Habe noch ein Anliegen , ist eine Beantragung des Wechselmodells nachdem meine Tochter schon
5 Jahre im Haushalt der Mutter aufgewachsen ist , noch möglich oder wird das gleich
abgelehnt?
Denn meine Ex hat ein Gehirntumor und wir haben gemeinsame Sorge und ist zwar erfolgreich operiert worden ,
aber es ist noch ein Teil dringeblieben der jetzt mit Chemo besiegt werden soll.
Der Mann und noch die erste Tochter von der Ex leben mit im Haushalt und die Eltern von Ex mit im Haus . Im Moment ist Ex zuhause und es geht den
Umständen entsprechend , aber bald beginnt halt die Chemo.
Was sagt ihr hat es Sinn das Wechselmodell jetzt in der Situation zu beantragen ?
Über Antworten und Tips wäre auch ich hier sehr dankbar ...
Hallo Andreas,
ein Wechselmodell kannst du nicht beantragen. Juristisch gesehen existiert es derzeit nicht.
Du kannst dich mit der Mutter einvernehmlich darauf einigen. Was auch sinnvoll ist, denn ein WM kann nur dann funktionieren, wenn beide Elternteil ein Mindestmaß an Kommunikation zustande bringen. Würde die Mutter dem zustimmen?
Wichtig ist auch wie alt das Kind ist, ob es das selber will und wie weit die Entfernung zwischen euren beiden Wohnorten ist.
Allerdings würde ich utner den derzeitigen Umständen von einem WM abraten. Die Mutter hat eine u.U. lebensverkürzende Erkrankung. Das könnte bei eurer Tochter Ängest auslösen oder auch Selbstvorwürfe, wenn der Mutter etwas passiert. Im Moment wäre es sicher gut, wenn eure Tochter in irgendeiner Weise aufgefangen wird und lernt mit der Erkrankung ihrer Mutter umzugehen. Evtl. gibt es in eurer Nähe ein Gruppe für Kinder, die sich mit dem Thema beschäftigt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin und auch von mir willkommen hier!
Ein WM wird in den seltesten Fällen von einem FamG beschlossen (ausgeurteilt) und schon gar nicht, wenn es vorher 5 Jahre einen "üblichen" Umgangsrhythmus gab (wie das bisher lief und wie Euer Verhältnis und Umgang auf Elternebene ist schreibst Du leider nichts). Insofern kannst Du ja auch nichts "beantragen".
Wenn Du den Umfang Deiner Betreuungszeiten mehr in Richtung gleichberechtigte Aufteilung (aka WM) verschieben willst, dann solltest Du dies mit der KM besprechen und mit den Gründen argumentieren, warum Du es aus Sicht des Kindes für richtig findest (hier wohl insb. die mögliche Belastung aufgrund der Chemo). Ist das der einzige Grund (aus Sicht des Kindes)?
Ein WM wirst Du nur zusammen mit der KM erreichen. Was an mehr an Umgang auch auf dem gerichtl. Weg möglich ist, hängt von der jetzigen Aufteilung ab.
Gruß, Toto
Hallo danke für eure Antworten ,
irgendwie habe ich mir das gedacht.
Der Umgang lief in den letzten Jahren immer relativ normal ab , wie es halt gesetzlich geregelt ist ,
dieses typische in Deutschland alle 14 Tage das Wochenende und einen Tag in der anderen Woche für 3 Stunden.
Extra Tage bzw Ferien immer nur nach Vorschrift wie sie es bestimmt , sage ich was anderes wird diskutiert das das Kind bei ihr lebt,
halt versuchen zu zeigen ich sitze eh am längeren Hebel.
Mehr Umgang gibt die Dame freiwillig nicht her , ging jetzt erst um die gesamten Ferienaufteilungen da sie im September
in dei schule kommt , da geht nicht viel , da setzte ich mich sowieso hin und versuche das über das Gericht.
