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Was würdet ihr machen?

 
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Heute habe ich nach langer zeit mal wieder eine frage.
Das nächste UmgangsWE wäre vom 22.8-24.8 was ich mit meiner Tochter zusammen hätte, nun habe ich aber ein problem wo ich keinen ausweg finden kann.
An dem WE wird mein Schwager auch 30 Jahre alt und feiert auch ganz gross und zwar abends unsere Kinder sprich die grosse von meiner Frau und unser Sohn gehen zu Bekanten und Übernachten dort auch somit hätte ich das Problem wohin mit meiner Tochter ,da meine Tochter bei fremden Leuten auch nicht schläft und es ja auch nicht sinn des Umganges ist. wüsste ich nicht wohin mit ihr.
Dann hat am Sonntag auch noch mein Sohn Geburtstag der wird 3 Jahre alt und wird dann auch natürlich gefeiert , nur ich könnte daran nicht teil nehmen, weil ich um 15 Uhr wenn die Gäste kommen schon auf der Autobahn bin um meine Tochter nach Hause zu bringen, weil sie ja um 18 Uhr zuhause sein muss.
Tja eigentlich würde ich ja meien Frau fragen, ob wir das WE tauschen könnten, nur jetzt kommt das grosse ABER ich hatte ja am anfang des Jahres ein riesen problem mit meiner EX, weil meien Tochter zu so einer Veranstaltung wollte und sie nich ttauschen wollte, da hatte ich mein WE abgesagt und hgabe somit meine Tochter 6 wochen lang nicht gesehen.
Nachdem meien EX Gott sei Dank endlich einen neuen Freund gefunden hat wurde sie plötzlich netter und man konnte mit ihr plötzlich reden und wir haben auch schon mal WE getauscht , weil es plötzlich für sie kein Problem mehr war.
Ich durfte auch plötzlich meien Tochter öfters und länger haben statt der 4 Tage hatt eich meine Tochter in den Sommerferien eine ganze Woche so dass wir alle zusammen weg fahren konnten.
Kurz gesagt ich konnte mit meiner Ex reden so dass ich sie gefragt hatte, ob wir das eine WE vor der Gerichtsverhandlung (7.8) auch tauschen könnten, damit ich Donnerstags zur Verhandlung konnte und meine Tochter am Freitag abholen konnte sprich alles in einem Abwasch.
Das Problem ist jetzt das meine Ex total sauer auf mich ist, weil die Verhandlung anders abgelaufen ist wie sie sich es erhofft hatte (guckt in meinem anderen Thread "Heutige Gerichtsverhandlung") sie hat mir vor der Verhandlung noch total freundlich Hallo gesagt und als die Verhandlung vorbei war ist sie wütend ohne mir eines Blickes zu würdigen gegangen.
Somit weiss ich ,daß ich jetzt keien chance mehr haben werde mit ihr vernünftig zu reden geschweige den ein WE zu Tauschen.

Was soll ich jetzt tun? Bitte um rat.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2008 20:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ furbie,

ganz ehrlich: Wie soll jemand, der Deinen "Fall" nur aus Deinen Erzählungen kennt, hier entscheiden, ob Deine Ex gesprächsbereit oder wie wichtig eine Geburtstagsfeier in der Abwägung gegen ein Umgangswochenende ist?

Es geht um einen Geburtstag, nicht mehr. Wenn Du damit rechnen musst, dass Deine Ex dieses WE nicht tauschen will (und sei es nur, um Dir diese Fete zu versauen) - nun, dann ist das eben so. Deine Prioritäten musst Du schon selbst setzen. Als Vater bist Du auch Vorbild und nicht nur Fähnchen im Wind.

Mich beschleicht ein wenig der Eindruck, als würdest Du hier nach Schuldigen suchen, denen Du die Folgen einer (möglicherweise falschen) Entscheidung später anlasten kannst, die Du selbst nicht treffen magst ("...die haben doch geschrieben, dass ich dieses tun und jenes lassen soll..."). Aber das kann ein Forum wie vs.de nicht leisten.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 20:53
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Brille

Ich habe in keinster weise geschrieben,daß ich von euch eien Antwort haben will um sie euch dann später anzulasten das habe ich noch nie getan und werde ich auch nie tun.
Ich wollte jedliglich eure meinungen hören, sonst nichts noch such eich hier einen schuldigen, oder sonstwas.
Ausserdem hab eich noch geschrieben,daß nicht nur der eien Geburtstag ansteht von meinem Schwager , sondern auch noch der Geburtstag von meinem Sohn, den ich dann eben auf der Autobahn verbringen müsste , weil ich meien Tochter nach Hause bringen müsste und somit nich tbei meinem Sohn wäre.

