Was für Möglichkeit...
 
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Was für Möglichkeiten Habe ich

 
(@screeser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ich habe eine frage.
Kurz zur Situation.
Ich und meine ex haben zusammen einen sohn(geboren am 1.1.2013)
Nun haben wir uns getrennt und ich habe kein Sorgerecht.
Trotzdem möchte ich den Kontakt zum kleinen nicht verlieren.
Da ich unter der Woche arbeiten bin und nicht zu Hause wohne geht es nur am we.
Meine wohnung(bei meinen Eltern) ist aber ca 90km von der Wohnung der Mutter und des Kindes entfernt.
Nun mag ich ihr den kleinen um Himmelswillen nicht weg nehmen aber kann auch nicht jeden Freitag, Samstag und Sonntag für ein paar Stunden 180km fahren.
Das soll nicht so rüber kommen das es mir mein Sohn nicht wert wäre aber es ist eine sehr weite Entfernung.
Gibt es die Möglichkeit den kleinen alle 14 Tage übers we bei mir zu haben oder was gibt es noch für Möglichkeiten das ich die Bindung zu meinem Sohn nicht verliere.

Vielen dank schon mal im Voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2014 12:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da Dein Sohn mittlerweile schon 9 Monate alt ist, sehe ich kaum einen Grund warum er nicht ein Wochenende bei Dir verbringen könnte. Trotzdem wird die KM "Feuer schreien", wenn er bei Dir sein soll.
Solange er nicht in eine Kita geht, wird sie dem kaum zustimmen und wie das JA bzw. ein Gericht sieht ist auch nicht klar.

Eine andere Variante wäre Dir vor Ort ein Zimmer zu besorgen und dann Sa und So Deinen Sohn zu besuchen. Bei schönem Wetter ist es auch kein Problem den Tag mehr oder weniger draußen zu verbringen. Im Winter ist das allerdings nicht so einfach. Dann bräuchtest Du eine Unterkunft, wo Du auch mit einem Kleinkind den Tag verbringen kannst.

Vielleicht ist ja auch eine Kombination von beidem möglich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2014 12:49
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da man davon ausgeht, dass ein häufigerer Umgang bei kleinen Kindern besser ist: was spricht dagegen ihn morgens zu holen und abends zurückzubringen; jeden Sonntag oder Samstag oder das im Wechsel?
Damit würdest du zwar jede Woche die 180 km fahren, aber hättest ihn auch einen Tag am Wochenende.

Besteht die Möglichkeit, dass deine Eltern deinen Sohn unter der Woche einmal nachmittags holen und du ihn abends - nach dem gemeinsamen Abendessen - zurückbringst?

Wird er noch gestillt?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2014 13:08
(@screeser)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal danke für die schnellen Antworten.
Kurz vorweg. Er ist 1 Jahr und 9 Monate;-)

Also ich wohne von Montag bis Freitag Nachmittag in der Kaserne da ich Soldat bin daher geht unter der Woche leider gar nicht.
Somit würde aber auch der kindeegarten kein Problem ergeben wenn ich ihn freitags abhole und sonntags zur Mama schaffe.
Ein Zimmer in der Nähe zu nehmen wäre eventuell eine Möglichkeit aber würde finanziell sichtbar Locher ziehen das ich nicht weis ob ich mir das leisten kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2014 13:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Zeit vergeht schneller als man denkt  😉

Bei einem fast 2 Jahre altem Kind sehe ich eigentlich keine Bedenken, dass Du ihn über das Wochende haben kannst.
trotzdem würde ich eine Gewöhnungsphase einschalten, also zunächst nur Fr/ Sa oder Sa/So und das vielleicht jede Woche und dann erst das ganze Wochende Fr-So.

Wie steht denn die KM dazu?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2014 14:08
(@screeser)
Schon was gesagt Registriert

Hmm... Die redet da mit mir nicht drüber 
Also eigentlich redet sie gar nicht mir

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Themenstarter Geschrieben : 26.09.2014 14:16
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Bei meiner Trennung war Kind 1,5 Jahre jung.
Hab Kind von Beginn an komplette Wochenenden zu mir genommen, da ca 200 KM Entfernung dazwischen liegen.
Einmal im Monat sogar von Donnerstag bis Sonntag.

