Was soll ich tun, i...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Was soll ich tun, ich weiß nicht mehr weiter

 
(@Checker)

Hallo Zusammen,

ich hoffe mir kann jemand schnellstmöglich helfen, denn ich weiß einfach nicht mehr weiter.
Mal kurz meine Geschichte:
2007 habe ich mit meiner Ex Freundin (nicht verheiratet) ein zauberhaftes Kind bekommen.
Anfang 2008 verlies Sie mich und zog wieder in Ihre Heimat (samt Kind) Berlin (ca. 500km von mir weg)
Ich habe die Vaterschaft anerkannt, jedoch dürfte ich nie das Sorgerecht haben. Ihre Aussage: Ich habe keine Lust wegen jeder Unterschrift hinter her zu laufen.
Bis heute hat Sie alles alleine Entschieden, Kita-Platz usw. Was auch ok ist, denn ich denke Sie will auch nur das Beste für die kleine.
Jedoch bekomme ich Sie absolut nicht zu Gesicht wenn ich nicht selbst nach Berlin fahren würde. Die Kosten sprengen jedoch alles…. Zug, Hotel, Essen. Da sind an einem WE mal locker 300 Euro Weg.
Selbstverständlich zahle ich einen Unterhalt von 220 Euro.
Ich muss förmlich hinter her rennen um meine Tochter mal am Telefon zu hören, oder Bilder zu erhalten…. Von Ihr aus kommt nichts.
Nun zu meiner Frage:
Gib es kein Gesetzt, das ich meine Tochter Regelmäßig sehen kann? Oder Sie vielleicht mal ne Woche zu mir holen kann?
Jedes Mal wenn ich dies meiner Ex vorschlage heißt es: Sie ist noch zu jung dafür und Sie sieht Dich ja so wenig. Komm erst mal ne Woche nach Berlin und dann schauen wir mal wie es klappt.
Kann ich vielleicht die Fahrten abziehen?

Das kann aber doch nicht sein oder? Ich sehe mich langsam wirklich wie ein zahlender Papa…mehr nicht.
Man es gibt Väter die keinen Pfennig zahlen wollen.

Ich danke Euch

Viele Grüße
Checker

Zitat
Geschrieben : 11.12.2008 16:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Checker,

willkommen hier bei Vatersein.de

Du hast ein Umgangsrecht mit Deiner Tochter. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, wann, wie oft, wie lange... nur eine aus der Rechtsprechung gewachsene Standardregelung, die besagt: jedes 2. Wochenende und die Ferien hälftig.

Solange das Kind jedoch so klein ist, wirst Du diese Regelung wahrscheinlich kaum durchgesetzt bekommen. Wenn mit der Mutter keine einvernehmliche Regelung zu erreichen ist, musst Du klagen. Vorher sollte aber versucht werden, eine einvernehmliche Regelung mit Hilfe des zuständigen Jugendamtes bzw. einer anderen Einrichtung zustande zu bringen. Diese kann aber von beiden jederzeit gekippt werden, sie steht also auf wackeligen Beinen.

Die Kosten für den Umgang obliegen Dir, daran wirst Du nichts rütteln können, es sei denn, die KM würde Dir freiwillig entgegen kommen. Da sie das ASR hat, kann sie mit dem Kind ziehen, wie sie lustig ist. Den Unterhalt kannst Du deshalb nicht kürzen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2008 19:27
(@romyspapa)

Hallo Checker,
dem Text von LBM schließe ich mich an, alledings hast Du auch das Sorgerecht, wenn  die Vaterschaft anerkannt ist (Familienbuch,Geburtsurkunde)
Im Umgangsratgeber steht bei so kleinen Kindern: ...wöchentlich oder öfter, einige Stunden oder einen halben bis ganzen Tag, Übernachtungen sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll,z.B. wenn das Kind mit dem Elternteil zusammengelebt hat und dessen Haushalt gut kennt..
Wie gesagt: Umgangsrecht einklagen, falls es Probleme gibt.  Dauert nicht mehr so lange, wie früher einmal.
Die Liebe zu seinen Kindern sollte man nicht mit Geld aufwiegen.
Weihnachtliche Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 01:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Romyspapa,

ich klugscheiße heute mal hinter Dir her:

alledings hast Du auch das Sorgerecht, wenn  die Vaterschaft anerkannt ist (Familienbuch,Geburtsurkunde)

