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Wechselmodell/Umgangsrecht

 
(@americanpapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo hallo,

wie aus meinen anderen Threads zu entnehmen ist praktiziere ich seit gut 5 Jahren ein 50/50 Wechselmodell mit der Mutter. Leider alles nur mündlich abgesprochen, jedoch wurde das Bestehen des Modells im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zwischen das Jugendamt und mir vom Familiengericht bestätigt, und natürlich wissen alle die mit meiner Tochter zu tun haben (also Lehrerin, Erzieher, damals die Mitarbeiterinnen des Kindergartens, der Hausarzt, usw) darüber Bescheid.

Das GSR habe ich nicht, habe aber vor kurzem den Antrag gestellt. Mit der Mutter funktioniert die Kommunikation und das System einigermaßen gut, jedoch wenn wir über ein Thema diskutieren das für sie unangenehm ist, oder wir uns doch etwas streiten, wirft sie gerne mit Phrasen wie "willst du deine Tochter nur alle zwei Wochen am WE sehen?" um sich herum.

Also ein klassischer Fall von der gekränkten Ex-Freundin die mich für "alles was damals passiert ist" (was auch immer das war) immer noch nicht verziehen hat, und über die Jahre immer wieder damit gedroht hat ihre gesetzliche Machtstellung auszunutzen wenn nicht alles prinzipiell lauft wie sie es sagt.

Also jetzt meine Frage:

Ich bin etwas zuversichtlich dass ich das GSR bekommen werde, aber was kann ich tun wenn die Mutter als Reaktion darauf versucht, das Wechselmodell zu vernichten und mir den Zugang zu meiner Tochter doch nur alle 2 Wochen zu gestatten? Ich bin mir ziemlich sicher dass sie so was nicht machen wurde, weil letztendlich wurde es die Kleine schaden und auch für sie erhebliche "logistische" Schwierigkeiten mit sich ziehen (nach dem Motto: "jeden Tag Eltern sein? Nein danke!"), but what if?

Kann ich irgendwie aufgrund des "Kontinuitätsprinzips" das Wechselmodell irgendwie gerichtlich fixieren? Wäre dies jetzt schon (sozusagen prophylaktisch) möglich?

Ich habe es einfach satt dass die Mutter eine Art Machtstellung über mich hat (oder zumindest glaubt eine zu haben), und möchte alles mögliche tun um unsere jetzige Lebenssituation, mit der wir eigentlich alle zufrieden sind (die auch das Beste für unsere Tochter ist), irgendwie konkret festzulegen.

Was sagt ihr dazu?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2011 12:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du kannst gar nichts dagegen machen.

Die Machtstellung, die sich für deine Ex daraus ergibt, ist beabsichtigt und politisch gewollt.
Schließlich bist du qua Geschlecht und Definition Täter und deine Ex Opfer.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 12:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Americandad,

du kannst gar nichts dagegen machen.

Eine Option, falls die Mama das Wechselmodell zu kündigen droht: Selbst das Heft in die Hand nehmen und versuchen, die Dame zur Wochenend-Mama zu degradieren. Die Erfolgsaussichten vor unseren ach so "gleichberechtigten" Familiengerichten sind zwar ziemlich lausig, aber wenn du aus einem bislang funktionierenden Wechselmodell kommst, mutmaßlich immerhin größer als Null (was bei unserer Justizmafia keine Selbstverständlichkeit für Väter ist).

Also überlege für den Fall der Fälle schon mal, ob du die Aufgabe "AE-Papa" stemmen könntest - und welche Gründe dafür sprechen könnten, dass das Kind zu dir kommt statt zur Mama.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 15:23
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Zahlst du Kindesunterhalt?

Vielleicht wäre dies doch ein möglicher Weg. Aber die Kontinuität sehe ich bei 5 Jahren allerdings schon in Gefahr. Geht dein Kind bereits in die Schule oder noch KiTa. Dies wäre vieööeicht auch ein wichtiger Punkt.


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 21:00
(@americanpapa)
Schon was gesagt Registriert

Eine Option, falls die Mama das Wechselmodell zu kündigen droht: Selbst das Heft in die Hand nehmen und versuchen, die Dame zur Wochenend-Mama zu degradieren.

Natürlich auch eine Idee, und da ich zumindest finanziell mir einen Anwalt leisten könnte (und die KM aber nicht), wäre dies sicherlich gut möglich.

Zahlst du Kindesunterhalt?

An wem soll ich Unterhalt zahlen? Mir selber? Dieses Thema hatten wir schon und bei einem Wechselmodell erfüllen beide Eltern ihre Barunterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung des Kindes.

Mir wäre es natürlich am liebsten wenn das Familiengericht das Wechselmodell gerichtlich fixieren könnte, aber wahrscheinlich wenn ein Elternteil nein sagt kann man ihn nicht dazu zwingen...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2011 10:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Americandad!

Dieses Thema hatten wir schon und bei einem Wechselmodell erfüllen beide Eltern ihre Barunterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung des Kindes.

Das ist meines Wissens so nicht ganz richtig, denn es könnte nach dem Verhältnis der Einkommen gequotelt werden. Nur so als Info!

Mir wäre es natürlich am liebsten wenn das Familiengericht das Wechselmodell gerichtlich fixieren könnte, aber wahrscheinlich wenn ein Elternteil nein sagt kann man ihn nicht dazu zwingen...

So ist es, weil das WM im dt. Familienrecht weder gesetzlich verankert noch in irgend einer Form erwähnt wird. Wenn Du es aber schaffen würdest, im Rahmen eines (ausser-)gerichtlichen Vergleiches ein WM zu fixieren, wäre das genial und mit Sicherheit (nach wie vor) die beste Lösung für Eure Tochter! 😉

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2011 11:04