unserem Kind durchgeführt.

Das scheint mit schon länger geplant/vorbereitet zu sein. Womöglich ist das Kind auch schon in der neuen Schule angemeldet (falls ja, wurde Deine Zustimmung eingeholt?) ... unterm Strich bis Du m.E. zu spät dran oder/und KM hat Dich ordentlich im Dunkeln gelassen (sowohl als auch macht mich stutzig); Dir bleibt nicht viel Zeit, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Solange die Umgangsmodalitäten nicht geklärt sind, würde ich mit allen Dir zur Verfügung stehenden, legalen Mitteln den Auszug des Kindes so gut es geht verhindern wollen (die Hoffnung stirbt zuletzt). Genauso würde ich es auch KM vermitteln: solange der Umgang nicht -nach Möglichkeit einvernehmlich- geklärt ist, kann sie gerne OHNE Eurem Kind ausziehen.
Beide Eltern zu gleichen Teilen wird sich bei der Entfernung nicht bewerkstelligen lassen.

Ich würde zumindest in Umgangssachen das JA mit ins Boot holen und um Vermittlung bitten, alles weitere hinsichtlich ABR hat SpecialD schon geschrieben...wie weit bist Du bereit und in der Lage, zu gehen?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2021 13:25
(@maxmustermann1234)
Registriert

wichtig ist eine einstweilige Anordnung, die den Umzug untersagt. Sonst wird es laufen wie so häufig: Verfahren wird in die Länge gezogen, nach einem Jahr stellt man dann fest, dass das Kind sich schon am neuen Wohnort eingewöhnt hat und alles ist gut.

Heikel wird es aber auf jeden Fall: wenn der Umzug so zeitnah ansteht, wird sie ihre Wohnung schon gekündigt haben. Wenn du also mit der eA durch kommst, muss das Kind ja faktisch bei dir verbleiben, denn so schnell wird das nicht geklärt werden. Danach befindet ihr euch definitiv im Krieg.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2021 13:43