Stimmt leider auch nicht. Die Vaterschaftsurkunde beinhaltet kein Sorgerecht! Sorgerecht hat nur, wer als Vater mit der Mutter verheiratet ist im Zeitpunkt der Geburt, die Mutter des Kindes heiratet oder wenn die Mutter dem Sorgerecht des Vaters explizit zustimmt.

Die Anerkennung der Vaterschaft begründet lediglich die Pflicht Unterhalt zu zahlen und das Recht auf Umgang. That's all.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 01:07
(@romyspapa)

Hi LBM,
Text : ...Nunmehr können Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, sogenannte Sorgeerklärungen abgeben, das heißt sie können erklären, die gemeinsame Sorge ausüben zu wollen.... Geben die Eltern die Sorgeerklärungen ab, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu.  aus  "Das neue Kindschaftsrecht"

Bleibt die Frage, ob das bei den betroffenen geschehen ist.

herzlichst

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 01:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, RP, das weiß ich. Aber die Aussage "Vaterschaft anerkennen = Sorgerecht haben" ist halt falsch.

Sie KÖNNEN erklären, das Sorgerecht gemeinsam ausüben zu wollen. Aber wenn Mutti nicht will, wird nichts gemeinsam ausgeübt. Daher muss man bei diesem Thema sehr genau überlegen, wie man formuliert.

LG LBM *klugscheißssmodus off*

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 01:22
(@romyspapa)

Hi LBM...
bleibt trotzdem die Frage ob sie machmal schon bei der Geburt solch eine Sorgerechtserklärung abgegeben haben, das hab ich aus dem Text nicht genau destillieren  können, oder als Sorge- Papa nicht lesen "wollen".
romyspapa, der gerne lernt, denn man lernt ja nie aus...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 01:28
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@RP

bleibt trotzdem die Frage ob sie machmal schon bei der Geburt solch eine Sorgerechtserklärung abgegeben haben, das hab ich aus dem Text nicht genau destillieren  können, oder als Sorge- Papa nicht lesen "wollen".

Siehe hier:

2007 habe ich mit meiner Ex Freundin (nicht verheiratet) ein zauberhaftes Kind bekommen.
Anfang 2008 verlies Sie mich und zog wieder in Ihre Heimat (samt Kind) Berlin (ca. 500km von mir weg)
Ich habe die Vaterschaft anerkannt, jedoch dürfte ich nie das Sorgerecht haben. Ihre Aussage: Ich habe keine Lust wegen jeder Unterschrift hinter her zu laufen.

Einfach mal lesen. Damit sollte die Antwort auf deine Frage recht deutlich "destilliert" sein.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 01:47
(@romyspapa)

Hi Jemmy,
danke für den Tip.
Da steht aber " dürfte"  und nicht, " ... eine Sorgeerklärung wurde nicht abgegeben.
romyspapa, genausoschlau wie vorher

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 01:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen romyspapa,

Ihre Aussage: Ich habe keine Lust wegen jeder Unterschrift hinter her zu laufen.

Ich habe die Vaterschaft anerkannt, jedoch dürfte ich nie das Sorgerecht haben

Aus diesen beiden Sätzen läßt sich ohne Mühe Schlußfolgern, das die KM das ASR hat. Aus Erfahrung kann ich dazu auch sagen. Ein nichtehelicher Vater, der eine Sorgerechtserklärung gemeinsam mit der Mutter unterschrieben hat, wird dies auch kundtun, da er sich daran mit Sicherheit erinnert.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 09:38




(@Checker)

Vielen dank  😉

also wäre das beste mal zum Jugendamt zu gehen oder?

