Wechselmodell (Welc...
 
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Wechselmodell (Welche Chancen hat der Vater?)

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(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

an alle die mir vielleicht einen Tipp geben können oder aus eigener Erfahrung mir berichten was mich erwartet .

-Also, ich habe einen 3-jährigen Sohn.
-Mein Sohn ist bei der Mutter gemeldet
-Ich lebe seit dem Dezember 2009 von meiner noch Ehefrau getrennt.
-Die Scheidung habe ich heute eingeleitet.
-Wir haben beide das  Sorgerecht.
-Das Jugendamt hat bereit im Dezember 2010 die UVZ eingestellt da der Lebensmittelpunkt des Kindes                                                                 
nicht klar ist

Ich möchte gerne bei Gericht das Wechselmodell beantragen oder einklagen!

Meine Ehefrau hat mir bereits zu verstehen gegeben  dass Sie das WM nicht unterstützt!

Der Sachverhalt:

1. Mein Sohn hat eine sehr enge Beziehung zu mir. ( er möchte meistens bei der Übergabe nicht zur Mutter zurück)

2. Der neue Lebensgefährte meiner Frau droht mir mit Entzug meines Kindes.

3. Hier stehen die Zeiten wo der:

-im Februar 2011 an  21 Tagen bei mir
-im Januar 2011 waren es 22 Tage
-Im Dezember 2010 waren es 23 Tage
-Im November 2010 waren es 23 Tage
-Im Oktober 2010 waren es 15 Tage  +  an 9 Tagen  zu besuch bei mir  von 12-17 Uhr
-im September 2010 waren es 18 Tage
-im August 2010 waren es 21 Tage
-im Juli 2010 waren es 22 Tage
-im Juni 2010 waren es 19 Tage
-im Mai waren es 20 Tage       

So, hier sind meine Fragen:

Habe ich eine Chance das Wechselmodell zu erhalten?

Kann es passieren, dass der Richer mir nur einen Umgang einräumt z.B. alle 14 Tage?

Wann oder Wie ist das Eilverfahren zu erhalten oder zu beantragen?

Oder allgemein, was kann ich tun um die gleichen Rechte und Pflichten wie meine Frau zu erhalten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 22:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin!
Ein WM wird es nicht vom Gericht geben, wenn es nicht von beiden Eltern gewollt wird. Ich glaube auch fast, dass das keinen Sinn ergeben würde, denn ein WM erfordert immer eine gute Kommunikation der Eltern. Und wäre die gegeben, müsste das Gericht nicht urteilen. (haut jetzt bitte nicht so fest drauf...ich halte das für einen Zirkelschluss und einen Grund dafür, dass es keinen gesetzl Anspruch auf das WM geben kann)

Insofern musst Du versuchen das ABR zubekommen. Kannst Du die Betreuung sicherstellen?

Wenn Du die Betreuung an den genannte Tagen hattest, auch Übernachtnen, und "bei mir" nicht bedeutet, das Du ihn auch ein paar Std gesehen hast, dann wäre das doch en guter Startpunkt. Hast Du Deinen Sohn aber (fast) immer Abends wieder zur KM zurückgebracht, sieht es sicherlich wieder anders aus. Aber dazu gbt es hier ja einige Experten!

Viel Erfolg und Ausdauer! Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 22:44
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für deine Antwort!

Bei den angegebenen Tagen waren natürlich Übernachtungen dabei.
So im Schnitt hatte ich meinen Kleinen 4-6 Tage ohne das ihn die Mutter sah.
Die angegebenen Tage ist nur die Entsumme aller Tage eines Monats wo er bei mir war.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 22:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phantom,

Oder allgemein, was kann ich tun um die gleichen Rechte und Pflichten wie meine Frau zu erhalten?

Auswandern.

In Deutschland gibt's gleiche Rechte nämlich nur für Frauen, aber nicht für Männer. Klingt komisch, ist aber so.

Ich möchte gerne bei Gericht das Wechselmodell beantragen oder einklagen!

Für unsere Justiz existiert das Wechselmodell nicht, folglich kannst du es auch nicht einklagen. Ein Wechselmodell funktioniert daher nur dann und solange, wie beide Elternteile es wollen - und was deine Ex davon hält, hat sie dir ja bereits klipp und klar mitgeteilt.