Was die Erkrankung der Mutter angeht , damit geht meine Tochter nach aussen recht gut um und spricht nicht viel , ich bin auch der
Meinung wie midnightwish das man darüber sprechen sollte in einer Gruppe aber dieses würde ex nie zulassen , die Ex war vor der Krankheit schon hier komm ich
ich bin es , und trotz das sie so schwer getroffen wurde , hat sie nicht gelernt und ihre Denkweise verändert.
Der Gehirntumor war gutartig und wurde operiert und noch 5Prozent sind verblieben , die halt per Chemo / Bestrahlung weggemacht werden sollen , der Tumorrest könnte aber ins Böse umschlagen , und ich dachte bzw habe gehofft das auch das eine Anstrengung für das Kind ist das man da vielleicht ins Wechselmodell oder in mehr Umgang übergehen kann ...
Das heisst aber auch, dass die Krankheit der Mutter nicht der Treiber sein kann, mehr Umgang oder gar ein WM zu fordern. Also musst Du andere gute Gründe finden, dass mehr Umgang im Sinne der Tochter ist. Und dies dann versuchen über
1. ein Gespräch mit KM
2. unter Vermittlung des JA und
3. vor Gericht versuchen durchzusetzen.
Ich befürchte, dass wird viel Aufwand, der letztlich zu nichts/ wenig führt.
Ich würde versuchen, die Umgangszeit besser (intensiver! Qualität vor Quantität) zu nutzen und kleinteilig hier und da einen Tag mehr Umgang/ Urlaub/ Feiertag rauszuschlagen. Kind wird älter und zunehmend selber bestimmen wollen, wann und wo es Zeit verbringt - auch zunehmend ohne KM oder KV!
Extra Tage bzw Ferien immer nur nach Vorschrift wie sie es bestimmt , sage ich was anderes wird diskutiert das das Kind bei ihr lebt,
halt versuchen zu zeigen ich sitze eh am längeren Hebel.
Dies könnte allerdings der Ansatz sein - auch vor dem HIntergrund der EInschulung -, die o.a. Punkte zu durchlaufen, um eine festgeschriebene Ferien- und Feiertagsregelung zu erreichen.
Gruß, toto
Servus!
Unabhhängig von Vorangeschriebenem:
Eine wichtige Frage zur möglichen Realisierung des WM steht noch im Raum:
...und wie weit die Entfernung zwischen euren beiden Wohnorten ist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Die Entfernung unserer Wohnorte beträgt 16 km ....
Ich fürchte, das ist schon zu weit
Sind 16 km Entfernung wirklich schon zu weit ??
Hm, kommt immer drauf an.
Ich denke 16 km auf dem Land sind etwas anderes als 16 km in der Stadt. Es macht sicher auch einen Unterschied ob das Kind in die Grundschule oder die weiterführende Schule geht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Es würde mich sehr wundern wenn 16km die gleiche Gemeinde wären. Und dann ist es fast immer schlecht mit ÖPNV.
16km ist sicher nicht wenig - aber ein WM kann funktionieren.
Bleibt die Voraussetzung, dass beide ET dies wollen, fördern und miteinander kommunizieren können. Will KM das nicht, wirst Du kein WM "beantragen" können.
Aber vielleicht gelingt es Dir, über eine schriftlich fixierte Umgangsregelung inkl. Ferien- und Feiertagsumgang mehr Umgang (zB ab Do abends oder bis Mo morgens) und jede Woche mittwochs mit Übernachtung auf Do zu erarbeiten. Und dann bist Du schon recht nah an einem WM - die Unterhaltsfrage bleibt (natürlich) unverändert, es sei denn KM kommt Dir freiwillig entgegen.
Toto
Denke das sich die Kindesmutter sehr dagegen streuben wird, ist nicht die gleiche Gemeinde aber der Bus fährt direkt von unserer Haustür
bis vor ihre Haustür das sehr praktisch.