Danke und ein frohes Fest

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 11:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Checker

Im Prinzip - Ja. Aber. Beim JA gibt es (wie im normalen Leben auch) Verhaltensregeln. Zwei der wichtigsten sind:
1. Rede nicht schlecht über die KM.
2. Alle Intentionen sind aus Sicht des Kindes bzw. des Kindeswohles zu agrumentieren.

Wenn es mit der KM nicht klappt ist das JA z.B. die nächste Anlaufstelle. Erst danach kann das FamG angerufen werden - sonst droht eine Klageabweisung. Beim JA sitzen auch Menschen. Versuche sie für Dich zu gewinnen. Ziel sollte sein, dass sie Deiner Auffassung von Kindeswohl folgen.
Wenn Du Fragen hast - so frage, bevor Du event. Fehler machst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 17:23
(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

Umgangsrecht einklagen, falls es Probleme gibt.  Dauert nicht mehr so lange, wie früher einmal.

Was heisst denn nicht lange??? Bei mir geht es nun seit 10 Monaten vor dem Fam-Gericht und ein Ende ist nicht in Sicht!

Ich sehe mich langsam wirklich wie ein zahlender Papa…mehr nicht.

So geht es hier sicher sehr vielen - leider. Bei mir ist es zum Beispiel so, dass ich nicht als Papa gesehen werde, sondern als Erzeuger, Samenspender...

Ja, die erste Anlaufstelle ist das J-Amt. Das J-Amt wird dann versuchen eine Lösung zu finden, mit der KM und Dir Gespräche führen, zumindest war es bei mir so.

Das Fam-Gericht wird erst tätig wenn alle Möglichkeiten einer gütlichen Einigung ausgeschöpft sind. Das J-Amt wird erstmal  auf Beratungsstellen verweisen, so war es bei mir.

Und selbst wenn ein Gericht dir Umgang zuspricht, heisst das noch lange nix! Wenn die KM nicht will das du dein kind siehst, dann wirst du es auch nicht sehen - leider ist es so!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2008 17:15
(@ariba)
Registriert

Moin Checker,

wie altermann schreibt

Und selbst wenn ein Gericht dir Umgang zuspricht, heißt das noch lange nix! Wenn die KM nicht will das du dein kind siehst, dann wirst du es auch nicht sehen - leider ist es so!

...heißt ein Gerichtsbeschluss  NOCH LANGE nicht, dass es dann Umgang gibt. Bei Kindern unter 2-3 jahren heißt das für Dich als Umgangs-Papa: Deine Chancen Dein Kind auch wirklich zu sehen, ist bei einen umgangsunwilligen Kindesmutter noch 10 Mal schwieriger als ohne hinschon. Anscheinend ist die Mutter bei so jungen Kindern sozusagen die "Umgangs-Göttin" - zumindest für die Ämter und Richter.

Lies Dich mal >>>HIER<<< ausführlich ein.

Mein Kind ist ähnlich jung wie das Deinige. Ich habe nahezu NULL(!!!) Informationen. DIVERSESTE Ämter und zwei Gerichtsanhörungen später, 1000 Lügen der KM, Betreute Umgänge und nahezu 99% Umgangsboykott der Lebenszeit des Kindes habe ich bereits hinter mir...
Teil 3 Gerichts-Gelaber steht mir bald bevor. Ach ja....KU zahle ich natürlich. Das begrüßt die KM sogar(auch wenns ihr zuuu wenig ist...)

Sollte sich Deine ehemalige EX-"Flamme" nicht mal bald ein wenig umgangskooperativer zeigen, dan stelle Dich schon mal auf ein "Boykott-Feuer" ein, das im Vergleich zu altermannns bereits erlebten

Bei mir geht es nun seit 10 Monaten vor dem Fam-Gericht und ein Ende ist nicht in Sicht!

nach bei weitem übersteigen könnte.

Glücklicherweise soll es noch KM geben, die nicht auf lebenslangen Umgangs-Boykott-Drama stehen. Hoffe, Deine EX lenkt noch ein.

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2008 01:24