Moin,
seit etwa Dezember 2012 praktizieren meine Ex und ich das Wechselmodell für unseren Sohn in Berlin. Ich bin damals ausgezogen und habe mir in der Nähe eine Wohnung gesucht so dass das soziale Umfeld meines Sohnes trotzdem nicht allzu dramatisch eingeschnitten wird. Aufgrund meiner vorherigen Betreuung liegt der Betreuungsschwerpunkt bei mir. Mein Sohn ist mit Nebenwohnung bei mir gemeldet und noch beziehe ich das Kindergeld wobei meine Ex dieses nun für sich beantragt hat was ihr wohl ab März auch zugesprochen werden soll... keine Ahnung wie das funktioniert denn eingewilligt habe ich darin nicht und momentan teilen wir das Kindergeld eh zu 50% auf.
Wie auch immer, das Wechselmodell funktioniert so ganz gut ausser das sie nun bemerkt hat, das es ja recht schwierig ist alleine klarzukommen denn nun hat jeder seinen eigenen Haushalt - wie verwunderlich.
Also kam sie im letzten Gespräch auf den Trichter das wenn in einem Jahr die Anmeldung zur Schule beginnt sie vorhat in einen anderen Stadtteil umzuziehen (ca. 25km weiter weg) in dem auch ihre Familie wohnt, also Mutter und Neffe von meinem Sohn.
Für sie wäre das ein Top Deal denn so würde sie weniger Miete zahlen, bräuchte nur noch 30min zur Arbeit und hätte Mutter oder ihre Schwester im Background die sie unterstützen, mehr oder weniger. Als Bonusfeature würde sie somit von mir auch Unterhalt erzwingen denn ich könnte das Wechselmodell so nicht aufrechterhalten da ich nicht 30km am morgen zur Schule und anschliessend 30km zu meiner Arbeitsstelle fahren könnte. Ausserdem wären diese 120km am Tag finanziell kaum zu stemmen.
Ein zweiter Gedanke ist, das sie zu ihrem Freund ziehen könnte, ausserhalb von Berlin, also etwa 40km entfernt von mir. Auch hier hätte ich keine Chance das Wechselmodell aufrechtzuerhalten.
Nun meine Frage:
Darf dien Kindsmutter so ohne weiteres auf diese Weise meinen Sohn aus seinem sozialen Umfeld herausreissen, mir das Umgangsrecht deutlich erschweren, das Sorgerecht verwehren und mich so zu einem Wochenenddaddy degradieren?
In der Vergangenheit haben wir bereits bei der Familienberatung vorgesprochen in der das momentane Wechselmodell so wie es läuft als nahezu perfekt bewertet wurde. Habe ich als Vater der eigentlich und nachweislich die höhere Betreuungszeit hat eine Chance hier diesen Wohnortwechsel zu verwehren oder im Vorfeld zu verhindern? Kann man auf den Hauptwohnsitz beim Einwohnermeldeamt ein Sperrvermerk anmelden so das eine Ummeldung nicht möglich wäre?
Klingt alles ziemlich hart aber kann ich auf eine Entscheidung zugunsten meines Sohnes hoffen das evtl. das ABR auf mich alleinig überschrieben wird? Die Mutter würde ja defacto nur im eigenen Interesse handeln, mein Sohn und ich hätten so massive Nachteile zu befürchten.
Moin C4,
Darf dien Kindsmutter so ohne weiteres auf diese Weise meinen Sohn aus seinem sozialen Umfeld herausreissen, mir das Umgangsrecht deutlich erschweren, das Sorgerecht verwehren und mich so zu einem Wochenenddaddy degradieren?
nein, moralisch betrachtet "darf" sie das natürlich nicht, aber de facto wird kein Hahn danach krähen, denn das Wechselmodell existiert juristisch gar nicht. Und mit "seit Dezember 2012" kannst Du auch keine grossartige Kontinuität einwenden, die damit torpediert würde. Im Zweifelsfall ist die Schule oder die Luft am neuen Wohnort besser, die Bindung zu den Grosseltern von grosser Bedeutung, der bisherige Stadtteil zu kriminell - whatever. Und Dein Umgangs- und Sorgerecht ist ja nicht in Gefahr.
