Wechselmodell (Welc...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wechselmodell (Welche Chancen hat der Vater?)

Seite 2 / 2
 
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Als erstes Antworte ich auf die Fragen vom Malachit.

Die beiden drohen mir vor Zeugen, dass sie mit dem Kleinen in eine andere Stadt ziehen. Sie betonen dabei, dass ich dagegen gar nichts machen könne!
Desweiteren denke ich, dass es ihnen weniger (zwar auch) ums Geld geht. Sondern das sie nicht so weiter machen können wie bisher bezugnehmend auf ihre Sauferei und den Drogern. Weil ich ja doch um andere Ecken alles erfahre. Angesprochen werde ich aus dem Umfeld meiner noch Ehefrau aber die machen nichts! Ich habe auch persönlich ein Gepräch zwischen meiner Frau und Ihrer Vermieterin mitbekommen. Dessen Inhalt war: Es gehe der Anstand im Haus verloren seit sie eingezogen sei. Sie soll ständig besoffen sein und auch der ständige Männerbesuch zu den unmöglichsten Zeiten sei immer betrunken! Das JA ist auch über den Konsum von Alk. und Drogen informiert. Meine Frau weis noch nichts von meinem Arbeitsplatz!

Sollte ich das Wohnrecht beantragen! Dann habe ich angst meinen Kleinen wirklich nur noch alle 14 Tage zu sehen. Deshalb wollte ich auch um keinen offenen Krieg zu beginnen das Wechselmodell beantragen.

Ach ja, ob ich die Kindesversorung trotz Arbeit aufrecht erhalten kann.?! Ich weis es nicht! Auch deshalb wollte ich das Wechselmodell weil ich kann ja trotz aller Differenzen mit meiner Frau noch reden. Aber halt nur soweit sie will!!!

Was würtet  Ihr tun? Um den vorhandenen Kontakt nicht zu gefährten aber auch mindestens zu erhalten und vor allem was mach ich wenn die so weiter saufen und Drogen nehmen???

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2011 23:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phantom,

ganz ehrlich: Ich glaube nicht, dass das Wechselmodell hier funktionieren kann - dafür braucht es ein Mindestmaß an Verlässlichkeit auf der Gegenseite, und davon kann hier wohl kaum die Rede sein. Im Gegenteil:

Desweiteren denke ich, dass es ihnen weniger (zwar auch) ums Geld geht. Sondern das sie nicht so weiter machen können wie bisher bezugnehmend auf ihre Sauferei und den Drogern. Weil ich ja doch um andere Ecken alles erfahre.

Das heißt doch im Klartext - je mehr Mist die beiden bauen, desto höher wird die Gefahr, dass diese Sportsfreunde holterdiepolter ihre Zelte abbrechen, das Kind einsacken, und irgendwohin verschwinden; im Zweifelsfall erfährst du erst mal gar nicht, wo diese lustigen Musikanten geblieben sind.

Ich sag's nicht gern, aber idealerweise setzt du deiner Ex den Floh ins Ohr, dass für sie doch alles viel bequemer wird, wenn das Kind immer bei dir ist und sie sich folglich um nichts mehr zu kümmern braucht - wenn sie und ihr Neuer dann ohne Kind vor den bösen Nachbarn, Vermietern usw. in eine andere Stadt fliehen, dann kann dir das ja vergleichsweise egal sein, sofern nur dein Junior bei dir bleibt.

Was die Vereinbarkeit von Kind und Beruf betrifft: Komm da bitte ganz, ganz schnell in die Pötte. Ein paar unsortierte Gedanken: Kindergarten. Tagesmutter. Nur noch Teilzeit arbeiten. Anderen Job suchen, bei dem du einen hinreichend großen Teil der Arbeit von zu Hause aus machen kannst.

Nur: Das alles musst du selbst in die Hand nehmen. Von diesem Staat wird du in dieser Angelegenheit für keine fünf Cent Unterstützung erhalten; du hast ja selbst schon gemerkt, für das JA ist die Welt in Ordnung, so lange das Kind bei Muttern ist. Das "Qualitätsmerkmal Mama" zieht bei diesem seltsamen Verein wesentlich stärker als jeder Verweis auf Alkohol und Drogen; im Zweifelsfall glauben die, du würdest das alles erfinden, um deiner Ex eins auszuwischen. Und falls sich eine JA-Sachbearbeiterin doch mal zu einem Hausbesuch bei deiner Ex bequemt, wird das hinreichend lange vorher angekündigt, damit deine Ex auch ja Zeit genug hat, alles Hochprozentige und alles zugehörige Leergut außer Reichweite zu schaffen. Das ist Deutschland, einig Mütterland.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2011 00:14
(@mappi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Phantom,

also, so ganz schlau werde ich noch nicht aus Deinen Aussagen.

...Sollte ich das Wohnrecht beantragen! Dann habe ich angst meinen Kleinen wirklich nur noch alle 14 Tage zu sehen. Deshalb wollte ich auch um keinen offenen Krieg zu beginnen das Wechselmodell beantragen.

