Was ist die gängige...
 
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Was ist die gängige Umgangsregelung?

 
(@der-unbeugsame)
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Hallo zusammen,

kann man o. g. irgendwo nachlesen?

Was gehört zu gängigen Umgangsregelung?

Alle zwei Wochenenden von Freitagmittag bis Sonntagnachmittag + die hälftigen Schulferien bzw. Feiertage?!

Grüße

DU

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2011 13:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi DU

Alle zwei Wochenenden von Freitagmittag bis Sonntagnachmittag + die hälftigen Schulferien bzw. Feiertage?!

Richtig und die Feiertage im Wechsel

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 13:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Was ist "gängig"? Hochphilosophische Frage  😉

Die Frage sollte eher dahingehen, welchen Umgang ein UmgangsET "unter normalen Umständen" regelmäßig und einfach durch ein Gericht zu gesprochen bekommt. Und das ist mE wie folgt:

- alle zwei Wochenende von Fr Nachmittag bis Sonntagnachmittag
- einen Nachmittag unter der Woche (mit oder ohne anschl. Übernachtung ?)
- hälftige Schulferien
- hohe Feiertage im Wechsel, wobei gerade der Heiligabend glaube ich tendenziell eher dem BetreuungsET zugesprochen wird (mein Bauchgefühl)

Zu einer vollständigen Umgangsregelung gehört dann aber auch:
- Regelung, wie ausgefallener Umgang nachzuholen ist
- exakte Beschreibung, wie - wenn man sich nicht einigen kann - sich die Ferien- und Feiertagsaufteilung automatisch ergibt
- und nicht zu vergessen: Sanktionsmechanismen, wenn ein ET sich nicht dran hält

Gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 14:00
(@der-unbeugsame)
Zeigt sich öfters Registriert

Das ist aber von Richter zu Richter nicht anders auslegbar, oder!? Also, z. B. nur von Fr auf Sa oder von Sa auf So!

Gibts da bzgl. Uhrzeiten eine gängige Regelung? Also z. B. Fr 12 Uhr bis So 18 Uhr!?

Gruß

DU

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2011 14:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eine "gängige Umgangsregelung" im juristischen Sinne gibt es nicht; also nicht in der Form, dass man sich darauf berufen könnte "die anderen Väter kriegen doch auch XYZ..." Dafür müsste sie in einem Gesetz festgeschrieben sein - und das ist eben nicht der Fall. Umgangsentscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen, in denen tausend Dinge eine Rolle spielen können; angefangen von Tagen und Stunden über Übergabemodalitäten, Feiertags- und Ferienregelungen, Regelungen für ausgefallene Umgänge, Sanktionen bei Umgangsboykott, Umgangsbegleitungen bis hin zu "Befürchtungen der Mutter".

Gängig im eigenen Fall ist genau das, was man am Ende bekommt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 14:08
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Genau genommen kannst Du Deine Vorstellungen/Wünsche vorschlagen und KM vorlegen; entweder sie akzeptiert diese oder ihr werdet wie auf dem Basar darüber verhandeln.
Da die Umgangszeiten nicht gesetzlich festgeschrieben sind, könntest Du auch eine hälftige Betreuung (sofern von deiner Seite praktikabel) anvisieren...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2011 14:16
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus!
Genau genommen kannst Du Deine Vorstellungen/Wünsche vorschlagen und KM vorlegen; entweder sie akzeptiert diese oder ihr werdet wie auf dem Basar darüber verhandeln.
Da die Umgangszeiten nicht gesetzlich festgeschrieben sind, könntest Du auch eine hälftige Betreuung (sofern von deiner Seite praktikabel) anvisieren...

Grüßung
Marco

So sehe ich dass auch. Es kann sich ja auch was ändern. Wie z.B. Job Wechsel der Ex oder eines selbst. Ich störe mich auch an der Formulierung "Gängig" (Steht so auch im Anwaltsschreiben meiner EX).
Ich hab z.B. Angeboten die Kids bei meiner Spätschicht in die Kitas zu bringen (erst hat sie zugestimmt, jetzt wo ich ihr erstmal "nur" den Mindestunterhalt zahle, erinnert sie sich nicht mehr). Und an ein bis zwei Tagen die Woche abends.

Jetzt hat Exe einen neuen Job und unsere ganze einvernehmliche Umgangsregelung übers JA ist für den Allerwertesten...Zumal dann ja noch die antiquirten Vorstellungen meiner EX-Schwiegermutter (und ihres neuen) jeden Tag auf den Kopf meiner Ex einhämmmern...

Ich muss leider warten, bis ich die größere Wohnung beziehen kann...dann greife ich wieder an und versuche zumindest die 50/50 Betreuung zu bekommen. Munition liefert mir meine Frau eigentlich täglich...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2011 13:12
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Vorsicht!

Es kann sich ja auch was ändern. Wie z.B. Job Wechsel der Ex oder eines selbst. Ich störe mich auch an der Formulierung "Gängig" (Steht so auch im Anwaltsschreiben meiner EX).
Ich hab z.B. Angeboten die Kids bei meiner Spätschicht in die Kitas zu bringen (erst hat sie zugestimmt, jetzt wo ich ihr erstmal "nur" den Mindestunterhalt zahle, erinnert sie sich nicht mehr). Und an ein bis zwei Tagen die Woche abends.

das suggiert, dass der Umgang (flexibel) angepasst wird, auf die Gegebenheiten beim Umgangs- und/ oder BetreuungsET. Das wäre natürlich anzustreben, erfordert aber Kommunikation und beidseitigen Willen. und dann ist die Frage, was "gängig" ist eh überflüssig, vielmehr gilt es abzustimmen, was für beide ET möglich ist und für die Kinder am besten. ist dies nicht möglich, braucht es eine feste Regelung, an die sich beide ETs und die verlässlich ist für beide ETs und natürlich auch die Kinder

Aber ich verstehe ich Fage des TO eher dahingehend, dass er einen Anhaltspkt für eine übliche Regelung sucht, da mit der Ex eben nicht einfach zu verhandeln ist.

Naja, und die Antworten zeigen, dass es eine "Üblichkeit" eben nicht gibt, vielmehr ein Minimum, welches "normalerweise" von Gerichten ausgeurteilt wird, darüberhinaus oder ohne Gericht ist Verhandlngssache,
gruss. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2011 00:20