Kann man auf den Hauptwohnsitz beim Einwohnermeldeamt ein Sperrvermerk anmelden so das eine Ummeldung nicht möglich wäre?
das ist ein beliebter Irrtum - aber was sollte es bringen? Eine Ummeldung dokumentiert einen tatsächlichen Wohnort; sie verhindert keinen Umzug.
Klingt alles ziemlich hart aber kann ich auf eine Entscheidung zugunsten meines Sohnes hoffen das evtl. das ABR auf mich alleinig überschrieben wird? Die Mutter würde ja defacto nur im eigenen Interesse handeln, mein Sohn und ich hätten so massive Nachteile zu befürchten.
mit einem ABR-Antrag gräbst Du das Kriegsbeil aus, denn wenn ein solcher gestellt wird, wird auch darüber entschieden - mit einiger Wahrscheinlichkeit zu Deinem Nachteil. Dann entscheidet Deine Ex tatsächlich allein über den Wohnort Eures Kindes - der dann ggf. auch weiter als 25 km entfernt ist. Was spricht dagegen, wenn Du ebenfalls in diesen Stadtteil umziehst, um das WM aufrechtzuerhalten? Was ist - aus Kindersicht - am bisherigen Stadtteil besser als am potenziell zukünftigen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Darf dien Kindsmutter so ohne weiteres auf diese Weise meinen Sohn aus seinem sozialen Umfeld herausreissen, mir das Umgangsrecht deutlich erschweren, das Sorgerecht verwehren und mich so zu einem Wochenenddaddy degradieren?
nein, moralisch betrachtet "darf" sie das natürlich nicht, aber de facto wird kein Hahn danach krähen, denn das Wechselmodell existiert juristisch gar nicht. Und mit "seit Dezember 2012" kannst Du auch keine grossartige Kontinuität einwenden, die damit torpediert würde. Im Zweifelsfall ist die Schule oder die Luft am neuen Wohnort besser, die Bindung zu den Grosseltern von grosser Bedeutung, der bisherige Stadtteil zu kriminell - whatever. Und Dein Umgangs- und Sorgerecht ist ja nicht in Gefahr.
Okay... seit 2012 ist ungünstig formuliert aber seit diesem Datum gibt es 2 getrennte Haushalte. Da mein Sohn nun 4,5 Jahre ist und ich als Vater seit der Geburt sehr aktiv in der Betreuung war und bin (deutlich mehr Betreuungszeit als die Mutter) sollte doch nicht nur "moralisch" gewürdigt werden, oder?
Mein Problem ist halt, das mein Sohn in dem momentanen Stadtteil seine Freunde hat, sein soziales Umfeld, sein Hobby und das auch z.B. mit meiner Freundin die er nun sei 1 Jahr kennt und deren Kinder mit denen er sich verbunden fühlt.... . Da wo meine Ex hinziehen würde wären zwar seine Oma (zu der mein Sohn nur widerwillig möchte) und sein Cousin den er etwa 6 mal im Jahr zu Besuch sieht.
Also soll diese "Familienbindung" zu einem anderen Stadtteil stärker ins Gewicht fallen als ein intaktes soziales Umfeld in dem mein Sohn sich geborgen und heimisch fühlt?
Moin C4,
da das Wechselmodell juristisch gar nicht existiert, wird es vor Gericht auch nicht verhandelt; dort stehen im Zweifelsfall lediglich zwei Elternteile, die sich nicht über den Lebensmittelpunkt ihres Kindes einigen können und jetzt eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen möchten.
An diesem Punkt fällt Dir mit einiger Wahrscheinlichkeit die Mütterlastigkeit der deutschen Familiengerichte auf die Füsse. Die Betreuungszeit, die Du mehrheitlich erbracht haben willst, lässt sich in der Rückschau nicht mehr beurteilen; es kann im Gegenteil sogar passieren, dass Du aus gegnerischen Schriftsätzen erfährst, dass Du praktisch nie zuhause warst und wenn doch, Deine Anwesenheit vor allem Deiner persönlichen Erholung diente, während Muddi sich rührend um die Betreuung Eures Kindes gekümmert hat. So etwas klingt für Gerichte glaubhaft; die "Wahrheit" wird nicht ermittelt (wie wollte man das auch tun?). Vor allem, wenn Deine Ex zusätzlich einwendet, dass sie seit der Geburt Eures Kindes weniger gearbeitet und/oder weniger verdient hat als Du (und das lässt sich auch im Nachhinein noch belegen).
