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Wegzug der Kindesmutter / Beschluss erwirkt

 
(@jojan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Väter,

nachdem die Kindesmutter mir überrachend u. kurzfristig erklärte, sie werde mit unseren Söhnen (6 u. 9 ) in ein 170 Km entfernten Ort zu ihrem Freund ziehen, konnte ich per Eilantrag einen Beschluss des AG erwirken. Kinder dürfen bis zum Termin nicht von der Schule abgemeldet werden.
Bin sei 2 Jahren geschieden. Wie haben gemeinsames Sorgerecht. Umgang hat bisher gut funktioniert. Kinder lebten in gleichem Ort. Bin ein naher Vater.

Kennt von Euch jemand Entscheidungen des AG oder OLG, worin ein Wegzug unterbunden wurde ?
Gibt es im Ruhrgebiet Rechtsanwälte, die zu diesem Thema zu empfehlen sind ?

Gruss

Jojan

Jojan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2006 02:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jojan,

zunächst mal: Herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum für couragierte Väter  🙂

Mit dem Eilantrag hast Du das grundsätzlich Richtige getan: Zum einen Deine Ex-Frau daran gehindert, ihre privaten Interessen über die Eurer Kinder und natürlich auch über Deine Interessen als Vater zu stellen. Und Du hast sie daran gehindert, Fakten zu schaffen, die sich schwer rückgängig machen lassen, wenn sie erst einmal bestehen.

Trotzdem ist der Eilantrag nur ein Etappensieg; er hat kein Problem gelöst, sondern nur verschoben. Auf die Verhandlung solltest Du Dich daher gut vorbereiten. Denn juristisch wirst Du Deine Ex-Frau kaum daran hindern können, ihren Wohnort frei zu wählen. Du kannst aber argumentieren: "Liebes Weibi, meinetwegen darfst Du umziehen wohin Du möchtest - aber die Kinder bleiben hier, in ihrer gewohnten Umgebung."

Allem voran solltest Du Dir dafür die Frage stellen (und sie auch bitte mal bis zum Ende durchdenken): Könnte ich die Hauptbetreuung der Kinder übernehmen. Sag jetzt nicht gleich "Ich muss doch arbeiten", sondern überlege beispielsweise, ob Du Teile Deiner Arbeit in ein Home Office verlegen kannst. Ob es in Deiner Firma flexible Arbeitszeitmodelle oder die Möglichkeit der Stundenreduzierung gibt. Ob Du eventuelle "Überlappungszeiten" mit Hilfe von Oma, Familie, Tagesmutter, Au Pair etc.  verlässlich überbrücken könntest. Was auch immer es ist - es gibt in dieser Phase keinen Gedanken, den man nicht haben sollte. Viele Väter machen sich an diesem Punkt zu wenige Gedanken und scheitern frühzeitig an irgendeinem "ich muss doch..." oder "da macht die Frau niemals mit..." Wer niht den Mut hat, einen solchen Weg bis zum Ende zu gehen, sollte es gleich lassen; es gibt da keine halben Sachen.

Aber: Du kannst als AE-Vater alles leisten, was eine AE-Mutter leisten könnte. Warum also nicht über einen Rollentausch nachdenken? Warum nicht Muttern ziehen und Kindesunterhalt bezahlen lassen? Und eben häufige Besuchskontakte für Mutter einrichten? Du hast gute Gründe für diese Position, allen voran kannst Du mit dem Kontinuitätsprinzip argumentieren. Das wiegt durchaus schwer: Du könntest den Kindern ihr gewohntes Umfeld erhalten. Auch ein Schulwechsel ist Stress pur, vor allem im laufenden Schuljahr; den kannst Du ihnen ersparen. Verwandte und Freunde bleiben ihnen unverändert erhalten. Und natürlich bist Du auch in allen Fragen der Haushaltsführung fit genug, dass es zum Essen nicht nur Cornflakes und McDoof gibt. Nimm Dir ein grosses weisses Stück Papier und schreibe alles auf, entwickle ein schlüssiges Betreuungskonzept. Und dann briefe Deinen Anwalt entsprechend, damit er dieses bei der Verhandlung entsprechend vorträgt.