Was Umgangserweiterung angeht , ist es ja wie gesagt sehr schwer mit der Dame zu kommunizieren , sie ist der Meinung das sie auch immer zurückstecken muss
mit ihrem Umgang weil die kleine öfter mal mit Oma was unternimmt und an die See fährt zum eigenen Wohnwagen , sie versteht ja nicht das sie das ja aus freien Stücken macht und ich nix dazu kann , und weil sie jetzt solange im KKH lag hatte sie auch keine Zeit für ihre Kinder die waren bei ihrem Mann und mein Umgang wurde normal weitergeführt ... Weil sie in den Zeiten kein Umgang hatte , soll ich jetzt auch freiwillig auf den Umgang verzichten. Da fällt mir halt nix mehr zu ein , und deswegen wird alles ein sehr schweres Vorhaben.
Habe jetzt schon eine Umgangsregelung mit Ferien und Feiertagen erstellt , aber die Briefmarke und das Papier kann ich mir sparen denn das fliegt eh gleich in Müll , egal hauptsache ich habe es ihr übergeben.
Zum Jugendamtsgespräch weiß ich nicht ob sie erscheinen wird , wegen der Krankheit die sie hat...
Sie macht jetzt einen stark auf Mitleid in der Sache , es ist schlimm wenn man an sowas erkrankt , aber das heißt für mich nicht das ich aus diesem Grunde
alles so mache wie sie das kommandiert....
Denke das sich die Kindesmutter sehr dagegen streuben wird, ist nicht die gleiche Gemeinde aber der Bus fährt direkt von unserer Haustür
bis vor ihre Haustür das sehr praktisch.
Aber sicherlich (noch) nicht für eine Erstklässlerin alleine... Da braucht es zunächst Bring- und Fahrdienste (Deinerseits).
Habe jetzt schon eine Umgangsregelung mit Ferien und Feiertagen erstellt , aber die Briefmarke und das Papier kann ich mir sparen denn das fliegt eh gleich in Müll , egal hauptsache ich habe es ihr übergeben.
Zum Jugendamtsgespräch weiß ich nicht ob sie erscheinen wird , wegen der Krankheit die sie hat...
JA-Gespräch musste machen, und wenn es rein aus Doku-Zwecken ist. JA wird vom Gericht angehört.
Vor Gericht kannste dann ein "Strafgeld" reinschreiben lassen.
Magst Du Deinen Entwurf einer umfassenden Umgangsregelung mit uns besprechen?
Gruß. toto
Ja das würde ich sehr gerne tun und setze ich heuer abend mal rein , wie der Umgang ist und wie ich es mir vorstelle für meine Tochter und mich ...
Hallo hier ist meine bisherige Umgangsregelung
Freitags 15.30 ( Abholung aus Kita ) bis Sonntag 17.00 zurück zur KM )
Andere Woche Freitags 15.30 ( Abholung aus Kita bis 18.30 zurück zur KM )
Das ist gerichtlich festgelegt seit 2010
Sommerferien sind meistens seid 2012 so 10-14 Tage natürlich von ihrer Seite aus vorgeschrieben.
Osterferien seid 2014 genau 1 Woche aber meistens nicht in den Ferien sondern wie jetzt die Letzte Woche danach also auch
vorgeschrieben.
Meine Vorstellungen der Umgangserweiterung nach Einschulung im September 2015
Donnerstags Abend bis Sonntag Abend
Andere Woche Donnerstag Nachmittag bis Freitag Abend oder Freitag Nachmittag bis Samstag Nachmittag
Feiertage Ostern und Pfingsten jeweils den 2 ten Feiertag von Morgens bis Abends
Osterferien / Sommerferien und Herbstferien jeweils die Hälfte im jährlichen Tausch mit Anfang und Ende
Weihnachsferien jeweils die Hälfte im jährlichen Wechsel Weihnachten und Silvester
Geburtstage des Kindes dürfen auch mal beim Umgangselternteil gefeiert werden
Umgangsausfall durch Krankheit wird der Umgang das Wochenende danach nachgeholt , und der Umgang läuft danach ganz normal weiter...
Bei Verstößen der Mutter wird ein Ordnungsgeld in Höhe von ........ ( ein Betrag der weh tut ) festgesetzt ....