Das Verhältnis von Sohnemann zu Deiner Freundin spielt für die Gerichtsentscheidung keine Rolle: Die kann ja morgen wieder weg sein. Abgesehen davon: Würdest Du vor Gericht gerne hören, was der Next Deiner Ex für ein toller Stiefvater ist? Und ein "besseres" soziales Umfeld kannst Du auch nicht glaubhaft einwenden; in Familien, die beruflich bedingt umziehen müssen, fragt auch niemand danach. Kinder sind anpassungsfähig.
Ich persönlich halte es für die bessere (und nervenschonendere) Idee, wenn Du überlegst, ggf. eben auch selbst umzuziehen, um das WM aufrechtzuerhalten. Denn das müsst Ihr als Eltern aber schon allein bewerkstelligen; gerichtlich zum WM gezwungen oder am Umziehen gehindert wird niemand, und das ABR bekommt man deswegen auch nicht weggenommen. Es wird in einem solchen Verfahren nur entschieden, wo das Kind in Zukunft lebt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Erstmal solltest du das mit der KM klären. Wie steht sie dazu, dass diese Entscheidung das bestehende WM umwirft? Ist ihr das bewusst?
Wenn du die überwiegende Betreuung nachweisen kannst, dann könntest du in Zusammenarbeit mit einem guten Anwalt einen ABR Antrag in Erwägung ziehen.
Ich persönlich halte es für die bessere (und nervenschonendere) Idee, wenn Du überlegst, ggf. eben auch selbst umzuziehen, um das WM aufrechtzuerhalten.
Und wenn die KM es sich demnächst dann überlegt wieder woanders hinzuziehen? Soll er dann auch wieder hinterherziehen? In welchem Job kann man das, denn Unterhalt wird die KM doch bestimmt weiterhin wollen?
Warum sollte der TS faktisch der KM das Aufenthaltsbestimmungsrecht überlassen ohne zu versuchen es selbst zu bekommen?
Sollte die KM das ABR bekommen, was ja leider wahrscheinlich ist, kann er immer noch hinterherziehen.
Ich würde gut überlegen was belegbar ist über die bisherige Betreuung und mich dann informieren, was du tun kannst, um das Wechselmodell zu erhalten oder das Kind ganz zu betreuen. Wenn die KM wegziehen will, soll sie es tun, aber ohne eurem Kind.
Grüße,
hoffmann
Moin,
Warum sollte der TS faktisch der KM das Aufenthaltsbestimmungsrecht überlassen ohne zu versuchen es selbst zu bekommen?
Sollte die KM das ABR bekommen, was ja leider wahrscheinlich ist, kann er immer noch hinterherziehen.
Ich sehe das ähnlich. Wenn die KM wegzieht und das Kind einfach ohne ABR mitnimmt, ist sie praktisch in der gleichen Position, als wenn sie das ABR hätte. Es gibt also nicht wirklich viel zu verlieren. Ich bin deswegen auch Oceans Meinung:
Wenn du die überwiegende Betreuung nachweisen kannst, dann könntest du in Zusammenarbeit mit einem guten Anwalt einen ABR Antrag in Erwägung ziehen.
Gerade in seinem Fall hat man ja gesehen, dass eine KM durchaus einknicken kann, wenn man zeigt, dass man es ernst meint.
Gruß
Brainstormer
Moin,
Wenn du die überwiegende Betreuung nachweisen kannst, dann könntest du in Zusammenarbeit mit einem guten Anwalt einen ABR Antrag in Erwägung ziehen.
und wie weist man das gerichtsfest nach? Nein, "Beweis durch Behauptung" zählt nicht. Und es hat ja kein "amtlicher Zeuge" täglich von morgens bis abends danebengesessen und Buch geführt. >>>DIESEM<<< Thread kann man allerdings entnehmen, dass der TO bislang Vollzeit gearbeitet hat. Wenn die Ex seit der Geburt des Kindes nicht ebenfalls einen Fulltime-Job hatte, ist die Frage nach der "überwiegenden Betreuung" juristisch bereits beantwortet. Das schreibt ein halbwegs ausgeschlafener Gegenanwalt schon in seinen ersten Schriftsatz.
Wenn die KM wegzieht und das Kind einfach ohne ABR mitnimmt, ist sie praktisch in der gleichen Position, als wenn sie das ABR hätte. Es gibt also nicht wirklich viel zu verlieren.