Kann es passieren, dass der Richer mir nur einen Umgang einräumt z.B. alle 14 Tage?

Ja, das kann dir in dieser femifaschistischen Republik durchaus passieren.

Da das Kind allerdings offenbar in der Vergangenheit sogar deutlich häufiger bei dir als bei der Ex war, solltest du den Spieß umdrehen - und versuchen, die Dame zur Alle-14-Tage-Wochenendmama zu machen. Sonderlich gut sind deine Chancen dafür vor einem deutschen Gericht zwar nicht, aber allemal besser als für ein Wechselmodell. Im Idealfall führt diese Strategie dazu, dass Madame ihre Felle davonschwimmen sieht - und dann könnte es sogar passieren, dass du dich "großzügigerweise" auf ein Wechselmodell "herunterhandeln" lässt ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. Toto war schneller als ich 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 22:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phantom,

um die Sache von einer anderen Seite anzupacken: Was macht die Ex beruflich; bzw. wenn sie derzeit nicht arbeitet, was könnte sie machen? Das heißt, welche Ausbildung hat sie, was hat sie vor der Geburt eures Kindes gearbeitet, wie sieht der Arbeitsmarkt für ihren Beruf bei euch in der Gegend aus, was könnte sie durch eigene Arbeit ungefähr verdienen?

Es geht mir nicht darum, dass DU dir den Kopf deiner Ex zerbrechen sollst, aber eines ist klar: Je besser ihre beruflichen Perspektiven sind, und je mehr Interesse sie an einer wie auch immer gearteten Karriere hat - desto weniger attraktiv für sie ist das Modell "ich versuche, mich mit Hilfe des Kindes die nächsten Jahrzehnte von meinem Ex durchfüttern zu lassen". Kann also durchaus taktisch geschickt sein, die Ex beiläufig daran zu erinnern, welche Möglichkeiten sich ihr eröffnen, wenn das Kind ganz bei dir ist bzw. wenn ihr ein Wechselmodell macht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 23:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn Dein Kind so viel bei Dir ist, haben Ex und Neuer scheinbar ein großes Privatsphärenbedürfnis. Ich halte die Gefahr, dass sie dieses zurückschrauben für gering. Du schreibst selbst, dass das JA den Unterhaltsvorschuss eingestellt hat, ich gehe also davon aus, dass kein KU fließt.

Daher meine Frage: Warum willst Du was einklagen? Was will Deine Frau verändern? Wo liegt gerade das Problem?

Führe Tagebuch, also weiterhin, wann wie oft das Kind wie lange bei Dir war. Und zeige der Ex nicht, dass sie Dir mit Kindeswegnahme Angst machen kann und Du somit erpressbar bist. Wie gesagt, dadurch dass das Kind so viel bei Dir ist, gehe ich nicht davon aus, dass sie ihre traute Zweisamkeit vom Kind eingeschränkt haben wollen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 23:26
(@mappi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Phantom,

also mir ist auch nicht ganz klar was Du beabsichtigst.
Wenn ich mir die Betreuungszeiten so ansehe, hast Du Deinen Sohn
doch öfter als beim Wechselmodell ( 50:50).

Daraus müsste man folgern, dass Du deinen Sohn nicht so oft haben möchtest
sondern die Mutter stärker in die Betreuung eingebunden werden soll.
Wenn es Dir darum geht das der Kleine bei Dir gemeldet sein soll, dann lass es lieber.
Du hast seit fast einem Jahr überwiegen euern Sohn ... dafür beneiden Dich hier sicher viele ...auch ich!

Oder habe ich was falsch verstanden?

Gruss Mappi

Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 23:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LBM und Mappi,

Aufklärung über seine Absichten kann wohl nur das Phantom selbst liefern, aber ich jedenfalls habe das hier ...

2. Der neue Lebensgefährte meiner Frau droht mir mit Entzug meines Kindes.

... in Verbindung mit diesem hier ...

Habe ich eine Chance das Wechselmodell zu erhalten?

... jedenfalls so verstanden, dass er die bisherige Situation als Wechselmodell betrachtet (obwohl es, rein von den Zahlen her, kein Wechselmodell ist, sondern er selbst das Kind überwiegend betreut) - und dass die KM, mutmaßlich auf Geheiß ihres neuen LG, jetzt eine grundsätzlich andere Linie fahren möchte (möglicherweise, um mit Kind und neuem LG einen auf "happy patchwork family" zu machen).