So hier ist meine Umgangserweiterung bzw so wie ich es mir für uns vorstelle , ich würde gerne wissen was ihr sagt ist das okay oder fehlt was bzw ist was falsch ...
Danke schon einmal für eure Antworten ...
Was ich noch nachfügen muss wir haben Gemeinsames Sorgerecht ...
Hallo hmmm keine Antwort drauf ?
Das hier
oder Freitag Nachmittag bis Samstag Nachmittag
würde ich lassen. Der Mutter sollte ebenfalls das Recht eines vollen WE zugebilligt werden, damit auch sie Unternehmungen am WE planen kann.
Geburtstage des Kindes dürfen auch mal beim Umgangselternteil gefeiert werden
Konkretisiere das mal. Geht es um den Geburtstag mit der Familie? Du kannst doch auch jetzt schon mit deiner Familie den Geburtstag des Kindes (nach)feiern. Oder geht es darum auch mal einen Kidnergeburtstag mit den Freunden des Kindes auszurichten?
Bei Verstößen der Mutter wird ein Ordnungsgeld in Höhe von ........ ( ein Betrag der weh tut ) festgesetzt ....
Streiche das Wort Mutter. Das geht auch in beide Richtungen 😉 . Odnungsgeld könnte auch nur von einem Gericht festgelegt werden und nicht in einer privaten Vereinbarung. Und erwarte dir nicht allzuviel davon. Es muss schon eingie passieren, bis das Ordnungsgeld tatsächlich verhängt wird.
Weihnachten solltest du auch noch konkretisieren. Gesamt Feiertage bei einem Elternteil sind nicht drin. Eher Heilig Abend bei A, 1. oder 2. Feiertag bei B, Silvester bei B, Im Folgejahr umgekehrt.
Geburtstage des Elternteil darf das Kind grundsätzlich mit dem jeweiligen Elternteil verbringen. Die Umgangsregelung wird dafür ausgesetzt.
Ebenso unterbricht der Ferienaufenthalt die WE-Umgangsregelung. Sonst kann es dir passieren, dass du zwar 3 Wochen Somemrferien hast, aber nicht wegfahren kannst,weil in diesen 3 Wochen 2 WE, die der KM zustehen, liegen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Geburtstage des Kindes dürfen auch mal beim Umgangselternteil gefeiert werden
Wenn Du schon eine festgezurrte Umgangsregelung haben möchtest, dann solltest Du von schwammigen Formulierungen abstand nehmen.
würde ich lassen. Der Mutter sollte ebenfalls das Recht eines vollen WE zugebilligt werden, damit auch sie Unternehmungen am WE planen kann.
Im ersten Blick liest sich das für mich, wie man sucht sich das Beste heraus ... Deswegen sollte klarheit und gleichheit bestehen.
Wenn man ein Wechselmodell machen will, dann sollte dies nicht mit häufigen Wechseln stattfinden. Das/die Kind(er) sind quasi nur auf Reisen und können sich garnicht irgendwo zu Hause fühlen. Auch sollte geklärt sein, wie es in der Schule abläuft, ein ständiges Wechseln kann hier auch zu Problemen führen.
Der Hauptblick sollte aber auch dem Kind liegen. Will es überhaupt ein Wechselmodell, ist es charakterlich dafür geeignet. Ich meine, dass nicht jedes Kind dies wirklich verträgt und lieber einen fest Anker an einem festen Platz hat. Sonst wird es ehr schlimmer wie verbessert, nur weil ein Kind seine Interessen mit Krampf durchsetzen will.
Wenn denn Wechsel, dann auch richtig.
Sprich, hier müssen die Ferientage ebenso geteilt werden, und nicht nur die "Sahne"-Stücke herausgepickt werden.
Feiertage, Geburtstage würde ich so regeln, dass jedes Jahr der Wechsel gemacht wird. Das wäre fair und gleich.
Der wichtigste Punkt ist aber, dass ohne die Zustimmung der KM dies nicht umsetzen kannst. Ihr kommt um ein Gespräch nicht herum.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.