Sollte die KM das ABR bekommen, was ja leider wahrscheinlich ist, kann er immer noch hinterherziehen.
das kann er tun, aber es gibt an dieser Stelle keine Reset-Taste: Wenn die Mutter das ABR gerichtlich zugesprochen bekommen hat, wird sie es vorhersehbar nicht mehr teilen wollen; sie kann damit sogar ans andere Ende der Republik ziehen. Mit dem WM muss sie sich jedenfalls nicht mehr beschäftigen; für den Vater bleiben dann Unterhaltspflicht und Umgang nach den üblichen Standards, auch wenn er um die Ecke wohnt. Ein einklagbares "Recht" auf das Wechselmodell gibt es nun einmal nicht. Und nach einem verlorenen Gerichtsverfahren auch keinen Anspruch auf "na gut, dann machen wir es eben wieder wie vorher".
Gerichtsverfahren sind kein Wunschkonzert; man bekommt NICHT, was man bestellt. Deshalb sollte man sie nur starten, wenn man auch einen nicht wunschgemässen Ausgang erträgt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
Wenn die Mutter das ABR gerichtlich zugesprochen bekommen hat, wird sie es vorhersehbar nicht mehr teilen wollen; sie kann damit sogar ans andere Ende der Republik ziehen. Mit dem WM muss sie sich jedenfalls nicht mehr beschäftigen;
Wenn die KM einmal widerspruchslos samt Kind umgezogen ist, wird sie dies auch erst recht ein zweites Mal tun, wenn sie dies für nötig hält. Das Wechselmodell wird der TO dann vermutlich sowieso vergessen können. Du schreibst es ja selbst:
nein, moralisch betrachtet "darf" sie das natürlich nicht, aber de facto wird kein Hahn danach krähen, denn das Wechselmodell existiert juristisch gar nicht.
Also, was genau gibt es zu verlieren, außer ein Betreuungsrecht, welches zwar auf dem Papier existiert, aber praktisch wertlos ist, wenn er sie widerspruchslos samt Kind ziehen lässt?
Gruß
Brainstormer
Moin BS,
Wenn die KM einmal widerspruchslos samt Kind umgezogen ist, wird sie dies auch erst recht ein zweites Mal tun, wenn sie dies für nötig hält. Das Wechselmodell wird der TO dann vermutlich sowieso vergessen können.
Laut Schilderung des TO würde sie zu ihrer Verwandtschaft ziehen, wo sie persönliche Bindungen hat und günstig wohnen kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie fortlaufend umzieht, ist daher nicht sehr gross.
Also, was genau gibt es zu verlieren, außer ein Betreuungsrecht, welches zwar auf dem Papier existiert, aber praktisch wertlos ist, wenn er sie widerspruchslos samt Kind ziehen lässt?
die m. E. naheliegendste (und kindeswohlgerechteste) Lösung hatte ich hier beschrieben:
mit einem ABR-Antrag gräbst Du das Kriegsbeil aus, denn wenn ein solcher gestellt wird, wird auch darüber entschieden - mit einiger Wahrscheinlichkeit zu Deinem Nachteil.
[...]
Was spricht dagegen, wenn Du ebenfalls in diesen Stadtteil umziehst, um das WM aufrechtzuerhalten?
Alternativ: Ein Angebot wie "könntest Du Dir den Umzug noch einmal überlegen, wenn ich die Mietdifferenz zwischen dort und hier übernehme?" Das Ganze ohne Anwälte, Gerichte und "Rechte" - und unter der Prämisse, dass eine bislang offensichtlich gut funktionierende Konstellation durch ein Gerichtsverfahren mindestens einen kapitalen Verlierer produziert.
Und was das "die Mutter könnte nach Timbuktu umziehen" angeht: Es gibt für Eltern sowieso keine Garantie für irgendwas; Schwarzmalerei nützt niemandem. Auch in unserer Vollkasko-Gesellschaft gibt es keine Garantie dafür, dass unsere Kinder das 10. oder 20. Lebensjahr erreichen werden - und trotzdem treibt diese Sorge einen psychisch gesunden Menschen nicht täglich um.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
der Umzug der KM wird ja erst in einem Jahr akut. Da kann man schon von einer gewissen Kontinuität ausgehen. Der Umzug käme ja auch einer deutlichen Umgangsreduzierung gleich.
MfG dick