@Phantom: Bitte kläre den Sachverhalt auf, offensichtlich kann man deine bisherigen Angaben auf zwei völlig verschiedene Arten lesen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 23:49
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

danke für eure schnellen antworten!

wenn nur alles so einfach wäre! Ich werde ständig unter Druck gesetzt zwecks Kindesentzug von Seiten der Mutter und Lebensgefährten.

Möglicherweise auch deshalb weil ich meine Klappe nicht halten kann. Aber wie auch?

Die sind ständig beim Saufen auch Drogen sind im Spiel und ich werde auf der Straße angesprochen das der Kleine bei mir besser aufgehoben sei.

Was soll ich nur tun? Beweisen kann ich nichts!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 23:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn das den Tatsachen entspricht, brauchst Du kein WM sondern das ABR. Das müsste aber gut überlegt sein. Wie weit ist das JA im Boot? Nur was den Unterhalt angeht?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 23:56




(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das JA ist informiert!

Die Aussage des JA dazu ist: Sie sind nicht dafür zustandig.! sagt doch alles,oder?

DIe haben mir geraden zu einer Beratungstelle zu gehn das wars!

Also vergess es!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2011 00:03
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hey phantom,

was bzw. wie arbeitest du? sprich, wenn du das abr einklagen willst brauchst du ein 100 %-iges betreuungskonzept fürs kind - wie sieht es da aus, aus deiner aufstellung von oben sieht es ja bisher ganz gut aus.

was macht die km arbeitet sie?
gibt es einen entsprechenden kindergarten bei euch?

willst du das abr? oder bist du dir noch ein bisschen unsicher? wenn ja - wobei?

JA macht erst was, wenn was passiert ist -von daher nimm deren ratschlag an und sehe es als chance dich positiv zu präsentieren und geh nicht negativ zu dieser beratung und dokumentiere immer alles

gruss zahltag
gruss zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 00:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phantom,

Ich werde ständig unter Druck gesetzt zwecks Kindesentzug von Seiten der Mutter und Lebensgefährten.

Mehr Info, bitte. Auf welche Art und Weise setzen die beiden dich unter Druck?

Die sind ständig beim Saufen auch Drogen sind im Spiel

Wenn das deren "Hobbys" sind, warum genau wollen die beiden dann das Kind - Geld?!? So riesig viel sind Unterhaltsvorschuss plus Kindergeld nun auch wieder nicht, als dass sich das für die beiden lohnen würde - oder?

Die sind ständig beim Saufen auch Drogen sind im Spiel und ich werde auf der Straße angesprochen das der Kleine bei mir besser aufgehoben sei.
Was soll ich nur tun? Beweisen kann ich nichts!

Wie kann es sein, dass es keine Beweise gibt, aber du deswegen bereits auf der Straße angesprochen wirst? Von wem wirst du da angesprochen? Und ist unter diesen Leuten eventuell jemand, der als scheinbar neutraler Beobachter beim Jugendamt aufschlagen könnte? Also vom Typ "besorgter Bürger hat dies und das beobachtet, weiß aber nicht so recht, was jetzt zu tun ist, man liest ja so viel in der Zeitung, aber zur Polizei gehen will man deswegen denn ja nun doch nicht gleich ...". Oder so ähnlich - und idealerweise passiert das ca. zwei Tage, bevor du selbst nochmal wegen eines vorab vereinbarten Beratungsgesprächs beim Jugendamt aufschlägst ...

Möglicherweise auch deshalb weil ich meine Klappe nicht halten kann. Aber wie auch?

Junge, dann gewöhne dir möglichst rasch die Schere im Kopf an. Je durchgeknallter die KM, desto taktischer musst du reden und handeln; da ist es oft nicht wirklich ratsam, ihr die Wahrheit vor den Latz zu knallen. Behalte dein Wissen für dich, und setze es erst ein, wenn es dir nützt statt dir zu schaden.

das JA ist informiert!
Die Aussage des JA dazu ist: Sie sind nicht dafür zustandig.! sagt doch alles,oder?

