Hallo Leute,
ich habe meinen Post mal nach einem absurden Theatherstück bennant, denn dieser Vergleich hinkt keinesfalls.
Meine Fallbeschreibung:
Ich lebe getrennt, habe einen Sohn, den ich nur alle 2 Wochen sehen kann, wegen erheblicher Entfernung.
Mitte des Jahres bekam ich ein Umgangsverbot seitens der KM, das ich mit einer einstweiligen Anordnung und dem nachfolgenden Gerichtsverfahren beenden konnte.
Wir 'einigten' uns auf alle 2 Wochen Sa und So 3,5 Stunden mit der Massgabe, dass dies nach einer Eingewöhnungszeit zu erweitern ist.
Nun machen wir das seit Mitte September, ohne das es Komplikationen gibt. Unser Sohn hat sich an die Besuche gewöhnt, zumal sie, neben den 'Ausfällen', seit einem Jahr stattfinden.
Soweit so gut.
Nun frage ich die KM, ob wir uns nicht noch dieses Jahr beim JA treffen können, um dort die Erweiterung zu besprechen. Ihre Anwort darauf war, dass wir es ja mal Anfang des Jahres probieren können, so im März (tolles Zeitgefühl).
Ich habe auch vor einiger Zeit mal mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen, da wird aber gemauert. Meine JA-Lady meint, ich solle das mit der KM regeln, obwohl sie so langsam mitberkommen haben sollte, das das nicht klappt.
Nun sitze ich hier und frage mich welche Option ich wähle:
1. Warten
2. Noch mal mit JA sprechen
3. Das ganze über den Anwalt machen
Was meint ihr?
Gruss,
Michael
Moin Michael,
jetzt packt dich der Nachteil der vor Gericht nicht geklärten/pauschal formulierten Themen am Nacken und schüttelt dich. Mistig.
Die vor Gericht geschlossene Einigung ist seit sagen wir mal 4 Wochen aktiv und umfasst zwei Umgangs-WEs. Ob dies als Eingewöhnungszeit verstanden werden kann ist Auslegungs- und Interpretationssache. März ist es jedenfalls über das Ziel hinausgeschossen.
Die Einstellung des JA auf eine Elternregelung zu "drängen" ist verständlich und für beide Seiten von Vorteil, wird hierdurch doch Kooperationsbereitschaft gezeigt.
Ich würde nach dem 4. Umgangs-WE ab Umgangseinigung der Ex einen lieben Brief schreiben, dass du dir das nun so und so vorstellst und es begrüßen würdest, wenn sie anl. des nächstens Umgangs-WEs mal ein paar Minütchen Zeit für ein gemeinsames Gespräch hierüber aufbringen könnte.
Prozedere wie immer: Will sie nicht -> Jugendamt. Kommt da nix rum, Ex hält sich nicht dran, oder ihr erzielt keine Erweiterung -> Gericht.
Mal so zwischen uns beiden gefragt: Wie willst du das künftig bewerkstelligen, bei den Dingen, die vor dir liegen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep,
es handelt sich um 8 Wochen.
Und die Sachen die vor mir liegen, regeln sich. Wozu bin ich Projektmanager? Hart sein.
Gruss,
Michael
Hallo Michael,
du kennst deinen Familienrichter ja schon, und du bist Projektmanager. "Hart sein" alleine hilft da nicht immer.
Mein Fall damals: Ich wollte Übernachtungsbesuche, "Ex" hat "gemauert". Antrag über das Gericht, Jugendamt wird dann zwangsläufig eingeschaltet. Gespräch mit dem Jugendamt verlief ruhig und sachlich, ich habe meinen Standpunkt dargelegt. Jugendamt schrieb in seinem Bericht, dass aus Sicht des Amtes nichts gegen Übernachtungsbesuche beim Vater spricht. "Ex" und ihre Anwältin (selbst kinderlos) haben vor Gericht weiterhin "gemauert", meine "Ex" aber mit der Begründung, sie habe Angst, die "Kleine" würde die ganze Zeit weinen und wolle zur Mutter zurück, was ich denn in einem solchen Fall machen würde? Meine Antwort: Ich bringe sie dann selbstverständlich umgehend zur Mama zurück, ich will das Kind ja nicht quälen.
Und jetzt kam die Richterin ins Spiel, die wirklich unglaublich kompetent ist und die meinen Fall (leider!) nicht mehr betreut. Sie belehrte uns dann (wobei sie ständig nur meine "Ex" ansah), dass, wenn die Eltern keine Einigung erzielen, sie leider gezwungen sei, das "volle Programm" mit Gutachtern und Psychologen "aufzufahren" um festzustellen, was denn für das Kind am besten sei und ob wir uns denn auf dieses Niveau herablassen wollten?
Klar, ich will nicht, und "Ex" hat dann zugestimmt, dass ich die "Kleine" übers Wochenende zu mir nehmen kann. Einen formellen Beschluss darüber gab es nie. Ich denke aber hätte meine "Ex" ihr vor Gericht gegebenes Wort nicht gehalten, wäre es ihr beim nächsten Gerichtstermin übel angekreidet worden.
Und jetzt versuche mal abzuschätzen wie der Richter bzw. das Jugendamt reagiert (du kennst ja alle "Beteiligten" schon).
Gruß
Martin
P.S. Sie hat schon mal nach der Mama gefragt, aber geweint hat sie bei der Frage nie...
[Editiert am 25/10/2005 von Schmusepapa]