Wechselmodell durch...
 
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Wechselmodell durchsetzbar?

 
(@tom1975)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle hier im Forum!
Wie die meisten hier bin ich auf der Suche nach einigen Antworten……
Erst einmal die Grundsituation:  getrennt lebende Eltern (waren nicht verheiratet),  gemeinsames Sorgerecht ; der kleine lebt jedoch bei seiner Mama.  Mama Hartz IV (aber schon lange vor der Geburt ), Ich Arbeitnehmer. 1 Geschwisterchen (ich bin jedoch nicht der Vater)
Bisher hatte ich keine Möglichkeit den kleinen zu mir zu nehmen, da ich auf engsten Raum in einer WG lebe. Ich sehe den Kleinen jeden Tag  (7 Tage die Woche); soll heißen, dass ich immer nach der Arbeit direkt den Weg zu den 2 antrete und dort bleibe bis der Kleine ins Bett geht. Wochenenden verbringe ich Ganztags dort. Unternehme viel mit dem kleinen, fahre mit allen Einkaufen….der alltägliche Wahnsinn eben.

Wann immer es machbar ist, fahre ich mit dem kleinen zu Oma und Opa, oder wir besuchen jemand, was in keinster Weise Probleme darstellt.
Momentan steht die Kindergartensuche an, da der Kleine nächstes Jahr  in den Kindergarten kommt.
Mein Gedanke war jetzt, dass ich die „geteilte Betreuung“ übernehme (Wochenweise). Dies wäre insofern machbar, da ich meinen Arbeitstag ein wenig verschieben könnte, vorausgesetzt der kleine geht in einen Ganztages Kindergarten (07.45h – 15.45h). Eine Wohnung mit entsprechenden Platz wird bis dahin in unmittelbarer Nähe meiner Ex, bzw. des Kindergartens, existieren.

Die Mutter steht  dem Ganzen in keinster Weise aufgeschlossen gegenüber. So, wäre es machbar den kleinen zu nehmen (immer wieder mal), aber eben nicht offiziell und in diesem Umfang!
Zum Thema Vollzeit Kindi ist halt zu sagen, dass die Ämter Druck machen und sie sich eh um eine Vollzeitstelle bemühen muss und somit diese Diskussion vom Tisch wäre
Wie stehen denn da meine Chancen auf „hoch offiziellen „ Wege, so etwas druchzusetzen, vielleicht habt ihr sonst auch irgendwelche Tipps und Infos für mich.
Danke an alle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2010 01:04
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo tom,

ein WM ist gerichtlich nicht durchsetzbar in deutschland.

bei einem WM bist du immer auf das wohlwollen der KM angewiesen, schliesslich gibt es dann keinen KU mehr und kindergeld wird geteilt....ggf. kannst du aber genau da ansetzen je nachdem wie es bei dir aussieht finanziell

gruss zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2010 01:36
(@tom1975)
Schon was gesagt Registriert

hi,

das wird wohl bei ihr nicht ziehen.
was müßten denn für gründe vorliegen um die komplette betreuung einklagen zu können?

versteht mich bitte nicht falsch, aber hier geht es um meinen sohn, für den ich gerne karriere und geld links liegen lasse. im hause meiner ex, geht es ihm eigentlich nicht schlecht aber eine zukunft wird er dort nicht haben.... zu viel alkohol, zu viel internet, zu wenig verständnis für bildung und und und (ihr wollt nicht wissen was alles bei seiner schwester schief läuft und das mitten in der pubertät) .....ich will und kann mir das nicht mit ansehen, zumal ich jede sekunde mit meinem sohn genieße und ich niemals ein "wochend papa" werden kann.

edit.... um das geld geht es mir nicht. klar habe ich auch nichts zu verschenken und nein ich schimme nicht in diesem, sonst würde ich momentan nicht in einer wg leben, aber für meinen kleinen würde ich auch gut und gern weiterzahlen, wenn das was nützen würde.

zu der ersten frage in diesem beitrag...das ist natürlich, wie wenn man mit dem feuer spielt. geht es schief haben wir 2 ein problem (sohn und papa).  in wie weit greift denn das umgangs-/gewohnheitsrecht bei einer richterlichen festetzung des umgangs?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2010 01:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom,

edit.... um das geld geht es mir nicht. klar habe ich auch nichts zu verschenken und nein ich schimme nicht in diesem, sonst würde ich momentan nicht in einer wg leben, aber für meinen kleinen würde ich auch gut und gern weiterzahlen, wenn das was nützen würde.

Wie du schon gehört hast - offiziell gibt es kein WM, also kannst du es nicht einklagen. Allerdings spricht natürlich nichts dagegen, der KM anzubieten: In puncto Unterhalt bleibt alles wie gehabt, aber ihr macht ein Quasi-Wechselmodell, indem euer Sohn halt entsprechend häufig bei dir ist. Aus Sicht der KM muss halt vermutlich so viel Unterhalt von dir zu ihr fließen, dass sie keinen Ärger mit der ARGE hat. Wenn das erst mal gewährleistet ist, hat sie möglicherweise überhaupt kein Problem mehr damit, wenn das Kind bei dir ist, so oft du willst.

Kommt halt darauf an, ob du es dir leisten kannst, dir auf diese Art und Weise dein Kind von der KM "abzukaufen" ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2010 15:32
(@tom1975)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
bin unterwegs deshalb nur eine kurze antwort!

ihr geht es nich um geld, aber um die angst, daß sie den status nr. 1 (also bezugsperson) verlieren könnte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2010 15:54