Über was ist das JA informiert? Über deinen Wunsch nach Fortführung des Wechselmodells - oder darüber, dass ein Kind in einem Haushalt von Säufern und Drogenabhängigen leben soll, obwohl es eine bessere Alternative gibt? Wobei: Bitte gerade gegenüber dem JA taktisch vorgehen. Du klagst nicht an, du forderst nicht; du bist ein besorgter Vater, der die "Experten" (hüstel) vom Jugendamt um Rat bittet ....

Zu welcher Beratungsstelle wollten die dich weiterleiten?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 00:24
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Hi zahltag,

Ich habe erst ne neue Arbeitsstelle angenommen!
Perfekt für den Kleinen ich habe frei Zeiteinteilung arbeite vorerst von zu hause aus. In der Zukunft werde ich auch im Außendienst sein.(Kundenberatung)

Die KM arbeitet nicht, hat auch keine Ausbildung und Arbeit war noch nie ihrs.

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2011 00:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phantom,

In der Zukunft werde ich auch im Außendienst sein.(Kundenberatung)

Dann gleich die Frage hinterher: Wenn's soweit ist, kannst du die Kinderbetreuung trotzdem wuppen? Außendienst heißt ja nun auch häufig, dass Kundentermine außerhalb der Öffnungszeiten von Kindergärten wahrzunehmen sind ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 00:36
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hey phantom,

hört sich erstmal gut an, aber wie sieht dann die aussendiensttätigkeit aus, nochmal hast du dir schon über ein betreuungskonzept gedanken gemacht, hast du unterstützung von deiner familie - wie sieht es mit kiga´s aus usw.

ich kann dir auch nur raten näher auf malachits fragen einzugehen, damit man hier weiterkommt.

es ist m.M. weitrerhin nicht abschliessend geklärt was du eigentlich genau willst, ausser von 80 % kindbetreuung auf 50 %  - was in deutschland so nicht einklagbar ist - also was ist dein ziel?

gruss zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 00:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phantom,

Die KM arbeitet nicht, hat auch keine Ausbildung und Arbeit war noch nie ihrs.

Dass es keine besonders gute Idee war, dieses Vögelchen zu heiraten und mit ihr ein Kind ins Nest zu legen, das brauche ich dir inzwischen vermutlich nicht mehr zu erzählen ...

Wichtiger ist aber: Weiß deine Demnächst-Ex von deiner neuen Arbeitsstelle? Wenn ja, dann wittert sie bereits Morgenluft, dann "Arbeit bei dir" heißt "Unterhalt bei ihr", wenn sie es schafft, dass Kind in ihren Besitz zu bringen ;-(

Und Unterhaltszahlungen vom Vater werden von diesem Staat nun mal deutlich üppiger angesetzt, als wenn eben dieser Staat per Unterhaltsvorschuss in die Bresche springen muss.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 00:42
(@phantom)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke vorerst allen für ihren Rat!

Aber wies so ist ich muss mich um meinen Kleinen kümmern er ist krank!

Falls euch noch tipps oder guter Rat einfällt, schreibt ihn mir.

Ich bin für hilfe dankbar!

Tschau

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2011 00:46
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

na dann gute besserung.

mein rat wäre, werde dir klar was du willst und wie du das dann umsetzen kannst ggf. kann man dir hier ein bisschen helfen und da wäre mein zweiter rat - beantworte die fragen, ansonsten stagniert das ganze hier.

gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 00:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phantom,

Aber wies so ist ich muss mich um meinen Kleinen kümmern er ist krank!

Yo, dann kümmere dich erst mal um deinen Junior - und ich wünsche ihm gute Besserung, unbekannterweise 😉

Melde dich einfach wieder, sobald du Zeit dazu findest. Aber, krankes Kind hin oder her: Sieh zu, dass du jetzt am Ball bleibst, möglicherweise wetzt deine Ex bereits die Messer.

Und, wie Zahltag dir schon geschrieben hat: Wir brauchen noch mehr Hintergrundinformation von dir. Und wir müssen wissen, wo du selber hin willst - tatsächlich Wechselmodell, wenn die Zustände im Haushalt deiner Ex so sind, wie du sie angedeutet hast?!? Oder dann nicht doch besser gleich "Kind bei dir"?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 00:53




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