Es kann sein (bzw. ist sogar sehr wahrscheinlich), dass Deine Ex-Frau damit überhaupt nicht einverstanden ist. Der zweifellos vorhandene "Mütterbonus" im deutschen Familienrecht ist nicht zu leugnen. Aber gegen ein gutes Betreuungskonzept müsste sie trotzdem erheblich mehr einwenden als das übliche "Ich will das nicht, und ich bin die Mutter." Es ist jedenfalls schlüssiger als ein "Ich habe einen neuen Freund, der wohnt in X, das ist 170 km weit entfernt, und die Kinder müssen da jetzt eben mit". (Ketzerische Zusatzfrage: Was ist, wenn es mit dem neuen Freund nicht klappt, aber kurz danach ein noch neuerer auftaucht, dann eben 500 km weit weg? Kinder wieder einpacken und weiterziehen?)

Nur wie gesagt: Ein Anspruch von der Sorte "Ich als Vater verlange, dass die Mutter die Kinder betreut, aber dafür in meiner unmittelbaren Nähe wohnen bleibt" ist im deutschen Familienrecht nicht vorgesehen; deswegen kann man Dir hierzu auch keine Urteile nennen: Es gibt keine. Vermutlich würde das juristisch auch gegen den Grundsatz der Freizügigkeit verstossen. Jeder Deutsche darf seinen Wohnsitz frei wählen.

Also: Mit halben Sachen wirst Du nicht weit kommen, aber mit einem guten Betreuungskonzept und einem noch besseren Familienanwalt hast Du durchaus Chancen, dass Deine Söhne bei Dir bleiben.

Mach was draus!

Ermutigende Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2006 03:04
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jojan,
ich kann mich brille007 nur anschließen. Mach einen Termin bei einem guten Anwalt und bereite dich entsprechend vor. Sollte dir der Anwalt pauschal abraten dann such dir einen anderen. Ich habe auch schon gelesen das man in so einem Fall mit einem Anwalt besser beraten ist als mit einer Anwältin.
Erkundige dich über Bertreuungskonzepte die in deiner Stadt angeboten werden. Zeige auf wie ein möglicher Tagesablauf aussehen könnte. Mach dir Gedanken was ist wenn die Kinder Ferien haben oder Krank werden. Du musst ein Betreuungskonzept erstellen das allen Fragen standhält.
Fang an eine Art Tagebuch zu führen. Schreib auf welche Aktivitäten du mit deinen Söhnen so machst (Freizeit/Alltag). Du musst nachweisen das die Kinder heute schon viel Zeit mit Dir verbringen und eine starke Bindung zu Dir haben.

Ich denke in deinem Fall gilt ganz oder gar nicht. Eine Richterliche Anordnung an die Mutter nicht wegzuziehen kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2006 10:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu!

Ich bin momentan vorübergehend alleinerziehend und kann Dir nur sagen: das geht locker mit 40h Job plus 2 Stunden Fahrweg am Tag, wenn man eine Kita hat (oder eben einen Hort) und das Kind erst knapp drei ist.

Also geht das auch mit schulpflichtigen Kindern  😉

Ich schließe mich meinen Vorschreibern an: Erstell einen hieb- und stichfesten Plan. Wenn es "nur" 170 km sind, könnte ja auch der Herr Freund zu KM und Kindern ziehen bzw. eine Wochenendbeziehung dürfte da auch kein Problem sein.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2006 22:01
(@jojan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Väter,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Selbstverständlich bin ich bereit und in der Lage die Kinder zu mir zu nehmen.

Das werde ich nächste Woche überzeugend darstellen.

Dennoch liegt mir dieser Streit im Magen.
Ich bin davon überzeugt, dass Kinder Papa und Mama in der Nähe brauchen. Zumindest in diesem Alter.

Ich hoffe es gelingt, dass der Konflikt nicht weiter eskaliert und nicht über die Kinder ausgetragen wird.
Ich wünsche mit einige begleitete Gespräche mit der Kindesmutter und die damit verbundene Chance auf
eine Verständigung.

Hoffentlich geht der Richter darauf ein.

Gruss

Jojan

Jojan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2006 13:14