Ach ja, ob ich die Kindesversorung trotz Arbeit aufrecht erhalten kann.?! Ich weis es nicht! Auch deshalb wollte ich das Wechselmodell weil ich kann ja trotz aller Differenzen mit meiner Frau noch reden. Aber halt nur soweit sie will!!!

Was würtet  Ihr tun? Um den vorhandenen Kontakt nicht zu gefährten aber auch mindestens zu erhalten und vor allem was mach ich wenn die so weiter saufen und Drogen nehmen???

Gruss

weiter oben wurde ja schon gesagt, dass man das Wechselmodell nicht beantragen oder gerichtlich festlegen kann.
Du betreust Deinen Sohn zu 80% und möchtest das Wechselmodell, ich nehme an so 50:50.
Deine Frau will aber das Wechselmodell nicht. Will sie das es so bleibt wie es ist oder will sie die
Betreuung durch Dich drastisch kürzen?

Zum "Wohnrecht" findest Du hier einiges wenn Du in die Suche mal Aufenthaltsbestimmungsrecht ( ABR )
eingibst.
Es könnte für Dich gut stehen dieses zu bekommen da Du euern Sohn überwiegend betreust und
die Alk- und Drogenprobleme der KM sicherlich nicht für sie sprechen. Aber ganz klar kannst Du auch,
wie Du schon schriebst, zum "alle14tagebesuchspapa" werden.

Ich kann Dir leider nur eines raten, mache Dir erstmal klar was Du möchtest.
Wenn Du die Betreuung so wie bisher weiterführen kannst und möchtest dann mach es und dokumentiere alles.
Falls es später zu Streitigkeiten kommt, hast Du dadurch sicher nur Vorteile.

Viel Erfolg wünscht
Mappi

Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2011 00:15
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

meine Ehefrau möchte den Kontakt schon kürzen! Aber Sie muss ja ständig "Feiern". Gott sei dank!
Jedoch bereitet Sie sich darauf vor, dass ich womöglich etwas unternehme!
Mein Nachteil ist, dass ich nur in einer kleinen zwei Zimmerwohnung lebe . Sie hat bereit einen neuen Mietvertrag unterschrieben wo auch der Kleine ein eigenes Zimmer bekommt. Desweiteren macht Sie Andeutungen dass sich einiges ändern wird!

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2011 00:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Auch von mir noch ein wenig Senf.
Führe exakt Buch über die Zeiten, wo dein Sohn bei dir ist.
Solange das mehr als 50% ist, nutze die Zeit um Kontinuitätspunkte zu sammeln und dein Betreuungskonzept auszubauen
Sobald die 50% unterschritten sind, oder die Umzugsaktivitäten deiner Ex Gestalt annehmen, würde ich das ABR beantragen, verbunden mit dem Angebot bis zu 50% Umgang zu gewähren.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2011 14:12
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

@phantom

WM ist gut,aber wie bereits von anderen geschrieben,setzt das eine Kommunikationsbereitschaft der Eltern
voraus.dies ist bei euch nicht gegeben.
Ich weiß von was ich rede,ich selber habe mit meiner EXe das WM praktiziert. Gescheitert ist es nach einem
Jahr u.a an der Kommunikation und Finanzen.

Ich schicke dir mal eine PN.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2011 18:03
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ich bin euch echt dankbar für die guten tipps!

Aber warum ist es ein Nachteil, dass ich die Scheidung eingereicht habe?
So wurde es mir zumindest berichtet!

Desweiteren seit ihr also im allgemeinen der Ansicht das es sich nicht lohnt das WM vor Gericht zu beantragen! - Ist das Richtig?

Wenn meine EX jetzt sagen würde, dass der Umgang absofort gekürzt wird auf unter 50% oder z.B. nur noch auf die Wochenenden beschränkt wird.

Würdet Ihr dann das ABR beantragen mit dem Angebot bis zu 50% des Umgangs für die Frau?

Wenn ja!

Wie lange dauert dieses Verfahren dann?
Was ist dann zu beachten?
Wie schauen meine Chancen auf ? bezugnehmend auf die am Anfang dargestellten Situation

MFG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2011 21:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Desweiteren seit ihr also im allgemeinen der Ansicht das es sich nicht lohnt das WM vor Gericht zu beantragen! - Ist das Richtig?

Ja, weil es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Es kann allerdings beantragt werden, dass die bisherigen Umgangsmodalitäten festgeschrieben werden. Mir ist nur ein Urteil aus Berlin bekannt, in dem explizit das Wechselmodell festgelegt wurde.

Würdet Ihr dann das ABR beantragen mit dem Angebot bis zu 50% des Umgangs für die Frau?

Erstens ja, zweitens nein. Wenn die Dame so pissig kommt, soll sie ihre Medizin selbst schlucken.

Wie lange dauert dieses Verfahren dann?
Wie schauen meine Chancen auf ? bezugnehmend auf die am Anfang dargestellten Situation

Welches Wetter werden wir am 12.04.2037 haben?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2011 22:12
Seite 2 / 2