Mit fast 2 Jahren spricht nichts dagegen, dass Kind übers WE zu dir zu holen.

Schreib deiner Ex eine Email, in der du ihr mitteilst, wie du dir den Umgang vorstellst.
Bitte vorher überlegen, wie du den Umgang realisieren kannst. z.B. alle 2 Wochen von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.
So, wie ich es lese, schaffst du es nicht einen weiteren Nachmittag/Tag in der Woche einzuplanen. Falls doch reinschreiben.
Setz ihr eine Frist von 7 Tagen zur Bestätigung deines Umgangsvorschlags.
Falls sie noch nicht beim Jugendamt war, kannst du auch als kleines Druckmittel folgendes drunter schreiben: Kopie geht ans Jugendamt

Sollte Sie nicht reagieren, Termin beim Jugendamt (Wohnort des Kindes) machen und um Vermittlung bei der Umgangsvereinbarung mit der Kindesmutter bitten.

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Geschrieben : 26.09.2014 16:31
(@screeser)
Schon was gesagt Registriert

Hab ihr jetzt schon mehrfach geschrieben aber ohne Erfolg.
Beim Jugendamt war ich heute schon. Hätten sogar noch heute nen Termin bekommen können aber darauf reagiert sie nicht. Die Frau vom Jugendamt wird mit ihr jetzt n Termin vereinbaren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2014 17:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn die Dame vom Jugendamt nicht innerhalb kürzester Zeit Erfolge erzielt, musst Du Dir einen Anwalt suchen und eine Umgangsklage bei Gericht einreichen. Da ihr erst kurz getrennt seid, kann nicht mit "Entfremdung" argumentiert werden. Es ist daher umso wichtiger, dass Du schnell und zielstrebig vorgehst.

Deine Ex ist an die Dinge, die das Jugendamt ihr sagt, nicht gebunden. Zwingen kann sie nur das Gericht. Deshalb solltest Du nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Zwar kann man die Umgangsklage auch ohne Anwalt auf den Weg bringen, aber ein ruhiger, versierter Anwalt ist für mein persönliches Empfinden sehr wichtig.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2014 18:53
(@screeser)
Schon was gesagt Registriert

Danke auch dir für deine Antwort.
Die Frau vom Jugendamt möchte nächste Woche ein Gespräch mit der Mama fuhren.
Da ich nicht immer kann hat sie sin meine wünsche aufgeschrieben und versucht so schon eine Losung zu finden. Am 10.10 haben wir Dan wohl einen Termin zum gemeinsamen Gespräch.
Was denkst du wie die Chancen vor einem familiengericht stehen das ich ihn alle 14 Tage über das Wochenende bei mir habe?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2014 22:01




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Alle 14 Tage am WE, also Fr 18:00 bis So 18:00 sollte wohl das mindeste sein. Ebenso 1-2 Tage unter der Woche für 2-4 Stunden, ebnso alle hohen Feiertage hälftig (bzw. im Wechsel) und die Hälfte der Ferien. Ferien klingt zwar daneben, wird aber so gehandhabt. Nicht kleckern - klotzen ist angesagt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2014 22:15
(@screeser)
Schon was gesagt Registriert

Ich sehe das genau so. Nur wie wird das ein Gericht sehen.
Habe ne unterhaltsrechtschutz, weis aber nicht ob die sowas abdeckt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2014 22:24
(@screeser)
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Jetzt hab ich nochmal ne ganz dumme frage.
Wenn es so sein sollte das ochsen kurzen aller 14 Tage übers
We bekomme, wie läuft das dann?
Ein Beispiel:

Ich hole ihn am 05.09 ab und würde ihn am 07.09
Zurückbringen.
Dann seh ich ihn 2 Wochen nicht und würde ihn am
26.09 wieder holen und am 28.09 zurück bringen

Ist das so richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2014 12:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein, Du holst ihn am am 5.9. und bringst ihn am 7.9. zurück und holst ihn wieder am (5+14) = 19.9. und bringst ihn am 21.9. zurück. Sprich jedes 2. Wochende.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2014 13:24
(@screeser)
Schon was gesagt Registriert

Vielen dank. Ich freu mich grad das ich unrecht hatte.
Also ist es immer ein we wo ich ihn nicht sehe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2014 14:35