E tut mir sehr leid, wenn ich hier einen so schlechten eindruck gemacht habe werde ich hier so eine Frage nich mehr stelllen.

MFG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2008 21:08
(@schmusepapa)
Registriert

@furbie:

Deine Möglichkeiten:

1. WE tauschen. Dazu musst du mit "Ex" reden. Würde ich machen. Wenn es klappt sind alle weiteren Varianten hinfällig.
2. Einen Babysitter für das WE bzw. die Nacht suchen.
3. Die Tochter am WE bei Bekannten unterbringen. "Schläft nicht bei fermden Leuten" sollte kein Argument sein. Ist aber sicher nicht Sinn des Umgangs.
4. Deine Teilnahme am Geburtstag des Schwagers absagen.
5. Den Umgang absagen.

Für das Terminproblem mit dem Geburtstag eures Sohnes habe ich keine Lösung. Nur stehen solche Termine ja schon vorher fest - eine Lösung bzgl. des Umgangswochenendes hättest du auch schon früher suchen können.

Die Prioritäten musst du dir schon selbst legen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 21:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich würde die Große mitnehmen zum Geburtstag des Schwagers und halt früher gehen und eben um drei Uhr am Folgetag fahren, wenn sie nicht ausnahmsweise am Montag zurück darf.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 21:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ furbie,

es geht nicht um einen "schlechten" Eindruck, sondern um einen fürchterlich unentschlossenen in Fragen der alltäglichen Prioritätensetzung: Jeder Umgangselternteil (und natürlich auch jeder "normale" Elternteil) kommt ständig in die Situation, Interessen gegeneinander abzuwägen: Verschieb' ich den Urlaub wegen Oma's 80. Geburtstag um 2 Tage? Geh ich zum Kegelausflug oder zur Grillfete beim Chef? Und eben auch: Ist mir nun das Umgangs-Wochenende oder der Geburtstag des Schwagers wichtiger?

Erwachsene Menschen treffen solche (und viele andere) Entscheidungen ohne den Rat eines Internet-Forums - und stehen dann auch dazu. Wie sollen auch wildfremde Menschen ohne Detailkenntnis Dir hier sagen können, was "richtig" und "falsch" ist? Denk mal darüber nach, ob und wieweit Deine Unentschlossenheit Deinen Trennungskrieg bestimmt hat und noch bestimmt - Dir müsste einiges auffallen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2008 21:26
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Es tut mir leid, aber irgendwie versteht ihr michnicht ganz.
Hier geht es nicht nur um den Geburtstag meines Schwagers, sondern auch um den Geburtstag von meinem Sohn der am Sonntag statt findet.
Wenn ich meine Tochter am WE hole und sie am Sonntag nach Hause bringe dann kann ich zwar am Geburtstag von meinem Schwager teil nehmen, aber nicht an dem Geburtstag von meinem Sohn, da die Fahrt ca 3 1/2 Stunden dauert.

LBM meien Tochter hat am Montag Schule somit, kann ich sie nicht erst am Montag zurück bringen, ausserdem würde dies meine EX das auch nicht erlauben, da wie gesagt die Gerichtsverhandlung so ausgefallen ist, wie sie es sich erhoft hat und , weil ich meine Tochter nur in den Sommerferien auf gut glück länger haben durfte.

Naja dann werde ich nochmal on mich gehen und versuchen mir klar zu werden wie ich das machen werde.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2008 15:19
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo furbie ich sehe nur 2 möglichkeiten.
1. mit der ex reden ,wirst du sowieso irgendwann mal wieder müssen,solche situationen kommen nämlic öfter mal vor.
mehrals nein sagen kann sie nicht.

2. du holst deine tochter wie gewohnt ,nimmst sie eventuell mit zum geburtstag(mal deinen schwager fragen und problem schildern) und was den geburtstag deines sohnes angeht ,du bist ja morgens da und deine tochter auch noch (was für sie ja bestimmt auch schön ist) und kannst mit singen 😉 und bist beim geschenke auspacken dabei.ihr macht ein tolles frühstück....
ist zwar schade ,das du nachmittags nicht dabei sein kannst,aber manchmal nicht zu ändern.

ich muß zum beispiel nächstes wochenende leider auch arbeiten ,obwohl mein sohn geburtstag hat. liieß sihc nicht anders einrichten.

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 15:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey,

ich würde es machen wie Lupina vorschlug.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2008 16:04